Semiprofessionelle Investoren
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Was sind semiprofessionelle Investoren?
Die Zuschreibung der Halb-Professionalität (lateinisch „semi“ bedeutet „halb“) wurde vom 2013 erlassenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für Anleger definiert, die sich an einem Spezial-AIF beteiligen.
AIF bedeutet „Alternative Investmentfonds“; sie stehen den „gewöhnlichen“ Investmentfonds gegenüber, die in Wertpapiere (Aktien, Anleihen) investieren. AIF hingegen legen das Geld in Sachwerte an.
AIF werden unterschieden in Publikums- und Spezial-AIF: Während erstere sich an das breite Publikum der Finanzmarkt-Akteure wenden (v.a. an Privat-/Klein-Anleger), sind letztere für professionelle und semiprofessionelle Investoren bzw. Kapitalgeber reserviert.
„Ein Anleger, der kraft Gesetzes Anteile an einem Spezial-AIF erwirbt, gilt als semiprofessioneller Anleger.“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 Kapitalanlagegesetzbuch)
Die Voraussetzungen dafür, dass dieses Investment möglich ist, werden ebenfalls angegeben:
- Mindestens 200.000 € Beteiligungssumme;
- Schriftliche Bestätigung des Kunden, dass er sich der eingegangenen Risiken bewusst ist;
- Schriftliche Bestätigung des Anbieters, dass der Kunde über ausreichend Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse für diese Anlage-Entscheidung verfügt;
- Alternativ: Wer 10 Mio € in ein Investmentvermögen investiert;
- Außerdem Anleger der Rechtsform einer Anstalt oder Stiftung öffentlichen Rechts bzw. einer Gesellschaft mit Bund-/Land-Mehrheitsbeteiligung, wenn sie zusammen mit Bund oder Land in einen Spezial-AIF investieren;
- Außerdem interne Geschäftsleiter und Mitarbeiter oder externe Geschäftsführung oder Vorstand (Management) eines AIF, wenn sie in den gleichen AIF investieren.
(§ 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB)
Die Bezeichnung als Halb-Profi („semiprofessionelle Investoren“) ist also vor allem eine Zuschreibung, die im Hinblick auf ein bestimmtes Investment erfolgt, während die beiden anderen Anlegerkategorien grundsätzlich mit der natürlichen oder juristischen Person (z.B. eine private Stiftung oder ein kleineres Unternehmen) des Investors verbunden sind.
Wie grenzen sich semiprofessionelle Investoren von anderen Anlegerkategorien ab?
Die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches erfüllen zwei grundlegende Funktionen, nämlich zum einen auf den regulierten Marktsegmenten der offenen und geschlossenen Fonds Rechtssicherheit (und damit Vertragssicherheit) für alle Akteure zu schaffen; zum anderen ist der Schutz der Privatanleger erklärtes Anliegen des Gesetzes.
Privatanleger sind sozusagen das schwächste Glied auf den Finanzmärkten: Sie verfügen in aller Regel weder über ausreichend Kenntnisse, Sachverstand und Erfahrung, noch agieren sie mit Kapitalgrößen, die sie auf Augenhöhe mit den anderen Marktteilnehmern bringen würden.
Die deutsche Gesetzgebung folgt einer Vorgabe der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive), welche vor allem den Bereich der Alternativen Investmentfonds als Quelle möglicher Marktrisiken identifiziert und deren Regulierung vorgegeben hat.
Wenn also das KAGB eine Definition für drei Kategorien von Anlegern vornimmt, dann erfolgt diese Klassifizierung vor allem in Hinblick auf das jeweilige Schutzniveau, das den Anbietern und Kunden auf dem Finanzmarkt gesetzlich gewährleistet wird.
Professionelle Anleger
Der niedrigste Schutz gilt bei professionellen Anlegern, denn bei ihnen wird davon ausgegangen, dass sie von sich aus ausreichendes Wissen und Markterfahrung mitbringen, um bei jeglichen Entscheidungen die damit verbundenen Auswirkungen, v.a. die eingegangenen Risiken, im Blick haben zu können.
