Für Sie zusammengetragen – unser geballtes Wissen zum Investment
Hier finden Sie alles rund um das Thema Investment. Sie wollen noch einmal nachschlagen, was man unter Private Equity versteht oder die Vorteile eines geschlossenen Fonds? Wir, bzw. unser Glossar/Wiki helfen Ihnen gerne weiter.
0-9
- § 6b Anlagegüter
- § 6b Ersatzbeschaffung
- § 6b EStG
- § 6b Fonds
- § 6b Fondsbeteiligung
- § 6b Lösung
- § 6b Reinvestition
- § 6b Reinvestitionsfrist
- § 6b Reinvestitionsgut
- § 6b Reinvestitionsrücklage
- § 6b Rücklage
- § 6b Rücklagen auflösen
- § 6b Rücklagenbildung
- § 6b Steuerfreie Rücklagen
- § 6b Stille Reserven
- § 6b Stille Rücklagen
- § 6b Übertragung Rücklagen
- § 6b Veräußerung
- § 6b Veräußerungsgewinn
- § 6b Zwangsauflösung Rücklage
- § 6c EStG
Weichkosten
Der Begriff Weichkosten bezeichnet die Kosten, die während der Auflegung eines Fonds anfallen (z.B. Vertrieb, Steuerberatung, Treuhänder, Agio, Prospekterstellung etc.). Die Weichkosten sind nicht substanzbildend.
Wesentliche Anlegerinformationen (wAi)
Informieren in Kurzform (d.h. auf max. 3 Seiten) über die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale, Chancen, Risiken und Kosten eines geschlossenen Investmentvermögens. Diese Kurzinformation ermöglicht einem interessierten Anleger, sich schnell und ohne Rückgriff auf weitere Unterlagen zu informieren.
A
- Advent International GmbH
- Agio
- AIFM / AIFM-Richtlinie
- Alternative Investmentfonds (AIF)
- Anlageimmobilien
- Anlageklassen
- Anleger
- Anteilsfinanzierung
- Apax
- Apollo Global Management
- Aquila Capital
- Astorius
- asuco
- Ausschüttungen / Auszahlung
Agio
Eine Gebühr, die man als Anleger beim Erwerb von Fondsanteilen zahlt. Das Agio dient zur Deckung eines Teils der Vertriebskosten.
AIFM-Richtlinie
Die Richtlinie reguliert die Verwalter von alternativen Investmentfonds. Sie hat das Ziel, alle Akteure und Tätigkeiten, die erheblichen Risiken unterliegen, einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen.
Alternativer Investmentfonds (AIF)
Ein nach den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgelegtes Investmentvermögen, das von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet wird. Bei einem AIF wird in reale Sachwerte wie z.B. Immobilien, Flugzeuge, Erneuerbare Energien… investiert.
Anteilsfinanzierung
Wenn man als Anleger seine Beteiligung nicht ausschließlich aus eigenen Mitteln finanziert, sondern einen Teil der Beteiligung mit z.B. einem Kredit finanziert.
Ausschüttungen / Auszahlung
Bezeichnung für alle Gelder, die die Anleger während ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen erhalten. Darin enthalten ist die Rückzahlung der Einlage sowie, bei entsprechender wirtschaftlicher Entwicklung des geschlossenen Investmentvermögens, die Auszahlung der erzielten Überschüsse und des anteiligen Verkaufserlöses nach Abzug der Verbindlichkeiten.
B
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
- Baincapital
- BC Partner
- Beirat
- Berenberg
- Beteiligung
- Beteiligungskapital
- Beteiligungssumme
- Betriebsvermögen
- Blackstone
- Blindpool
- Bonität
- Branchenkonsolidierung
- Buy and Build-Strategie
- Buy-out
- Buy-out-Fonds
- BVT Unternehmensgruppe
Beirat
Ein Gremium aus drei bis fünf Personen, die von den Anlegern eines Investmentvermögens gewählt werden und dessen Interessen gegenüber der Fondsgesellschaft vertreten. Als weitere Funktion berichtet der Beirat den Anlegern über den Verlauf der Gesellschaft.
Beteiligungssumme
Der Betrag, mit dem sich ein Anleger am Investmentvermögen beteiligt, bzw. einen oder mehrere Anteile daran erwirbt. Im Verkaufsprospekt der jeweiligen Vermögensanlage wird die Mindestbeteiligungssumme festgeschrieben.
