Basisinformationsblätter
geschätzte Lesedauer
Was sind Basisinformationsblätter?
Die sogenannten Basisinformationsblätter gehören sachlich wie „Produktinformationsblätter“ / PIB oder „Wesentliche Anlegerinformationen“ wAI in den Bereich der Finanzwelt und haben eine wichtige, gesetzlich geregelte Funktion als Service zur Information von Anlegern.
Ein Basisinformationsblatt (BIB), auch bekannt als Key Information Document (KID), ist ein standardisiertes Informationsblatt, das Anlegern vor dem Erwerb von bestimmten Finanzprodukten zur Verfügung gestellt werden muss.
Ziel und Inhalt des Basisinformationsblatts ist es, transparente, vergleichbare und leicht verständliche Informationen über Kapitalanlagen bereitzustellen, um Anlegern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Anlageklassen ist keine banale Sache.
Rendite berechnet sich „unter dem Strich“ bei Aktien anders als bei Anleihen, im Bereich Private Equity anders als bei Rohstoffen, bei Fonds anders als bei Direktinvestments etc. Die BIB sind ein Baustein unter vielen, die sich um eine annähernde Vergleichbarkeit für Anleger bemühen.
Ein wichtiger Aspekt bei einem Basisinformationsblatt ist daher, dass alle wesentlichen Informationen in klarer und nicht irreführender Form dargestellt werden.
Dies dient dazu, diese Vergleichbarkeit unterschiedlicher Produkte zu erleichtern und mit diesem Service Anleger vor übermäßigen Risiken und intransparenten Kostenstrukturen zu schützen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Investment-Wiki!
Wir arbeiten ständig daran, die Informationen zu erweitern und aktuell zu halten. Daher veröffentlichen wir hier regelmäßig weitere Artikel und aktuelle Informationen (nicht nur) zu unserem Spezialgebiet der Sachwertinvestments.
Sie möchten gern informiert bleiben?
Dann füllen Sie doch das folgende Formular aus:
Gesetzliche Grundlage der Basisinformationsblätter
Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Basisinformationsblatts ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 1286/2014 (sogenannte PRIIPs-Verordnung = Packaged Retail and Insurance-based Investment Products), die seit dem 1. Januar 2023 europaweit gilt.
Sie betrifft verpackte (engl. packaged) Investmentprodukte für Privatanleger (engl. Retail Clients), als da wären:
|
OGAW: Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere (für Aktien und Anleihen) |
Als verpackte Investments gelten alle Anlagemöglichkeiten, bei denen die Höhe des dem Anleger zurückzuzahlenden Betrags Schwankungen unterliegt, die sich aus der Entwicklung eines oder mehrerer Vermögenswerte ergeben, die der Anleger selbst nicht erwirbt.
Alle Sachwertfonds (Spezial– und Publikums-AIF) sind also z.B. verpackt: Hier erwirbt der Anleger Fondsanteile anstatt des eigentlichen Vermögenswertes.
Der Vermögenswert wird stattdessen von der Fondsgesellschaft erworben.
Seit Inkrafttreten dieser Verordnung zum 1.1.2023 ersetzt das Basisinformationsblatt die bisher erforderlichen „wesentlichen Anlegerinformationen“ (wAI), die vom deutschen Kapitalanlagegesetzbuch / KAGB für Investmentfonds als grundlegende Informationen für Anleger vorgesehen sind (vgl. §§ 166 u. 268 KAGB).
Abgrenzung zu anderen Produktinformationen in der Finanzwelt
Die Basisinformationsblätter grenzen sich von Informationen zu anderen Produkten bzw. anders dargebotenen Informationen zu den gleichen Produkten der Finanzwelt ab.
Dazu zählen das „Produktinformationsblatt“ / PIB und „Wesentliche Anlegerinformationen“ wAI (engl. KIID – Key Investor Information Document).
