Wesentliche Anlegerinformationen (wAI)
geschätzte Lesedauer
Was versteht man unter den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI)?
Wie der Begriff „Wesentliche Anlegerinformationen“ an sich schon nahelegt, handelt es sich dabei tatsächlich um diejenigen Informationen, die für einen interessierten Anleger für seine Anlageentscheidung wesentlich und darüber hinaus rechtlich bindend vorgeschrieben sind.
Er hat sich als Fachbegriff für Investmentfonds etabliert. Dabei liegt die Entscheidung, welche Informationen zu den wesentlichen gehören, nicht beim Anbieter des Produktes.
Diese sind vielmehr in Deutschland einheitlich und verbindlich vom Gesetzgeber vorgegeben: Durch das 2013 erlassene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden die „wesentlichen Anlegerinformationen (wAI)“ zu einem notwendigen Bestandteil der Produktinformation für offene und geschlossene Fonds und zu einem Fachbegriff mit klarer inhaltlicher Vorgabe (vgl. §§ 166, 268 KAGB).
Sie sind allerdings nicht anleger-bezogen, orientieren sich also nicht am speziellen Profil des einzelnen Investors, sondern produkt-bezogen.
Weil sie nicht auf die speziellen Bedürfnisse und Eigenschaften jedes einzelnen Investors zugeschnitten sind und sein können, ersetzen sie nicht das persönliche Beratungsgespräch mit einem Finanz- oder Anlageberater.
Erst durch eine kundige Beratung kann festgestellt werden, welches Anlageprodukt tatsächlich zu welchem Anleger passt: Der Kunde macht sich ein Bild von den verschiedenen Anlagemöglichkeiten, und der Berater macht sich ein Bild vom speziellen Anforderungsprofil des Kunden.
Erst, wenn beide Seiten ausreichend erkundet sind, lässt sich eine umfassend sinnvolle Anlageentscheidung treffen.
Die wesentlichen Anlegerinformationen helfen also auf Kundenseite, die auf dem Markt zugänglichen Investmentfonds-Produkte zu verstehen und miteinander zu vergleichen.
Sie schließen damit die Informationslücke gegenüber den Produktinformationen anderer Finanzprodukte (z.B. Lebensversicherungen, Bausparverträge, Riester-Rente), die für Bankkunden in Beratungsgesprächen ausgegeben werden, und die Dokumentationspflicht für Finanzberatungsgespräche, die mit der Geeignetheitserklärung (engl. suitability report) nachgewiesen wird.
Die Geeignetheitserklärung ersetzt seit 2018 das bis dato gültige Beratungsprotokoll. Der Gesetzgeber folgt damit einer Vorgabe der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive). Mit dieser Erklärung muss das Kreditinstitut schriftlich darlegen, inwiefern ein Finanzprodukt zu den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen eines Kunden passt und weshalb deshalb für den einzelnen Kunden welche Anlageempfehlung ausgesprochen wurde (vgl. § 64 Abs. 4 Wertpapierhandelsgesetz /WpHG).
Für sogenannte strukturierte Finanzprodukte gilt die Verordnung über „Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (die Produkte heißen auf Englisch Packed Retail and Insurance-based Investment Products / PRIIP, die genannte Verordnung ist ebenfalls seit 2018 in Kraft), die in etwa den genannten Informationsvorgaben gleichgestellt sind.
Die Vorschriften über die wesentlichen Anlegerinformationen gelten für Publikums-Investmentvermögen, also für solche Fonds, die allen Investorenkategorien zum Investment offen stehen.
Spezial-Investmentvermögen (Spezial-AIF, Spezial-OGAW), die nur professionellen und semiprofessionellen Kunden zugänglich sind, unterliegen nicht den gleichen strengen Vorgaben. Daraus wird deutlich, dass die wAI vor allem dem Kleinanleger-Schutz dienen.
Da sich im Finanzbereich zunehmend englische Fachbegriffe finden, ist oft bedeutungsgleich von Key Information Document, Key Investor Document (beides mit KID abgekürzt) oder Key Investor Information (KII) die Rede.
Was müssen wesentliche Anlegerinformationen beinhalten?
Es obliegt nicht dem Anbieter eines Finanzproduktes, welche Informationen er an seine zukünftigen Kunden herausgibt, sondern unterliegt klaren Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), deren Einhaltung wiederum von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) kontrolliert wird.
Damit wird die Vergleichbarkeit der Produkte gewährleistet und zugleich ein Verbraucherschutz insbesondere für Kleinanleger installiert, deren Markt- und Produktkenntnisse vom Gesetzgeber als vergleichsweise niedrig eingeschätzt werden (im Vergleich zu semiprofessionellen und professionellen Anlegern).
