Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
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Was ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)?
Der Begriff der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) tritt im Zusammenhang mit Investmentfonds auf:
Nach den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches von 2013 bedarf jedes Investmentvermögen in Deutschland einer KVG zu seiner Verwaltung (§ 17 KAGB). Alle Angaben zu Paragraphen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf dieses Gesetzbuch).
Vor dem Erlass dieses Gesetzes sprach man auch von „Kapitalanlagegesellschaft“ (KAG); nachdem das Gesetz mittlerweile auf sein 10jähriges Bestehen zugeht, stirbt diese Bezeichnung aber mehr und mehr aus.
Zentrale Aufgabe einer KVG
Ihre Aufgabe ist, was der Name besagt: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft in Deutschland ist eine Rechtsform zur Verwaltung von Kapital, nämlich den von den Investoren gesammelten Geldern zur gemeinsamen Anlage in Vermögensgegenstände.
Die Mindestanforderung an eine KVG ist es, die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen zu erbringen (§ 17).
Kapitalverwaltungsgesellschaft managt das Investment
Wer in einen Fonds investiert, schließt mit der Fondsgesellschaft (=Emittent; Herausgeber von Fondsanteilen) einen Vertrag zur Überlassung von Kapital ab zum Zwecke der prospektierten gemeinsamen Geldanlage.
Die Fondsgesellschaft muss eine KVG einrichten oder beauftragen (dazu weiter unten mehr), deren Zweck darin besteht, die von den Investoren zur Verfügung gestellten Geldmittel vereinbarungsgemäß zu investieren.
Die Fondsgesellschaft ist also der Initiator im Hintergrund, die KVG ist vollmächtig beauftragtes Handlungsinstrument des Fonds.
Ihre Leitung obliegt mindestens zwei Geschäftsführern, denen ein Aufsichts- oder Beirat zur Seite steht.
Jedes Investmentvermögen (jeder Fonds) muss eine KVG haben.
Die Verwaltung für das Investment kann nicht an mehrere Kapitalverwaltungsgesellschaften gegeben oder aufgeteilt werden. Allerdings kann eine KVG mehrere Investmentvermögen verwalten.
Gerade im Bereich von Immobilienfonds existieren in Deutschland zahlreiche sogenannte „Service-KVG“, die für Fonds-Initiatoren die benötigte Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung stellen.
Zu den Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehört das unmittelbare Management des Investmentfonds; über die Mindestanforderung (Portfolioverwaltung oder Risikomanagement) hinaus können dies sein:
- Asset Management,
- Liquiditätsmanagement,
- Anleger-Betreuung und -Verwaltung.
Wir stellen dies weiter unten ausführlicher dar.
KVG-Aufsicht durch die Verwahrstelle
Der KVG an die Seite gestellt ist nach gesetzlichen Vorgaben die sogenannte Verwahrstelle (vgl. §§ 68-90 KAGB), die von jeder KVG bestellt werden muss.
Sie ist die externe Kontroll-Instanz für jedes Investmentvermögen, indem sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwacht, insbesondere die Zahlungsströme, Eigentumsverhältnisse, Bewertungs- und Meldevorschriften, Veröffentlichungspflichten, Führung von Verzeichnissen.
Strikte Trennung von Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft
Kapitalverwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle müssen personell und organisatorisch strikt getrennt sein, damit die KVG ausschließlich im Interesse der Anleger handeln kann (§ 26).
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Welche Arten von Kapitalverwaltungsgesellschaften gibt es?
Aus rechtlicher Sicht muss zwischen (lediglich) registrierungspflichtigen und erlaubnispflichtigen KVGen unterschieden werden.
Da die KVGen, für die nur eine Registrierungspflicht besteht, eine Ausnahme bilden und sehr viel seltener vorkommen, beginnen wir mit den erlaubnispflichtigen.
Wie man zwei Arten von Investmentfonds unterscheidet, so gilt das auch für die verwaltenden KVGen:
OGAW- und AIF-KVG
Investiert ein Fonds zum Großteil in Wertpapiere (Aktien und/oder Anleihen) und Geldmarktinstrumente (Sichteinlagen, Tages- und Festgeld), handelt es sich in der Fachsprache um einen „Organismus für die gemeinsame Anlage in Wertpapiere“ (OGAW, englisch UCITS).
Erfolgt das Investment hauptsächlich nicht in diese Finanzinstrumente, spricht man von einem Alternativen Investmentfonds (AIF; vgl. § 1 Abs. 2+3).