Blindpool
Sofern eine Beteiligung noch nicht die endgültig zu erwerbenden Vermögensanlagen in den Anlagebedingungen konkret festgelegt hat, spricht man von einem Blindpool. Allerdings sind in den Anlagebedingungen die Investitionsgrundsätze für die Auswahl der Vermögensgegenstände/der Investitionsobjekte festgelegt.
Bonität
(=Kreditwürdigkeit) Die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts, aufgenommene Schulden zurückzuzahlen.
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen sowie Unternehmen des Finanzdienstleistungs- und Wertpapierhandels. Auch die Tätigkeit geschlossener Investmentvermögen, der KVG und der jeweiligen Verwahrstelle unterliegt der Aufsicht durch die Behörde.
C
Cash-Flow
Der Cash-Flow zeigt den Mittelzufluss bzw. Mittelabfluss während einer bestimmten Abrechnungsperiode an.
D
- Dachfonds
- Direktinvestment
- Direktkommanditist
- Diversifikation
- Doric
- Dr. Peters Group
- Due Diligence
- d.i.i. Deutsche Invest Immobilien
Dachfonds
Erwirbt Anteile an anderen Investmentfonds, wodurch dem Anleger eine Risikostreuung ermöglicht wird.
Direktinvestment
Der Anleger erwirbt bei einem Direktinvestment den Sachwert und wird Eigentümer davon.
Direktkommanditist
Unmittelbar an der Investmentkommanditgesellschaft beteiligter Anleger, der mit seinem Namen in das Handelsregister eingetragen wird (Alternative: Mittelbare Beteiligung über einen Treuhandkommanditisten). Ihm stehen die gesellschaftsrechtlichen Rechte (z.B. Vermögens-, Stimm-, Kontroll- und Informationsrechte) und Pflichten (insbesondere Einzahlung der Einlage) unmittelbar zu.
Diversifikation
Mit der Streuung des Vermögens auf verschiedene Anlageformen (z.B. Aktien, Sachwerte, Anleihen) kann das Risiko minimiert werden.
Due Diligence
Beschreibt die sorgfältige Prüfung und Analyse eines potentiellen Investmentobjekts, bei dem die Stärken und Schwächen ausgearbeitet werden.
E
- Effektivzins
- Eigenkapital
- Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung
- Emission
- Emissionshaus
- Emittenten
- EMP
- Erbschaftsteuer
- EURAMCO (früher Sachsenfonds)
Effektivzins
Will man die Kosten für einen Kredit oder ein Darlehen vergleichen, so macht man dies in der Regel anhand des Effektivzinses. Dieser beinhaltet neben dem Nominalzins beispielsweise auch eventuelle Abschluss- und Bearbeitungsgebühren.
Eigenkapital
Bezeichnung für die finanziellen Mittel, die von den Gesellschaftern eines AIF für die Finanzierung der Vermögensgegenstände in den AIF eingebracht werden.
Emission
Die Ausgabe von Anteilsscheinen bezeichnet man im Allgemeinen als Emission.
Emissionshaus
Das Emissionshaus (Anbieter einer Vermögensanlage) konzipiert die Vermögensanlage und stellt detailliert alle Informationen darüber in einem Verkaufsprospekt zusammen.
F
- Family Office
- Festzins
- Finanzberatung
- Finanzierung
- Fondsmanagement
- Fondsvolumen
- Fremdkapital
- Fungibilität
Family Office
Der Begriff bezeichnet eine Organisationsform und Dienstleistung, die unabhängig ein größeres privates Vermögen verwaltet.
Festzins
Ein Zinssatz eines Darlehens, der sich über eine festgelegte Periode nicht verändert. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist müssen neue Konditionen ausgehandelt werden.
Fondsmanagement
Verwaltet das Fondsvermögen und soll dieses im Rahmen der Anlagepolitik möglichst gewinnbringend für die Investoren anlegen.
Fondsvolumen
Bezeichnet das gesamte in den Fonds eingebrachte Kapital. Hierzu zählt das vom Anleger investierte Kapital sowie eventuell aufgenommenes Fremdkapital.