Als Profi gilt, wer mit einem kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb in erheblichem Umfang Transaktionen auf dem Finanzmarkt vollzieht und dazu über die notwendigen und einschlägigen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie den erforderlichen Sachverstand verfügt (§ 67 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz/WpHG). Das umfasst zum Einen institutionelle Investoren, also
- Banken, Kredit- und Finanzinstitute;
- Versicherungen, Pensionskassen;
- Staaten und Staatsfonds; Bund und Länder;
- Investmentfonds und Vermögensverwaltungen;
- Börsenhändler, Broker, Derivathändler;
- Groß-Unternehmen;
- Stiftungen und Kirchen (Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts);
zum Anderen können weitere natürliche oder juristische Personen auf Antrag als professionell eingestuft werden, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen ((vgl. § 67 Abs. 6 WpHG)):
- In den zurückliegenden vier Quartalen hat der Anleger auf dem Marktsegment, für welches die Einstufung erfolgen soll, im Schnitt mindestens 10 Transaktionen im Umfang von mehr als 25.000 € getätigt;
- Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel belaufen sich auf mehr als 500.000 €;
- Der Anleger war/ist mindestens 1 Jahr lang beruflich einschlägig mit dem Finanzmarkt befasst und verfügt daher über die notwendige Erfahrung, Sachverstand und Kenntnisse.
Privatanleger
Das höchste Schutzniveau genießen die privaten Anleger. Sie werden nicht eigens definiert, sondern ergeben sich einfach daraus, dass sie keiner anderen Investoren-Gruppe zugeordnet werden können. „Privatanleger sind alle Anleger, die weder professionelle noch semiprofessionelle Anleger sind“ (§ 1 Abs. 19 Nr. 31 KAGB).
Es kann sich sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln. In Betracht kommen also auch beispielsweise kleinere Unternehmen oder private Stiftungen. Auch Unternehmen der Kommunen sind nach einer Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von 2010 als Privatanleger zu betrachten.
Erfüllen sie nicht die Bedingungen, um als semiprofessionelle oder professionelle / institutionelle Investoren auf dem Finanzmarkt zu gelten, wird davon ausgegangen, dass ihre Erfahrung, ihr Sachverstand und ihre Kenntnisse nicht von vornherein ausreichen, um Anlageentscheidungen im Bewusstsein der damit verbundenen Risiken zu treffen.
Sie müssen daher eingehend beraten und informiert werden, und diese Beratung muss dokumentiert sein, sonst haftet eventuell der Anlage-Vermittler für entstehenden Schaden.
Für viele Finanzinstrumente, v.a. Wertpapiere und Investmentfonds, werden die zu vermittelnden Inhalte der Beratungsgespräche und der auszuhändigenden Unterlagen vorgeschrieben (siehe Wertpapierprospektgesetz/WpPG und „wesentliche Anlegerinformationen“/wAI bei OGAW und AIF im KAGB ).
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Fazit: semiprofessionelle Investoren zwischen Profis und Laien
Die grundlegende Unterscheidung der Investorengruppen verläuft also zunächst einmal anhand der Trennlinie zwischen „professionell“ und „nicht-professionell“ (=Laie).
Wenn das Kapitalanlagegesetzbuch nun die Zwischenkategorie von halb-professionellen Anlegern eigens für das Investment in Spezial-AIF einführt (für Wertpapiergeschäfte gibt es sie beispielsweise nicht, auch nicht für Wertpapier-Investmentfonds), so will es damit nicht zuletzt Marktzugänge schaffen, die Privatinvestoren andernfalls nicht offen stehen würden: Die Bandbreite dessen, was als Publikums-AIF aufgelegt werden darf, ist begrenzt – für Spezial-AIF hingegen ist alles als Vermögensgegenstand erlaubt, dessen Verkehrswert ermittelbar ist (§ 282 Abs. 2 KAGB).
Allerdings muss der Investor Expertise für das entsprechende Investment nachweisen; die Beratungsgespräche müssen im Zweifelsfall diese Expertise herstellen, indem sie eingehend und umfassend über Art und Funktionsweise des Vermögensgegenstandes und der damit verbundenen Risiken informieren.
