Spezial-AIF
Was ist ein Spezial-AIF?
Bei einem Spezial-AIF handelt es sich um eine Unterform des Alternativen Investmentfonds (AIF), die sich an bestimmte Anlegerkreise richtet.
Ein Investmentfonds wiederum ist eine Möglichkeit zur gemeinsamen Anlage mehrerer Investoren, die ihre Geldmittel bündeln; ein Anbieter (Emittent) konzipiert den Fonds in seiner Zusammensetzung (welche Vermögensgegenstände/assets kommen in welcher Gewichtung in das Portfolio) und bringt ihn auf den Markt.
Das deutsche Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen der reinen (bzw. hauptsächlichen) Investition in Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen und der (hauptsächlichen) Investition in Sachwerte.
Fonds für die erstgenannte Anlagekategorie werden in der Fachsprache als „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere“ (OGAW) bezeichnet und bilden den „normalen“ oder „gewöhnlichen“ Investmentfonds.
Die Letztgenannte definiert das Gesetz als „Alternative Investmentfonds“ (vgl. Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB § 1 Abs. 2 u. 3).
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Innerhalb der Alternativen Investmentfonds wird unterschieden zwischen denjenigen Investmentvermögen, die für Klein- und Privatanleger offen sind, die sogenannten Publikumsfonds, und denjenigen, die sich an bestimmte Investorenkreise richten, nämlich professionelle und semi-professionelle Anleger – das sind die Spezial-AIF.
Das deutsche Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) von 2013 folgt damit einer EU-Richtlinie, die es den entsprechenden Vertrieben von Finanzinstrumenten zur Auflage macht, ihren Kunden nur angemessene Produkte anzubieten („suitability-Regel“/product governance).
Es wird also mit anderen Worten unterschieden, für welche Anlegerkreise welches Produkt in seiner Struktur und seiner Risikoklasse verständlich und damit als Anlagemöglichkeit passend ist – und das ist für Klein- und Privatanleger („Publikum“) anders, als für professionelle und semi-professionelle Marktteilnehmer („Spezialisten“).
Anlegerkategorien
Private Anleger: Für sie gilt der volle Schutz des KAGB, also besondere Informations- und Dokumentationspflichten, eingeschränkte Bandbreite für Risiko-Investments, Vorgaben für das Risikomanagement und die Risikomischung für Finanzinstrumente; oft sind private Anleger Kleinanleger mit geringem Finanzmarktwissen.
Semiprofessionelle Anleger: In diese Anleger-Kategorie wird eingestuft, wer Anteile an einem Spezial-AIF kauft oder aus einem bestimmten rechtlichen Hintergrund heraus auf dem Finanzmarkt tätig wird (Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Bund/Länder-Beteiligung).
Die Mindestbeteiligungssumme liegt hier bei 200.000 Euro; der Käufer muss zumindest partielle Marktkenntnis für das Anlageprodukt nachweisen.
Der Schutz des KAGB greift nicht mehr vollumfänglich, da bei diesen Anlegern von Erfahrung und Kenntnissen in diesem Marktsegment ausgegangen wird, mittels derer sie ihre Anlageentscheidungen – auch ohne entsprechende allumfassende Informationen seitens eines Anbieters – fundiert treffen können.
Professionelle Investoren: (Fast) alle institutionellen Investoren werden dieser Kategorie zugerechnet, außerdem auf Antrag und Nachweis von Erfahrung, Kenntnissen und Anlagevolumen auch Privatanleger.
Sie unterliegen dem geringsten Schutz des KAGB, weil für sie aufgrund ihrer umfassenden Expertise die notwendigen Voraussetzungen zum Treffen einer eigenständigen Anlageentscheidung als gegeben angesehen werden.

Wie kann man in einen Spezial-AIF investieren?
Spezial-AIF stehen für Privatanleger zunächst einmal nicht offen, sondern nur für Großanleger mit Marktkenntnissen und entsprechender Erfahrung. Die Mindestbeteiligungssumme liegt in der Regel bei 200.000 €.