Fremdkapital
Bezeichnung für die finanziellen Mittel eines Unternehmens, die durch Dritte (z.B. Banken) in Form von Darlehen bereitgestellt werden. Für die Überlassung des Fremdkapitals zahlt der Fremdkapitalnehmer in der Regel Zinsen an den Fremdkapitalgeber.
Fungibilität
Damit ist die Handelbarkeit/Austauschbarkeit von geschlossenen Fondsanteilen gemeint.
G
- Gesamtmittelrückfluss
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Geschlossene AIF (Alternative Investmentfonds)
- Geschlossene Fonds
- Geschlossene Immobilienfonds
- Geschlossener Publikums-AIF
- Gesellschaftsversammlung
- Gesellschaftsvertrag
- GP General Partner
Gesamtmittelrückfluss
Gibt an, wie viel Kapital der Anleger am Ende der Laufzeit des Investments bezogen auf 100% Kapitaleinzahlung erhält.
Geschäftsbesorgungsvertrag
Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist entgeltlicher Dienstvertrag oder Werkvertrag, durch den sich jemand zur Besorgung eines Geschäfts für einen anderen verpflichtet.
Geschlossenes Investmentvermögen / geschlossener AIF
Es handelt sich bei der Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen nicht um eine reine Kapitalanlage, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken. Typische Vermögensgegenstände, in die ein geschlossenes Investmentvermögen investiert, sind Sachwerte. Anleger können einem geschlossenen Investmentvermögen nur während der Platzierungsphase beitreten. Wenn die Platzierungsphase beendet ist, wird der AIF geschlossen, das heißt, es können sich keine weiteren Anleger beteiligen. Einmal erworben, können die Anteile nicht börsentäglich veräußert werden, sondern allenfalls auf einer Zweitmarkt-Plattform zum Verkauf angeboten werden.
Geschlossener Publikums-AIF
Bezeichnung für ein/en Geschlossenes Investmentvermögen/ geschlossenen AIF, an dem sich (auch) Privatanleger beteiligen können. Die gesetzlichen Vorgaben für geschlossene Publikums-AIF sind besonders streng, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Privatanleger weniger über unternehmerische Beteiligungen wissen als professionelle Anleger. Geschlossene Publikums-AIF dürfen nur in bestimmte Vermögensgegenstände investieren und müssen das Risiko grundsätzlich streuen (Risikomischung). Im Gegensatz dazu steht der geschlossene Spezial-AIF, der weniger strengen Vorgaben unterliegt, an dem sich aber nur professionelle Anleger und semi-professionelle Anleger beteiligen können.
Gesellschaftsversammlung
Die Gesellschaftsversammlung ist das Zusammenkommen aller Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Dabei haben die Gesellschafter die Möglichkeit, ihr Mitsprache- bzw. Stimmrecht auszuüben.
Gesellschaftsvertrag
Vertragliche Rechtsgrundlage für die Kapitalanlage.
H
- Haftsumme
- Hahn Gruppe
- Hamburg Trust
- Handelsregister
- Hannover Leasing
- HEH Hamburger Emissionshaus
- Herstellungskosten
- HIH
- HTB Hanseatische Fondshaus GmbH
- Hurdle Rate
Handelsregister
Nationales öffentliches Verzeichnis über Kaufleute zum Zweck der Publikations-, Beweis-, Kontroll-, und Schutzfunktion, das bestimmte Informationen über Unternehmen auflistet (z.B. Sitz, Rechtsform- und Gegenstand des Unternehmens oder vertretungsberechtigte Personen).
Haftsumme
Die Haftsumme ist der ins Handelsregister eingetragene Betrag, mit dem ein Kommanditist für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern haftet. Die Haftsumme liegt zumeist deutlich unterhalb der als Pflichteinlage bezeichneten Zeichnungssumme (in der Regel zwischen 1 und 10 Prozent).
Hurdle Rate
Eine Schwelle, die von der Managementgesellschaft erreicht werden muss, bevor diese eine Gewinnbeteiligung erhält. Die Schwelle ist üblicherweise eine festgesetzte Basisverzinsung für die Investoren.