Grundsätzlich müssen alle wesentlichen Anlegerinformationen die gleichen Inhalte aufführen – einige wenige Unterschiede ergeben sich allerdings aus den Produktkategorien, für welche die gesetzlichen Vorgaben über wAI gelten, nämlich auf der einen Seite offene Fonds und auf der anderen Seite geschlossene Fonds, v.a. Immobilien-, Infrastruktur- und Dach-Hedge-Fonds.
Für reine Wertpapierfonds (also nur aus Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Optionsscheinen oder/und ETFs bestehend) und alle offenen Publikums-Fonds gelten als wesentliche Anlegerinformationen nach § 166 KAGB:
- Identität des Investmentvermögens und der zuständigen Behörde
- Kurzbeschreibung von Anlagezielen und Anlagepolitik
- Risiko- und Ertragsprofil der Anlage
- Kosten und Gebühren
- Bisherige Wertentwicklung und gegebenenfalls Performance-Szenarien
- Erklärung über die Vergütungspolitik und die dafür zuständigen Personen bzw. Hinweis, wo im Internet Einzelheiten dazu zu finden sind und dass sie auf Anfrage in Papierform ausgehändigt werden
- Praktische Informationen und Querverweise
Bei allen geschlossenen Publikums-Fonds ist nicht das Risiko- und Ertragsprofil der Kapitalanlage darzulegen; stattdessen müssen sie zum einen generelle Hinweise zum Risiko des Investments und zum anderen auf die eingeschränkten Rückgabemöglichkeiten bei geschlossenen Fonds enthalten (vgl. § 166 Abs. 6+7 KAGB).
Besonderheiten gelten bei Immobilien- und Infrastrukturfonds, die als Sondervermögen strukturiert sind. Hier müssen die wAI
- die Bedeutung und Wirkung der verschiedenen Risikofaktoren so beschreiben, dass sie für interessierte Investoren verständlich werden.
- dies muss in Textform geschehen und darf keine Grafiken enthalten.
Dach-Hedgefonds müssen darüber hinaus
- mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Investitionen in Hedgefonds ohne gesetzliche Leverage- und Risikobeschränkungen verbunden sein, außerdem
- ausländische Beteiligungen an nicht beaufsichtigten Zielfonds darlegen sowie
- Angaben über geplante Kredite und Leerverkäufe enthalten (§ 166 Abs. 7 und § 228 Abs. 2 KAGB).
Die genannten Punkte der wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in ihrem Aufbau (=ihrer Reihenfolge) festgelegt und dürfen nicht variiert werden, um eine möglichst hohe, tatsächliche Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Fondsprodukten zu gewährleisten.
Was bedeuten die einzelnen Punkte der wAI, warum sind sie „wesentlich“?
Investmentvermögen müssen klar identifizierbar sein, sonst besteht Verwechslungsgefahr oder die Möglichkeit des Irrtums, worum es überhaupt genau geht.
Identität des Investmentvermögens und der zuständigen Behörde/Gesellschaft
Die wAI benennen also das Investmentvermögen zunächst einmal mit seinem Namen, beispielsweise „DWS Deutschland“, „hausInvest“, „Deka-ImmobilienEuropa“, um einige große Fonds anzuführen.
Oft handelt es sich um Dachfonds, so dass es einer weiteren Angabe zur genauen Spezifizierung bedarf, z.B. einer Anteilklasse (z.B. „DWS Deutschland Anteilklasse LC“).
Darüber hinaus wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) genannt, unter deren Verwaltung der Fonds steht.
Handelt es sich um einen Wertpapierfonds, findet sich auch die internationale Wertpapierkennung ISIN (International Securities Identification Number) sowie, bei deutschen Wertpapieren, die deutsche Kennung WKN (Wertpapierkennnummer).
Die wAI beinhalten außerdem einen Hinweis auf die Zulassung und Regulierung/Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Ziele und Anlagepolitik
Hier finden sich Angaben über das Fondsmanagement (z.B. aktiv oder passiv) , Referenz-Benchmarks, angezielte Anlagehorizonte (kurz-, mittel- oder langfristig).
Ferner werden spezifische Kriterien (z.B. Nachhaltigkeit, Sozialverträglichkeit, Internationalität, Repräsentanz o.ä.) aufgeführt und die Art der Ausschüttung von erzielten Gewinnen (regelmäßig oder erst am Ende / thesaurierend) sowie die Rücknahme von erworbenen Anteilen am Investmentvermögen erläutert.