Hier eine kurze Darstellung der Inhalte und Unterschiede:
- Produktinformationsblatt (PIB)
- Nationales Dokument, insbesondere nach deutschem Recht (ehemals § 31 Abs. 3a WpHG a.F., heute durch EU-Recht weitgehend ersetzt).
- Ziel: Kurzinformation über bestimmte Finanzinstrumente, speziell Wertpapiere wie Anleihen und Aktien.
- Fokus: Einfach gehaltene Infos zu Funktionsweise, Risiken, Kosten.
- Unterschied zum BIB:
- Nur in Deutschland relevant (mittlerweile weniger gebräuchlich).
- BIB gilt EU-weit und für ein breiteres Spektrum an Produkten (z.B. auch Versicherungsanlageprodukte).
- Wesentliche Anlegerinformationen (KIID – Key Investor Information Document)
- Gilt für OGAW/UCITS-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren).
- Standardisiertes Informationsblatt über Fondsprodukte.
- Inhalte:
- Anlageziel und Anlagepolitik des Fonds.
- Risiko- und Ertragsprofil.
- Kostenübersicht.
- Frühere Wertentwicklung.
- Unterschied zum BIB:
- KIID nur für UCITS/OGAW-Fonds.
- BIB für alle PRIIPs-Produkte, einschließlich nicht-UCITS-Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen.
- Basisinformationsblatt (BIB/KID)
- EU-weit verpflichtend für PRIIPs, also verpackte Anlageprodukte.
- Einheitliches, klar strukturiertes Dokument, auch für Zertifikate, strukturierte Anleihen, fondsgebundene Versicherungen.
- Enthält u.a. Leistungsszenarien, was KIID nicht bietet.
Was genau beinhalten die Basisinformationsblätter?
Ein Basisinformationsblatt darf maximal drei DIN-A4-Seiten umfassen und muss den folgenden Inhalt in genau dieser Reihenfolge sowie in allgemein verständlicher Sprache enthalten:
- Wie heißt das Produkt, wer ist der Emittent, welche Behörde ist dafür zuständig und wann wurden die Informationen erstellt?
- Um welche Art von Produkt handelt es sich, was ist das Anlageziel und die Anlagepolitik, die Laufzeit, die Leistungen währenddessen?
- Wie sehen das Risikoprofil und die Rendite in verschiedenen Szenarien aus? Das Risiko muss nach dem internationalen Standard des SRI (Summary Risk Indicator, Gesamtrisikoindikator), die Rendite in vier Szenarien als jährliche Durchschnittsrendite in Prozent ausgewiesen werden: Stressszenario, pessimistisches, mittleres und optimistisches Szenario.
- Was geschieht bei der Insolvenz des Emittenten?
- Welche Kosten entstehen, direkt und indirekt, absolut und in Prozentangabe, sowie ein Hinweis auf etwaige zusätzliche Vertriebskosten (falls nicht in der Kostenaufstellung enthalten).
- Empfohlene Haltedauer, vorzeitige Ausstiegsszenarien und die Bedingungen dafür, Hinweise auf mögliche Widerrufsrechte oder Bedenkzeiten.
- Beschwerdestelle.
- Informationen über sonstige verfügbare Unterlagen (z.B. Verkaufsprospekt).
Wie berechnen sich die Renditeszenarios, die in den BIB ausgewiesen werden?
Die vier verschiedenen Renditeszenarios im Basisinformationsblatt müssen allesamt nach der folgenden Formel berechnet werden:
Bei t handelt es sich um die Laufzeit.
Diese Formel berücksichtigt den Zinseszins und geht also von der Wiederanlage möglicher Ausschüttungen aus.
Dazu ein Beispiel:
Ausgabepreis plus 5% Agio: | 100.000 EUR + 5.000 EUR |
Laufende Ausschüttungen: | 4 % p.a. |
Laufzeit: | 10 Jahre |
Rückzahlung: | 100 %, also 100.000 EUR |
Setzt man diese Werte in die obige Formel ein, ergibt sich:
Ein wesentlicher Werttreiber bei Sachwertinvestments ist in aller Regel die inhärente Wertentwicklung des Sachwerts (z.B. Immobilie, Infrastrukturanlage, Unternehmen etc.) innerhalb der Laufzeit, die sich im Verkaufspreis am Ende der Fondslaufzeit widerspiegelt.
