Publikumsfonds
Was genau ist ein Publikumsfonds?
Ein Fonds ist zunächst einmal wie eine Art „Sammeltopf“, über den ein Emittent (=Herausgeber/Anbieter eines Finanzmarktproduktes) Kapital einsammelt, um es gebündelt zu investieren. Man spricht auch von Investmentfonds oder Investmentvermögen. Dabei wird grundsätzlich nach Art der Kunden unterschieden, für die Fonds-Unternehmen ihre Produkte anbieten. Richtet er sich an ein spezielles Segment von Anlegern, spricht man von einem Spezial-Fonds. Wird er dem breiten Publikum angeboten, handelt es sich um einen Publikumsfonds
Nach deutschem Recht werden drei Anlegerkategorien unterschieden: professionelle, semiprofessionelle und private Anleger. Den Großteil professioneller Investoren machen die sogenannten institutionellen Investoren aus, z.B. Banken, Staaten, Bund und Länder, Großunternehmen, Pensionskassen, Versicherungen, Vermögensverwaltungen, Fondsgesellschaften etc. Für semiprofessionelle Anleger gelten Mindestanlagesummen und bestimmte Voraussetzungen, was die Marktkenntnisse, Erfahrungen und den Sachverstand für ihre Investments angeht.
Privatanleger sind all diejenigen Investoren, die nicht den anderen Kategorien angehören (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 31 Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB); man spricht auch von Kleinanlegern oder „Publikum“.
Aufgrund dieser Voraussetzungen kann man drei Arten von Publikumsfonds unterscheiden:
- (Offene) Publikums-Wertpapierfonds
Sie werden auch „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“ genannt (OGAW, englisch UCITS – Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities) und stellen den absoluten Löwenanteil an gehandelten Publikumsfonds. Ein OGAW investiert hauptsächlich in Aktien, Anleihen, ETFs und Geldmarktinstrumente. Wenn es sich um keine reinen Aktien- oder Renten/Anleihen-Fonds handelt, spricht man auch von Mischfonds. - Offene Alternative Publikums-Investmentfonds („offene Publikums-AIF“)
Sobald ein Investmentvermögen nicht unter die Kategorie des OGAW fällt, wird es als Alternativer Investmentfonds (AIF) bezeichnet (vgl. § 1 Abs. 3 KAGB). Bei den AIF spricht man auch von Sachwertanlagen. Sie erfolgen vor allem in Immobilien (Immobilien-Fonds) und Infrastruktur (erneuerbare Energien, Flugzeuge, Schiffe, Container, Eisenbahn, Elektromobilität), aber auch im Bereich außerbörslicher Unternehmensbeteiligungen („Private Equity“/PE). - Geschlossene Alternative Publikums-Investmentfonds („geschlossene Publikums-AIF“)
Im Unterschied zu den bisher genannten offenen Investmentvermögen ist bei den geschlossenen Fonds in der Regel das genaue Investmentobjekt zu Beginn der Kapitaleinwerbung bereits festgelegt; der Kapitalbedarf ist somit begrenzt. Sobald das benötigte Kapital eingeworben ist, steht der Kreis der Anleger fest und der Fonds ist geschlossen. Derartige Publikums-AIF sind mit längeren Laufzeiten verbunden, ein Ein- und Ausstieg aus dem Investment ist im Gegensatz zu offenen Fonds nicht jederzeit und einfachhin möglich.
Für welche Kapitalanlagen gibt es Publikumsfonds?
Der Finanzmarkt untergliedert sich in vier Teilbereiche, den Geld-, Kapital-, Kredit- und Devisenmarkt. Insbesondere letztgenannter, aber auch Teile des Geldmarktes sind eher für professionelle Händler vorgesehen bzw. reserviert.
Es ist genau das Instrument der Publikums-Fonds, über das dann doch im Grunde genommen alle Bereiche des Finanzmarktes für Privatanleger zugänglich werden – je nach gewähltem Investmentvermögen. Dabei befinden sich diejenigen Vermögensgegenstände bzw. Kapitalanlagen, die eher für professionelle Investoren gedacht sind, oft als mehr oder weniger umfangreiche Beimischung in den Portfolios, die auch Kleinanlegern angeboten werden (dürfen).
