Publikums-AIF
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Was genau ist ein Publikums-AIF?
Bei einem Publikums-AIF handelt es sich um einen Alternativen Investmentfonds (=AIF), der für das breite Anlegerpublikum konzipiert ist und von entsprechenden Emittenten als Kapitalanlage angeboten wird.
Sehen wir uns die Begriffsbestandteile an.
- Fonds = „Sammeltopf“ (in der Fachsprache auch Investmentvermögen genannt) für die Gelder vieler Investoren. Deren Mittel werden gemeinsam in bestimmte Zielobjekte angelegt. Wird ein Fonds auf den Markt gebracht, spricht man davon, dass er „aufgelegt“ und „platziert“ wird.
- Publikum = Private Anleger, im Gegensatz zu den beiden anderen Anleger-Kategorien professionelle (mit der Untergruppe der institutionellen Anleger) und semiprofessionelle Investoren.
- Emittent = Herausgeber eines Investmentfonds (Investment-Unternehmen)
Alternative Investmentfonds = stellen den Gegensatz zu „gewöhnlichen“ Investmentfonds dar, deren Kapitalanlage Wertpapiere (also Aktien, Anleihen, Investmentzertifikate, ETFs etc.) enthalten. AIF bzw. alle Fonds, die keine reinen Wertpapierfonds darstellen sind sogenannte „Sachwert-Fonds“ (vgl. § 1 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB).
Reine Wertpapierfonds werden gemäß einer europäischen Finanzmarktrichtlinie (Richtlinie 2009/65/EG) „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere“ (OGAW) genannt.
Der Zusatz, dass diese Sachwert-Fonds dem Publikum zugänglich sind, grenzt sie von Fonds der gleichen Kategorie (Sachwert-Investment) für semi-professionelle und professionelle Investoren ab. AIF, die für diese Gruppe von Investoren konzipiert sind, werden Spezial-AIF genannt; in aller Regel liegt dabei die Mindestbeteiligung bei 200.000€.
Will ein Privatanleger in einen derartigen Spezial-AIF investieren, muss er entsprechende Kenntnisse des Investment-Segments nachweisen und wird mit dieser Investition automatisch zum semi-professionellen Investor (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB).
Ein Publikums-AIF richtet sich also an private Investoren, die mit kleineren Beträgen Sachwertbeteiligungen erwerben möchten (Kleinanleger). Die Mindestbeteiligungssumme liegt in der Regel bei 10.000€, in Ausnahmefällen auch einmal bei 5.000€.
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Die Anteile von Publikums-AIF werden von lizensierten Anbietern vertrieben; solche Anbieter sind Banken und Finanzdienstleistungs-Unternehmen, die auf Nachweis der entsprechenden Qualifikationen eine Vertriebs-Lizenz von Seiten der Jetzt“>Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erhalten.
Sie vermitteln zwischen den Emittenten der Investmentfonds und den interessierten Anlegern und übernehmen die Kapitaleinwerbung ganz oder teilweise.
Investitionen in Publikums-AIF stellen eher mittel- bis langfristige Kapitalanlagen dar, da das eingebrachte Kapital im angezielten Vermögensgegenstand gebunden ist.
Anteile an diesen Sachwert-Beteiligungen haben eine vertraglich vereinbarte Laufzeit bzw. bestimmte Kündigungsfristen und werden nicht an der Börse (=Erstmarkt) gehandelt, können also nicht vor Ende der Fristen auf schnellem Wege verkauft werden.
Wer aus der Investition in einen AIF vorzeitig aussteigen will, ist entweder (bei geschlossenen Investmentvermögen) auf den sogenannten Zweitmarkt angewiesen, auf dem AIF-Anteile gehandelt werden, oder (bei offenen) muss die ausgehandelten Fristen berücksichtigen.
Offene und geschlossene Publikums-AIF
Innerhalb der Publikums-AIF gibt es eine weitere grundsätzliche Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen:
Während geschlossene Fonds nur bis zu einer bestimmten Höhe Kapital einsammeln, weil sich die beabsichtigte Investition auf ganz bestimmte Objekte bezieht, sammeln offene Fonds quasi unbegrenzt immer neue Mittel ein, um das Portfolio der Investmentobjekte ständig zu erweitern bzw. umzustrukturieren.
