Alternative Investmentfonds (AIF)
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Was sind Alternative Investmentfonds (AIF)?
Im Unterschied zum „normalen“ Investmentfonds stellt ein Alternativer Investmentfonds (AIF) ein Geldvermögen dar, das NICHT für Investitionen in Aktien und Wertpapiere vorgesehen ist, sondern für Sachwertanlagen.
Beim normalen Investmentfonds handelt es sich also um einen Pool aus Effekten (=Wertpapiere) wie Aktien und Anleihen, die an der Börse gehandelt werden. Gesellschaften, die mit solchen Wertpapier-Investmentfonds handeln, werden gemäß EU-Richtlinie „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren“ (OGAW) genannt.
Alternative Investmentfonds hingegen setzen ihre Geldmittel in einem klar definierten Rahmen für bestimmte Sachwerte ein. Die Anteilsscheine an diesen Objekten werden nicht an der Börse (=Erstmarkt) gehandelt, sondern auf dem sogenannten Zweitmarkt .
Abgesehen von einigen Formen von Spezial-AIFs, sind Alternative Investmentfonds in aller Regel geschlossene Investmentvermögen, die strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Dabei ist grundsätzlich vorgegeben, in welche Sachwerte im Rahmen eines Publikums-AIF (also für Privatanleger zugänglich) investiert werden darf:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland
- Schiffe
- Flugzeuge
- Private Equity
- Anlagen für Erzeugung, Speicherung und Transport von Strom/Gas/Wärme aus erneuerbaren Energieträgern
- Schienenfahrzeuge
- Elektrofahrzeuge
- Container
- Infrastruktur für die unter 2.-6. genannten Mobilien
Dieser Katalog ist vom Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgegeben und abschließend, das heißt, es gibt darüber hinaus keine Vermögensgegenstände, die in Publikums-AIF gehandelt werden dürfen.
Alternative Investmentfonds stellen heute die am meisten verbreitete Form von Sachwertinvestments dar.
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Verschiedene Formen der Alternativen Investmentfonds
Diese alternativen Fonds gibt es in unterschiedlichen Varianten, die sich entweder aus der Art des Investments oder den Möglichkeiten zur Beteiligung ergeben.
– Spezial-AIF
Wie bereits erwähnt, gibt es für (semi-) professionelle und institutionelle Anleger wie Banken, Staatsfonds oder vermögende Einzelanleger (z.B. Family Offices) den Bereich der Spezial-AIFs. Derartige Fonds zeichnen sich durch hohe Mindestanlagesummen aus und durch den Wegfall mancher gesetzlicher Vorgaben, die insbesondere dem Schutz privater Kleinanleger dienen sollen (z.B. Prospektpflicht).
Bei Spezial-AIFs gibt es nur einen eng begrenzten Kreis von Investoren. Sie werden daher gerne auch als Private Placement und Club Deals strukturiert und durchgeführt. Es wird seitens des Gesetzgebers davon ausgegangen, dass die Anleger aufgrund der hohen Mindestbeteiligungssumme (ab 200.000€) über hohe Sachkenntnisse verfügen, was den Markt der Alternativen Investmentfonds und die angezielten Investmentobjekte angeht.
– Publikums-AIF
Im Gegensatz zum Spezial-AIF ist ein Publikums-AIF (auch) für private Anleger bzw. Kleinanleger zugänglich, meist ab einer Mindestinvestitionssumme von 20.000€; diese privaten Anleger stellen also das „Publikum“ dar. Oft werden sie nicht eigens als „Publikums-AIF“ benannt, sondern nur als AIF, weil alle anderen Arten von Spezifizierung innerhalb der AIFs in aller Regel ausdrücklich benannt werden (also eben beispielsweise Spezial-AIF).