Im einen Fall handelt es sich also genau genommen um eine OGAW-KVG, im anderen Fall um eine AIF-KVG; diese Unterscheidung ist insofern wichtig, als für sie unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gelten.
Für beide Formen gibt es Vorgaben nach Europäischem Recht, die
- OGAW-Richtlinie (für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) und die
- AIFM-Richtlinie (für Alternative Investmentfonds)
Die aktuellste gemeinsame Grundlage stellt „MiFID II“ (Markets in Financial Instruments Directive) dar, die 2018 in Kraft getreten ist.
Interne oder externe Kapitalverwaltungsgesellschaft
Noch eine weitere Differenzierung ist nötig: Für beide Arten von Investmentfonds kann die KVG entweder intern oder extern sein; intern bedeutet, dass der Fonds sich selbst verwaltet, extern bedeutet die Auslagerung der Verwaltung an einen Dritten.
KVGen, die nur registriert sind
Nur einige, vom Umfang des eingesammelten und eingesetzten Kapitals her „kleinere“ AIF, müssen sich zwar mit ihren Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der BaFin registrieren, bedürfen aber keiner Betriebserlaubnis für ihre Tätigkeit (vgl. § 44 und § 2 KAGB).
Der Vertrieb von Anteilen solcher Investmentvermögen ist nur Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit eigener Erlaubnis der BaFin gestattet.
Diese Kriterien dienen wiederum dem Anlegerschutz, da die nur registrierungspflichtigen KVGen keinen Mindestkapital-Anforderungen unterliegen: Sie müssen lediglich das Stammkapital aufweisen, das ihrer Rechtsform entspricht (AG: 50.000€; GmbH: 25.000€).
Die zur Verfügung stehende Haftungsmasse bei finanziellen Schieflagen des Unternehmens ist entsprechend gering und bietet dem eingesetzten Kapital der Investoren weniger Schutz.
Des weiteren unterliegen registrierte Spezial-AIF (also für professionelle und semiprofessionelle Anleger) wesentlich geringeren Anforderungen, was die Organisations- und Verhaltensregeln für erlaubte Kapitalverwaltungsgesellschaften anbelangt; auch ihre Überwachung durch die BaFin ist weniger strikt gehalten.
Verwaltet die registrierte KVG einen Publikums-AIF (für Klein-/Privat-Anleger), sind die Organisations- und Verhaltensregeln allerdings in Kraft.
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Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die verschiedenen KVGen?
Die interne Fondsverwaltung setzt rechtlich – sowohl bei OGAW als auch bei AIF – ein Anfangskapital von mindestens 300.000€ voraus (§ 25).
Sie ist nur möglich, wenn der Investmentfonds in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) oder der Kommanditgesellschaft (KG) verfasst ist und über ausreichend qualifiziertes Personal für das Fondsmanagement verfügt.
Darüber hinaus muss er die entstehenden Kosten aus dem Fondsgeschäft aufbringen können – in vielen Fällen ein wichtiger wirtschaftlicher (nicht gesetzlich vorgegebener) Grund, das Fondsmanagement an eine externe KVG zu vergeben, die dann im Gegensatz zur internen auch mehrere Fonds verwalten kann.
Mittlerweile gibt es eigene Service-KVGen, die umfassende Fondsverwaltung für eine Vielzahl von Fonds anbieten.
Die Anforderung an das Anfangskapital bei einer externen KVG beläuft sich nur auf 125.000€, als Rechtsform ist auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zulässig.
Anforderungen an alle erlaubnispflichtigen KVGen für die Betriebserlaubnis
Die folgenden gesetzlichen Vorgaben gelten unterschiedslos für alle erlaubnispflichtigen internen wie externen Kapitalverwaltungsgesellschaften. Um die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zum Geschäftsbetrieb zu erhalten, müssen sie
- den Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel erbringen,
- Angaben zur Geschäftsleitung machen, insbesondere zur Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung,
- einen tragfähigen Geschäftsplan vorlegen mit Hinweisen zur Art der geplanten Geschäfte und internen Kontrollverfahren,
- Angaben machen zu bedeutenden Beteiligungen am Unternehmen (um enge personelle und/oder juristische Verbindungen mit möglichen Interessenskonflikten aufzudecken),
- sowie den Gesellschaftsvertrag vorlegen (vgl. §§ 20 ff. KAGB).