Bei geschlossenen Investmentvermögen steht mit Erreichen des benötigten Kapitals der Kreis der Investoren fest und ändert sich im Anschluss in aller Regel auch nicht über die gesamte Laufzeit der Beteiligung; bei offenen hingegen können, unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen, stets neue Anleger hinzukommen bzw. ausscheiden.
Den Löwenanteil unter den Publikums-AIF stellen die geschlossenen dar, wobei die Marktentwicklung Anzeichen dafür enthält, dass sich die strukturelle Verschiedenheit zwischen offenen und geschlossenen Publikums-AIF zunehmend verwischt, auch wenn die Vorgaben des KAGB prinzipiell einen Unterschied zwischen beiden Anlage-Formen machen (vgl. § 214 ff. KAGB).
Dabei mag es eine Rolle spielen, dass zunehmend auf dem Zweitmarkt Fondsanteile unterschiedlichster Kategorien gehandelt werden, die wiederum in neuen Fonds-Zusammenstellungen zum Erwerb angeboten werden.
Risikomischung oder nicht
Publikums-AIF werden darüber hinaus unterschieden in risikogemischte und nicht risikogemischte Fonds: Für risikogemischte Alternative Investmentfonds gilt die eben genannte Mindestbeteiligungssumme von 10.000 Euro, für nicht risikogemischte liegt sie bei 20.000 Euro.
Risikomischung bedeutet, dass innerhalb der Kapitalanlage bereits unterschiedliche Einkommensarten bzw. Investitionsobjekte mit unterschiedlichen Risikofaktoren enthalten sind.
Der Kleinanleger soll durch die Risikomischung vor dem sogenannten Klumpenrisiko bewahrt werden, also einer Investition in nur ein einziges Objekt mit einer individuellen Risikostruktur, die nicht von anders gearteten Einkommensmöglichkeiten mit wieder anderer Risikolage aufgefangen wird.
Mit der höheren Einstiegssumme in nicht risikogemischte Beteiligungen setzt der Gesetzgeber darauf, dass der Investor sich bei größeren Summen eher und eingehender Gedanken über die eingegangenen Risiken macht (vgl. § 262 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 2 KAGB) und die entsprechenden Informationen einholt, um zu einer belastbaren Risikoeinschätzung zu kommen.
Der Großteil der auf dem Markt befindlichen Publikums-AIF sind risikogemischt und geschlossen, nur ein kleinerer Teil weist diese Merkmale nicht auf.
Offene und geschlossene Investmentvermögen nähern sich ihren Strukturmerkmalen nach zwar immer mehr an,doch müssen Private Investoren immer auf die genauen Eigenschaften der Fonds hingewiesen werden, wenn sie sich für ein entsprechendes Investment interessieren.
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Für welche Investmentobjekte gibt es Publikums-AIF?
Das Kapitalanlagegesetzbuch regelt, für welche Sachwerte generell ein Alternativer Investmentfonds aufgelegt werden darf.
Feste Liste von Sachwerten nach KAGB
Dies sind zum einen nach § 261 Abs. 2 KAGB:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
- Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden,
- Container,
- Für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 genutzte Infrastruktur.
Private Equity Fonds stehen Kleinanlegern offen
Zum anderen regelt § 261 Abs. 1, Nr. 4 KAGB, dass auch Private-Equity-Fonds für die Investition eines geschlossenen, für Kleinanleger offen stehenden Investmentvermögens zur Verfügung stehen – damit öffnet der Gesetzgeber ein wichtiges und renditenstarkes Marktsegment für Kleinanleger.
Private-Equity-Fonds dürfen allerdings niemals ohne Risikomischung aufgelegt werden (§ 262 Abs. 2, Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 1, Nr. 4 KAGB), sonstige Publikums-Fonds durchaus.
Option Mischfonds
Außerdem wird mit der Freigabe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten als Investitionsobjekt (§261 Abs. 1, Nr. 7 KAGB) die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Mischfonds aufzulegen, also Beteiligungen, die sowohl Sachwerte als auch Wertpapiere enthalten.