Nur, wenn die Einschätzung sowohl des Kunden als auch des Anbieters diese Kenntnisse schriftlich bestätigen, liegen die Voraussetzungen zum gültigen Abschluss der Investition vor.
Mit anderen Worten: Um in einen Spezial-AIF investieren zu können und dadurch semiprofessioneller Investor zu werden, muss man sich in diesem speziellen Investment-Bereich vom Laien zum Fast-Profi/Halb-Profi „bilden“ lassen.
Mit entsprechenden Fragebögen, die mit dem Anlagevermittler ausgefüllt werden, können die Vorkenntnisse erfasst und der jeweilige Beratungsbedarf eruiert werden. Meist gehen sie an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Anlagemöglichkeiten für AIF entlang, um das Sachgebiet der notwendigen Wissensvermittlung möglichst genau einzugrenzen.
In der Folge genießt der Investor zwar einen anderen Anleger-Status (zumindest für dieses Investment), erhält jedoch auch niedrigeren Anleger-Schutz. Die umfassenden Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches zum Umgang mit Privatanlegern gelten für Publikums-AIF, nicht jedoch in vollem Umfang für den Bereich der Spezial-AIF – da hier ja ausschließlich Profis und Halb-Profis unter den Kunden sind.
Welche Vorteile hat es, semiprofessioneller Anleger zu sein?
Angesichts des geringeren Rechtsschutzes stellt sich leicht die Frage, warum es überhaupt erstrebenswert sein sollte, als semiprofessioneller Anleger eingestuft zu werden.
Marktzugänge und Produktstruktur
Wie bereits gesagt, eröffnet es Zugänge zu Märkten, die andernfalls verschlossen bleiben, z.B. sind viele Private-Equity-Fonds, aber auch interessante Rohstoff- oder Immobilien-Investments nur als Spezial-AIF konzipiert und erwerbbar.
Diese Spezial-AIF sind in der Regel so gestaltet, dass sie eine Eigenkapitalbeteiligung darstellen und steuerlich/bilanzrechtlich als Betriebsvermögen klassifiziert werden. Damit bieten sich eigene Möglichkeiten des Senkens der Steuerlast beim Schenken und Vererben von Beteiligungen, aber auch beim Realisieren von Gewinnen aus der Beteiligung.
Geringere Kosten – mehr Ertrag
Des weiteren engt sich der Kreis der Investoren bei Spezial-AIF natürlicherweise stark ein: Durch die Mindestbeteiligungssumme von 200.000 Euro braucht es beispielsweise zum Erreichen eines Kapitalbedarfs von 10 Mio Euro höchstens 50 Anleger, bei einem Publikums-AIF mit seiner Mindestbeteiligung von 10.000 Euro (manchmal sogar nur 5.000 Euro) jedoch bis zu 1.000 (oder, bei 5.000 Euro Mindestanlage, gar 2.000)!
Es versteht sich von selbst, dass mit einer hohen Anzahl von Beteiligten ein wesentlich höherer Verwaltungsaufwand für jede Form von Management verbunden ist, als wenn man sich in einem kleineren Kreis befindet; manche Spezial-AIF werden demnach auch gleich als sogenannter Club Deal unter ganz wenigen Geldgebern aufgeteilt.
Die Ausnahmen von den gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Privatanleger bewirken gleichfalls, dass viele Berichts-, Prospekt- und Managementobliegenheiten auf ein sehr viel geringeres Maß reduziert werden können, was für den Anbieter und das Asset Management wieder weniger Aufwand bedeutet.
Geringerer Verwaltungsaufwand bedeutet zugleich geringere Kosten: Spezial-AIF sind daher meist mit deutlich besseren Rendite-Prognosen versehen, als das bei Publikums-AIF möglich ist. Auch der Ausgabeaufschlag (Agio), der für den Vertrieb des Investmentfonds berechnet wird, liegt häufig unter den üblichen 5% von Publikums-Produkten; denn auch für den Vertrieb entsteht bei Spezial-AIF in aller Regel insgesamt ein vergleichsweise geringerer Aufwand.