Risiko- und Ertragsprofil der Anlage
Für Investmentfonds hat sich aufgrund von europäischen Vorgaben der SRRI (Synthetik Risk-Reward Indicator) durchgesetzt als Instrument, um anhand vergleichbarer Produkte (Investmentfonds) zu einer Risikoeinschätzung zu gelangen, die sich in sieben Stufen von niedriger Rendite/niedrigem Risiko bis hin zu hoher Rendite/hohem Risiko untergliedert.
Die Darstellung der mit einem Investment für die Anleger verbundenen Risiken gehört mit zum wichtigsten Inhalt jeder Information.
Bei geschlossenen Fonds wird dieser Punkt ersetzt durch generelle Risiko-Hinweise der Anlageklasse, da die Investitionsobjekte bei dieser Fonds-Art in der Regel feststehen, der gleichen Kategorie entstammen und der SRRI deswegen in diesem Zusammenhang wenig Aussagekraft besitzt.
Stattdessen müssen anhand der spezifischen Merkmale des Fonds die damit verbundenen Risiken genannt und ihre Wirkweise erklärt werden. Die Darstellung darf hier nicht in Form von Grafiken, sondern muss in Textform erfolgen.
Kosten und Gebühren
Durch die Kosten der Geldanlage wird die Rendite der Anleger geschmälert, daher müssen sie differenziert dargestellt werden nach einmaligen und laufenden Kosten. Entstehen darüber hinaus unter bestimmten Umständen weitere Kosten, etwa solche, die von der Wertentwicklung des Fonds abhängen, muss auch darauf hingewiesen werden.
Die Angabe darf nicht vage sein, sondern muss in konkreten Prozentzahlen angegeben werden und vom letzten Geschäftsjahr her ihre Berechnungsgrundlage beziehen.
Erfolgsbezogene Vergütungen müssen nicht eigens in den wAI vorkommen, da es sich bei ihnen nicht im eigentlichen Sinn um Tätigkeitsvergütungen handelt, sondern um Gewinnbeteiligungen.
Bisherige Wertentwicklung und gegebenenfalls Performance-Szenarien
Bei schon lange aufgesetzten Fonds wird in der Regel die Fondsentwicklung der letzten 10 Jahre grafisch dargestellt, eventuell zusammen mit einer Vergleichs-Benchmark.
Viele Anbieter entwickeln auch je ein Szenario für den normalen, „schwierigen“ und überperformenden Verlauf der geplanten Investition, so dass sich der Geldgeber ein ungefähres Bild von der Ertragserwartung bei verschiedenen Rahmenbedingungen machen kann.
Erklärung über die Vergütungspolitik und die dafür zuständigen Personen
Auch die Vergütung des Fondsmanagement schmälert in erheblicher Weise die zu erwartenden Erträge der Anleger; deswegen gehören sie notwendig zu den wesentlichen Informationen.
Gleichzeitig ist es das Fondsmanagement, das für den guten Verlauf der Investition verantwortlich ist und nur mit der entsprechenden Vergütung für diese Aufgabe gewonnen werden kann – die (möglicherweise auch erfolgsabhängige) Vergütung kann also einen durchaus ambivalenten Punkt innerhalb des Investments ausmachen.
Transparenz ist hier wichtig und wird vom Gesetzgeber eingefordert, um auch auf dieser Ebene Vergleichbarkeit herzustellen.
Praktische Informationen und Querverweise
Investmentvermögen bedürfen meist (wenn es sich um regulierte, nicht nur registrierte Fonds handelt) einer Verwahrstelle, die unter den praktischen Informationen angegeben wird; außerdem können sich hier Hinweise auf weitere Informationsmöglichkeiten finden wie den Verkaufsprospekt, Steuervorschriften, Haftungshinweise, andere Teilfonds eines Dachfonds etc.
Generell gilt, dass alle Ausführungen in verständlicher Sprache, möglichst eindeutig und nicht irreführend zu halten sind, so dass sie jeder interessierte Investor verstehen kann (§ 166 Abs. 3 KAGB). Mittlerweile finden sich sogar Muster-Dokumente für Herausgeber von Investmentfonds im Internet, die eine Erstellung für Anbieter sehr einfach machen.
Hier finden Sie die aktuelle Investmentauswahl
Wie hängen Prospektpflicht und wesentliche Anlegerinformationen zusammen?
Die wesentlichen Anlegerinformationen sind praktisch ein Auszug aus dem Verkaufsprospekt. Für gewöhnlich wird unter einem „Prospekt“ eine Art Werbebroschüre verstanden – dieses Verständnis verfehlt aber beim Verkaufsprospekt für Investmentfonds den Kern der Sache vollständig.