Immobilienfonds bei Publikums-AIF ganz oben
Die häufigste Form des Publikums-AIF stellt trotz der Vielzahl an Möglichkeiten der Immobilienfonds dar, gefolgt von Private-Equity-Beteiligungen (Platzierungs-Volumen geschlossener Publikums-AIF 2020 gut 840 Mio Euro in Immobilien und knapp 250 Mio Private-Equity).
Marktentwicklung von Publikums-AIF
Der Markt für Publikums-AIF hat bewegte Zeiten hinter sich: Früher sprach man von ihm auch als „grauem Kapitalmarkt“, weil viele Bereiche insbesondere geschlossener Investmentvermögen wenigen gesetzlichen Regulierungen unterlagen.
Viele Investoren mussten mehr oder weniger hilf- und tatenlos zusehen, wie Prognosen verfehlt und ihr eingebrachtes Kapital vor die Wand gefahren wurde.
Nicht zuletzt die Finanz- und Bankenkrise ab 2007 zeigte die Notwendigkeit stärkerer Regulierungen dieses Marktsegments auf.
Sie erfolgte in Deutschland gemäß europäischer Richtlinien mit dem Erlass des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Jahre 2013. Im Anschluss liefen viele AIF aus, die noch nicht diesen Regulierungen unterlagen, und die Anzahl neu aufgelegter AIF ging zunächst einmal zurück: Die Emittenten mussten die neuen Vorgaben in funktionierende Geschäftsmodelle umsetzen, bevor sie mit den neu konzipierten Produkten auf den Markt kommen konnten.
Betrachtet man nur die Zahlen geschlossener Beteiligungen für Privatanleger, so sieht man in den Jahren 2014-2019 ein stetiges Marktwachstum dieses Bereiches, von einem Platzierungsvolumen von 81 Mio Euro (2014; allerdings sind nur die Platzierungen der nach den neuen gesetzlichen Vorgaben strukturierten Vermögen erfasst, es gab zu diesem Zeitpunkt noch weiter-/auslaufende Platzierungen ohne die gesetzlichen Neuregelungen) auf 1,2 Mrd Euro (2019).
Mit Beginn der Corona-Pandemie verschlechterten sich vor allem die Vertriebsbedingungen erheblich – der Löwenanteil des Vertriebs läuft noch über das direkte Kundengespräch, nicht über digitale Kanäle – , so dass es 2020 wieder zu einem erheblichen Rückgang auf knapp 840 Mio Euro Platzierungsvolumen kam.
Der tatsächliche Umfang des insgesamt platzierten Kapitals umfasste 2020 1,2 Mrd Euro; dabei entfielen 50 Mio Euro auf erneuerbare Energien, 73 Mio waren in Multi-Asset-Fonds angelegt (verschiedene Sachwerte, Mischfonds), 249 Mio in Private-Equity und 842 Mio Euro in Immobilien – sie stellen von jeher den Löwenanteil im AIF-Segment.
Nur der Anteil der Investments in erneuerbare Energien stieg 2020 im Vergleich zu 2019 von 38 Mio auf die genannten 50 Mio Euro – ein Zeichen, wohin der Trend im Augenblick geht, nicht zuletzt unterstützt von entsprechenden politischen Maßnahmen.
Auch das Jahr 2021 war intensiv geprägt von der Corona-Pandemie, so dass zu erwarten steht, dass sich der Markt höchstens konsolidiert, nicht aber übermäßig rasch weiterentwickelt hat.
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass die vor der Krise begonnene Entwicklung hin zu einem verstärkten Interesse privater Investoren an Alternativen Investmentfonds eine Fortsetzung findet, da derlei Investments gegenüber festverzinslichen Anlageformen in der momentanen und wohl noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase bessere Renditen versprechen.
Welche Vorteile und Chancen bietet ein Publikums-AIF?
Bevor zwischen den verschiedenen Unterformen (offen-geschlossen; risikogemischt-nicht risikogemischt) unterschieden wird, die noch einmal jeweils spezifische Eigenschaften mit sich bringen, seien die generellen Vorteile und Chancen dieser Investment-Kategorie angeführt.
