Professionelle Anleger
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Was sind professionelle Anleger?
Das deutsche Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) definiert gemäß der europäischen Finanzmarktrichtlinie drei Kategorien von Anlegern: professionelle, semiprofessionelle und – ex negativo – private Anleger (=alle, die nicht zu den beiden anderen Kategorien gehören).
Diese Einteilung dient vor allem dem Schutz der Privatanleger, weil das Gesetz für sie den höchsten Bedarf entsprechender Mechanismen als notwendig erachtet, um sie vor für sie unüberschaubaren Risiken des Kapitalmarktes zu schützen.
Für semiprofessionelle Anleger gelten die Schutzmechanismen nur in eingeschränkter Weise, für professionelle Investoren greifen die Regelungen am wenigsten:
Sie werden als ausreichend markterfahren und mit Expertise ausgestattet eingestuft, so dass sie auch ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben eine Risikoabwägung durchführen und ihre Anlage-Entscheidungen selbständig treffen können.
Kriterien des KAGB und WpHG
Die Definition für professionelle Anleger umfasst nach dem dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einige Kriterien (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 31-33 KAGB i.V.m. § 67 Abs. 2 WpHG):
- Es muss sich um einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb handeln.
- Der Geschäftsbetrieb vollzieht sich in ausreichendem Umfang auf dem Finanzmarkt, was sich in hohen und häufigen Kapitalanlagen äußert.
- Die Akteure des Marktteilnehmers verfügen über ausreichende und einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Finanzmarkt.
Um diese Kriterien mit konkreten Zahlen zu versehen, gelten folgende Richtwerte (vgl. § 67 Abs. 6 WpHG):
- > 1 Jahr einschlägige Berufstätigkeit im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt
- > 500.000 € Volumen der Finanzmittel bzw. des Bankguthabens
- > 10 Finanzmarkt-Transaktionen pro Quartal im zurückliegenden Jahr mit > 25.000 € Umsatz
Die Einstufung als professioneller Investor erfolgt nur bei institutionellen Investoren automatisch – bei ihnen wird (mit wenigen Ausnahmen) von vornherein davon ausgegangen, dass die genannten Punkte gegeben sind. Sie werden deshalb auch geborene professionelle Investoren (od. Kunden) genannt.
Auf Antrag können sich darüber hinaus auch Privatanleger als professionell einstufen lassen; man spricht dann von gekorenen professionellen Kunden (Investoren). Sie dürfen jedoch niemals automatisch wegen des Vorliegens der Voraussetzungen als professionell klassifiziert und behandelt werden (§ 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB).
Bestimmte institutionelle Investoren können, wenn ihren Kapitalanlagen das Volumen bzw. ihrem Geschäftsbetrieb die umfassende Professionalität (=Marktkenntnis, Informationen und Erfahrung) fehlt, als semiprofessionell eingestuft und entsprechend behandelt werden.
Darüber hinaus gilt seit einer Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von 2010, dass Kommunen und Städte generell als private Anleger bzw. Privatkunden behandelt werden müssen, sofern sie nicht wiederum per entsprechender Finanzanlage (200.000 € in einen Spezial-AIF) automatisch zu semiprofessionellen Anlegern werden.
Im Zusammenhang mit Profi-Investoren fällt gelegentlich auch das Stichwort des qualifizierten Anlegers; es handelt sich dabei im Sinne der gesetzlichen Eingruppierungen um einen Anleger, der sich entweder aufgrund umfassender Qualifikation (immer im Sinne der Kenntnisse und Erfahrung) als professionell, oder aber aufgrund partieller Qualifikation „nur“ als semiprofessionell klassifizieren lässt.
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Beispiele für professionelle Investoren
Unter den professionellen Anlegern bilden wiederum die institutionellen Anleger das Schwergewicht, also Staaten, Banken, Pensionskassen, Versorgungskassen, Versicherungen, (Groß-)Stiftungen, (Hedge) Fonds und (Groß-)Unternehmen.
In Deutschland gehören die großen Lebensversicherungsgesellschaften Allianz sowie R+V mit zusammen über 400 Milliarden Euro Kapitalanlage-Volumen zu den größten Marktteilnehmern, in der Schweiz vor allem Pharma-Unternehmen wie Roche und Novartis, in Österreich die Raiffeisen-Gruppe.