Es gibt unterschiedliche Einteilungen in Asset-Klassen (Anlageklassen); ganz grob kann man folgende Unterteilung vornehmen:
Kapitalanlagen nach Anlageklassen
Kern-Anlageklassen / Core Asset Classes
- Aktien
- Anleihen
- Bargeld/Geldmarktinstrumente
Alternative Anlageklassen / alternative asset classes – realities
- Immobilien
- Private Equity
- Infrastruktur
- Edelsteine und Edelmetall
- Rohstoffe
- Sammlerstücke
Nur für geschlossene Publikums-AIF gibt es einen festgelegten Katalog, für welche Vermögensgegenstände sie aufgelegt werden dürfen (§ 261 KAGB):
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
- Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden,
- Container,
- Für die bisher genannten Vermögensgegenstände (außer Immobilien) genutzte Infrastruktur
- Private Equity.
Der Begriff des Mischfonds begegnet zwar auch im Zusammenhang mit Wertpapierfonds, die nicht ausschließlich in Aktien investieren (sondern auch in Anleihen, Geldmarktpapiere und dergleichen liquide Finanzinstrumente); im eigentlichen Sinne bezeichnet er allerdings Investmentvermögen, die sich aus Wertpapieren und Sachwertanlagen zusammensetzen und damit dem Bereich der AIF zuzuordnen sind.
Der Markt der Publikumsfonds
Nachdem sich (nicht nur, aber eben auch) viele Kleinanleger in der Finanzkrise in und nach dem Jahr 2007 an den Börsen ein wenig die Finger verbrannt hatten, sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, Teile des Marktgeschehens präziseren Regelungen zu unterwerfen.
Verschiedene Richtlinien seitens der EU waren die Folge, die in Deutschland insbesondere mit dem Erlass des Kapitalanlagegesetzbuches von 2013 ihre Umsetzung in geltendes Recht fanden.
Erstmals regelt ein einheitliches Gesetz sowohl offene als auch geschlossene Investmentvermögen (OGAW, Publikumsfonds und Spezialfonds).
Allerdings brach insbesondere der Markt der geschlossenen AIF zunächst einmal ein – viele noch unregulierte Fonds liefen aus, neue Produkte mussten von den Unternehmen erst den neuen Gegebenheiten angepasst und entsprechend konzipiert werden.
Seit 2016 zeichnet sich wieder eine relativ kontinuierliche Aufwärts-Entwicklung ab: 2015 lag das Volumen des verwalteten Vermögens offener Publikumsfonds noch bei 881 Milliarden Euro, 2020 bei knapp 1,18 Billionen – ein Plus von fast 30%.
Für den wesentlich weniger umfänglichen Bereich der geschlossenen Publikumsfonds liegen erst seit 2016 Zahlen und Informationen des Branchenverbandes „Bundesverbandes Investment und Asset Management“ (BVI) vor; das verwaltete Vermögen stieg hier von anfänglich 196 Millionen Euro 2016 auf mittlerweile 2,8 Milliarden Euro (2020; wobei 2016 nur die „neuen“, regulierten AIF erfasst sind, nicht die auslaufenden unregulierten).
Interessant ist der vergleichende Blick zu den Spezialfonds für institutionelle / professionelle / semiprofessionelle Anleger, die 2020 insgesamt ein Vermögen von 2,17 Billionen Euro verwalteten (knapp 2 Billionen in offenen, 17 Milliarden in geschlossenen) – man sieht, dass Publikumsprodukte insgesamt ein gewichtiges Wort auf den Märkten mitzureden haben.
Die jeweiligen Trends setzten sich auch trotz (oder wegen?) der sogenannten Corona-Krise fort; Ende des Jahres lag das gesamte verwaltete Vermögen der deutschen Fonds-Unternehmen bei 4,3 Billionen Euro.
Sehr stark wachsend zeigt sich der Bereich der ETFs, die sich alleine seit 2018 fast verdoppelt haben (2021: 224 Milliarden Euro Nettovermögen). Die traditionell starken offenen Publikums-Immobilienfonds wuchsen im gleichen Zeitraum von 98 Milliarden auf 125 Milliarden Euro Nettovermögen. Geschlossene Publikums-Immobilienfonds konnten um gut 70% zulegen auf knapp 3 Milliarden Euro.
Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt für das Marktgeschehen eine immer wichtigere Rolle: Publikumsfonds mit entsprechenden Merkmalen verzeichneten im Jahr 2021 Mittelzuflüsse von 60 Milliarden Euro. Viele Unternehmen beauftragen ihr Portfolio- Management daher, bei Zukäufen auf die entsprechenden Marker für Nachhaltigkeit zu achten, um dieses Marktsegment auszubauen.
Hier finden Sie die aktuelle Investmentauswahl
Was unterscheidet offene und geschlossene Publikumsfonds?
Offen heißt: relativ schnell liquidierbar
Generell kann man sagen, dass alle Wertpapierfonds (also OGAW, siehe oben) offen sind; sie stellen den ganz überwiegenden Teil der auf dem Markt befindlichen und gehandelten Investmentvermögens-Anteile dar.
Viele Kleinanleger investieren in sie mittels eines monatlichen Sparplanes, der sukzessive in den gewählten Fonds anlegt. Ein Ausstieg aus dem Investment ist dennoch jederzeit möglich.
Offene Sachwert-Fonds (AIF) funktionieren ähnlich, nur dass der Investment-Gegenstand aus den oben genannten Assets bestehen kann; außerdem kann es insbesondere bei offenen Immobilienfonds sein, dass sie zum Wahren der Liquidität der Investment-Gesellschaft vorübergehend geschlossen werden, wenn zu viele Kunden gleichzeitig aus dem Investment aussteigen und ihre Anteile verkaufen wollen.
In aller Regel sind sie darüber hinaus mit Kündigungsfristen verbunden, was sie im Unterschied zu OGAW zu vergleichsweise schwer liquidierbaren Kapitalanlagen macht.
Offen heißt: keine Mindestanlagesumme
Im Unterschied zu geschlossenen Fonds kennen offene Fonds normalerweise keine Mindestbeteiligung – es ist möglich, zu nahezu jedem beliebigen Betrag einzusteigen (die Untergrenze wird in der Regel durch den Verwaltungsaufwand bestimmt, der z.B. für die depotführende Bank mit den entsprechenden Transaktionen verbunden ist).
Bei geschlossenen Investmentvermögen liegt die Mindestbeteiligung bei 10.000€, in Ausnahmen auch bei 5.000€.
Offen heißt: gute Risikomischung möglich
Je nach verwaltetem Gesamtvermögen haben offene Publikumsfonds exzellente Möglichkeiten, die vom Gesetz geforderte Risikomischung für Investmentvermögen (z.B. §§ 214; 243; 262 KAGB) sehr breit anzulegen: Je umfangreicher die investierten Kapitalmittel, desto einfacher lassen sich die mit einzelnen Investments verbundenen Gefahren durch andere Bereiche abstützen oder zumindest abfedern.
Die Mindestanforderung der Risikomischung (drei Objekte oder drei Nutzungsarten/Einnahmearten) führt bei geschlossenen Fonds zwar zu einer gewissen Absicherung (bzw., wenn keine Risikomischung vorliegt, zu einer Mindestbeteiligung von 20.000€), die aber dem Vergleich zu offenen Fonds nicht standhält.
Das bedeutet andrerseits keinen Freifahrtschein für jeglichen offenen Fonds, da auch hier im Einzelfall sehr unterschiedliche Risikoklassifizierungen notwendig sind.
Geschlossen heißt: fester Investoren-Kreis und längere Laufzeiten
Geschlossene Investmentvermögen gibt es im Bereich der hauptsächlichen Wertpapier-Investments nicht, sondern nur für AIF/Sachwertanlagen; sie zeichnen sich dadurch aus, dass bis zu einer bestimmten Summe Kapital eingesammelt wird – ist sie erreicht, steht gleichzeitig der Kreis der Investoren fest.
Das Geld wird dann dafür verwendet, den Vermögensgegenstand zu erwerben und zu bewirtschaften.