Leverage-Effekt
In aller Regel werden die Sachwerte eines Alternativen Investmentfonds nicht alleine mit den Mitteln der Investoren gekauft, die das Eigenkapital des Investmentvermögens zur Verfügung stellen, sondern es wird zusätzlich Fremdkapital bei der Finanzierung mit eingebracht.
Fremdkapital ist im Allgemeinen „billiger“, weil es zu festen Sätzen verzinst wird, die unter der Ertragserwartung liegen; die Fremdkapitalgeber werden nicht am Unternehmensgewinn beteiligt, sondern erhalten nur das geliehene Kapital samt Verzinsung zurück.
Darüber hinaus senken aufgenommene Kredite die Steuerlast, und Fremdkapitalgeber erhalten kein Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen.
Der Gewinn, der aus dem Investment erzielt wird, generiert sich zwar aus dem gesamten eingebrachten Kapital, wird aber als Rendite (nach Abzug der Fremdkapitalkosten) nur auf das Eigenkapital ausgezahlt; dadurch kann die Eigenkapitalrendite maßgeblich gesteigert werden, das Fremdkapital „hebelt“ sozusagen die Rendite (Leverage bedeutet Hebel) zum Vorteil der AIF-Investoren.
Inflationsschutz
Die (eher schleichende) Geldentwertung durch Inflation lässt sich mittlerweile über festverzinsliche Kapitalanlagen kaum noch kompensieren.
Bei einer durchschnittlichen Inflation von 3,1% im Jahr 2021 und den Renditen festverzinslicher Wertpapiere bzw. – ein klassischer Vergleichspunkt – 10jähriger Staatsanleihen, die momentan zwischen -0,3% (!!!) und 1,5% liegen, suchen Anleger nach Möglichkeiten, wenigstens 3% Rendite mit dem eingesetzten Geld zu erwirtschaften – einen Inflationsausgleich bzw. -Schutz.
Sie werden fündig nicht zuletzt bei Alternativen Investmentfonds, deren Rendite-Prognosen in aller Regel ohnehin über die 4%-Marke gehen. Die Performance mancher Emittenten bzw. Einzelbeteiligungen kann sogar deutlich darüber liegen.
Marktzugang für spezielle Sachwert-Investments
Durch die Einführung und Regulierung der Publikums-AIF bietet sich einem breiten Kreis von Privatanlegern die Möglichkeit, ihr Geld in Marktsegmente anzulegen, die früher allein professionellen und semi-professionellen vorbehalten waren, etwa bei großen Immobilien oder Infrastruktur-Projekten.
Derartige Großprojekte bieten oft attraktive Renditen und können dem einzelnen Kleinanleger trotz geringer Summen dennoch das berechtigte Gefühl vermitteln, an großen nationalen oder internationalen Projekten beteiligt zu sein.
Nicht zuletzt machen es insbesondere geschlossene Sachwert-Beteiligungen mit ihren konkreten Anlageobjekten möglich, das eigene Kapital nach genau überprüfbaren Kriterien zu investieren, etwa nach den ESG-Kriterien für nachhaltige, ökologisch, ethisch und sozial verantwortete Investitionen vorzugehen, oder nach bestimmten Eigeninteressen wie einer kommunalen Windstromversorgung, einem Seniorenpflegeheim, einer Kindertagesstätte etc.
Cash-Flow und starke Renditen beim Publikums-AIF
Um auf dem großen und breiten Markt der Investment-Möglichkeiten bestehen zu können, sind Publikums-AIF so konzipiert, dass sie Aufmerksamkeit erregen und attraktive Investmentobjekte bieten – ein wichtiger Punkt dabei sind die prognostizierten Erträge und Eigenkapitalrenditen für die Investoren sowie – bei vielen der angebotenen AIF – die regelmäßigen Gewinnausschüttungen während der Laufzeit der Geldanlage.
Diese Gewinnbeteiligungen können viertel-, halb- oder (ganz)jährlich erfolgen und eröffnen je nach Höhe des Investments Möglichkeiten, laufende eigene Kosten aus den Erträgen zu bestreiten, etwa im Falle von Stiftungen oder Pensionskassen, oder auch für Privatpersonen beispielsweise zum Abzahlen von aufgenommenen Krediten nach dem Hausbau.