Allerdings definiert das KAGB, dass jede natürliche und juristische Person zum semi-professionellen Investor werden kann (bzw. automatisch wird), indem sie Anteile an einem Spezial-AIF in Höhe von mindestens 200.000 € erwirbt (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB).
Dieses Investment hat zur Voraussetzung, dass der entsprechende Kapitalgeber schriftlich bestätigt, sich über die mit dem Investment eingegangenen Risiken bewusst zu sein, und dass die Vertriebsstelle eine dokumentierte Prüfung von Sachverstand, Erfahrung und Kenntnissen für das Treffen der Anlageentscheidung seitens des Investors durchgeführt hat.
Ein Privatanleger hat also durchaus die Möglichkeit, sich diesen spezialisierten Bereich von Alternativen Investmentfonds zu erschließen, indem er sich generell oder konkret auf bestimmte Sachwertanlagen hin Kenntnisse, Sachverstand und Erfahrungen aneignet, aufgrund derer er eine umfassend reflektierte Anlageentscheidung treffen kann – vorausgesetzt, er kann und will mindestens 200.000 € investieren.
Spezial-AIF stehen darüber hinaus grundsätzlich jedem professionellen und (jedem anderen) semi-professionellen Anleger offen.
Dabei gilt als Voraussetzung für den Status „professionell“, wer über ein Anlagevolumen von 500.000 € verfügt, mindestens 1 Jahr einschlägiger Tätigkeit auf dem Finanzmarkt nachweist und im zurückliegenden Jahr pro Quartal mindestens 10 Transaktionen mit einem Volumen von mindestens 25.000 € vollzogen hat.
Diese konkreten Vorgaben sind dem Wertpapierhandelsgesetz/WpHG entnommen und ergänzen die Regelungen des KAGB, vgl. § 67 Abs. 6 WpHG.
Als semi-professionell gelten über das oben Gesagte hinaus Kapitalgeber,
- die mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen investieren („Großanleger“)
oder - Anleger der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“, „Stiftung des öffentlichen Rechts“ oder einer Gesellschaft mit Bund/Länder-Mehrheitsbeteiligung, wenn Bund oder Länder am gleichen Spezial-AIF beteiligt sind.
Was macht einen Spezial-AIF für Investoren interessant?
Der geringere rechtliche Schutz und die hohe Mindestbeteiligungssumme vermitteln zunächst einmal den Eindruck, ein derartiger AIF fände unter diesen Umständen wenig Interesse bei den potenziellen Käufern von Kapitalanlagen.
Weniger Vorgaben – weniger „Neben“-Kosten
Allerdings bedingt speziell der lockerere rechtliche Rahmen, dass der Anbieter (Emittent) eines derartigen Finanzproduktes wesentlich weniger Aufwand betreiben muss, um sein Produkt auf den Markt zu bringen.
Der Verkaufsprospekt ist weniger strikten Vorgaben unterworfen, Beratungs- und Dokumentationspflichten entfallen – samt aller damit verbundenen Kosten.
Demzufolge kann der Spezial-AIF zu günstigeren Konditionen angeboten werden, als wenn – wie bei Publikums-AIF – die Fülle der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten ist.
Weniger Investoren – weniger Verwaltungsaufwand
Wenn die Einstiegssumme hoch ist, kann der Kapitalbedarf mittels einer geringeren Investoren-Anzahl gedeckt werden, als das bei niedrigen Einstiegssummen der Fall ist (für 10 Mio Euro Kapitalbedarf braucht es bei 200.000 € Mindestbeteiligung höchstens 50 Geldgeber; bei 10.000 € Mindestbeteiligung wie bei Publikumsfonds können es bis zu 1.000 sein!).
Durch den daher oft überschaubaren Anleger-Kreis entsteht ein geringerer Verwaltungsaufwand – auch ein entscheidender Kostenfaktor, der sich in dieser speziellen Investmentart niedrig halten lässt.