Zusätzliche Anforderungen an AIF-KVGen für die Betriebserlaubnis
Die genannten Vorgaben genügen für die Erlaubniserteilung bei OGAW-KVGen. Für AIF-KVGen kommt hinzu:
- Angaben zur Vergütung der Geschäftsleitung
- Angaben zu eventuellen Zielfonds, zum geplanten Einsatz von Leverage (Hebel-Effekte durch zusätzliche Fremdkapitalaufnahme) und zu den Risikoprofilen der geplanten Vermögensgegenstände des Anlage-Portfolios
- Angaben zur Verwahrstelle (weitere externe Kontrollinstanz)
- Anlagebedingungen
Aus diesen zusätzlichen Erfordernissen wird deutlich, dass der Gesetzgeber im Bereich der AIF besonderen Kontrollbedarf sah; er dient letztlich der Rechtssicherheit aller Marktteilnehmer (Anbieter und Kunden/Investoren) sowie insbesondere dem Schutz von Privatanlegern im Bereich Publikums-AIF (vgl. § 22).
Anforderungen an den laufenden Geschäftsbetrieb
Wie bereits gesagt, besteht die Mindestaufgabe einer KVG – in Deutschland – aus der Portfolioverwaltung oder dem Risikomanagement. Darüber hinaus kommen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Regel weitere Aufgaben zu:
- Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung der Marketingunterlagen, nämlich Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen (wAI)
- Wahrnehmung und Einhaltung der Meldepflichten
- Liquiditätsplanung: Vorhalten von Eigenmitteln für den laufenden Geschäftsbetrieb und Zahlungsverpflichtungen
- Einhalten der Regelungen für Transparenz; Vermeiden von Interessenkonflikten zum Anlegerschutz
- Rechnungslegung und Einhalten der entsprechenden Vorschriften
- Einhaltung der Berichts-, Informations- und Veröffentlichungspflichten
Welche speziellen Aufgaben hat eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)?
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft ist das zentrale und wichtigste Handlungsorgan eines Investmentvermögens.
Sie stellt den rechtlichen Rahmen für die Investoren, identifiziert zukünftige Investitionsmöglichkeiten, unterzieht sie einer eingehenden Prüfung (due diligence), kauft und verkauft die Vermögensgegenstände des Portfolios.
Darüber hinaus unterzeichnet sie Verträge, prüft in Zusammenarbeit mit der Verwahrstelle den laufenden Geschäftsbetrieb und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Die einzelnen Aufgaben lassen sich noch einmal spezifizieren und bestimmten Handlungsfeldern zuordnen:
Liquiditätsmanagement
Zahlungsfähigkeit ist ein wichtiges Kriterium für jeden Marktteilnehmer, um bei seinen Tätigkeiten Vertrauen zu schaffen und zu rechtfertigen.
Demzufolge müssen KVGen mit regelmäßigen Stresstests nachweisen, dass sie ihre Liquidität den Investmentvermögen gemäß im Griff haben und das anvertraute Vermögen der Investoren auf angemessene Weise managen.
Dabei müssen die Anlagestrategie und die Grundsätze für die Rücknahme von Beteiligungen mit dem Liquiditätsprofil der Investments in Einklang gebracht werden (§ 30).
Asset Management
Bei Wertpapier-Fonds weniger entscheidend, bei Immobilienfonds und anderen Sachwerten dafür umso mehr: Rund um die eingekauften Vermögensgegenstände entsteht Verwaltungsaufwand, der über das Asset Management abgedeckt wird, etwa eine Hausverwaltung für alle Anliegen der Mieter und Pächter von Immobilien.
Auch Wartungen, Reparaturen, Arbeiten zur Wertsteigerung der Immobilien oder anderer Vermögensgegenstände gehören in das Asset Management hinein.
Portfolio Management
Das Asset Management hat einzelne Wertpositionen im Blick, das Portfolio-Management alle Vermögensgegenstände im Überblick.
Dabei geht es insbesondere um die Gewichtung einzelner Positionen für das Gesamt-Portfolio, das Identifizieren und Überprüfen weiterer Investitionsmöglichkeiten und den Verkauf von Anlageobjekten.
Man kann hierbei von der zentralen Aufgabe des Investmentfonds sprechen: Es geht um das richtige Anlegen der Investoren-Gelder zum Zwecke der Vermögensmehrung. Alle Informationen und Entscheidungen laufen an dieser Stelle zusammen.