Die prognostizierten (und prospektierten) Renditen bewegen sich bei vielen Publikums-AIF im Bereich von 6-8%, bieten also über den Inflationsausgleich hinaus sogar Möglichkeiten zum Vermögensaufbau.
Die Performance mancher Investmentvermögen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zeigt, dass auch zweistellige Renditen nicht völlig außerhalb der Möglichkeiten liegen.
Rechtssicherheit beim Publikums-AIF
Die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) von 2013 haben dazu geführt, dass aus dem geradezu verruchten bzw. grauen Markt der geschlossenen Investmentvermögen ein „weißer“, also ein komplett regulierter Markt geworden ist.
Beginnend mit Vorgaben für die Konzeption eines Fondsvermögens über Grundsätze für die Anlageberatung, Prospektpflichten, Absicherungs- und Veröffentlichungsverpflichtungen bis hin zu Controlling-Mechanismen und Risikomanagement-Vorgaben wird der gesamte Lebenszyklus eines geschlossenen Fonds mittlerweile von Regulierungen flankiert, die weitestgehend dem Schutz der Privatanleger dienen und ihn sicherstellen.
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen die verschiedenen Mechanismen vor der Erlaubnis zur Markteinführung als ausreichend qualifiziert werden, ihre Einhaltung wird während der Laufzeit ständig kontrolliert.
Die Geldanlage in Publikums-AIF stellt damit eine der am umfänglichsten geschützten Kapitalanlagen dar, die es auf den verschiedenen Märkten gibt.
Konkrete Investitionsobjekte mit zeitlicher Befristung
Weniger im Falle von offenen Fonds, dafür umso mehr bei geschlossenen Beteiligungen gilt, dass die Investition in den Fonds bereits die konkreten Anlageobjekte oder Vermögensgegenstände im Blick hat.
Ausnahmen bilden, wie gesagt, offene Beteiligungsformen, und sogenannte „(semi) blind pools“, bei denen erst innerhalb der Platzierungsphase – siehe unten – teilweise (semi) oder komplett das genaue Anlageportfolio fixiert wird.
Der Anleger kann sich also im wahrsten Sinne des Wortes ein genaues Bild von seiner Investition machen. Gleichzeitig regeln die Vertragslaufzeiten, dass sein Kapital nur befristet in dieser Geldanlage gebunden ist.
Offene und geschlossene AIF
Offene Fonds haben notwendigerweise zur Grundlage, dass sich ihr Portfolio laufend ändern kann; gleichzeitig bieten sie eine breite Risikostreuung durch viele verschiedene Anlageobjekte bzw. Vermögensgegenstände, die ein derartiges Investmentvermögen in aller Regel beinhaltet.
Das mit den einzelnen Objekten verbundene je unterschiedliche Ausfallrisiko wird gestützt bzw. abgefedert durch die Ertragsaussichten vieler anderer Objekte, die sich ebenfalls im Bestand befinden. Die Risiken sind außerdem auf einen großen Anlegerkreis verteilt.
Mit dieser Breite der Risikostreuung kann der geschlossene Publikumsfonds nicht aufwarten, dafür bietet er eine sehr genau justierbare Anlagemöglichkeit ganz nach den eigenen Anlagekriterien.
Risikomischung und Risikominimierung
Es versteht sich von selbst, dass nicht risikogemischte Alternative Investmentfonds mit mehr Risiken verbunden sind, als risikogemischte – siehe dazu unter „Nachteile und Risiken“ mehr.
Diese Tatsache ist der Grund dafür, dass der Gesetzgeber die Einstiegsschwelle mit 20.000€ mindestens doppelt so hoch hängt, wie sie bei den risikogemischten beträgt (normalerweise 10.000€, in Ausnahmefällen 5.000€).
Letztlich bedeutet diese Unterscheidung, dass sich im Portfolio des AIF nur ein oder zwei Vermögenswerte (beispielsweise Immobilien oder Flugzeuge) befinden, die einem ähnlichen Ausfallrisiko unterliegen.