Für Publikums-AIF gelten alle gesetzlichen Regelungen des Kapital-Anlage-Gesetzbuches (KAGB), insbesondere die Prospektpflicht und die Pflicht zur Anlage-Diversifizierung innerhalb des Fonds (um das Risiko für den Anleger zu minimieren). Die Mindestanlagesummen bei Geschlossenen Publikums AIF sind moderat und sind mittels einheitlicher Richtlinie gesetzlich geregelt. Bei einem risikogemischten Publikums AIF (enthält drei Sachwerte/Bsp.: Immobilien) liegt die Mindestsumme bei € 10.000,- bei einem nicht risikogemischten Publikums AIF bei € 20.000,- .
Immerhin heißt eine Investition in AIFs, dass man Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellt, auf das im Falle einer Insolvenz zum Bedienen von Krediten als erstes zugegriffen wird. Mit anderen Worten: Bei der Investition in AIFs besteht die Möglichkeit, dass man das ganze eingesetzte Kapital verliert. Gerade deshalb unterliegen sie den strengen gesetzlichen Regelungen des KAGB.
– Offene und geschlossene AIFs
Publikums-AIFs sind immer geschlossene AIFs. Darüber hinaus gibt es Spezial-AIFs in Form von offenen Fonds. Sie werden vornehmlich im Bereich offener Immobilien-AIFs angeboten. Offene AIFs sind immer Spezial-AIFs und nur für institutionelle sowie (semi-) professionelle Anleger zugänglich.
Generell unterscheidet sich ein offener Fonds von einem geschlossenen dadurch, dass er fortlaufend Geldmittel einwirbt und investiert, während der geschlossene Fonds das nur bis zu einer vorher definierten Höhe und für ein klar umrissenes Projekt tut.
Die Regulierung von AIFs
Für AIFs gelten eigene gesetzliche Bestimmungen, die im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgegeben sind. Nach den Börsenunruhen im Zuge der Finanzkrise ab 2008/2009 sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, den bis dahin weitgehend unregulierten Markt der Sachwertfonds stärker zu kontrollieren und gesetzlichen Vorgaben zu unterwerfen, um das Entstehen von ähnlichen Spekulationsblasen wie damals für die Zukunft zu unterbinden. So wurde im Jahr 2013 das KAGB herausgegeben, dessen Einhaltung nun von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird.
Wer Alternative Investmentfonds auflegen will, bedarf seitdem, genauso wie es schon seit längerem für Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere (OGAW) galt, zunächst einer Betriebserlaubnis durch die BaFin; dazu müssen die Anlagebedingungen, der Gesellschaftervertrag, Angaben zur Verwahrstelle des Sondervermögens , der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) eingereicht und geprüft werden. Diese Unterlagen müssen nach ihrer Genehmigung samt Hinweis auf mögliche Widerrufsrechte auch den potenziellen Anlegern ausgehändigt werden, darüber hinaus Informationen wie der jüngste Nettoinventarwert des Investmentvermögens und gegebenenfalls der letzte veröffentlichte Jahres- oder Halbjahresbericht.
Der Verkauf von AIF-Anteilen selbst ist genehmigten Vermittlern vorbehalten; solche Vermittler sind Banken und Sparkassen, aber auch geprüfte freie Anlagevermittler (§ 34f Absatz 3 GewO) dürfen unter der Voraussetzung des Nachweises der erforderlichen Sachkenntnisse AIF-Anteile vertreiben.
Das laufende Geschäft eines AIF, insbesondere die Regulierung der Mittelverwendung, wird von der BaFin fortlaufend kontrolliert. Darüber hinaus gelten umfassende Bewertungs- und Rechnungslegungspflichten mit externen Kontrollmechanismen.
Für den privaten Anleger ist damit eine große Rechtssicherheit gegeben, der sogenannte graue Markt der Sachwertanlagen ist zu einem weißen Markt geworden. Die rechtlichen Vorgaben sorgen dafür, dass das eingesetzte Kapital von eigens dafür zuständigen Verwahrstellen aufbewahrt und nur auf Anfrage des Asset Managements für die vorher klar prospektierten Zwecke verwendet wird.