Verkaufsprospekt erfüllt umfassendere Informationspflichten als die wAI
Die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches beinhalten für den Verkaufsprospekt wesentlich umfassendere Informationspflichten, als für die wesentliche Anlegerinformationen
Alleine die Produktbeschreibung umfasst 42 Unterpunkte, die dabei genannt und teilweise detailliert beschrieben werden müssen. Bei der Darstellung der entstehenden Kosten sind es immerhin noch 10 solcher Unterpunkte.
Es nimmt also wenig Wunder, dass entsprechende Verkaufsprospekte mehrere hundert Seiten umfassen können und es dem einzelnen interessierten Kapitalgeber sehr schwierig machen, sich mit nicht allzu hohem Zeitaufwand ein eigenes Bild vom geplanten Investment zu machen.
Wesentliche Anlegerinformationen (wAI) erlauben schnelle Beurteilung des Investments
Aus diesem Grund stellt die wesentliche Anlegerinformation ein wichtiges Instrument zur Verfügung, das dem Investor einen relativ raschen und gut strukturierten, mithin einfach zu vergleichenden Überblick über verschiedene Investmentfonds erlaubt.
Mithilfe der Prospektpflicht schafft der Gesetzgeber also zwar die grundsätzliche Möglichkeit zu umfassender Information für jeden Anleger.
Die gleichzeitigen Vorgaben für die wAI tragen allerdings der Tatsache Rechnung, dass eine derart eingehende Beschäftigung mit den Unterlagen für viele private Investoren nicht leistbar ist.
Für semiprofessionelle und professionelle Kunden entfallen viele der genannten Regelungen ohnehin, da bei ihnen von einem hohen Niveau an erforderlichen Kenntnissen ausgegangen werden kann.
Wesentliche Anlegerinformationen ermöglichen Wandel zum weißen Finanzmarkt
Die Finanzkrise der Jahre 2007-2009, ausgelöst von der sogenannten Immobilienblase in den USA, gab den Aufsichtsbehörden Anlass zur Frage, wie es zu derartigen eruptiven Verschiebungen auf den Finanzmärkten kommen konnte und wie sie in Zukunft gegebenenfalls verhindert werden könnten.
KAGB und wAI als Antwort auf die Finanzkrise 2007-2009
In diesem Prozess wurden als wichtige Quellen möglicher Gefahren die Investmentfonds identifiziert, mithilfe derer sich enorme Kapitalsummen anhäufen und sehr schnell verschieben lassen.
Zwei europäische Finanzmarktrichtlinien (MiFID I + II) gossen die Überlegungen und Konsequenzen in verbindliche Vorgaben für alle nationalen Gesetzgeber; sie wurden 2013 in Deutschland mit dem Kapitalanlagegesetzbuch in geltendes Recht umgesetzt.
Galt vorher der Bereich der geschlossenen Fonds aufgrund mangelnder Regulierungen und fehlender Einheitlichkeit als „grauer Finanzmarkt“, wird dieser Sektor nunmehr aufgrund der gesetzlichen Regelungen als dem „weißen“ Finanzmarktbereich zugehörig verstanden.
Nicht zuletzt die wesentliche Anlegerinformationen, die nun weitgehend einheitlich in Inhalt, Form und Darstellung vorgeschrieben sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Kleinanleger- und Verbraucherschutz in diesem Marktsegment.
Vor allem in Kombination mit einem markterfahrenen, unabhängigen Finanz- oder Anlageberater bieten sie alle Voraussetzungen, um individuell gute Anlageentscheidungen zu treffen.
– Aktuelle Kunden-Favoriten:
Behalten Sie den Markt im Überblick
- Exklusive Nachrichten
- Aktuelle Expertengespräche
- Exklusiver Zugang
- Ausführliche Hintergrundinfos
*gemäß Prognoserechnung
Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
– Weitere interessante Themen:
Was ist ein Alternativer Investmentfonds?
Was verbirgt sich hinter dieser lukrativen Kapitalanlage? Erfahren Sie hier, was diese Form der Investmentfonds ausmacht und welche Vorteile Sie dadurch erhalten.
Was ist ein Club Deal?
Erfahren Sie mehr über die Chancen von Club-Deals. Wir ermöglichen Ihnen exklusive Zugänge zu diesen Investments.
Unsere aktuellen Alternativen Investmentfonds
Von uns für Sie geprüft. Finden Sie hier Ihr passendes Investment.
ProvenExpert Badge
ProvenExpert Bewertungssiegel
Adresse
Hörtkorn Finanzen GmbH
Oststraße 38-44
74072 Heilbronn
Kontakt
Telefon: (07131) 9 49-206
Telefax: (07131) 9 49-209
E-Mail: info@hoertkorn-finanzen.de