Vom Fachmann erklärt:
Unser 6b Experte Mark Später im Interview mit unserem Geschäftsführer Peter Friedenauer. Erfahren Sie, warum Hörtkorn Finanzen sich bereits seit Jahren gewissenhaft um dieses Thema kümmert.
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Experteninterview mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Humbert Lechner. Erfahren Sie, wie Sie die § 6b-Regelungen effektiv für sich nutzen können.
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Bei Deutschlands Nr. 1 für bankenunabhängige Sachwertvermittlung erhalten Sie:
- Ausgesuchte Investmentqualität aufgrund über dreißigjähriger Expertise
- Spezialisiertes Know-how für § 6b-Lösungen an Ihrer Seite
- Ihre Rücklageninvestition einfach und sicher dank erstklassigem Service und Begleitung ab dem Zeitpunkt Ihrer Anfrage
- Unabhängige Expertise während der gesamten Laufzeit des Investments
- Kontinuierliche Lieferung aller relevanten Informationen und Steuerdaten
Ihre § 6b-Rücklage – unsere aktuellen Investment-Highlights
Aktuelles
Investitionsangebot I
kurz & kompakt
Deutschland
Neuer § 6b Fonds
– In Kürze verfügbar
- § 6b – Übertragungshebel – ca. 195 % prognostiziert
- bereits ab 10.000 EUR Investitionssumme
- Immobilieninvestment mit breitem Mietermix
- §6b Fonds
- §6b Fonds
Aktuelles
Investitionsangebot II
kurz & kompakt
Aktuelles
Investitionsangebot II
- Investition in der Universitätsstadt Heidelberg – Teil der Metropolregion Rhein-Neckar
- Breiter Mietermix; überwiegend aus den Bereichen Softwareentwicklung, Forschung und öffentlich-rechtlichen Mietern
- ESG-Strategieprodukt
- § 6b – Übertragungshebel – ca. 175 % prognostiziert
Beispiel – Es rechnet sich für Sie
Nutzen Sie die Chancen des § 6b-Hebels bei Ihrer Reinvestitionsrücklage: Vergleichen Sie die Zahlen in unserem Beispiel.
Fällige Steuern
ohne § 6b Lösung
Gewinn Steuerzahlung Reinvestition: |
1.000.000 EUR – 500.000 EUR |
Verbleibende Liquidität Anlage: |
500.000 EUR |
Gesamtvermögen | 500.000 EUR |
Fällige Steuern
mit unserer § 6b Lösung
Gewinn § 6b-Reinvestition |
1.000.000 EUR – 500.000 EUR |
Verbleibende Liquidität + § 6b-Anlage |
500.000 EUR 500.000 EUR |
Gesamtvermögen | 1.000.000 EUR |
Ihr Vorteil: | 500.000 EUR |
Steuerliche, negative Wirkungen (Fall: Fällige Steuern ohne § 6b Lösung) können durch eine Beteiligung an einem § 6b-Fonds vermieden werden. Dabei muss keineswegs der gesamte Buchgewinn reinvestiert werden. Regelmäßig reichen etwa 50 % des Gewinnes, z. T. auch deutlich weniger, um die Rücklage zu übertragen und die aktuelle Steuerzahlung zu vermeiden. Die restlichen/anderen 50 % des Gewinnes sind dann steuerlich nicht „angefallen“ (nicht steuerbar) und können beliebig verwendet werden. Sie unterliegen keiner Steuerlast mehr.
Steuerliche, negative Wirkungen (Fall: Fällige Steuern ohne § 6b Lösung) können durch eine Beteiligung an einem § 6b-Fonds vermieden werden. Dabei muss keineswegs der gesamte Buchgewinn reinvestiert werden. Regelmäßig reichen etwa 50 % des Gewinnes, z. T. auch deutlich weniger, um die Rücklage zu übertragen und die aktuelle Steuerzahlung zu vermeiden. Die restlichen/anderen 50 % des Gewinnes sind dann steuerlich nicht „angefallen“ (nicht steuerbar) und können beliebig verwendet werden. Sie unterliegen keiner Steuerlast mehr.
§ 6b-Rücklage
Verkauft ein Unternehmen betriebliche Gebäude oder Grundstücke zu einem Preis oberhalb des Buchwertes, erzielt es bei dieser Veräußerung steuerliche Gewinne. Wird dieser Gewinn reinvestiert, werden die ansonsten fälligen Steuern vermieden. Durch eine Beteiligung an einem § 6b Fonds (gemäß § 6b EStG) kann dieses Ziel erreicht werden. Die Anlagesumme kann dabei auf den steuerlichen Gewinn abgestimmt werden und es muss nur ein Teil dieses Gewinns reinvestiert werden, um volle Steuerbefreiung zu erhalten.
Wer kann steuerliche Vorteile des § 6b Fonds nutzen?
- Landwirte, Unternehmer, Freiberufler oder Personengesellschafter, die ihre stillen Reserven auf eine steuerneutrale Reinvestitionsrücklage übertragen möchten
- Selbständige, die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien klug und gewinnbringend versteuern möchten
- Alle Anleger, die ihre steuerliche Situation durch Verteilung der Steuerlast über die Fondslaufzeit sowie einem entsprechenden Stundungseffekt verbessern möchten
Wer kann steuerliche Vorteile des § 6b Fonds nutzen?
- Landwirte, Unternehmer, Freiberufler oder Personengesellschafter, die ihre stillen Reserven auf eine steuerneutrale Reinvestitionsrücklage übertragen möchten
- Selbständige, die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien klug und gewinnbringend versteuern möchten
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Erläuterung ∙ Beratung ∙ Planung ∙ Angebot
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Unsere Experten beraten Sie gerne
Unsere Experten für § 6b-Fonds bieten Ihnen eine marktführende Lösung für Ihre § 6b-Rücklagen.
Wir strukturieren den gesamten Ablauf der Übertragung Ihrer § 6b-Rücklagen, Sie stellen lediglich nur etwa 50 % des Gewinns – so einfach und schnell gelingt die vollständige Übertragung der § 6b-Rücklage. Dabei wird sowohl die Höhe der Rücklage als auch das Zielobjekt individuell auf Sie abgestimmt. Wir sondieren den Markt der infrage kommenden Zielinvestments, aber Sie entscheiden.
„Nutzen Sie die Expertise, denn Erfahrung und Wissen gibt Ihnen Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.”