Häufig ist daher sogar der Ausgabeaufschlag (das „Agio“) deutlich niedriger als bei Investments für Privatanleger, er beträgt meist 3% (im Gegensatz zu 5% für Publikumsprodukte).
Wenige Investoren – großer Verhandlungsspielraum
Darüber hinaus ist es bei Spezial-AIF ohne feste Anlagebedingungen grundsätzlich möglich, den Gesellschafter-Vertrag ganz nach Kundenwunsch zu gestalten.
Jeder Investor kann also die jeweilige Schwerpunktsetzung für das Austarieren von Sicherheit, Rendite und Liquidität (das sogenannte „Anlagedreieck“) selbst vornehmen und in das Projekt einfließen lassen. Diese Spielräume werden allerdings in der Regel erst bei Investments in Millionenhöhe nachgefragt und genutzt.
Mehr Auswahl und mehr Chancen durch Spezial-AIF
Im Gegensatz zu Investmentvermögen, die einem breiten Publikum zugänglich sind, sind den für einen Spezial-AIF möglichen Vermögensgegenständen fast keine Grenzen gesetzt – alles, was einen Verkehrswert hat, kann das Fonds-Portfolio ausmachen und beinhalten.
Dadurch eröffnen sich unter Umständen Märkte, die insbesondere dem Kleinanleger-Publikum gar nicht offen stehen, samt den damit verbundenen Rendite-Chancen bzw. dem Entwicklungspotenzial.
Höheres Risiko und höhere Rendite beim Spezial-AIF
Generell sind Spezial-AIF mit einem höheren Risiko verbunden, weil die gesetzlichen Vorgaben nur für Publikums-Produkte eine starke Risiko-Restriktion (Begrenzung) und Risikomischung vorsehen.
Eine derartige Risikomischung ist insbesondere für wenig erfahrene Marktteilnehmer wichtig, um mögliche Ausfälle aus bestimmten Bereichen mit den Erträgen anderer Bereiche abfangen zu können, also Totalausfälle zu vermeiden.
Erfahrene Marktteilnehmer mit entsprechender Expertise hingegen suchen manchmal geradezu Möglichkeiten zur Investment-Spezialisierung und gehen bewusst das damit verbundene Klumpenrisiko (mehrere Anlageobjekte bergen alle das gleiche Risiko) ein, weil sie genau in diesem Bereich eine positive Marktentwicklung mit den entsprechenden Gewinnmöglichkeiten erwarten.
Insbesondere im Bereich von Private Equity Beteiligungen werden sogar im Marktdurchschnitt (nicht nur im Bereich der Spitzen-Performance) Renditen erzielt, hinter denen viele andere Asset-Klassen zurückbleiben. Mehr zu Private Equity erfahren Sie hier.
Chancen und Vorteile von Alternativen Investmentfonds
Über die genannten Punkte, die besonders mit dem Investment in (geschlossene) Spezial-AIF verbunden sind, gelten für Alternative Investmentfonds generell folgende, stichpunktartig genannten Vorteile und Chancen (ausführlicher dazu in unserem Wiki-Artikel „Publikums-AIF“):
- Schutz vor Inflation: Mit einem Sachwert-Investment schützt der Anleger sein Kapital vor der schleichenden Geldentwertung durch die Inflation (in Deutschland betrug die Inflation für 2021 im Jahresschnitt stattliche 3,1%).
- Rendite und Cash-Flow: Sachwert-Anlagen bieten mittlerweile in vielen Bereichen eine Wertentwicklung, die über den reinen Inflationsausgleich auch attraktive Renditen und einen konstanten Cash-Flow (regelmäßige Gewinn-Ausschüttungen) generieren; das macht sie auch für Institutionen interessant, deren eigentliches Geschäftsmodell aus dem Arbeiten mit Erträgen aus Kapitalanlagen besteht, z.B. Pensionskassen oder Stiftungen.
- Rechtssicherheit: Trotz des gegenüber Publikums-Produkten vergleichsweise niedrigeren Schutzes unterliegen Spezial-AIF dennoch der weitgehenden Regulierung durch das KAGB und der Kontrolle durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin), bieten also eine umfängliche Rechtssicherheit.