I
- ILG Fonds
- Immobilien als Kapitalanlage
- Immobilienfonds
- Institutionelle Investoren
- Initialkosten
- Initiatorin
- IMMAC
- INP
- Investitionsphase
- Investoren
- IRR/Interner Zinsfuß
K
- Kapitalanlage
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Kapitalbeteiligung
- Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
- KGAL
- KKR
- Kommanditgesellschaft
- Kommanditist
- Komplementär
L
- Large Cap/Large Cap Fonds
- Leveraged Buyout
- LHI Leasing
- Liquidationsphase
- Liquiditätsreserve
- LP/ Limited Partner
- Luana Gruppe
Leverage
Leverage bezeichnet die Hebelwirkung der Finanzierungskosten des Fremdkapitals auf die Eigenkapitalverzinsung. Durch den Einsatz von Fremdkapital kann die Eigenkapitalrendite einer Investition gesteigert werden, soweit das Fremdkapital zu günstigeren Konditionen aufgenommen werden kann als die Investition an Gesamtkapitalrentabilität erzielt.
Liquiditätsreserve
Eine Liquiditätsreserve wird gehalten bzw. muss gehalten werden, um unvorhergesehenen Entwicklungen der Zahlungsströme angemessen zu begegnen.
Liquidationsphase
Bezeichnung für die Phase, in der der Vermögensgegenstand des geschlossenen Investmentvermögens veräußert und dieses aufgelöst wird (Liquidation). Die Liquidationsphase folgt zeitlich auf die Bewirtschaftungsphase. Ein möglicher Veräußerungserlös wird nach Abzug der Verbindlichkeiten an die Anleger ausgekehrt.
M
Mindestbeteiligung
Der Betrag, den man als Anleger mindestens investieren muss, um sich an einem Investment zu beteiligen.
N
- Net Asset Value (Nettoinventarwert)
- Nominalbetrag
Net Asset Value
Bezeichnung für den gesamten Wert des geschlossenen Investmentvermögens. Für die Ermittlung des NAV wird der Wert sämtlicher Vermögensgegenstände addiert, eventuell bestehende Schuldpositionen werden davon abgezogen. Um den NAV pro Anteil zu berechnen, wird der so ermittelte Wert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dividiert.
Nominalbetrag
Bei Schuldverschreibungen entspricht der Nennwert einem Teilbetrag der Gesamtschuld. Er gibt den Betrag an, den der Emittent der Anleihe bei Fälligkeit an den Inhaber des Wertpapiers zurückzahlen muss.
P
Platzierungsphase
Ausschließlicher Zeitraum, in dem die Anteile an einem geschlossenen Investmentvermögen an Anleger ausgegeben werden. Die Platzierungsphase endet in der Regel, wenn das im Verkaufsprospekt angegebene Eigenkapital vollständig eingeworben (platziert) ist. Zu diesem Zeitpunkt wird das Investmentvermögen geschlossen, weitere Beteiligungen werden nicht mehr an Anleger ausgegeben.
Private Equity
Englischer Fachbegriff für die Bereitstellung von Kapital („Equity“) durch private Anleger („Private“) für Unternehmen außerhalb der Börse. Kapitalgeber sind häufig Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die sich auf die jeweilige Art der Beteiligung spezialisiert haben.
Private Placement
Anteile an einem Private Placement können im Gegensatz zu Anteilen an einem Publikums-AIF nur von solchen Anlegern erworben werden, die bereits über größeres Fachwissen verfügen (sog. semi-professionelle und professionelle Anleger). Da bei diesen Anlegern ein gewisses Maß an Erfahrung und Kenntnis vorausgesetzt wird, sind die gesetzlichen Schutzvorschriften des KAGB hier weniger umfassend, als dies bei Privatanlegern der Fall ist. So gibt es für ein Private Placement im Grundsatz keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts und auch keine gesetzlich vorgegebenen Grenzen, wie zu investieren ist. Siehe auch geschlossene Investmentvermögen / geschlossene AIF.
Privatanleger
Anleger, der sich nicht als semi-professioneller bzw. professioneller Anleger qualifiziert. Bei ihm wird vermutet, dass seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Anlageentscheidung nicht mit denen semi-professioneller bzw. professioneller Anleger vergleichbar sind. Privatanleger werden deshalb vom Gesetzgeber als besonders schutzwürdig angesehen.
Professioneller Anleger
Anleger, der aufgrund seiner Erfahrungen und Kenntnisse als weniger schutzwürdig angesehen wird als ein Privatanleger oder semi-professioneller Anleger. Dazu gehören insbesondere Kreditinstitute oder Versicherungsgesellschaften oder auch große Unternehmen, gemessen an bestimmten Mindestbilanzsummen, Nettoumsatz und Eigenmitteln.