Unter Umständen größere Verhandlungsspielräume
Zu unterscheiden ist innerhalb der Spezial-AIF noch einmal nach solchen, die mit festen Anlagebedingungen aufgelegt werden (§ 284 KAGB), und denjenigen, bei denen die (mindestens semiprofessionellen) Anleger die Anlagebedingungen mit dem Anbieter individuell aushandeln. Im letzteren Fall stellt dies einen weiteren Vorzug eines Spezial-AIF dar, weil er auf diesem Weg noch einmal viel stärker den persönlichen Vorstellungen gemäß spezifiziert werden kann.
Vor- und Nachteile für semiprofessionelle Investoren
Die Einstufung als semiprofessionell ist auf ein Investment bezogen, nicht auf eine Person. Diese Tatsache gilt es im Hinterkopf zu behalten, denn sie bedeutet vor allem eines: Es handelt sich um eine Zuschreibung, die für jedes Investment neu zu prüfen und zu bestätigen ist.
Ausnahmen sind nur der Personenkreis der Multimillionäre – mindestens 10 Mio € in eine Investition – , der Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts sowie der Gesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung, sie ist also auch jederzeit revidierbar. Nur rückwirkend, also für getätigte, laufende Investments, kann sie nicht widerrufen werden.
Welche Nachteile verbinden sich mit der Einstufung als semiprofessionelle Investoren?
Der einzige Nachteil, der sich mit der Klassifizierung als Halb-Profi verbindet, besteht in dem geringeren rechtlichen Schutz, den man dadurch genießt. Dieser Schutz ist vor allem reduziert in folgenden Bereichen:
- Die Unternehmen, die Spezial-AIF auf den Markt bringen, unterliegen weniger Anforderungen, was die auszuhändigen Unterlagen angeht, so dass der Kapitalgeber wesentlich stärker darauf angewiesen ist, sich selbst mit dem über das Mindestmaß an erforderlichen Informationen hinausgehende Marktwissen zu versorgen. Die Beratungsgespräche unterliegen außerdem einer geringeren Dokumentationspflicht.
- Die geringeren Berichts- und Informationspflichten seitens des Asset Management führen dazu, dass sich der Investor zwischen den vorgeschriebenen Berichtszeitpunkten selbst auf dem Laufenden halten muss, was die Marktentwicklung im Allgemeinen und die Entwicklung des Vermögensgegenstandes im Speziellen anbelangt (wovon man bei professionellen Marktteilnehmern allerdings ausgehen kann).
- Die abzuschließenden Verträge zwischen Anbieter und Kunde sind bei Spezial-AIF möglicherweise noch nicht im Detail feststehend, da sie unter Umständen verhandelbare Positionen enthalten. Die Verträge sind daher auch nicht im Vorfeld der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Kontrollinstanz für die Einhaltung des Kapitalanlagegesetzbuches) im Detail vorgelegt worden und können demzufolge unter Umständen ungeprüfte Elemente enthalten.
Vorteile der Klassifizierung als semiprofessionelle Investoren
Aufgefangen werden diese rechtlichen Nachteile durch die Tatsache, dass – seriöse – Vermittler derartiger Finanzanlagen zwar ein Interesse am Verkauf des Produktes haben, aber genauso an der Zufriedenheit des Kunden, denn nur zufriedene Kunden sind wiederkehrende Kunden.
Sie werden deswegen alles tun, um dem interessierten Investor zu einer qualifizierten Anlage-Entscheidung zu verhelfen: Wer in diesen Größenordnungen anlegt, tut das in der Regel nur, wenn er das berechtigte Gefühl hat, eine gute Entscheidung zu treffen.
Außerdem gilt auch beim Vertrieb an professionelle und semiprofessionelle Investoren ein Mindestmaß an Informationspflichten (§ 307 KAGB) seitens des Anbieters bzw. Vertreibers des Spezial-AIF.
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Das Paradeprodukt für semiprofessionelle Investoren: der Spezial-AIF
Wenn man so will, dann ist die Kategorie des semiprofessionellen Anlegers eigens für die Investmentmöglichkeit „Spezial-AIF“ geschaffen worden; in gewisser Hinsicht kann man aber auch sagen, sie ist durch diese Investmentmöglichkeit geschaffen worden. Wie auch immer: Um die Attraktivität der Einstufung besser zu verstehen, seien hier ein paar Eckdaten und interessante Informationen zum Spezial-Fonds-Markt angeführt.