- Steuerersparnis: Die meisten Sachwertfonds sind so strukturiert, dass sie steuerlich als Betriebsvermögen gelten; dafür werden im Schenkungs- und Erbfall, teilweise auch bei Veräußerung mit Reinvestitionsabsicht eigene steuerliche Regelungen in Anschlag gebracht, die eine weitgehende Steuerverschonung mit sich bringen können.
- Marktzugang: Sachwertfonds gliedern große Investment-Projekte wie beispielsweise Infrastrukturanlagen und Kraftwerke in kleinere Anteile, die damit auch für weniger finanzstarke Marktteilnehmer zugänglich werden – man muss also nicht millionen- oder gar milliardenschwer sein, um sich auch an großen Projekten mit ihren Werten und Renditechancen beteiligen zu können.
- Klarheit der Anlage, Einsatz von Kriterien: Insbesondere geschlossene AIF haben in aller Regel ein feststehendes Investmentobjekt fest (Ausnahmen sind „(semi) blind pools“, bei denen allerdings normalerweise die Art und Kategorie des Investment ebenfalls fixiert ist).Das ermöglicht sehr gezielte Investitionen in bestimmte Werte, etwa in Kindertagesstätten oder spezielle Immobilien wie z.B. Pflegeimmobilien, oder (was für viele Investoren eine immer größere Rolle spielt) nach Kennzahlen wie den ESG-Kriterien für ökologische, nachhaltige, ethische und sozialverträgliche Investitionen.
Es überrascht nicht, dass Spezial-AIF – häufig Immobilien-AIF- aufgrund der genannten Eigenschaften und Rahmenbedingungen oft sehr schnell „platziert“ sind, also die Kapitaleinwerbung rasch abgeschlossen werden kann, um in die einträgliche Bewirtschaftungsphase des Fonds einzutreten.
Diese Tatsache unterstreicht, dass Spezial-AIF gefragte Geldanlagen darstellen (als Beispiel sei ein Immobilien-Spezial-AIF genannt, der für eine bayerische Senioren-Pflege-Einrichtung innerhalb weniger Monate – Juli bis Dezember 2021 – die entsprechenden Zeichnungszusagen und -Unterschriften bekommen hat.
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Nachteile und Risiken von Spezial-AIF
Die Beschränkung des Investorenkreises auf mindestens semi-professionelle Anleger vollzieht der Gesetzgeber nicht ohne Grund: Spezial-AIF sind mit Nachteilen und Risiken verbunden, über die sich wenig markterfahrene Geldgeber oft nicht vollumfänglich bewusst sind.
Worst case beim Spezial-AIF: Risiko Totalausfall
Die Investition in Alternative Investmentfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung an der Bewirtschaftung des Sachwertes dar und gehört somit auf die Seite des Eigenkapitals – Eigenkapital wiederum unterliegt der Haftung bei Insolvenz.
Aus den Eigenmitteln werden als erstes die Forderungen der Fremdkapitalgeber bedient. Für den Extremfall einer Insolvenz ist also das eingesetzte Kapital der Anteilseigner bis zum Totalausfall bedroht.
Die Regelungen des KAGB dienen genau dazu, dieses Szenario möglichst auszuschließen, aber zu 100% ist das bei keiner Investitionsform möglich.
Mittel- bis langfristiger Anlagehorizont
Die Kapitalanlage in AIF-Anteilen ist immer mit einem mindestens mittelfristigen Anlagehorizont verbunden, 3 Jahre ist das Minimum der Kapitalbindung. Hier gilt es noch einmal zwischen den offenen und geschlossenen Varianten zu unterscheiden:
Bei offenen Fonds ist danach zu bestimmten Kündigungsfristen ein Ausstieg aus der Investition möglich, bei geschlossenen Fonds sind die vertraglich vereinbarten Laufzeiten oft deutlich länger (zwischen 5-15 Jahre).
