§ 6b EStG-Lösungen – individuell & flexibel

Der Vorteil von § 6b EStG für Unternehmer und Landwirte

Vollständige Vermeidung von Steuerzahlungen

des Buchgewinns bei Veräußerungen von Grund und Boden sowie Gebäuden aus Betriebsvermögen durch Reinvestition.
Diese Reinvestition, bspw. in einen § 6b Fonds , kann außerdem vollumfänglich wirtschaftlich genutzt werden und so laufend Erträge für Sie abwerfen.

§ 6b Fonds sind …

steuerrechtlich anerkannte unternehmerische Beteiligungen, doch einfach und aufwandsarm: Es ist kein spezielles Know How und keine eigene Vermögensverwaltung erforderlich.

Gute § 6b Fonds sind …

qualitativ durch unabhängige Expertise geprüfte und handverlesene Immobilieninvestments.

Vom Fachmann erklärt:

Unser 6b Experte Mark Später im Interview mit unserem Geschäftsführer Peter Friedenauer. Erfahren Sie, warum Hörtkorn Finanzen sich bereits seit Jahren gewissenhaft um dieses Thema kümmert.

Experteninterview mit Peter Friedenauer - 6b-Lösungen mit Hörtkorn Finanzen
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Experteninterview mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Humbert Lechner. Erfahren Sie, wie Sie die § 6b-Regelungen effektiv für sich nutzen können.

Experteninterview mit Humbert lechner (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) - 6b-Lösungen mit Hörtkorn Finanzen
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Bei Deutschlands Nr. 1 für bankenunabhängige Sachwertvermittlung erhalten Sie:

  • Ausgesuchte Investmentqualität aufgrund über dreißigjähriger Expertise
  • Spezialisiertes Know-how für § 6b-Lösungen an Ihrer Seite
  • Ihre Rücklageninvestition einfach und sicher dank erstklassigem Service und Begleitung ab dem Zeitpunkt Ihrer Anfrage
  • Unabhängige Expertise während der gesamten Laufzeit des Investments
  • Kontinuierliche Lieferung aller relevanten Informationen und Steuerdaten

Mark Später im Interview – Fonds professesionell:

„Vitamin 6b für die Bilanz“

Mark Später - 6b Spezialist

„Relevant für die Einhaltung der 6b-Fristen ist der Übergang von Nutzen und Lasten, nicht der Kaufvertrag der Immobilie.“ 

Ihre § 6b-Rücklage – unsere aktuellen Investment-Highlights

Beispiel – Es rechnet sich für Sie

Nutzen Sie die Chancen des § 6b-Hebels bei Ihrer Reinvestitionsrücklage: Vergleichen Sie die Zahlen in unserem Beispiel.

Fällige Steuern
ohne § 6b Lösung

Gewinn
Steuerzahlung
Reinvestition:
1.000.000 EUR
– 500.000 EUR
Verbleibende Liquidität
Anlage:
500.000 EUR
Gesamtvermögen 500.000 EUR

Fällige Steuern
mit unserer § 6b Lösung

Gewinn
Steuerzahlung
§ 6b-Reinvestition
1.000.000 EUR
– 500.000 EUR
– 500.000 EUR
Verbleibende Liquidität
+ § 6b-Anlage
500.000 EUR
500.000 EUR
Gesamtvermögen 1.000.000 EUR
Ihr Vorteil: 500.000 EUR

Steuerliche, negative Wirkungen (Fall: Fällige Steuern ohne § 6b Lösung) können durch eine Beteiligung an einem § 6b-Fonds vermieden werden. Dabei muss keineswegs der gesamte Buchgewinn reinvestiert werden. Regelmäßig reichen etwa 50 % des Gewinnes, z. T. auch deutlich weniger, um die Rücklage zu übertragen und die aktuelle Steuerzahlung zu vermeiden. Die restlichen/anderen 50 % des Gewinnes sind dann steuerlich nicht „angefallen“ (nicht steuerbar) und können beliebig verwendet werden. Sie unterliegen keiner Steuerlast mehr.

Steuerliche, negative Wirkungen (Fall: Fällige Steuern ohne § 6b Lösung) können durch eine Beteiligung an einem § 6b-Fonds vermieden werden. Dabei muss keineswegs der gesamte Buchgewinn reinvestiert werden. Regelmäßig reichen etwa 50 % des Gewinnes, z. T. auch deutlich weniger, um die Rücklage zu übertragen und die aktuelle Steuerzahlung zu vermeiden. Die restlichen/anderen 50 % des Gewinnes sind dann steuerlich nicht „angefallen“ (nicht steuerbar) und können beliebig verwendet werden. Sie unterliegen keiner Steuerlast mehr.

§ 6b-Rücklage

Verkauft ein Unternehmen betriebliche Gebäude oder Grundstücke zu einem Preis oberhalb des Buchwertes, erzielt es bei dieser Veräußerung steuerliche Gewinne. Wird dieser Gewinn reinvestiert, werden die ansonsten fälligen Steuern vermieden. Durch eine Beteiligung an einem § 6b Fonds (gemäß § 6b EStG) kann dieses Ziel erreicht werden. Die Anlagesumme kann dabei auf den steuerlichen Gewinn abgestimmt werden und es muss nur ein Teil dieses Gewinns reinvestiert werden, um volle Steuerbefreiung zu erhalten.

Wer kann steuerliche Vorteile des § 6b Fonds nutzen?

  • Landwirte, Unternehmer, Freiberufler oder Personengesellschafter, die ihre stillen Reserven auf eine steuerneutrale Reinvestitionsrücklage übertragen möchten
  • Selbständige, die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien klug und gewinnbringend versteuern möchten
  • Alle Anleger, die ihre steuerliche Situation durch Verteilung der Steuerlast über die Fondslaufzeit sowie einem entsprechenden Stundungseffekt verbessern möchten

Wer kann steuerliche Vorteile des § 6b Fonds nutzen?

  • Landwirte, Unternehmer, Freiberufler oder Personengesellschafter, die ihre stillen Reserven auf eine steuerneutrale Reinvestitionsrücklage übertragen möchten
  • Selbständige, die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien klug und gewinnbringend versteuern möchten
  • Alle Anleger, die ihre steuerliche Situation durch Verteilung der Steuerlast über die Fondslaufzeit sowie einem entsprechenden Stundungseffekt verbessern möchten

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    Sabrina Kramer - Leiterin Kundenbetreuung