Die Investmentgesellschaft stellt zugleich das Unternehmen (genannt „Kapitalverwaltungsgesellschaft“/KVG), das sich mit eigenem Management um alle Anliegen der Vermögensgegenstände kümmert (AIFM = AIF-Management).
Die Anleger profitieren von laufenden Ausschüttungen aus Vermietung und Verpachtung (bei Immobilien, aber auch bei Flugzeugen, Schiffen, Containern etc.) und eventuell von einer Wertsteigerung des Investments über den Bewirtschaftungszeitraum hinweg.
Es handelt sich also um eine langfristige Anlage-Perspektive mit eher schlechten Ausstiegsbedingungen (Angewiesenheit auf den „Zweitmarkt“), wenn jemand vorzeitig das Investment beenden / seine Anteile verkaufen will.
Geschlossen heißt: klares Investitions-Objekt und klare Kriterien
Bei geschlossenen Publikums-AIF steht das Investmentobjekt in aller Regel genau fest. Ausnahmen sind sogenannte „(semi) blind pools“, bei denen sich noch während der Platzierungsphase (Kapitaleinwerbung) der genaue Portfoliobestand ergibt.
Die Klarheit über das Investitionsobjekt erlaubt Anlage-Entscheidungen nach bestimmten Kriterien, z.B: Unterstützung von Kinderbetreuungsprojekten durch das Investment in einen AIF für Kindertagesstätten, oder Pflege-Einrichtungen, oder Hotels, oder Nahversorger.
Auch die ESG-Kriterien (environment, social, government) für nachhaltige und sozialverträgliche Kapitalanlage können bei der Investitions-Entscheidung in aller Deutlichkeit berücksichtigt werden, weil sie mittlerweile in den meisten Verkaufsprospekten der Unternehmen einen eigenen Bereich einnehmen.
Bei offenen Fonds hingegen können hier nur Durchschnittswerte errechnet werden, die allerdings offensichtlich auch immer stärker in die Anlageentscheidung mit einbezogen werden.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Publikumsfonds?
Das Kapitalanlagegesetzbuch von 2013 bündelt alle Regelungen für offene und geschlossene Investmentvermögen.
Es dient zum einen der Rechtssicherheit aller Marktteilnehmer (Anbieter und Kunden), zum anderen vor allem auch dem Schutz der Privatanleger, die mit wenig Markterfahrung, Expertise und Anlage-Volumen als die schwächsten Glieder auf dem Finanzmarkt gelten.
Für professionelle, institutionelle und semiprofessionelle Investoren gelten die Regelungen oft in abgeschwächter Form oder unterliegen Ausnahmen, so dass der Rechtsschutz bei Spezialfonds deutlich niedriger ist.
Schutz des Anlegervermögens durch Sondervermögen bzw. Rechtsform
Offene Investmentvermögen, die für private Anleger erwerblich sind, müssen daher in Deutschland nach den Vorgaben des KAGB als Sondervermögen des Investment-Unternehmens konzipiert und verwaltet werden.
So sind sie im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Für geschlossene Fonds gibt es Vorgaben zur Rechtsform, in der sie aufgelegt werden müssen, die letztlich einen ähnlichen Effekt erzielen sollen (Kapitalgesellschafts-Formen mit der Notwendigkeit einer Kapitaleinlage und beschränkter Haftung).
Vorgeschrieben: Risikobewertung, Risikomischung, Risiko-Management
Für jegliche Fonds-Produkte ist ein Risiko-Rendite-Indikator vorgeschrieben, der in übersichtlicher Form das jeweilige Risiko eines Fonds klassifizieren muss und dem Anleger Hinweise zum eigenen Anlegerprofil bietet (SRRI – Synthetik Risk-Reward Indicator).
Er kategorisiert 7 Risikoklassen anhand der durchlaufenen Wertschwankungen (Volatilität) der letzten Jahre und ordnet der Risikoklasse eine Anleger-Charakteristik zu, von rein sicherheits-orientiert bis extrem spekulativ.
