Als „Institution“ wird eine (zumeist) öffentlich sichtbare und einheitlich organisierte Form gemeinsamen Verhaltens und Handelns bezeichnet. Institutionen können also sowohl Regeln und Normen sein, etwa das deutsche Rechtssystem oder die DIN-Normen, als auch Sozialgebilde wie Staaten (samt Unterorganisationsformen), Unternehmen, Universitäten oder die Kirchen.
Die Begriffe „Institution“ und „Organisation“ sind in dieser Hinsicht sehr nahe miteinander verwandt, aber es gilt: Jede Institution ist auch (mehr oder weniger) organisiert, aber nicht jede Organisation bildet sich institutionell aus.
Was sind semi-professionelle und qualifizierte institutionelle Investoren?
Manche kleineren Stiftungen sowie staatliche Unternehmen können, obwohl sie in gewisser Weise institutionell sind und damit als professionell eingestuft werden müssten, aufgrund der niedrigen Investitionssummen und mangels ausreichender Marktexpertise als semiprofessionell eingestuft werden.
Kommunen gelten nach einer Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von 2010 als Privatkunden (Privatanleger) mit dem entsprechenden Anlegerschutz bzw. Beratungs- und Prospektpflichten.
Gelegentlich ist auch von „qualifizierten institutionellen Investoren“ die Rede. Der Begriff entstammt internationalen Regulierungen, die ebenso wie das deutsche Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verschiedene Anleger-Kategorien definieren und für sie bestimmte Umgangs- und Verhaltensweisen vorgeben bzw. erlauben.
Qualifizierte institutionelle Investoren sind dabei sozusagen „Güteklasse A“: Bei ihnen kann aufgrund des extrem hohen Investitionsvolumens davon ausgegangen werden, dass keinerlei besonderer Rechtsschutz seitens des Gesetzgebers erforderlich ist, um sie in ihren Anlageentscheidungen vor unkalkulierbaren Marktrisiken zu schützen.
Große nationale und internationale institutionelle Investoren
Unter den 10 größten institutionellen Anlegern in Deutschland befanden sich 2020 ausschließlich Versicherungskonzerne, z.B. die Allianz-Lebensversicherungsgesellschaft AG (mit großem Abstand auf Platz 1 mit mehr als 329 Milliarden Euro Kapitalanlage-Vermögen), die R+V Lebensversicherung AG (gut 74 Milliarden Euro) oder der Debeka Krankenversicherungsverein a.G. (gut 58 Milliarden).
Erst auf dem elften Platz (Stand 2019) kommt mit der Versorgungsanstalt von Bund und Ländern (VBL) eine Anstalt des öffentlichen Rechts, auf Platz 17 eine Pensionskasse und Platz 19 ein Corporate-Planvermögen (eine betriebliche Altersversorgung).
Die größte kirchliche Versorgungskasse erreicht mit 25 Milliarden Euro noch Rang 28, die Stiftung zur Finanzierung der Kernenergie-Entsorgung als größter Einzel-Fonds mit 24 Milliarden Euro Platz 32.
Große institutionelle Investoren der Nachbarländer Österreich und Schweiz sind z.B. der Lebensmittelgigant Nestle und die Pharmariesen Roche und Novartis (alle mit Sitz in der Schweiz) sowie die genossenschaftliche Raiffeisenbank (Österreich).
Die weltweit größten derartigen Investoren sind allerdings überwiegend staatliche Pensionsfonds, voran der japanische mit 1,7 Billionen Dollar verwaltetem Vermögen, und Staatsfonds wie der norwegische (Rang 1 unter den Staatsfonds) mit knapp 1,3 Billionen Dollar.
Die über einschlägige Experten diesbezüglich erst im Jahr 2021 veröffentlichten Zahlen sind meist mit der Beobachtung verbunden, dass auch in diesem Anleger-Bereich eine gewisse Form von Kapitalbündelung stattfindet – die großen Akteure werden also eher noch größer.
Was unterscheidet institutionelle Investoren von anderen Anlegern?
Die ersten Ränge in dieser Anlegerkategorie, gemessen am verwalteten Vermögen, nehmen Pensions- und Staatsfonds ein, gefolgt von Versicherungen und Banken; erst mit einigem Abstand folgen unternehmerische Fonds, die nicht der öffentlichen Hand unterstehen, sowie die Anlagevolumina großer Unternehmen, Stiftungen und Kirchen.
Extrem große Zahlen: Kunden und Investitionsvolumen
All den erstgenannten Instituten ist gemeinsam, dass sie von einer enorm großen Personenzahl/Kunden die Mittel bündeln, die ihnen dann für ihre Investitionen zur Verfügung stehen; darin besteht geradezu das jeweilige Geschäftsmodell: Ein Pensionsfonds beispielsweise sammelt all die von den Kunden für die Altersvorsorge eingezahlten Mittel und wirtschaftet mit ihnen, bis sie zur Auszahlung anstehen.