Marktvolumen und Wachstum
Wenn auch der absolute Löwenanteil auf offene Wertpapierfonds entfällt (gut 1,9 Billionen), so bilden doch beispielsweise auch offene Immobilien-Spezial-Fonds mit 125 Milliarden Euro Vermögen eine ernstzunehmende Größe.
Das in Spezialfonds verwaltete Vermögen macht über 60% des gesamten Fondsmarktes aus, weniger als 40% entfallen auf Publikums-Produkte.
Stand Dezember 2021 befanden sich knapp 4.500 offene Spezialfonds auf dem Markt, davon fast 650 Immobilienfonds, 12 Hedgefonds, 315 sonstige Fonds (z.B. Infrastruktur- und Private-Equity-Fonds) und 150 Dachfonds (v.a. PE). Die Zahlen dieser Bereiche wachsen seit Jahren mehr oder weniger kontinuierlich.
Eine statistische Übersicht für die geschlossenen Spezial-Investmentvermögen ist nicht leicht zu finden; die Gesamtzahl der geschlossenen Publikums- und Spezial-AIF belief sich Ende 2021 auf knapp 3.000. Davon entfielen mehr als 1.300 nur auf den Bereich geschlossener Immobilienvermögen. Experten gehen davon aus, dass sich Publikums- und Spezialprodukte etwa hälftig diesen Markt teilen.
In den vergangenen Jahren ist der Markt der Spezial-AIF pro Jahr um durchschnittlich knapp 10% gewachsen (gegenüber 7,6% Wachstum bei Publikumsfonds).
Investmentspezialfonds bilden damit eine der tragenden Säulen auf den Finanzmärkten und erfüllen eine wichtige Funktion für die Kapitalbeschaffung von Bund und Ländern sowie den Unternehmen. Das dürfte nicht der unwichtigste Grund dafür sein, warum die Kategorie des semiprofessionellen Anlegers geschaffen wurde, um für Teilbereiche des Marktes noch weitergehende Geldmittel zu erschließen.
Anlegergruppen
In Spezial-AIF investieren vornehmlich institutionelle Anleger, was wenig Wunder nimmt, bringen sie doch in aller Regel das größte Kapitalvolumen auf den Markt.
2021 lagen gut 30% des gesamten Marktvolumens bei Versicherungsgesellschaften, weitere jeweils rund 10% bei Kreditinstituten sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.
Den größten Kapitalgeber stellen mittlerweile die Altersvorsorgeeinrichtungen dar mit 31,5% Marktanteil. Während die Tendenz bei allen anderen genannten Gruppen eher nach unten geht (=schrumpfende Marktanteile), weist er bei den Pensionskassen stark nach oben.
Private Organisationen (z.B. Privatstiftungen) und sonstige Anleger (darunter auch die semiprofessionellen) bilden mit knapp 18% Marktanteil zwar eine vergleichsweise eher kleine, aber wachsende Gruppe: 2001 lag ihr Anteil noch bei etwa 12%, 2011 schon bei gut 15%.
Asset-Klassen
Ein Blick auf das Portfolio der Spezialfonds zeigt, dass Sicherheit für einen Großteil der Anleger das oberste Gebot darstellt: 58% des Vermögens war – trotz niedriger Zinsen und relativ hoher Inflation – auch 2021 noch in festverzinslichen Anleihen angelegt.
Dieser Umstand erklärt sich aus der Tatsache, dass vor allem Versicherungen und Pensionskassen auf dem Markt tätig sind, die für ihr Tagesgeschäft mit stabilen Ausschüttungen und Erträgen arbeiten müssen. Aktien machen nur 15% der Assets aus, auf Immobilien entfallen 11%, auf die weiteren Assetklassen 16%.
Die Immobilien-Spezialfonds gehören zum Bereich der klassischen Sachwert-Anlage, gelten Immobilien doch als inflationsgeschützte, langfristig wertstabile und häufig mittlerweile auch renditenstarke Geldanlage.