Will ein Anteilseigner zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Investment aussteigen, ist er für den Verkauf seiner Anteile auf den Zweitmarkt (im Gegensatz zum Erstmarkt, der Börse) angewiesen.
Oft ist ein solcher Verkauf nur mit deutlichen Abschlägen zum eigentlichen Verkehrswert der Anteile möglich. Beim Kauf von Anteilen an einem AIF muss also die jeweilige Liquiditätsplanung im Blick behalten werden, da sonst an dieser Stelle möglicherweise Engpässe auftreten können.
Prognose-Verfehlung
Eine Eigenkapitalbeteiligung (wie bei allen Alternativen Investmentfonds) stellt keine festverzinsliche Anlageform dar, sondern arbeitet mit prognostizierten Entwicklungen und daraus folgernden Gewinnbeteiligungen beim Erreichen der Ziele.
Werden die Prognosen verfehlt, sinkt auch die Rendite (wie es bei einem Übertreffen der Prognosen andrerseits auch zu einer Performance kommen kann, die über der angekündigten Rendite liegt).
Leverage – im Guten wie im Schlechten
Großprojekte werden in aller Regel nicht rein aus Eigenkapital finanziert, sondern mit einem mehr oder weniger großen Anteil an Fremdkapital. Auf Fremdkapital wird aber keine Gewinnbeteiligung ausgezahlt, sondern nur Tilgung und Zins bedient.
Daraus ergibt sich der sogenannte Leverage-Effekt (dt. Hebel-Effekt), der die Eigenkapitalrendite (bei gutem Verlauf) deutlich erhöhen kann.
Bei Nicht-Erreichen der prognostizierten Wertentwicklung bzw. Bewirtschaftungserträge verschlechtert sich die Rendite allerdings ebenso per Hebel-Effekt deutlich – ein Grund dafür, warum das KAGB den Einsatz von Leverage von vornherein beschränkt (§ 274 KAGB; ein weiterer Grund liegt in den immer schlechteren Kreditkonditionen, die bei immer höherer Fremdkapitalaufnahme entstehen).
Ein Zahlen-Beispiel zum Leverage-Effekt:
Das in einen Alternativen Investmentfonds eingebrachte Eigenkapital beträgt 10 Mio, das Fremdkapital noch einmal 10 Mio. Mit diesen 20 Mio wird – nach Abzug aller entstandenen Kosten – ein Gewinn von 7% erwirtschaftet, also 1,4 Mio.
Diese 1,4 Millionen werden allein an die Eigenkapital-Geber ausgezahlt; deren Eigenkapitalrendite beträgt damit 14%!
Ebenso im umgekehrten Fall: Trotz aller Bemühungen erwirtschaftet der Fonds ein Minus von 2%, also -400.000. Die Fremdkapitalgeber sind an den Verlusten nicht beteiligt, sondern erhalten ihr Kapital wie vereinbart zurück.
Der Verlust wird allein vom Eigenkapital bestritten, die sich ergebende Rendite liegt also bei -4%.
Weiteres Wissenswertes, v.a. Rechtliches rund um Spezial-AIF
Die vier Phasen eines Investment in Spezial-AIF (Konzeption, Platzierung, Bewirtschaftung, Liquidierung) unterscheiden sich nicht von denen eines Publikums-AIF, daher seien sie hier nur benannt ohne weitere Ausführungen.
Investmentgesellschaften, die in Deutschland Spezial-AIF auf den Markt bringen, müssen eine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Management des Investmentvermögens beauftragen; derartige KVGen können je nach Größe und Art des verwalteten Investmentvermögens intern oder extern sein (vgl. § 17 KAGB), also vom Emittenten selbst installiert oder als Verwaltungsauftrag ausgelagert sein.
Die KVG bildet das Management des AIF (AIF Management / AIFM) und ist mit allen konkreten Verwaltungs- und Bewirtschaftungsfragen rund um die Vermögensgegenstände betraut, also etwa die Auswahl und den Ankauf geeigneter Investitionsobjekte (asset allocation), das Risikomanagement oder die Betreuung der Vermögensgegenstände (asset management).