Bis zu diesem Zeitpunkt versucht das Asset Management, eine möglichst hohe Rendite mit dem zur Verfügung gestellten Kapital zu erzielen, um über die auszuzahlenden Summen hinaus den laufenden Betrieb des Pensionsfonds bestreiten bzw. darüber hinaus auch noch Gewinne erzielen zu können.
Diese Aufgabe ist bei weitem kein „Selbstläufer“, denn allein ein Inflationsausgleich stellt in der gegenwärtigen weltwirtschaftlichen Situation in vielen Weltgegenden kein einfaches Unterfangen dar.
Einordnung im Anlagedreieck Liquidität, Sicherheit und Rendite
Den Unterschied zu anderen Anlegern (die letztlich alle ihr Geld möglichst rentabel und zugleich sicher anzulegen versuchen) besteht hauptsächlich in den enormen Summen, die zur Verfügung stehen, und dem meist langfristigen Anlagehorizont.
Innerhalb des Anlagedreiecks zwischen Liquidität, Sicherheit/Risiko und Rentabilität spielt im Asset Management dieser Investoren also die Liquidität am ehesten eine untergeordnete Rolle, da niemals alle Geldforderungen an das Institut zur gleichen Zeit bedient werden müssen, die Institution also ihre liquiden Mittel mittel- bis langfristig entsprechend einschätzen, einplanen und bis dahin anlegen kann.
Bei Banken wird allerdings die Planbarkeit der Zeitpunkte, zu denen Mittel abgerufen werden, schwieriger sein, als es bei einem Pensionsfonds der Fall ist; über Sparbriefe und weitere Finanzprodukte mit festen Vertragslaufzeiten (z.B. Alternative Investment-Fonds) genauso wie beispielsweise über die Beschränkung der täglich abhebbaren Beträge können aber auch die Banken eine relativ genaue Planbarkeit ihrer Liquidität gewährleisten.
Möglichkeiten umfassender Risikomischung
Die zur Verfügung stehenden enormen Summen erlauben es dieser Art von Großanlegern des Weiteren, innerhalb ihres Anlage-Portfolios eine sehr breite Risikostreuung durchzuführen.
Nicht nur bei Alternativen Investmentfonds (AIF) und vielen anderen Finanzmarktprodukten ist eine Investition erst ab bestimmten Schwellenbeträgen (bzw. Mindestbeteiligungen) möglich und sinnvoll.
Diese Schwellenbeträge stellen für milliardenschwere Investoren keinerlei Hürde dar, nicht einmal, wenn sie in vielen verschiedenen Assetkategorien und Anlageklassen aufzubringen sind.
Eigenes Asset- und Risiko-Management
Bei dem angesprochenen enormen Kapitalvolumen der meisten institutionellen Investoren versteht es sich geradezu von selbst, dass alle Vorgänge rund um die Kapitalanlagen und ihre Verwaltung hochgradig professionalisiert sind.
Entsprechend erfahrene Asset Manager verwalten die Anlageobjekte und Kapitalströme, ob bei Investoren der öffentlichen Hand oder auch des unternehmerischen Sektors.
Das Portfolio kann dann gleichzeitig hochriskante Anlageformen wie Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) oder Private-Equity-Beteiligungen im Bereich von Venture Capital, moderne Anlageprodukte wie Exchange Traded Funds (ETF), Sachwert-Fonds, Aktien und andere Unternehmensbeteiligungsformen, aber auch traditionellere und als vergleichsweise sicher geltende Assetklassen wie Immobilien, Rohstoffe oder Anleihen enthalten – entscheidend ist meist die jeweilige Gewichtung einer Assetklasse bzw. die Klassifizierung in Risikoklassen, um ein ausgewogenes und gut abgesichertes Portfolio zu gewährleisten.
Nur, wenn tatsächlich einmal in vielen verschiedenen Märkten (wie Immobilien-, Rohstoff-, Geld-, Kapitalmarkt) gleichzeitig schwierige Bedingungen herrschen, können derartige Großinvestoren in Bedrängnis kommen.
In solchen Situationen, die dann schnell das weltweite Finanzgefüge in seinem Funktionieren gefährden, greifen allerdings in aller Regel potente Staaten und Staatenbündnisse (wie z.B. die EU) stützend in das Marktgeschehen ein, wie zuletzt in der Finanzkrise ab 2007 geschehen (Stützung bestimmter Banken als „systemrelevante Größen“, Verstaatlichungen; Stützungskäufe wie von der Europäischen Zentralbank/EZB).