Natürlich erhöhen die rechtlichen Vorgaben den Verwaltungsaufwand bei der Erstellung und dem Management eines AIF, was für den Anleger zur Folge hat, dass die zusätzlichen Kosten eines AIF im Vergleich zu früheren Zeiten deutlich gestiegen sind – Rechtssicherheit hat ihren Preis.
Vorteile von AIFs
Innerhalb der Bandbreite dessen, was als AIF angeboten wird, stellt insbesondere der Bereich der geschlossenen Sachwert-Investmentvermögen eine interessante Anlagemöglichkeit für Privatanleger dar.
Das Investment in derartige Fonds bietet folgende Vorteile:
– Konkrete Investitionsobjekte mit zeitlicher Befristung
Geschlossene AIFs müssen das eingesammelte Kapital exakt nach Prospektierung investieren. Der Anleger hat also genau vor Augen, wofür sein Geld verwendet wird und wie lange es in diesem Projekt gebunden ist. Anders als etwa bei Aktien und Wertpapieren ist es mit diesen Fonds möglich, sehr gezielt in bestimmte Bereiche und Objekte zu investieren, für die man das persönliche finanzielle Engagement als sinnvoll und vielversprechend erachtet, etwa nach den ESG-Kriterien für nachhaltiges und nach bestimmten ethischen Standards ratifiziertes Unternehmertum.
– Zugang zu speziellen Kapitalanlage-Möglichkeiten
Gerade Großprojekte mit erheblichem Kapitalbedarf wurden in den vergangenen Jahrzehnten oft von professionellen und institutionellen Anlegern unter sich aufgeteilt. Derartige Investitionsmöglichkeiten bieten oft attraktive Renditeerwartungen und erschließen Bereiche wie etwa den der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, die bislang für kleinere private Anleger nicht offen standen. Durch die Auflage von Publikums-AIFs bietet sich nun auch dem Privatinvestor verstärkt die Möglichkeit, in diese Segmente zu investieren.
– Gute Renditen und konstanter Cash-Flow
Viele AIFs bieten nicht nur prospektgemäß, sondern aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung und Performance überdurchschnittliche Renditen. In der andauernden Niedrigzins-Situation stellt die Investition in solche Fonds somit ein probates Mittel dar, mit den eingesetzten Finanzmitteln starke Renditen zu erwirtschaften. Darüber hinaus bieten die meisten AIFs während der Anlage-Laufzeit regelmäßige Ausschüttungen, mit denen sich das laufende Geschäft etwa von Stiftungen oder Pensionskassen finanzieren lässt.
– Inflationsschutz
Die Inflation im westeuropäischen Raum ist mittlerweile höher, als sich über festverzinsliche Anlagemöglichkeiten erwirtschaften lässt. Das bedeutet für konservative Vermögensanlagen, dass ihr reeller Wert im Sinne der Kaufkraft abnimmt. Nicht viele gut kontrollierte und regulierte Anlageformen bieten hier Abhilfe – eine von ihnen ist die Investition in Sachwerte, die insbesondere in Form von AIFs Renditen verspricht (und bei markterfahrenen Anbietern auch einhält), die nicht nur einen Schutz vor der Inflation bieten, sondern darüber hinaus einen gewissen Vermögenszuwachs ermöglichen.
– Rechtssicherheit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt gemäß Kapitalanlagegesetzbuch fest, dass dem (v.a. privaten) Investor umfassende Informationen zustehen, AIFs unterliegen somit einer Informationspflicht .
Sie beinhaltet:
- die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) ,
- den Verkaufsprospekt ,
- die Anlagebedingungen,
- den Gesellschaftsvertrag,
- die Beitrittserklärung,
- den Hinweis auf Widerrufsrecht;
- außerdem Informationen über den Nettoinventarwert/Marktpreis der geplanten Vermögensgegenstände; sowie den letzten Jahres- oder Halbjahresbericht.