KVGen bedürfen für ihren Geschäftsbetrieb in der Regel einer Erlaubnis der BaFin (§ 20 KAGB); gerade für manche Spezial-AIF genügt allerdings eine Registrierung, verbunden mit geringeren Anforderungen an das eingebrachte Anfangskapital, vorgehaltenes Risiko-Haftungs-Kapital und das installierte Risikomanagement.
Nur registrierungspflichtig sind dabei KVGen, deren Gesamtvolumen unter bestimmten Schwellen liegt, so dass der Gesetzgeber weniger Regulierungsbedarf sieht. Nichtsdestoweniger besteht für nur registrierte KVGen die Verpflichtung, dass sie auf diese Tatsache beim Vertrieb von Anteilen hinweisen müssen, da sie mit den niedrigeren Anforderungen einem erhöhten Risiko unterliegen.
Erlaubte KVGen müssen darüber hinaus eine Verwahrstelle benennen, die ebenfalls einer Genehmigung durch die BaFin bedarf und dazu bestimmte Standards erfüllen muss (insbesondere Markt-Expertise und finanzielle Absicherung).
Die Verwahrstelle überprüft beispielsweise den gesamten Zahlungsverkehr auf seine Richtigkeit und Bedarfsgerechtigkeit, überwacht die Erstellung des Nettoinventarvermögens, überprüft das Einhalten der Bewertungs- und Veröffentlichungspflichten (controlling und reporting) sowie weiterer rechtlicher Vorgaben seitens des KAGB (vgl. §§ 80 ff. KAGB).
Die nur registrierten KVGen unterliegen diesen engen rechtlichen Vorgaben nicht und müssen daher keine externe Verwahrstelle vorweisen können.
Für Kapitalverwaltungsgesellschaften sind grundsätzlich drei Rechtsformen vorgesehen, die Investment-Aktien-Gesellschaft (InvestAG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (InvestGmbH), oder die Kommandit-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (InvestmentKGmbH).
In der Praxis kommt am häufigsten die Investment-GmbH & Co. KG vor, bei der also der persönlich haftende Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist.
Diese Konstruktion dient der Risikominimierung für den Emittenten. Die Anteilseigner werden in dieser Konstellation durch ihre Anteils-Zeichnung zu Kommanditisten der Gesellschaft. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten können sie, je nach Gesellschaftervertrag, entweder selbst wahrnehmen, oder die Geschäftsführung an einen Treuhänder übergeben.
Fazit
Spezial-AIF sind das, was der Name besagt: speziell. Mit ihren speziellen Möglichkeiten und Chancen, Voraussetzungen und rechtlichen Rahmengebungen verbinden sich spezielle Risiken und Nachteile, die diese Anlageform insgesamt zu einem Marktbereich machen, der mit Vorsicht zu genießen ist.
Wer über eine Investition in einen Spezial-AIF nachdenkt, sollte sich unbedingt unabhängiger Beratung mit hoher Expertise und langjähriger Erfahrung versichern.
Außerdem ist es ratsam, sich durch entsprechend eingehende Lektüre – das Internet verschafft viele Möglichkeiten von Fachartikeln bis Tutorial-Videos – mit den Grundzügen des Zielmarktes und seiner Funktionsweise vertraut zu machen, um dann auch ehrlichen Herzens die entsprechenden Erklärungen für den Emittenten unterzeichnen zu können, wenn es um eine fundierte eigene Anlageentscheidung geht.
Derartige Investments können dann eine Verbreiterung des eigenen Portfolios bieten, die sich durchaus lohnt – es wird auf die richtige Gewichtung ankommen, und darauf, eine gesunde Risikomischung für das Gesamtportfolio zu finden.
Da Beteiligungen an Spezial-AIF von Haus aus mit hohen Mindestsummen verbunden sind, stellen sie wohl eher für den betuchteren Anlegerkreis eine realistische Anlagekomponente innerhalb einer breit aufgestellten Investmentstrategie dar.
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*gemäß Prognoserechnung
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Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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