Verglichen mit Publikums-Immobilienfonds wurde in den letzten Jahren eine bessere Eigenkapitalverzinsung erzielt. Gerade in der Corona-Pandemie zeigten Immobilienspezialfonds ihre geringe Krisenanfälligkeit, indem schon innerhalb kurzer Zeit gewisse „Performance-Dellen“ ausgeglichen werden konnten.
Die Spezial-AIF im Immobilienbereich sind mitunter als sogenannte „(semi) blind pools“ angelegt. Das bedeutet, dass sich der genaue Inhalt des Fonds-Portfolios erst noch in der Akquise befindet, mit anderen Worten, DASS Kapital benötigt wird, ist schon klar, es steht allerdings noch nicht genau fest, für welche Anlageobjekte.
Derartige Angebote sind natürlich je nach Anbieter mit Vorsicht zu genießen; andrerseits gibt es Marktteilnehmer wie etwa die Patrizia Grundinvest (Deutschland) oder Jamestown (USA) mit langjähriger Expertise und Erfolgshistorie, die sehr attraktive (semi-)blind-pool-Immobilienfonds anbieten.
In den „weiteren Assetklassen“ sind beispielsweise Private-Equity- und Infrastrukturfonds enthalten, die zwar nach Aussagen des Deutschen Fondsverbands BVI auf wachsendes Interesse bei den Anlegern stoßen, deren Volumen aber (noch) nicht sehr groß ist. Innerhalb der Infrastrukturfonds wächst wiederum der Bereich der Investments in erneuerbare Energien.
Hier sind gerade für Anleger, die nach bestimmten Kriterien anlegen wollen, interessante Möglichkeiten gegeben: Die ESG-Kriterien (Environment, Social, Government) für ethische Geldanlage bzw. Nachhaltigkeit beispielsweise lassen sich sehr passgenau auf entsprechende Investments hin überprüfen und anwenden, insbesondere bei geschlossenen Spezial-AIF mit ihrem feststehenden Sachwert-Portfolio.
Der Private-Equity-Bereich ist bei den Spezial-Fonds noch verhältnismäßig klein. Hält man sich allerdings vor Augen, dass das Gesamtvolumen der PE-Investitionen in Deutschland 2020 bei knapp 12,6 Milliarden € lag, deutet sich an, dass dieser Bereich der Spezial-AIF wohl noch viel Wachstumspotenzial hat.
Einer Black-Rock-Studie zufolge (Blackrock ist der größte Vermögensverwalter der Welt) liegt der Marktanteil von PE weltweit bei etwa 2,5% aller Assets; der deutsche Markt hinkt allerdings gegenüber den USA, Großbritannien oder Frankreich deutlich hinterher.
Dies gibt Grund zu der Annahme, dass angesichts eines breiten deutschen Mittelstandes die internationalen Entwicklungen hin zu mehr Private-Equity-Beteiligungen auch im hiesigen Fondsbereich bald Nachahmer und einen wachsenden Markt finden werden.
Gerade für semiprofessionelle Investoren stellt er ein interessantes Investitionsfeld dar, weil er mit sehr guten (erzielten) Renditen auf sich aufmerksam/für sich Werbung machen kann.
Spezial-AIF als Teil des Anlage-Portfolio
Spezialfonds bieten attraktive Investitionsmöglichkeiten mit guten Renditen – deswegen kann es von Vorteil sein, wenn Anleger sich als semiprofessionelle Investoren klassfizieren lassen um sich einen Zugang zu diesem Marktsegment zu verschaffen.
Allerdings ist dabei im Blick zu behalten, dass diese Investment-Form mit ganz eigenen Eigenschaften verbunden ist: Vor allem die oft längerfristige Kapitalbindung und die vergleichsweise andere, durchaus höhere Risikostruktur der Geldanlage wollen bedacht und in die eigene Liquiditäts- und Finanzplanung eingebettet sein.
Spezialfonds sind daher vor allem als Teil eines größeren Anlage-Portfolio zu empfehlen, nicht als einzige und vielleicht sogar nicht als schwerpunktmäßige Investmentform.
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Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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