Das Geld der Anleger muss bei Alternativen Investmentfonds gemäß der gesetzlichen Richtlinie von externen Kapitalverwaltungsgesellschaften als Sondervermögen aufbewahrt werden. Nur auf Antrag des Asset Managements wird es für die festgelegten Zwecke stufenweise und nach Bedarf ausgezahlt, die Mittelverwendung wird streng kontrolliert. Der Investor kann sich damit ein genaues Bild seiner Kapitalanlage machen und jederzeit wissen, wie der Fonds im Augenblick performt und sich entwickelt. Diese hohe Transparenz und Rechtssicherheit gibt es in keiner anderen Investmentform.
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Besonderheiten, Chancen und Risiken bei Alternativen Investmentfonds verschiedener Assetklassen
Wie aus dem bisher gesagten deutlich hervorgeht, erstrecken sich die Investitionsmöglichkeiten bei AIFs auf recht verschiedene (Sachwert-)Objekte, die im Einzelnen mit sehr unterschiedlichen Besonderheiten, Chancen und Risiken einhergehen.
Generell gilt allerdings: Die Investition in einen AIF stellt eine unternehmerische Beteiligung dar und gehört somit auf die Seite des Eigenkapitals, das im Falle einer Insolvenz nachrangig zum Fremdkapital bedient wird. Zugespitzt – etwa im Falle eines Flugzeugabsturzes bei einem Flugzeugfonds für nur diese eine Maschine – kann das zu einem Totalausfall des eingesetzten Vermögens führen. Für Eigenkapital gibt es keine staatliche Einlagensicherung.
Ein weiterer Effekt gilt generell, für den Erfolgs- wie den Misserfolgsfall: Der sogenannte Leverage-Effekt (Hebel-Effekt) des eventuell zusätzlich in das Investitionsobjekt eingebrachten Fremdkapitals.
Einfach beschrieben, besagt dieser Effekt, dass die Erfolgsquote des Eigenkapitals im Verhältnis zum eingebrachten Fremdkapital steigt – weil das Fremdkapital nicht an den Gewinnen beteiligt wird. Erwirtschaftet beispielsweise ein Unternehmen mit 100 Mio. € Eigenkapital und 100 Mio. € Fremdkapital 10% Gewinn (also 20 Mio. €), ergibt das für den Eigenkapitalgeber (bedeutet: die Anleger) 20 % Gewinn, weil die 20 Mio. € nur auf die 100 Mio. € Eigenkapital ausgeschüttet werden, obwohl der Gewinn mit 200 Mio. € Gesamtkapital erzielt wurde.
Im Fall der Negativentwicklung wirkt sich dieser Effekt allerdings ebenfalls aus und bewirkt eine verhältnisgemäße Erhöhung der Verlustquote, weil das Fremdkapital genauso wenig an den Verlusten beteiligt wird. Im obigen Beispiel erhöht sich ein Verlust von 10% für die Eigenkapitalgeber auf 20%, weil nur sie den aus dem Gesamtkapitaleinsatz resultierenden Verlust zu tragen haben.
Je höher also der Fremdkapital-Anteil, desto höher der Gewinn oder Verlust.
Geschlossene Immobilienfonds
Während der Bewirtschaftungsphase geschlossener Immobilienfonds partizipieren die Anleger an den Erträgen, die aus der Vermietung der Immobilie(n) generiert werden. In der Regel versucht der Anbieter des AIF, die Immobilie(n) so zu bewirtschaften, dass sie in ihrem Marktwert nicht nur erhalten bleiben, sondern steigen, so dass am Ende der Liquidierungsphase für den Anleger noch einmal ein Überschuss aus dem Verkauf ausgeschüttet werden kann.