Auf der anderen Seite sind es solche Beteiligungen, die bei positiver Entwicklung genau dieses Marktsegmentes besonders hohe Erträge abwerfen können, weil sie sich spezialisiert haben und keine Verluste bzw. Gewinnprognose-Verfehlungen aus anderen Bereichen abfedern müssen.
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Welche Nachteile und Risiken birgt ein Publikums-AIF?
Eine risiko- und nachteillose Geldanlage gibt es nicht. Den Vorteilen und Möglichkeiten stehen immer Risiken und Nachteile gegenüber, und seien es nur solche, die sich im Auge des jeweiligen Betrachters mal als das eine oder das andere erweisen, weil sich mit einer Investition je nach Investor unterschiedliche Ziele und Vorstellungen verbinden können.
Bei Publikums-AIF sind das insbesondere:
Das Totalausfallrisiko
Da es sich um eine Eigenkapital-Beteiligung handelt, wird man über das Investment in einen AIF Mit-Eigentümer und Mit-Unternehmer bzw. -Bewirtschafter des Vermögensgegenstandes.
Eigenkapital unterliegt, anders als Bankguthaben, keinem Einlagenschutz seitens das Staates, kann also im Falle einer Insolvenz komplett verloren gehen.
Unter anderem werden in einem solchen Negativ-Szenario die Fremdkapitalforderungen vorrangig aus dem Eigenkapital bedient. Um diesen worst case zu verhindern, sind vom KAGB zahlreiche Kontroll- und Risikomanagement-Mechanismen vorgesehen, die dennoch im schlimmsten Falle versagen können.
Hinweise auf dieses unwahrscheinliche, aber vorhandene Risiko müssen in jedem Anlage-Beratungsgespräch angebracht werden.
Langfristige Kapitalbindung bei Publikums-AIF
Zwar ist das Investment in einen Publikums-AIF befristet, diese Fristen sind aber im Vergleich zu anderen Assetklassen wie Aktien oder anderen Wertpapieren mit mittel- bis langfristigen Anlagehorizonten verbunden (3-15 Jahre).
Für die persönliche Lebensplanung kann diese Mittelbindung problematisch werden, wenn durch unvorhergesehene Umstände die Liquidität gefährdet ist, etwa durch eine berufliche Veränderung oder eine Lebenskrise.
Da die Anteile an derartigen Fondsvermögen nicht börslich gehandelt werden, verstreicht die Zeit mindestens bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit, um an das investierte Kapital heranzukommen.
Solch ein Investment muss also in eine langfristige Liquiditätsplanung eingebettet sein.
Negativer Leverage-Effekt und das Verfehlen der Prognosen
So positiv sich der oben beschriebene Leverage-Effekt bei guter Entwicklung des Investments auswirkt, so negativ ist er für den umgekehrten Fall.
Die Prognosen bei AIF sind keine garantierten Verzinsungen wie bei festverzinslichen Anlageprodukten, sondern sind vom Erfolg des Unternehmens abhängig.
Werden die Prognosen verfehlt, wird auch die erhoffte Rendite geringer.
Da eingebrachtes Fremdkapital nicht an Negativentwicklungen partizipiert, sondern nach festen Sätzen verzinst und zurückgezahlt wird, müssen alleine die Eigenkapital-Geber mögliche Verluste tragen – der Leverage-Effekt verstärkt die Eigenkapitalrendite also auch ins Negative (negative Rendite bedeutet Verluste).
Aus diesem Grund regelt das KAGB auch eigens die Begrenzung der Leverage durch Fremdkapital (vgl. §§ 215 und 263 KAGB).
Wie funktioniert die Kapitalanlage mittels Publikums-AIF?
Hinter einem Publikums-AIF steht eine Investmentgesellschaft, die das entsprechende Kapital von interessierten Investoren einwirbt, für den Kauf und die Bewirtschaftung des Vermögensgegenstandes einsetzt und es am Ende der Laufzeit durch Verkauf des Vermögensgegenstandes an die Investoren zurückzahlt.