Publikums-AIF
Ein Publikums-AIF ermöglicht es Privatanlegern, im Rahmen einer unternehmerischen Beteiligung, in Sachwerte unterschiedlichster Assetklassen wie z. B. Immobilien, Flugzeuge oder erneuerbare Energien zu investieren.
In der Regel sind im Voraus Investitionsobjekt und -volumen bereits festgelegt. Sobald das benötigte Investitonsvolumen erreicht ist, wird der AIF geschlossen, wodurch weitere Anleger nicht mehr investieren können.
Alternative Investmentfonds (AIF) fallen – seit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) – unter die Aufsicht der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen), was dem Schutz der Anleger dient. Somit handelt es sich hierbei um ein vollreguliertes Investment. Das zeigt sich unter anderem dadurch, dass eine von der BaFin kontrollierte, externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) die Geschäftsführung des Alternative Investmentfonds (AIF) übernimmt.
Q
- Qualitätsgeprüfte Investments
R
- Real I.S.
- Risikokapital
- Risikomischung
Risikomischung
Nach den gesetzlichen Vorgaben des KAGB dürfen geschlossene Publikums-AIF in der Regel nur nach dem Grundsatz der Risikomischung investieren. Dies bedeutet, dass eine Streuung des Ausfallsrisikos durch die Art und Weise der Investitionen gewährleistet ist. Eine Risikomischung liegt z.B. dann vor, wenn in mindestens drei verschiedene Sachwerte investiert wird und diese sich gemessen am zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Kapital im Wesentlichen gleich verteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch die Anlage in ein Objekt den Grundsatz der Risikomischung erfüllen, z.B., wenn ein Objekt an mehrere hinreichend verschiedene Mieter vermietet ist.
S
- Sachsenfonds (nun EURAMCO)
- Sachwertanlagen
- Schenkung
- Schenkungsteuer
- Semi-professionelle Anleger /
- semiprofessionelle Investoren
- small cap
- Spezial-AIF
- Stille Beteiligung
- Substanzquote
Risikomischung
Nach den gesetzlichen Vorgaben des KAGB dürfen geschlossene Publikums-AIF in der Regel nur nach dem Grundsatz der Risikomischung investieren. Dies bedeutet, dass eine Streuung des Ausfallsrisikos durch die Art und Weise der Investitionen gewährleistet ist. Eine Risikomischung liegt z.B. dann vor, wenn in mindestens drei verschiedene Sachwerte investiert wird und diese sich gemessen am zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Kapital im Wesentlichen gleich verteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch die Anlage in ein Objekt den Grundsatz der Risikomischung erfüllen, z.B., wenn ein Objekt an mehrere hinreichend verschiedene Mieter vermietet ist.
T
- Totalverlust
- Treuhänder / Treuhänderin / Treuhandkommanditist
Totalverlust
Bezeichnung des Verlusts des gesamten eingesetzten Kapitals.
Treuhänder / Treuhandkommanditist
Als Alternative zu einer direkten Beteiligung als Kommanditist kann sich der Anleger auch mittelbar über einen Treuhänder an einem geschlossenen Investmentvermögen / geschlossener AIF beteiligen. In der Regel ist dieser eine natürliche oder juristische Person, die im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung eines Anteilsinhabers wahrnimmt, sich jedoch im Innenverhältnis gegenüber dem Treugeber (Anleger) verpflichtet, nur gemäß dessen Vorgaben über den Anteil zu verfügen. Der Treuhänder nimmt für den Anleger dessen gesetzliche Stimm- und Kontrollrechte wahr. Der Anleger bleibt anonym, da nicht er, sondern der Treuhänder in das Handelsregister eingetragen wird. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung.
U
Totalverlust
Bezeichnung des Verlusts des gesamten eingesetzten Kapitals.
Treuhänder / Treuhandkommanditist
Als Alternative zu einer direkten Beteiligung als Kommanditist kann sich der Anleger auch mittelbar über einen Treuhänder an einem geschlossenen Investmentvermögen / geschlossener AIF beteiligen. In der Regel ist dieser eine natürliche oder juristische Person, die im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung eines Anteilsinhabers wahrnimmt, sich jedoch im Innenverhältnis gegenüber dem Treugeber (Anleger) verpflichtet, nur gemäß dessen Vorgaben über den Anteil zu verfügen. Der Treuhänder nimmt für den Anleger dessen gesetzliche Stimm- und Kontrollrechte wahr. Der Anleger bleibt anonym, da nicht er, sondern der Treuhänder in das Handelsregister eingetragen wird. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung.