Mehr Optionen bei der Anlagestrategie
Die angesprochene, weitreichende Möglichkeit zur Risikostreuung, im Zusammenspiel mit großer Planbarkeit der Liquidität, erlaubt institutionellen Investoren in der Regel eine Anlagestrategie, bei der zu Beginn mit eingesammelten Mittel über eher risikoreiche Anlageformen wie Aktien oder Venture Capital einigermaßen hohe Erträge erzielt werden sollen, die dann nach und nach in risikoarme Formen (z.B. Fonds, Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere) umgeschichtet und so bis zum Auszahlungsbeginn konserviert werden.
Derartige Strategien stehen zwar grundsätzlich auch jedem anderen Anleger offen, sind aber bei niedrigeren verfügbaren Mitteln nicht ohne weiteres in ihrem Risiko abfangbar.
Spezielle rechtliche Regelungen für institutionelle Investoren
Nach der weltweiten Finanzkrise, ausgehend von den Unruhen am US-amerikanischen Immobilienmarkt 2007, sahen die Gesetzgeber die Notwendigkeit, die mittlerweile enormen Finanzströme der internationalen Märkte stärker zu regulieren, um künftige „Blasen“-Bildungen zu vermeiden.
Vor allem Klein- und Privatanleger sollten in den Genuss eines möglichst umfassenden Schutzes kommen, weil ihnen aufgrund mangelnden Wissens und Marktzugang nicht die gleichen Mechanismen zur Risikostreuung und zum Verlustausgleich offen stehen wie professionellen Marktteilnehmern.
Aus den einschlägigen Überlegungen und Konsultationen entstand in den Folgejahren unter anderem für den Euro-Raum die europäische Finanzmarktrichtlinie sowie für Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Seine Einhaltung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht und kontrolliert.
Für institutionelle Anleger gibt es Ausnahmeregelungen bzw. gelten die Bestimmungen zum Anlegerschutz nicht, weil von Seiten des Gesetzgebers davon ausgegangen wird, dass sie über ausreichend Erfahrung, tiefgehende Sachkenntnis und eine angemessene Risikobeurteilung verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbständig treffen zu können.
Das betrifft unter anderem Prospektpflichten für Finanzmarktprodukte (wie z.B. Fonds oder Beteiligungen an offenen oder geschlossenen Spezial-AIF), Beratungs- und Dokumentationspflichten seitens des Anbieters der Produkte, wesentliche Anleger-Informationen (wAI) und weitere Kontrollmechanismen.
Sonderkonditionen
Stattdessen sind institutionelle Investoren oftmals in der Lage, sowohl beim Ausgabeaufschlag (Agio) beispielsweise von Fonds als auch bei den allgemeinen Anlagebedingungen Sonderkonditionen auszuhandeln, da sie nicht selten mit den enormen, ihnen zur Verfügung stehenden Geldmitteln nicht nur Teile einer Finanzanlage, sondern gleich das ganze Produkt insgesamt kaufen können, also zum Beispiel eine oder mehrere komplette Groß-Immobilien statt „nur“ einige Anteile eines geschlossenen Spezial-Immobilienfonds oder einen ganzen Windpark statt nur einige Anteile daran.
Dies macht auf Anbieterseite wiederum einiges an Aufwand rund um die Kundenbetreuung obsolet und spart damit Kosten ein
Das damit verbundene Klumpenrisiko (eine Großinvestition in nur EINE Anlageform bzw. EIN Anlageobjekt) entsteht zwar durchaus.
Wegen der breiten Streuung derartiger Großinvestitionen kann es aber durch Anlagen in anderen Assetklassen ausgeglichen oder abgestützt werden (= Risikodiversifizierung), um die gleichzeitige Ausfallwahrscheinlichkeit größerer Kapitalanlage-Anteile zu minimieren.
Vorgaben für bestimmte Unternehmenstypen in Deutschland
Hierzulande galten noch 2021 für bestimmte Unternehmens-Typen eigene Vorgaben, wie sie ihre Investitionen zu strukturieren haben. Zwei Beispiele seien genannt:
- Versicherungen (also durchaus big player im Segment institutioneller Investoren) müssen nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) Anlagegrundsätze zur Mischung und Streuung ihrer Investments beachten.
- Investment- und Kapitalanlagegesellschaften unterliegen nach §§ 110; 214; 243 KAGB ebenso Vorgaben zur Risikomischung.
Für einen großen Bereich heutiger Finanzmarktprodukte gibt es eigene Rating-Agenturen, durch welche die jeweiligen Kapitalanlagen in ihrer Qualität umfassend eingestuft werden.
Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland (Stand: 2021) bringen es mit sich, dass viele Akteure im Bereich institutioneller Anleger sich mit ihren Investments nur im Bereich AAA bis BBB aufhalten dürfen – fällt eine Kapitalanlage unter die Einstufung BBB, muss sie verkauft werden.
– Aktuelle Kunden-Favoriten: