Geschlossener Publikums-AIF
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Was sind geschlossene Publikums-AIF?
Der Begriff Geschlossene Publikums-AIF bezieht sich zunächst einmal auf Alternative Investmentfonds, also um ein Sachwert-Investment.
Zunächst einmal bewegt man sich im Bereich der Alternativen Investmentfonds: Im Gegensatz zu „gewöhnlichen“ Investmentfonds geht es nicht um Wertpapiere wie Aktien und Anleihen, die an der Börse gehandelt werden, sondern um Sachwerte wie Immobilien, Energieerzeugungsanlagen oder Flugzeuge und Schiffe.
Die Bezeichnung „Alternativer Investmentfonds“ bzw. Alternatives Investmentvermögen wurde 2013 mit dem überarbeiteten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verbindlich eingeführt.
Dies geschah u.a. um diesen Bereich der Sachwert-Investments zum einen deutlich von den Wertpapier-Investments abzugrenzen, und um ihn zum anderen mit einem klaren Regelwerk zum Anlegerschutz zu umgeben.
Es geht um einen geschlossenen Fonds, also um ein bestimmtes Investitionsobjekt.
Innerhalb dieses Bereiches der Alternativen Investmentvermögen stellt ein „geschlossener“ Fonds den Gegensatz zum „offenen“ dar: Es werden nur bis zu einem vorher festgesetzten Betrag Mittel eingesammelt (Kapitaleinwerbung), um sie in ein bestimmtes Projekt zu investieren – in der offenen Variante werden immer weitere Mittel für immer neue Projekte eingeworben.
Zugleich mit der Kapitalgrenze ist damit bei geschlossenen AIF auch eine Begrenzung der Investoren gegeben: Sobald das benötigte Kapital beisammen ist, steht der Kreis der Investoren fest, es kommen keine weiteren hinzu.
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Die Geldanlage steht dem breiten Publikum der Investoren offen, nicht nur den Profis.
Innerhalb der Möglichkeiten zur Investition in geschlossene AIF gibt es dann noch einmal zwei Kategorien, den Publikums- und den Spezial-AIF.
Der Spezial-AIF zeichnet sich dadurch aus, dass er nur einem speziellen Kreis an Investoren zugänglich ist, nämlich für semiprofessionelle und institutionelle Anleger gedacht ist.
Demgegenüber ist der Publikums-AIF für ein breites Publikum, also auch den Privatanleger, zur Investition offen.
Ein Spezial-AIF wird meist mit einer Mindestinvestitionssumme von 200.000€ ausgegeben; gleichzeitig unterliegt er weniger gesetzlichen Vorgaben, was bestimmte Informationspflichten betrifft. Die genauen Konditionen des Investments werden oft je nach Investor individuell ausgehandelt.
Beim Publikums-AIF hingegen greifen sämtliche Regelungen des KAGB. Er ist in der Regel ab 10.000€ Zeichnungssumme erwerbbar. Noch einmal wird jedoch unterschieden zwischen risikodiversifizierten Publikums-AIF und solchen, die nicht risikodiversifiziert sind: Die Einstiegssumme für risikodiversifizierte Fonds liegt bei 10.000€, bei den nicht risikodiversifizierten beträgt sie 20.000€.
Kategorien von Anlegern
Institutionelle Anleger
Diese Kategorie von Anlegern bildet den Gegensatz zum Privatanleger.
Es handelt sich nicht um natürliche, sondern um juristische Personen wie zum Beispiel Unternehmen, Banken, Versicherungen etc. Institutionelle Anleger werden auch als professionelle Anleger bezeichnet, weil das Geld-Anlagegeschäft einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeitsausübung ausmacht.
Bei Investments institutioneller Anleger werden zwischen dem Anbieter einer Geldanlage und dem Anleger individuelle Verträge mit exklusiven Konditionen ausgehandelt.
Professionelle Anleger
Dieser Begriff entspricht seiner inhaltlichen Bedeutung nach dem des institutionellen Anlegers: Die Tätigkeit auf Finanz- und Anlagemärkten stellt einen wesentlichen Tätigkeitsbereich dar und wird damit – auch vor dem Gesetz – als professionell eingestuft.
Damit gelten wie beim institutionellen Investor andere Richtlinien, was Informationspflichten und Vertragsgestaltung bei Investments angeht.
Semiprofessionelle Anleger
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bezeichnet Investoren in Spezial-AIF als semiprofessionell: Die Mindestbeteiligungssumme von 200.000€ lässt den Gesetzgeber davon ausgehen, dass Interessenten (die auch natürliche Personen sein können) derartiger Investments über Erfahrungen und Kenntnisse zu den Produkten des Finanzmarktes verfügen.
Es obliegt allerdings dem Anbieter des Spezial-AIF, den Sachverstand, die benötigten Kenntnisse und die Markterfahrung des Anlegers zu bewerten. Semi-professionelle Anleger müssen dazu eine Kompetenzerklärung abgeben, in der sie sich der spezifischen Risiken bestimmter Vermögensgegenstände bewusst erklären.
Semi-Professionalität kann in bestimmten Markt-Bereichen vorliegen, in anderen nicht – sie muss immer auf das konkrete Investment hin überprüft werden.
Privatanleger
Den grundsätzlichen Gegensatz zu allen genannten Anleger-Kategorien bildet der Privatanleger. Es ist immer eine natürliche Person, die mit ihrem mehr oder weniger großen Privatvermögen am Marktgeschehen teilnimmt.
Für Privatanleger gelten die strengsten Regelungen des KAGB, um sie nach Möglichkeit vor schwer oder nicht kalkulierbaren Risiken zu schützen.
Im Bereich der Alternativen Investmentfonds sind Privatanleger das „Publikum“, für das durch entsprechend konzipierte AIF bestimmte Investitionsmöglichkeiten eröffnet werden, die früher nur institutionellen und semi-professionellen Anlegern vorbehalten waren (etwa die Beteiligung an einer Energieerzeugungsanlage aus erneuerbaren Energieträgern, z.B. eine Windkraftanlage).
Für welche Kapitalanlagen gibt es geschlossene Publikums-AIF?
Für geschlossene Fonds mit ihrem Investmentvermögen gab es viele Jahre keine umfassenden gesetzlichen Regelungen, weswegen sie als „grauer Kapitalmarkt“ bezeichnet wurden – der einzelne Investor begab sich mit seinem Geld in einen Graubereich.
Spätestens mit den durch die sogenannte Immobilienblase ausgelösten Börsenunruhen im Zuge der Finanzkrise im Jahr 2007 sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, diesen Marktbereich mit klaren Regulierungen zu versehen.
Aus einer europäischen Richtlinienvorgabe entstand so für Deutschland 2013 das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), welches den Bereich der geschlossenen Investmentvermögen reguliert.
KAGB definiert Sachwertekategorien
Unter anderem gibt es vor, für welche Sachwerte ein geschlossener Fonds aufgelegt werden darf:
- Schiffe und Schiffs-Zubehör;
- Flugzeuge und Flugzeug-Ersatzteile;
- Schienenfahrzeuge und entsprechende Ersatzteile;
- Anlagen zum Erzeugen, Transportieren und Speichern von Storm, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien;
- Fahrzeuge der Elektromobilität;
- Infrastruktur für die bereits genannten Kategorien;
- Container;
- Immobilien, also Grundstücke, Gebäude, Forst- und Agrarland;
- Private Equity (Unternehmensbeteiligungen, die nicht in Wertpapieren an der Börse gehandelt werden).
Dieser Katalog ist abschließend, d.h., es gibt keine geschlossenen Publikums-AIF außerhalb dieser Sachwert-Bereiche. Über Spezial-AIFs erschließen sich Anlegern weitere Investitionsmöglichkeiten wie Medienfonds, Indexfonds oder Filmfonds.
Wie aus dem Katalog der Investitionsmöglichkeiten hervorgeht, handelt es sich nahezu ausschließlich um den Bereich von Infrastruktur und Transport.
Durch die Einrichtung des gesetzlich geschützten Publikums-AIF bietet der Staat dem privaten Sektor die Möglichkeit, sich mit seinem Kapital an quasi-staatlichen Infrastrukturprojekten zu beteiligen, um insgesamt dem Wirtschaftssektor ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten im unternehmerischen Sektor über Private-Equity-Fonds erschließen auch diesem Bereich zusätzliche Mittel aus privater Hand, um nicht ausschließlich über Fremdfinanzierungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten Unternehmensentwicklungen in Angriff nehmen zu müssen.
Die wichtigste Rolle innerhalb der verschiedenen Investment-Möglichkeiten der AIF spielen die Immobilienfonds, da sie mit gut 117 Milliarden Euro verwaltetem Fondsvermögen (statistische Angabe zum Jahr 2020; nur offene Immobilienfonds) den größten Marktanteil innerhalb der AIF ausmachen.
Ihr Volumen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen – alleine von 2019 auf 2020 hat es beispielsweise um knapp 8% zugenommen, seit dem Jahr 2000 sich mehr als verdoppelt.
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Welche Besonderheiten gelten für geschlossene Publikums-AIF?
Grundsätzlich bringen es Investitionen in Sachwerte mit sich, dass sie mittel- bis langfristige Anlagehorizonte umfassen, also etwa eine 5-15 Jahre lange Kapitalbindung.
Im Vergleich zu Wertpapieren stellt das eine Besonderheit dar, weil sich das in dieser Kapitalanlage eingesetzte Geld nicht kurzfristig liquidieren (=aus dem Investment abziehen und wieder quasi in Bargeld überführen) lässt.
Stattdessen werden Anteile an AIF auf dem sogenannten Zweitmarkt gehandelt (im Gegensatz zum Erstmarkt, der Börse): Für einen zu verkaufenden Fondsanteil muss sich zunächst ein Interessent finden; dann wird ein Preis ausgehandelt.
In aller Regel liegt dieser Preis unter dem Ausgabepreis. Mit anderen Worten: Wer vor Ablauf des Investmentvertrages aus der Investition aussteigen will, muss mit Verlusten aus dem Geschäft rechnen.
Für geschlossene Publikums-AIF gelten seit 2013 gesetzliche Bestimmungen, die im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgegeben sind. Die Einhaltung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert.
Grundzüge der gesetzlichen Regelungen sind:
Geschlossene Publikums-AIF – Konzept und Vertrieb
Wer einen solchen geschlossenen Publikums-AIF auflegen will, braucht dafür eine Betriebserlaubnis durch die BaFin.
Um diese zu erlangen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Angaben zur Verwahrstelle des Sondervermögens
- Verkaufsprospekt
- Wesentliche Anlegerinformationen (wAI)
- Generelle Anlagebedingungen
- Gesellschaftervertrag für die Investoren
(Für „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere“ / OGAW, sozusagen das Gegenstück zu einem AIF auf Seiten „normaler“ Investmentfonds, gelten im Übrigen die gleichen Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis.)
Nachdem diese Unterlagen geprüft wurden, müssen sie zusammen mit dem Hinweis auf Widerrufsrechte jedem späteren Anleger ausgehändigt und erläutert werden.
Diese vorbereitenden Gespräche mit Investoren unterliegen einer Dokumentationspflicht. Die zukünftigen Investoren haben darüber hinaus das Recht auf Einsichtnahme in den Nettoinventarwert des Investmentvermögens und, soweit die Investmentgesellschaft schon länger besteht, in den letzten Jahres- oder Halbjahresbericht des Unternehmens.
Der Vertrieb der AIF-Anteile darf nur durch genehmigte Vermittler erfolgen. Banken und Sparkassen haben diese Genehmigung, außerdem freie Anlagevermittler und Finanzdienstleister nach dem erbrachten Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse (GewO §34f Absatz 1-3).
Management eines geschlossenen Publikums-AIF
Die Verwendung des von den Investoren eingebrachten Kapitals wird laufend kontrolliert. Die Mittelfreigabe auf Antrag des AIF-Managements (AIFM) – meist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) – darf erst erfolgen, wenn eine unabhängige Verwahrstelle die Mittelverwendung überprüft und gebilligt hat.
Überprüfung von Mittelverwendung und Risiken durch Verwahrstelle
Das AIFM ist verpflichtet, ein adäquates Risikomanagement zu gewährleisten, also Mechanismen zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken zu installieren; sie müssen jährlich extern überprüft werden.
Die Verwahrstelle wiederum unterliegt gesetzlichen Nachweispflichten von Sachkenntnis und ausreichender Liquiditätsgarantie, um dieser Aufgabe nachkommen zu dürfen.
Sie ist überdies verpflichtet, die weiteren gesetzlichen Richtlinien für die Verwaltung und Verwendung des Investmentvermögens zu überprüfen, z.B. die Fremdkapitalobergrenze, die ordnungsgemäße Bewertung des Investmentvermögens, die Überprüfung der tatsächlichen Eigentümerschaft der Vermögensgegenstände und dergleichen mehr.
Risikomischung oder nicht?
Geschlossene Investmentvermögen für alle Kategorien von Anlegern können entweder risikogemischt sein, oder sie sind es eben nicht.
Risikomischung heißt dabei, dass sich im Portfolio des Investmentvermögens mind. drei unterschiedliche Sachwerte (Bsp. Immobilien) oder ein Sachwert (Immobilie) mit mehreren Mietern befinden; so bieten sie die Möglichkeit, bestimmte Risiken gegeneinander abzufangen und auszugleichen.
Ist ein Fonds nicht risikogemischt (oder auch: nicht „risikodiversifiziert“), beinhaltet er nur Sachwerte einer bestimmten Risikoklasse, die sich eher zu einem Klumpenrisiko verdichten können, als dass sie gegenseitig die Risiken abstützen.
Um das eingegangene Risiko deutlich zu machen, hat der Gesetzgeber für nicht-risikogemischte Investmentvermögen eine Mindestbeteiligung von 20.000€ festgesetzt, in der Annahme, dass bei dieser Summe ein intensiveres Abwägen von Rendite und eingegangenem Risiko gewährleistet ist.
Anteile risikogemischter Fonds sind in aller Regel bereits ab Mindestanlagesummen von 10.000€ erwerblich.
Wie funktioniert ein Investment in einen geschlossenen Publikums-AIF?
Wer sich für eine Investition in einen geschlossenen Publikums-AIF interessiert, wird zunächst in ausführlichen Beratungsgesprächen seitens entsprechender Anbieter (Banken, Vermögensberatungen, Finanzdienstleister) mit den Grundzügen des Investments vertraut gemacht – was ist bei bestimmten Vermögensgegenständen die Besonderheit, was ist zu beachten, welche Richtlinie ist in Geltung.
Unter anderem sind dabei die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) und der Gesellschaftervertrag eingehend zu erörtern; das Beratungsgespräch muss des Weiteren neben den Vorteilen und Möglichkeiten der Geldanlage auch die Risiken und mögliche Negativ-Szenarien eingehend beleuchten.
Entscheidet sich ein Anleger, ob Privatanleger oder institutioneller/semiprofessioneller Anleger, für die Investition, unterschreibt er den sogenannten Zeichnungsschein, also einen Vertrag über den Eintritt als Gesellschafter (in der Regel einer Kommanditgesellschaft, also als Kommanditist) mit einem bestimmten Kapitalanteil („Er zeichnet 20.000€“).
Zusätzlich zur Zeichnungssumme fallen in aller Regel Gebühren und Provisionen an, die zur Zeichnungssumme hinzuzurechnen sind. Sie stellen für viele Anleger den vermeintlich am besten zu vermeidenden Anteil eines Investments dar, da mit diesen Kosten keine Erträge erzielt werden.
Andererseits muss man sich vor Augen halten, dass die vielen regulierenden Vorgaben zur Konzeption und zum Vertrieb eines AIF Kosten verursachen, die letztlich dem Schutz des Investors dienen.
Gute, persönliche und unabhängige Beratung kann gerade für Investitionen in Sachwerte ein unter dem Strich lohnender Kostenfaktor sein.
Nicht bei jeder Form von Sachwertinvestment muss die Zeichnungssumme im Anschluss an den Vertragsabschluss sofort in Gänze überwiesen werden – gerade im Bereich von Private Equity geschieht die Mittelabrufung oft erst nach und nach, teilweise über mehrere Jahre verteilt.
Wenn die insgesamt erforderlichen Mittel für den geschlossenen Fonds zusammengekommen sind, so wird er „platziert“ genannt.
Mit dem eingesetzten Kapital wird der Sachwert gekauft oder erstellt (z.B. eine Immobilie), es beginnt die Bewirtschaftungsphase: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft setzt ein Management ein (AIF-Manager, AIFM), das sich um alle anfallenden Aufgaben rund um den Sachwert kümmert.
Sie handeln nach einer eigenen Richtlinie des europäischen Parlaments, der sogenannten AIFM-Richtlinie; in Deutschland gilt darüber hinaus ein eigenes „Alternative Investmentfonds-Manager Gesetz“ (AIFMG).
Aus der Bewirtschaftung des Sachwertes werden Erträge generiert, die nach Abzug der entstehenden Kosten in regelmäßigen Abständen („konstanter Cash-flow“) als Gewinn an die Gesellschafter ausgezahlt werden.
Zum Ende der geplanten Bewirtschaftungsphase hin wird der Vermögensgegenstand verkauft; eventuell erzielte Mehrerträge aus dem Verkauf gehen wieder als Gewinn an die Investoren. Man spricht davon, dass der Fonds „liquidiert“ wird.
Mit der Auszahlung der letzten Erträge endet der Gesellschaftervertrag, mit der Fondsauflösung ist die Investition beendet.
Welche Vorteile und Chancen bieten geschlossene Publikums-AIF?
Die Investition in einen geschlossenen Publikums-AIF ist eine sehr spezielle Geldanlage – daher verbinden sich auch spezielle Vorteile und Chancen damit:
Gesetzlicher Schutz
Die Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) von 2013 haben aus einem „grauen“ Markt einen „weißen“ gemacht: Zahlreiche und umfassende Schutzmechanismen umgeben einen Publikums-AIF von seiner Konzeption über den gesamten Anlagehorizont bis hin zur Liquidierung, um dem Anleger höchstmögliche Sicherheit für seine Geldanlage zu bieten.
Konkrete Objekte für Geschlossene Publikums-AIF
Geschlossenes Sachwertvermögen ermöglicht Privatanlegern, ihr Geld in sehr konkrete Vermögensgegenständen anzulegen: Bei einem geschlossenen Immobilienfonds sind die Fondsobjekte mit Adresse und Hausnummer bekannt, Energieerzeugungsanlagen mit ihrem Standort und ihrer genauen Leistung, usw. Als Anleger hat man vor Augen, worin das eigene Geld investiert ist.
Investition nach Kriterien
Die Konkretion des Anlageobjektes bringt es mit sich, dass eine Investition nach Kriterien möglich ist: Wer Kindertagesstätten als fördernswert empfindet, kann sein Geld in eine solche Einrichtung investieren; wer wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten schaffen will, kann sich an der entsprechenden Investition beteiligen.
Auch die Anwendung der ESG-Kriterien für nachhaltige, ökologische und ethisch verantwortete Investitionen ist bei geschlossenen AIF ein Leichtes, weil mittlerweile die meisten Angebote eigene ESG-Analysen bereitstellen.
Zugang zu Großprojekten durch geschlossene Publikums-AIF
Die Beteiligung an großen Immobilienprojekten im dreistelligen Millionenbereich, aber auch Infrastrukturprojekte wie Energieerzeugungsanlagen waren in der Vergangenheit Privatanlegern weitgehend verschlossen.
Durch die Entwicklungen der letzten Jahre und die Konzeption geschlossener Publikums-AIF stehen diese interessanten Investmentbereiche nun auch Privat- und Kleinanlegern zur Beteiligung offen.
Mittlerweile gibt es nicht wenige Beispiele, wie es eine stattliche Anzahl von Kleinanlegern mittels geschlossener Investmentvermögen auch alleine geschafft hat, große Projekte wie die örtliche Stromversorgung durch erneuerbare Energieträger zu verwirklichen.
Cash-Flow und Rendite
Der sicher nicht am wenigsten interessante Punkt an einer Investition in geschlossene Publikums-AIF sind die prognostizierten Renditen und der oft mit den Investments verbundene regelmäßige Cash-Flow.
Während der Markt festverzinslicher Wertpapiere aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase mit niedrigen Renditen zu kämpfen hat, signalisiert die Wertsteigerung auf dem Sachwertmarkt (insbesondere bei Immobilien und im Private-Equity-Bereich) attraktive Renditen.
Eigenkapitalverzinsungen, die sich sehen lassen können – über 4% sind geradezu Standard, mehr als 6% gut möglich. Quartalsmäßige oder halbjährliche Auszahlungen der erwirtschafteten Gewinne machen derartige Kapitalanlagen auch für Pensionsfonds oder Stiftungen und deren laufenden Geschäftsbetrieb attraktiv.
Geschlossene Publikums-AIF und Inflationsschutz
Während die steigende Inflation reine Geldvermögen faktisch verringert, bieten Sachwerte eine große Wertstabilität, viele von ihnen steigen sogar im Lauf der Zeit in ihrem Wert.
Demgegenüber gelang es auch mittels festverzinslicher Geldanlagen 2021 oft nicht mehr, den reellen Geldwertverlust der derzeit steigenden Inflation zu kompensieren.
Kapitalanlagen in Sachwerte schützen daher das eigene Vermögen vor der Entwertung oder leisten sogar einen Beitrag zu seiner Vermehrung.
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Welche Nachteile und Risiken haben geschlossene Publikums-AIF?
Mit Geldanlagen gehen immer auch Risiken und Nachteile einher. Bei geschlossenen Sachwert-Investmentvermögen für Privatanleger sind dies insbesondere:
Rendite-Erwartung kann verfehlt werden
Anders als bei festverzinslichen Wertpapieren, stellen die Renditeziele eines AIF keine garantierte Verzinsung des eingebrachten Kapitals dar, sondern Prognosen.
Aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklungen können diese Prognosen verfehlt werden und dem Anleger eine unerwartet niedrigere Rendite seines Investments bescheren.
Mit-Unternehmer und Risikoträger
Die Investition in einen AIF macht den Investor zum Mit-Unternehmer, also beispielsweise bei einer Energieerzeugungsanlage zum Energieerzeuger, bei einer Immobilie zum Vermieter – und wer sich zu einer Unternehmung entschließt, trägt auch das damit verbundene Risiko mit.
Im Falle von AIF besteht dieses Risiko nicht nur darin, dass die Rendite-Prognosen verfehlt werden; es kann darüber hinaus bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft sogar zu einem Totalverlust des eingebrachten Eigenkapitals führen.
Ein einzelner geschlossener Publikums-AIF kann sehr unterschiedliche Sachwerte beinhalten – dementsprechend unterschiedlich fallen auch die Risiken sehr unterschiedlich aus, die sich damit verbinden. Generell geht es um Eigenkapital-Beteiligungen im Wirtschaftssektor, der von vielen verschiedenen Faktoren und hoher Komplexität bestimmt wird.
Weitere Kosten für Geschlossene Publikums-AIF
Das Investment in einen AIF umfasst nicht nur die Zeichnungssumme des Anteils, den man daran erwirbt, sondern auch weitere Kosten.
Seitens des Vertreibers des Geldanlageproduktes kommt der Ausgabeaufschlag (das sogenannte Agio) von 2-5% der Anlagesumme hinzu, außerdem Gebühren für verschiedene Verwaltungstätigkeiten, die für den Vertragsabschluss benötigt werden.
Auch die Bewirtschaftung des Sachwertes verursacht laufende Kosten, die aber normalerweise mit den Gewinnen verrechnet werden und nicht neuerlich für den Investor „zu Buche schlagen“.
Liquiditätsplanung notwendig
Der über 5-15 Jahre reichende Anlagehorizont bringt es mit sich, dass die eingebrachten Geldmittel mittel- bis langfristig im Investment gebunden sind.
Wer kurzfristig liquider Mittel bedarf, kann in Bedrängnis geraten, wenn er sein Kapital vollständig in solchen langfristigen Anlageformen investiert hat.
Die Investition in einen AIF ist also auch gut in die eigene Lebensplanung einzubinden, damit nicht wichtige und/oder akute Projekte an fehlender Liquidität scheitern.
Fazit: Chancen und Risiken abwägen
Die Niedrigzinspolitik der Notenbanken wird wohl noch auf lange Sicht fortgeführt werden: Viele Staaten haben sich aufgrund der Corona-Krise auch 2021 wieder in teilweise erhebliche Verschuldungen gestürzt, um die eigene Wirtschaft zu stützen.
Höhere Zinsen der Notenbanken würden dazu führen, dass die Staaten jedes Jahr umfängliche Zinsleistungen aufbringen müssten und in ihrer monetären Handlungsfähigkeit beeinträchtigt wären – die niedrigen Zinsen dienen also grundsätzlich dem Handlungsspielraum der Staaten.
Für Anleger bedeuten sie gleichzeitig, dass festverzinsliche Wertpapiere keine attraktiven Renditen mehr erwirtschaften; oftmals bleiben sie selbst hinter einem Ausgleich der Inflation zurück.
Investoren müssen daher wohl oder übel aus der Komfortzone garantierter Zinsprodukte in die Welt risikoreicherer Anlageformen aufbrechen – nur dort sind noch Renditen zu finden, die mindestens einen Inflationsausgleich oder gar mehr als das an Verzinsung des angelegten Kapitals bieten.
Sinnvoll ist dabei eine Strategie, in der die sehr unterschiedlichen Chancen bzw. Vorteile verschiedener Asset-Klassen (Anlageklassen) die jeweiligen Nachteile und Risiken nach Möglichkeit gegenseitig ausgleichen oder abstützen.
Es geht mit anderen Worten darum, ein möglichst breit aufgestelltes Investment-Portfolio zusammenzustellen, das eine gute Mischung aus kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalanlageprodukten aus verschiedenen Risikokategorien und Gegenstandsbereichen (z.B. Aktien, Immobilien, Private Equity) enthält.
Geschlossene Publikums-AIF als Teil des Vermögensaufbaus
In einem derartigen Portfolio können Anteile an geschlossenen Publikums-AIF mit ihren spezifischen Vorteilen und Chancen eine gute und nachhaltige Rolle spielen.
Allerdings: Da es sich dabei um komplexe Finanzmarktprodukte handelt, ist unabhängige Beratung mit dem Hintergrund starker Marktexpertise geradezu unabdingbar.
Internetportale und web-basierte Anbieter werben zwar mittlerweile mit zahlreichen Möglichkeiten, die mit einem entsprechenden Investment verbundenen Kosten zu reduzieren oder gar ganz zu vermeiden.
Zugleich ermöglichen sie es aber nicht, auf die individuelle Lebenssituation, Finanzplanung, Risikobereitschaft und Portfolio-Erstellung Rücksicht zu nehmen – Faktoren und Informationen, die für die Auswahl des individuell richtigen Investments die maßgebliche Rolle spielen sollten und den „Erfolg“ einer Investition zutiefst beeinflussen.
Wer sein Geldanlage-Portfolio um den Bereich geschlossener AIF erweitern will, sollte sich an Anbieter mit möglichst langjähriger Markterfahrung, fachspezifischer Expertise und solider Erfolgs-Historie wenden, um einen guten Einstieg in dieses weitläufige, komplexe, aber sehr interessante und renditenstarke Feld von Investments zu bekommen.
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Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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