Der weltgrößte unternehmerische Profi-Investor ist die US-amerikanische Black Rock Investmentgesellschaft mit einem verwalteten Vermögen von etwa 10 Billionen US-Dollar.
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Was zeichnet professionelle Anleger aus?
Für diese Anleger-Gruppe gelten viele schützende gesetzliche Regelungen nicht – man könnte daher meinen, das sei kein besonders anstrebenswerter Status. Doch das stimmt so nicht.
Weniger Rechtsschutz – niedrigere Kosten
Unter anderem entfällt bei Wertpapiergeschäften genauso wie beim Investment in alle Formen von Alternativen Investmentfonds (AIF) die Prospektpflicht, bestimmte Risiko-Hinweis-Pflichten, die Pflicht zur Dokumentation von Beratungs- und Verkaufsgesprächen für Finanzmarktprodukte und Finanzinstrumente, Informationspflichten während der Laufzeit des Investments, regelmäßige Bewertungspflichten bei Sachwertanlagen – um nur einige zu nennen (vgl. § 297 ff. KAGB; ).
Gleichzeitig mit diesen Verpflichtungen seitens des Anbieters eines Investments entfällt der damit verbundene Aufwand – z.B. bei der Bereitstellung weitreichender Informationen – und damit die Kosten – hier sind wir an dem interessanten Punkt für professionelle Investoren: Sie bezahlen wesentlich weniger Produktkosten, die mit den eigentlichen Anlagezielen (unter anderem, eine gute Rendite zu erwirtschaften) nichts zu tun haben, also zum Beispiel einen deutlich niedrigeren bzw. keinen Ausgabeaufpreis (Agio) etwa bei einem Investment in Fonds für Sachwertanlagen. Solche Optionen unterschieden sich deutlich von denen, über die private Anleger verfügen.
Enorme Summen, andere Produkte
Schon allein an den Vorbedingungen zur Einstufung als professioneller Investor (z.B. mind. 500.000 € Volumen Bankguthaben oder Finanzmittel) wird ersichtlich, dass sie in aller Regel mit großen Summen in entsprechende Anlagen investieren. Der japanische staatliche Pensionsfonds beispielsweise agiert als institutioneller (und damit professioneller) Investor mit mehr als 1,5 Billionen Dollar auf den verschiedenen Märkten, weil er die Mittel sämtlicher Pensionskassen-Kunden bündelt und so zu diesen enormen Anlagesummen gelangt.
Gemäß den Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie sollen Finanzinstrumente vor ihrer Marktfreigabe mit einem Ziel-Anlagepublikum definiert werden; Anlage-Profis stehen somit andere Produkte offen, als sie Privatanlegern zugänglich sind.
Nicht selten werden von Großanlegern auch auf dem Publikumsmarkt statt Anteilen ganze Sachwerte komplett gekauft, also z.B. nicht eine Anteile an einem AIF für Immobilien, sondern gleich die ganze Immobilie.
Gesonderte Anlagebedingungen für professionelle Anleger
Weil die „Marktprofis“ mit so großen Summen investieren (=Großanleger), befinden sie sich den Anbietern entsprechender Produkte gegenüber auf einem anderen Geschäftsstatus. Man spricht in diesem Zusammenhang von „geeigneter Gegenpartei“:
Die Anbieter von Finanzinstrumenten und Finanzmarktprodukten haben im Großinvestor ein qualifiziertes Gegenüber für Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss. Daher können diese mächtigen Investoren für einen Großteil ihrer Kapitalanlagen, etwa auch Fonds, gesonderte Anlagebedingungen aushandeln, die genau auf den Kunden zugeschnitten sind.
Asset Management und Anlagestrategien
Bei Großinvestoren auf den verschiedenen Märkten besteht ein Schwerpunkt der Tätigkeit darin, mittels der verschiedenen Finanzinstrumente und Anlageprodukte Erträge zu erzielen. Daher sind sie in aller Regel mit einem kundigen Asset Management (=eine Vermögensverwaltung) ausgestattet, die sich strukturiert und organisiert mit den Möglichkeiten, Chancen und Risiken der verschiedenen Investments auseinandersetzt, die eingegangenen Investments verwaltet und kontrolliert und eine festgelegte Anlagestrategie verfolgt.