Darüber hinaus müssen Sachwert-Fonds nach den Vorgaben des Gesetzes risikogemischt sein; für diesen Standard müssen sie entweder drei verschiedene Objekte beinhalten (zum Beispiel drei verschiedene Immobilien) oder innerhalb eines einzelnen Objektes drei verschiedene Nutzungsarten mit den entsprechend unterschiedlichen Miet-/Pacht-Einnahmeformen aufweisen.
Wird dieser Standard verfehlt, liegt die Mindestbeteiligung für Investoren nicht bei 10.000€, sondern wird verdoppelt auf 20.000€ – der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine erhöhte Wachsamkeit beim Eingehen von Risiken.
Informations-, Dokumentations- und Berichtspflichten
Fondsgesellschaften müssen vor dem Auflegen eines neuen Fonds vielfältige Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen.
Unter anderem muss dabei ein durchgängiges Risikomanagement mit entsprechenden Mechanismen nachgewiesen werden.
Des weiteren unterliegen Anbieter von Investmentfonds einer detaillierten Prospektpflicht für ihre Produkte sowie umfassenden Veröffentlichungs- und Berichtspflichten.
Die Beratung für ein entsprechendes Investment muss dokumentiert werden.
Externe Kontrollen und Bewertungen
Alternative Investmentfonds müssen eine externe Verwahrstelle des Sondervermögens bzw. der Investorengelder nachweisen, die gleichzeitig als Kontrollinstanz für die Einhaltung der weiteren gesetzlichen Vorschriften dient.
Bewertungen des Investmentvermögens müssen extern erfolgen und kontrolliert werden.
Insgesamt kann man von dem Bereich der Publikumsfonds als dem Marktsegment sprechen, das mit den umfänglichsten Schutzmechanismen versehen ist (abgesehen von den bis 100.000€ gesetzlich geschützten Sichteinlagen des Geldmarktes, mit denen aber in Niedrigzinsphasen keine Rendite zu erzielen ist).
Zusammenfassung: Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken von Publikumsfonds
Publikumsfonds – egal, ob man nun nur den Bereich der offenen heranzieht oder die obige, weitere Definition heranzieht, welche auch die geschlossenen enthält – erfreuen sich wieder wachsender Beliebtheit bei den Anlegern.
Und das kommt nicht von ungefähr: In Zeiten langanhaltend niedriger Zinsen bei gleichzeitig wachsender Inflation ergeben viele Geldmarktinstrumente wie Bankguthaben, Sparbriefe, Festgeld und Tagesgeld kaum noch einen Sinn, weil sie nicht einmal für einen Inflationsausgleich sorgen können.
Darüber hinaus haben die Regulierungen des KAGB dafür gesorgt, dass Investmentvermögen für Kleinanleger guten Schutz und hohe Rechtssicherheit bieten (und dies auch im bewussten Gegensatz zu Produkten wie Spezialfonds für institutionelle Anleger).
Allerdings liegt hier ein deutlicher Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Produkten: Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um Eigenkapitalbeteiligungen mit den damit zusammenhängenden höheren Totalverlust-Risiken, während offene Fonds eher wie eine Form von Fremdkapital mit höherem Schutz im Insolvenzfall einhergehen.
Eine weitere Besonderheit der geschlossenen Beteiligungsmodelle liegt in der längerfristigen Kapitalbindung, die vorausschauend in die persönliche Liquiditätsplanung einbettet sein will.
Die in der Vergangenheit erzielten Renditen verschiedener Bereiche, v.a. Aktien, Private Equity und Immobilien, sind aber wohl der Hauptgrund, warum viele Fonds-Produkte im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten attraktiv erscheinen – gepaart mit der Sicherheit, die sie meist und mittlerweile bieten, sind sie sicher für die meisten Investoren das Mittel der Wahl, um ihr Vermögen anzulegen.
Welcher Fonds für welchen Anlegertyp geeignet ist und in Frage kommt, lässt sich am besten über unabhängige persönliche Beratung herausfinden.
Meist hat man als nicht-professioneller Investor nicht einmal ein genaues Bild vom eigenen Risikoprofil, geschweige denn ausreichend Übersicht und Informationen über das Marktgeschehen.
Gute Beratung kann hier die entsprechenden Hinweise geben, um eine fundierte Anlage-Entscheidung treffen zu können.
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