Bei verschiedenen Nutzungsarten – Wohnimmobilien, Bürogebäude, Spezialimmobilien wie Pflegeheime – können unterschiedliche ethische Aspekte der Investition zum Tragen kommen. Im Fall einer Investition in ausländische Immobilienprojekte können sich verschiedene steuerliche Auswirkungen ergeben. In aller Regel fällt die Vermögensanlage in Immobilien unter die Kategorie „nichtgewerbliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ und muss dementsprechend gemäß dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Wichtige Faktoren bei der Auswahl eines geeigneten AIF im Bereich geschlossener Immobilienfonds sind die Laufzeit der Mietverträge, die Höhe der Mietraten, die Bonität der Mieter und die allgemeine Mietentwicklung am jeweiligen Standort der Immobilie(n). Es liegt auf der Hand, dass nicht alle diese Faktoren zum Zeitpunkt der Investition absehbar sind; hier liegt der Hauptrisikopunkt solcher Investitionen.
Private-Equity-Fonds
AIFs (egal ob Publikums- oder Spezial-), die sich in Private Equity engagieren, erwerben Unternehmensbeteiligungen und bringen sich über die investierende Gesellschaft im intensiven Kontakt mit der Geschäftsführung in den jeweiligen Unternehmen mit Maßnahmen zur Besserstellung des Zielunternehmens ein. Nicht selten läuft die Investition über Dachfonds, die wiederum verschiedene Zielfonds beinhalten und so bereits eine Objektdiversifizierung und Risikostreuung/-minimierung bieten. Die Investoren profitieren von den erzielten Verbesserungen innerhalb der Zielunternehmen durch Gewinnausschüttungen und den im Vergleich zur anfänglichen Investitionssumme höheren Verkaufspreis der restrukturierten und wettbewerbsfähiger gemachten Zielunternehmen. Oft wird der sogenannte Zeichnungsbetrag – also die vom einzelnen Investor insgesamt zur Verfügung gestellte Kapitalmenge – zum Beginn der Investition in Raten abgerufen (je nach den in die Tat umgesetzten Maßnahmen innerhalb der Zielunternehmen) und zum Ende des Investitionszeitraumes hin auch in Raten wieder ausgezahlt. Private Equity Fonds erzielen im Vergleich zum Marktdurchschnitt deutlich bessere Renditen, sind aber auch mit entsprechenden Risiken verbunden, wenn sich die Marktsituation der Zielunternehmen durch die eingesetzten Maßnahmen nicht oder nicht im erwünschten Maße verbessern lässt.
Schiffsfonds
Schiffsfonds erwerben ein oder mehrere Schiffe, die an Schifffahrtsunternehmen verchartert werden. Die Charter ist zugleich, nach Abzug der entstehenden Kosten, der Gewinn der Anleger solcher Fonds. Allerdings sind die entstehenden Kosten nicht zu niedrig zu veranschlagen: Wartung, Reparatur und Bewirtschaftung eines Schiffes sind keine marginalen Größen.
Schiffsfonds sind in ihrer Wertentwicklung extrem stark von der Weltkonjunktur beeinflusst und kennen kaum regionale Ausnahmen. Anders als bei Immobilien lässt sich der Wert von Schiffen nicht so einfach durch geeignete Maßnahmen innerhalb der Investment-Laufzeit steigern, so dass der in der Liquidierung erzielbare Verkaufspreis nicht leicht über dem Einkaufspreis liegt. Die Gewinne der Anleger müssen also vor allem aus der laufenden Charter erwirtschaftet werden. Anleger sollten neben der weltmarktkonjunkturellen Perspektive insbesondere auf die Dauer und Höhe des Chartervertrages achten. Steuerlich können Schiffs-AIFs von der pauschalen Tonnage-Versteuerung profitieren.