Risikomanagement
Von den anderen Bereichen der KVG getrennt zu halten ist das Risk Management.
Diese Trennung wird von der BaFin kontrolliert und muss sowohl hierarchische als auch funktionelle Unabhängigkeit umfassen. Dem Risk Management obliegt es, die verfolgten Anlagestrategien jederzeit auf die wesentlichen Risiken hin zu erfassen, zu messen, zu steuern und zu überwachen.
Dabei dürfen nicht einfachhin Ratingagenturen mit ihren Bewertungen herangezogen, sondern müssen eigene Prozesse installiert werden. (§ 29)
Allem Handeln der KVG soll nach Maßgabe des Gesetzes Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Redlichkeit zugrunde liegen, also die klassischen kaufmännischen Tugenden. Interessenskonflikte sind nach Möglichkeit zu vermeiden, um für alle Anleger eine faire Behandlung sicher zu stellen (§ 26).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fordert regelmäßig Informationen von den Kapitalverwaltungsgesellschaften ein, anhand derer eine Überprüfung der Einhaltung der entsprechenden Standards erfolgt.
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Organe einer Kapitalverwaltungsgesellschaft
Je nach Rechtsform muss eine Kapitalverwaltungsgesellschaft unterschiedliche Organe aufweisen: Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf es einer Geschäftsführung mit zwei Geschäftsleitern und einer Gesellschafterversammlung.
Eine Aktiengesellschaft muss Vorstand und Hauptversammlung aufweisen. Im Falle einer Kommanditgesellschaft nimmt die Rolle des Komplementärs eine GmbH ein; hier muss ein Beirat gebildet werden.
Alle personellen Besetzungen, also sowohl die Geschäftsleitung als auch die jeweiligen Räte, müssen der BaFin mitgeteilt werden.
Um ihre Rolle ausüben zu dürfen, müssen auch die Räte die entsprechende Sachkunde nachweisen. Ausnahmen gelten nur für Arbeitnehmervertretungen nach Maßgabe von Mitbestimmungsgesetzen.
In welchem Verhältnis steht die BaFin zu einer Kapitalverwaltungsgesellschaft?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die umfassenden Kontrollinstanz für die Einhaltung des KAGB und damit auch unmittelbares Gegenüber zu allen Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Zunächst muss eine KVG ein Vertriebsanzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen, um Aktien oder Anteile an Investmentvermögen vertreiben zu dürfen.
Vor allem für Publikums-AIF gelten umfassende Vorschriften; sie werden zusammengefasst unter dem Stichwort „Produkt- und Vertriebsaufsicht“, die von der BaFin ausgeübt wird.
Auch im fortlaufenden Geschäftsbetrieb muss jede KVG zu jedem Investmentfonds Berichts- und Veröffentlichungspflichten einhalten; sie unterstehen der ständigen Überwachung durch die BaFin. Werden sie nicht eingehalten, droht der Entzug der Betriebserlaubnis.
Was sollten Anleger bei Kapitalverwaltungsgesellschaften beachten?
Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Investmentvermögen, und einige Unterschiede in der Konstruktion und Rechtsform von Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Es ist von daher schwierig, generalisierend über Vor- und Nachteile von bestimmten Organisationsformen zu sprechen – im Fall eines „großen“ Investmentfonds kann die interne Lösung als GmbH & Co. KG im Hinblick auf Kosten und Strukturen die bessere sein, im Fall eines „kleinen“ die reine GmbH, aber extern.
Der Einzelfall muss geprüft und abgewogen werden.
Dabei können unabhängige Anlageberater gute Hilfestellungen leisten.
In jedem Fall sollte sich ein Anleger über die Unterschiede der Rechtsformen und seiner eigenen Stellung als Investor bewusst sein, ob als Aktionär, Kommanditist, Gesellschafter oder Anteilseigner.
Vor allem die Unterscheidung von erlaubnispflichtigen und (nur) registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften ist erheblich, muss aber auch im Verkaufsprospekt deutlich gemacht werden und ist damit leicht zugänglich.
Mit den Rechtsformen sind zugleich Kapitalanforderungen verbunden, über die man sich gleichfalls im Klaren sein sollte, wenn man ein entsprechendes Investment eingeht.
Sie sind mit ausschlaggebend für die Risikoeinstufung von Fonds, bilden sie doch im worst-case-Szenario den Grundstock der Insolvenzmasse.
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Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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