Struktur und rechtliche Vorgaben
In der Praxis geschieht dies häufig mittels einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft (gInvKG), die als Emittent des Publikums-AIF auftritt und agiert.
Sie erstellt den genehmigungspflichtigen Verkaufsprospekt, stellt die wesentlichen Anleger-Informationen (wAI) und weiter wichtige Informationen und Hinweise für die zukünftigen Investoren zusammen und setzt unabhängige Bewerter für das geplante Investmentvermögen ein (vgl. §§ 216 f. u. 267 ff. KAGB).
Der einzelne Investor beteiligt sich an dem AIF mit seiner Zeichnungssumme, wobei beim Kauf der Anteile ein Ausgabeaufschlag (Agio) von in der Regel 5% anfällt.
Durch die Zeichnung des Anteilsscheines wird der Privatanleger entweder zum Direktkommanditisten der Gesellschaft mit dem entsprechenden Eintrag ins Handelsregister und allen Rechtsfolgen wie Stimm-, Vermögens-, Informations- und Kontrollrecht sowie der Pflicht zur Zahlung der Einlage und zur Übernahme der eingegangenen Haftung mit dem eingebrachten Kapital.
Alternativ wird die Beteiligung über einen Treuhänder abgewickelt, der im Namen und Auftrag des Investors (=Treugeber) die Rechte und Pflichten wahrnimmt.
Dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gemäß wird das Investmentvermögen in eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG, auch: Kapitalanlagegesellschaft/KAG) überführt, die dann konkret den Alternativen Investmentfonds managet. Sie wird daher AIF Management (AIFM) genannt.
Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, bedarf es einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die erst nach Prüfung der aufgestellten Zulassungskriterien erfolgt (fachliche Eignung der Geschäftsleitung, finanzielle Ausstattung, Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und anderes mehr; vgl. §§ 44 ff. KAGB).
Die KVG als AIF Manager übernimmt alle konkreten Aufgaben, die mit dem Investment in Verbindung stehen, insbesondere die Portfolioverwaltung mit Konzeption, Anschaffung, Bewirtschaftung und Veräußerung der Vermögensgegenstände (asset allocation) sowie das Risikomanagement mit seinen Kontroll- und Bewertungsmechanismen.
Eine externe Verwahrstelle (die ihre Aufgabe wiederum nur mit einer Genehmigung der BaFin wahrnehmen darf) als umfassende Kontrollinstanz überprüft die Mittelverwendung des AIFM sowie alle Zahlungsströme, und das Einhalten aller Berichtspflichten und gesetzlichen Anforderungen.
Phasen des Investments in Publikums-AIF
- Konzeptionierung (Phase 1)Das Investment wird geplant, also Vermögensgegenstände identifiziert und die Zusammenstellung des Portfolio strukturiert, ein Verkaufsprospekt erstellt und die wesentlichen Anleger-Informationen zusammengetragen und der BaFin zur Genehmigung unterbreitet. Diese Phase kann mehrere Jahre umfassen.
- Platzierung (Phase 2)Nach erfolgter Genehmigung geht der AIF in den Vertrieb, das benötigte Kapital wird eingeworben. Ist die benötigte Summe erreicht, ist der Fonds „platziert“. Diese Phase dauert 6-18 Monate.
- Bewirtschaftung (Phase 3)Der Vermögensgegenstand wird bewirtschaftet (eine Immobilie beispielsweise durch Vermietung und Verpachtung), die erzielten Erträge nach Verrechnung mit den benötigten Aufwendungen als Gewinn an die Investoren ausgeschüttet, oft jährlich oder halbjährlich. Diese Phase umfasst naturgemäß den längsten Zeitraum innerhalb des Anlagehorizontes, je nach Investitionsobjekt etwas 5-12 Jahre.
- Liquidierung (Phase 4)Nach Ablauf der geplanten Bewirtschaftung wird der Fonds aufgelöst (liquidiert), indem das Anlageobjekt nach Möglichkeit gewinnbringend verkauft wird. Die Verträge der Investoren kommen an ihr Laufzeitende, das eingebrachte Kapital wird mit den eventuell erzielten Verkaufsgewinnen zurückgezahlt
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Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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