Flugzeugfonds
Ähnlich wie bei Schiffsfonds, werden die erworbenen Flugzeuge aus Flugzeugfonds an Fluggesellschaften verchartert. Allerdings gibt es bei Flugzeugen zwei verschiedene Leasing-Modelle:
Beim Finance Lease trägt der Leasingnehmer (also die Fluggesellschaft) das Wertentwicklungsrisiko des Flugzeuges, die Leasingraten während der Vertragslaufzeit beinhalten eine Voll-Amortisation des Flugzeuges, das am Ende der Laufzeit (möglicherweise zu einem fest vereinbarten Restpreis) in den Besitz des Leasingnehmers übergeht.
Im Gegensatz dazu trägt beim Operating Lease das wirtschaftliche Risiko der Eigentümer des Flugzeuges, also letztlich der Anleger.
Auch bei Flugzeugen kommt es zu erheblichen Kosten bei der Wartung, Reparatur und in der Bewirtschaftung, so dass Anleger vor allem auf die Bonität des Leasingnehmers, die Dauer des Leasingvertrages und die Höhe der Leasingrate achten müssen, um die Kapitalanlage in ihrer Ertragsstärke beurteilen zu können. Wie bei den Schiffen, sind Flugzeugfonds in ihrer Wertentwicklung stark von der Weltkonjunktur abhängig.
Fonds für erneuerbare Energien
AIFs in diesem Bereich investieren in Anlagen zur Gewinnung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energiequellen, also beispielsweise aus der Sonne, dem Wasser, der Windkraft, dem Biogas oder der Geothermie. Die Erträge aus der Vergütung für die Gas-, Wärme- oder Stromerzeugnisse der Anlagen werden nach Abzug der Kosten an die Anleger ausgeschüttet.
In diesem Bereich kann man als Investor besonders gezielt umweltverträgliche Zukunftstechnologien unterstützen und von ihrer Entwicklung profitieren, zumal es staatlich geregelte und garantierte Vergütungssätze für die Erträge aus erneuerbaren Energieträgern gibt. Ändert sich allerdings die Gesetzeslage innerhalb der Vertragslaufzeit, kann sich leicht auch die Profitabilität solcher AIFs verändern. Weitere wichtige Kosten- und Rentabilitäts-Faktoren können standortspezifischer Natur sein (z.B. Windstärke oder Sonnenscheindauer).
Die Phasen eines Investments in Alternative Investmentfonds (AIF)
In der ersten Phase eines derartigen Investmentfonds geht es für den Anbieter darum, das Kapital für den ins Auge gefassten Vermögensgegenstand einzusammeln. Diese Phase wird auch Platzierungsphase genannt und umfasst in der Regel 6-18 Monate. In dieser Zeit sammelt der Emittent zusammen mit den beauftragten Finanzdienstleistern das benötigte Geld für den Erwerb (oder, im Falle von verschiedenen Immobilien oder Mobilien, eventuell für den Bau oder die Fertigstellung) des Sachwertes ein.
An die Platzierungsphase schließt sich die Bewirtschaftungsphase des Investmentfonds an: Der erworbene Sachwert wird in Betrieb genommen und erwirtschaftet Erträge, deren Gewinne an die Anleger ausgezahlt werden. Eine solche Bewirtschaftungsphase kann je nach Vermögensgegenstand mehr als 20 Jahre dauern; in der Regel beläuft sie sich jedoch auf etwa 10-15 Jahre.
Die letzte Phase des Investments wird Liquidierungsphase genannt: Der erworbene und bewirtschaftete Sachwert wird verkauft („liquidiert“) oder außer Betrieb genommen. Aus den erzielten Erlösen werden die Einlagen der Investoren bedient, eventuelle Überschüsse nach Abwicklung alles Kosten anteilig ausbezahlt. Mit der Liquidierung des Vermögensgegenstandes endet das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Käufer des AIF.
Warum gibt es für Alternative Investmentfonds nur den AIF-Zweitmarkt? Wie funktioniert er?