V
- Venture Capital
- Venture Capital Fonds
- Venture Capital Gesellschaft
- Veräußerungserlös
- Verkaufsprospekt
- Vermögensteuer
- Vermögensverwaltung
- Verwahrstelle
Veräußerungserlös
Entsteht beim Verkauf des Vermögensgegenstandes und fließt nach Abzug der Verbindlichkeiten in der Regel in die Schlusszahlung bei Auflösung des geschlossenen Investmentvermögens ein. Siehe auch Liquidationsphase.
Verkaufsprospekt
Enthält alle Angaben von wesentlicher Bedeutung, die für die Beurteilung des geschlossenen Investmentvermögens wichtig sind. Er ist dem Anleger rechtzeitig vor dem Erwerb der Anteile auszuhändigen. Der Verkaufsprospekt wird von der BaFin auf die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Merkmale überprüft.
Verwahrstelle
Das KAGB schreibt vor, dass für jedes geschlossene Investmentvermögen eine unabhängige Verwahrstelle zu beauftragen ist. Verwahrstellen übernehmen bestimmte Kontroll- und Überwachungsaufgaben. Sie kontrollieren z.B. die korrekte Verwendung der Anlagegelder oder prüfen die Eigentumsverhältnisse an den Vermögensgegenständen (z.B. Flugzeuge, Immobilien).
W
Weichkosten
Der Begriff Weichkosten bezeichnet die Kosten, die während der Auflegung eines Fonds anfallen (z.B. Vertrieb, Steuerberatung, Treuhänder, Agio, Prospekterstellung etc.). Die Weichkosten sind nicht substanzbildend.
Wesentliche Anlegerinformationen (wAi)
Informieren in Kurzform (d.h. auf max. 3 Seiten) über die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale, Chancen, Risiken und Kosten eines geschlossenen Investmentvermögens. Diese Kurzinformation ermöglicht einem interessierten Anleger, sich schnell und ohne Rückgriff auf weitere Unterlagen zu informieren.
Z
- Zeichnungsschein
- Zweitmarkt (für geschlossene AIF)
- Zweitmarktfonds
Zeichnungsschein
Ein Zeichnungsschein ist ein Dokument, mit dem sich der Käufer zum Kauf eines Investments durch Unterschrift verpflichtet.
Zweitmarkt
Unter dem Zweitmarkt für geschlossene Fonds versteht man einen Markt, in dem Gesellschaftsanteile (in der Regel Kommanditanteile) an bestehenden geschlossenen Fonds während der Laufzeit gehandelt werden.
§
- § 6b Anlagegüter
- § 6b Ersatzbeschaffung
- § 6b EStG
- § 6b Fonds
- § 6b Fondsbeteiligung
- § 6b Lösung
- § 6b Reinvestition
- § 6b Reinvestitionsfrist
- § 6b Reinvestitionsgut
- § 6b Reinvestitionsrücklage
- § 6b Rücklage
- § 6b Rücklagen auflösen
- § 6b Rücklagenbildung
- § 6b Steuerfreie Rücklagen
- § 6b Stille Reserven
- § 6b Stille Rücklagen
- § 6b Übertragung Rücklagen
- § 6b Veräußerung
- § 6b Veräußerungsgewinn
- § 6b Zwangsauflösung Rücklage
- § 6c EStG
Weichkosten
Der Begriff Weichkosten bezeichnet die Kosten, die während der Auflegung eines Fonds anfallen (z.B. Vertrieb, Steuerberatung, Treuhänder, Agio, Prospekterstellung etc.). Die Weichkosten sind nicht substanzbildend.
Wesentliche Anlegerinformationen (wAi)
Informieren in Kurzform (d.h. auf max. 3 Seiten) über die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale, Chancen, Risiken und Kosten eines geschlossenen Investmentvermögens. Diese Kurzinformation ermöglicht einem interessierten Anleger, sich schnell und ohne Rückgriff auf weitere Unterlagen zu informieren.