Zwei Grundformen kann man dabei unterscheiden, das Finanzinvestment und das strategische Investment. Beim Finanzinvestment geht es primär um die zu erzielende Rendite; dieses Ziel ist bei jeder Anlegerkategorie gleich. Großanleger verfolgen mit ihren Anlagen mitunter darüber hinaus strategische Ziele, z.B. ein anderes Unternehmen langfristig mit dem eigenen unter einem Dach zu vereinen, oder eine Währung zu stützen, oder Zugang zu Rohstoffen oder Technologie zu erhalten.
Risikodiversifizierung durch Risikomanagement
Jede Geldanlage birgt auf ihre Weise Risiken. Man kann also sagen, wer viel investiert – wie ein professioneller Anleger -, riskiert auch viel. Demgegenüber stehen professionellen Anlegern viele Möglichkeiten offen, die verschiedenen eingegangenen Risiken gegeneinander abzustützen. Das ist Aufgabe eines meist eigens eingerichteten Risikomanagements, das die verschiedenen Investitionen nach Risikoklassen einteilt, bewertet und nach Möglichkeit mit Investitionen aus anderen/gegensätzlichen Bereich abstützt bzw. abfedert. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Vermeidung von Klumpenrisiko sowie von Risikodiversifizierung.
Investment-Profis verteilen also in der Regel ihre Investitionen auf viele Marktbereiche (Geld-, Kapital-, Devisen-, Kredit-, Güter-, Rohstoff-, Immobilien-, Sachwertmarkt) und Investmentformen (Wertpapiere, Anteile an Fonds, Sachwerte, Güter etc.), um mit verschiedenen Laufzeiten und Risikoklassen das gesamte Spektrum an Möglichkeiten und Chancen zu erfassen, aber auch adäquat zu gewichten.
Für private Investoren und Kleinanleger stehen diese Möglichkeiten nicht in der gleichen Weise offen, weil sie mit ihren wesentlich begrenzteren Mitteln nicht in viele verschiedene Märkte und Produkte investieren können. Noch dazu gelten für bestimmte Produkte Mindestbeteiligungen (z.B. für geschlossene Spezial-AIF 200.000€), die einen großen Teil von Kleinanlegern von vornherein ausschließen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für professionelle Anleger?
Diese Anleger-Gruppe genießt wesentlich weniger Anlegerschutz, bewegen sich aber dennoch in einem eng gestrickten Netz aus gesetzlichen Regelungen für ihre Markttätigkeiten.
Grundlegend für die Klassifizierung der Anlegerkategorien ist die sogenannte EU-Finanzmarktrichtlinie (engl. Markets in Financial Instruments Directive/MiFID) in ihrer Überarbeitung von 2018 (MiFID II).
Damit verbunden ist der Begriff der product governance, also der Gedanke, dass bestimmte Finanzinstrumente nur für bestimmte Anlegergruppen/Zielgruppen vorgesehen ist. Für professionelle Anleger sind also in diesem Sinne an sich andere Finanzprodukte vorgesehen als etwa für Privatanleger.
Aus der europäischen Richtlinie entstand in Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), in viele weitere Gesetze wurden die Anweisungen der Richtlinie entsprechend umgesetzt, so die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder auch das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG).
Die Regelungen beziehen sich fast ausschließlich auf die Themen Risikostreuung und Kundenschutz. Der rechtlich vorgeschriebene Umfang erforderlicher Informationen für diese Investoren-Gruppe weicht dabei markant von dem für private Anleger ab.
Ein eigenes Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (die als institutionelle Anleger zu den wichtigen und potenten Marktteilnehmern innerhalb der professionellen Investoren gehören) schafft für diesen Bereich Vorgaben zur Mischung und Streuung von Investments zur Risikodiversifizierung.
Außerdem müssen die Bewertungen von bestimmten Rating-Agenturen beachtet und im Portfolio berücksichtigt werden: Fällt ein Investment im Rating unter die Einstufung „BBB“, muss es verkauft (und eventuell durch ein anderes ersetzt) werden, eingekauft werden darf nur aus dem Rating-Bereich AAA-BBB.
Gleiches geht aus den Regulierungen des KAGB für Investment- und Kapitalanlagegesellschaften hervor, ob es sich nun um Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere (OGAW) oder Alternative Investmentfonds für Sachwertanlagen (AIF) handelt
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regelmäßig kontrolliert.
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Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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