Aus der Art der Investition, nämlich vorwiegend in Sachwerte, ergibt sich von selbst, dass AIF-Anteile nicht wie börsliche Aktien und Wertpapiere gehandelt werden können: Das investierte Kapital steckt ja in einem ganz konkreten Objekt und ist darin für die Laufzeit des Investments gebunden. Würden Anleger ununterbrochen ihr Kapital aus dem Objekt abziehen können, wäre es ständig vom vorzeitigen Verkauf bedroht, um Kapitalforderungen bedienen zu können, oder das Projekt (etwa ein großer Energiepark zur Erzeugung von erneuerbarem Strom) würde mangels aufgebrachten Kapitals erst gar nicht zustande kommen können. Das Besondere an AIF ist in aller Regel gerade die feste Kapitalbindung für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Objekt – nur so kann der Investor mit festen Summen über feste Zeiträume planen und investieren.
Trotzdem tritt natürlich aus meist nicht vorhersehbaren Gründen der Fall ein, dass Investoren vorzeitig von ihrem finanziellen Engagement zurücktreten und ihre Anteile verkaufen wollen. Daher ist ein Zweitmarkt entstanden, auf dem derartige Anteile aus geschlossenen Investmentvermögen gehandelt werden.
Früher war ein Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit mit großen Abschlägen zum ursprünglichen Kaufpreis verbunden. Allerdings ist durch die Digitalisierung der Handel auf dem Zweitmarkt erheblich leichter geworden – das Sammeln von Angeboten und Nachfragen ist digital besser erfass-, konzentrier- und vermittelbar. So funktioniert es bei vielen Fondsanteilen mittlerweile gut, vor Ablauf der Fondslaufzeit ohne große Verluste die erworbenen Anteile weiterzuverkaufen.
Es erklärt sich von selbst, dass der Verkauf von Fondsanteilen aus AIFs zeitaufwändiger und kostenintensiver ist als bei normalen Investmentfonds mit ihren Aktien und anderen Wertpapieren, die auf dem Erstmarkt (= an der Börse) gehandelt werden.
Die Organisationsform von geschlossenen Alternativen Investmentfonds/Publikums-AIFs
Geschlossene Alternative Investmentfonds müssen sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben entweder als geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (gInvKG) oder als geschlossene Investmentaktiengesellschaft (gInvAG)strukturieren. Dabei kommt in der Praxis am häufigsten die Kommanditgesellschaft vor, daher soll sie im Folgenden genauer dargelegt werden.
Der Privatanleger beteiligt sich an dem Investmentvermögen mit seiner Zeichnungssumme. Er wird dadurch entweder Direktkommanditist mit Eintrag seines Namens in das Handelsregister und den damit verbundenen Rechtsfolgen, was Rechte (Stimm-, Kontroll-, Vermögens- und Informationsrechte) und Pflichten (Einzahlung der Einlage, Haftung) angeht; oder er beteiligt sich über einen Treuhänder, der dann die Rechte des anonym bleibenden Treugebers/Investors wahrnimmt.
Laut Gesetz muss das Investmentvermögen durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (früher auch: Kapitalanlagegesellschaft) verwaltet werden; diese kann extern (eine eigens beauftragte Rechtsperson) oder intern sein und wird auch AIF Manager (AIFM) genannt. Für dieses Aufgabe wird eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt. Die Erlaubnis ergeht nur nach eingehender Prüfung zahlreicher Zulassungskriterien, unter anderem wird die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleitung sowie die personelle und finanzielle Ausstattung samt der Tragfähigkeit des vorgelegten Geschäftsplanes überprüft.
- Die KVG als AIF Manager (AIFM) übernimmt alle Aufgaben rund um die Verwaltung des Investmentvermögens, insbesondere
die Portfolioverwaltung: Konzeption, Anschaffung, Bewirtschaftung und Veräußerung der Vermögensgegenstände; Abschluss von Kauf-, Miet- und Kreditverträgen; in diesem Zusammenhang spricht man auch von Asset Allocation; - das Risikomanagement: Installation, Kontrolle und gegebenenfalls Anpassung von Mechanismen zur Identifikation, Bewertung und Steuerung aller Risiken mit jährlicher Überprüfungspflicht.
Nach der Richtlinie des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ist es erforderlich, dass jede KVG für jedes Investmentvermögen eine unabhängige Verwahrstelle als Kontrollinstanz (nach dem 4-Augen-Prinzip) beauftragen muss. Der Name ergibt sich aus der Tatsache, dass hier das Geld der Investoren verwahrt wird; dies geschieht in Form eines Sondervermögens, was dem Anleger zusätzlichen Vermögensschutz bzw. Risikominimierung bietet. Die Funktion als Verwahrstelle wird in der Regel von Kreditinstituten übernommen, die dazu gegenüber der BaFin nachweisen müssen, technisch, personell, fachlich und organisatorisch diese Aufgabe wahrnehmen zu können. Es besteht auch die Möglichkeit, Treuhänder als Verwahrstelle einzusetzen, die Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein können. Auch sie unterliegen speziellen Anforderungen seitens des Gesetzgebers, um für diese Funktion in Frage zu kommen, vor allem ausreichende berufliche Sachkenntnis und finanzielle Garantien.
Der Verwahrstelle kommt die Aufgabe zu, die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinie zur Verwaltung und Verwendung des Investmentvermögens zu kontrollieren. Dazu gehört, die Fremdkapitalobergrenze einzuhalten, die Bewertung des Investmentvermögens ordnungsgemäß durchzuführen und die tatsächliche Eigentümerschaft der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Alle Zahlungsströme werden überprüft und bestimmte Zahlungen von der Verwahrstelle erst dann auf Antrag des Asset Management freigegeben, wenn ihre Korrektheit überprüft wurde.
Die Kosten bei Alternativen Investmentfonds (AIF)
Wie aus den bisherigen Ausführungen deutlich geworden sein dürfte, fallen rund um die reine Investitionssumme bei AIFs einige Kosten an, also Beträge, die nicht direkt für den Erwerb des Vermögensgegenstandes selbst aufgewendet werden müssen, sondern aus Vergütungen, Gebühren und Aufwendungserstattungen bestehen. Diese Kosten müssen in den Anlagebedingungen ausgewiesen werden.
Man unterscheidet zwischen sogenannten Initialkosten und laufenden Kosten. Die Initialkosten umfassen all diejenigen Aufwendungen, die für die An- und Auflage des AIF anfallen, also beispielsweise Kosten für Konzeption und Marketing. Unter die laufenden Kosten fallen Positionen wie die jährlichen Vergütungen für das AIF Management (AIFM) und die Verwahrstelle, oft auch Transaktionskosten bei Erwerb und Verkauf von Vermögensgegenständen. Ebenso fallen darunter die Kosten für Verwaltung und Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände oder Gebühren für Bewertungen, Steuer- und Rechtsberatungen. Unter Umständen vereinbaren Kapitalverwaltungsgesellschaften jährliche erfolgsabhängige Management-Vergütungen ( Performance-Fee ), die unter dem Vorbehalt der vorherigen Anleger-Auszahlung stehen (d.h., zuerst müssen immer die finanziellen Ansprüche der Investoren bedient werden).
Über diese direkt mit dem Erwerb und der Verwaltung des Investmentvermögens in Zusammenhang stehenden Kosten hinaus fällt für den Anleger ein Ausgabeaufschlag an, das Agio. Es beinhaltet die Vergütung für den Vertrieb des Alternativen Investmentfonds, der für den Investmentvermittler ebenfalls mit dem Aufwand zur umfassenden Prüfung und dem anschließenden Marketing verbunden ist.
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Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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