Selten liegt er daher bei 100 %, weil sich während der Laufzeit die Inflation auf das allgemeine Preisniveau auswirkt und den Verkaufswert trotz Abnutzung positiv nach oben beeinflusst.
Beispielrechnung
Nehmen wir im obigen Beispiel alle genannten Zahlen, aber eine Wertsteigerung über die Laufzeit von 20 % an. Dann ergibt sich ein entsprechend gestiegener Wiederverkaufswert und damit am Ende eine Rückzahlung von 120 % (= 120.000 Euro).
Daraus folgert aus der vorliegenden Formel unter dem Strich eine Gesamtrendite von 4,3 %
Von den so ermittelten Zahlen muss zusätzlich in einem eigenen Punkt im Basisinformationsblatt die Rendite nach Kosten angegeben werden.
Hier fallen im Wesentlichen zwei Positionen ins Gewicht: Die Initiierungskosten (Anfangsgebühren wie Notar, Organisation etc.) und die laufenden Verwaltungsgebühren.
Diese Positionen drücken die jährliche Gesamtrendite meist noch einmal um ca. einen halben Prozentpunkt nach unten.
Für eine kritische Betrachtung dieser Berechnungsmethode sei auf die untenstehenden Hinweise aus unserer langjährigen Expertise verwiesen.
Haben Sie Interesse an den aktuellsten Informationen rund um den Bereich der Investments?
Bei uns bekommen Sie regelmäßig, kostenlos und unverbindlich Einschätzungen unseres Kapitalmarktstrategen sowie exklusive Webinare zu aktuellen Themen und Angeboten aus der weiten Welt der Kapitalanlagen.
Schauen Sie gern auf unsere aktuellen Angebote und/oder melden Sie sich einfach für unseren Newsletter an, um up to date zu bleiben:
Was bedeutet die Risikoklasse, die in den BIB angegeben wird?
Die SRI-Risikoklassen (Summary Risk Indicator) sind ein von der EU definierter einheitlicher Risikoindikator, der im Rahmen der PRIIP-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) eingeführt wurde.
Der SRI dient dazu, Privatanlegern eine standardisierte und vergleichbare Einschätzung des Risikos eines Finanzprodukts zu geben.
Aufbau der SRI-Risikoklassen
Die SRI-Skala reicht von 1 bis 7, wobei:
SRI Klasse | Risikoniveau | Bedeutung |
1 | Sehr geringes Risiko | Sehr niedrige Schwankungen, geringes Verlustrisiko |
2 | Geringes Risiko | Niedrige Schwankungen, begrenztes Verlustrisiko |
3 | Mäßiges Risiko | Moderate Schwankungen, mögliches Verlustrisiko |
4 | Erhöhtes Risiko | Deutlich spürbare Schwankungen, Verluste möglich |
5 | Hohes Risiko | Starke Schwankungen, hohe Verlustgefahr |
6 | Sehr hohes Risiko | Sehr starke Schwankungen, erhebliches Verlustrisiko |
7 | Extrem hohes Risiko | Extrem volatil, hohe Wahrscheinlichkeit von Verlusten |
Kriterien für die Einstufung
Die SRI-Klasse eines Produkts wird quantitativ anhand folgender Faktoren bzw. Informationen bestimmt:
- Marktrisiko: Volatilität und Schwankungsbreite der zugrunde liegenden Anlagewerte.
- Kreditrisiko: Bonität des Emittenten, Ausfallwahrscheinlichkeiten.
- Liquiditätsrisiko (implizit durch Produktstruktur): Wie schnell und einfach kann das Produkt verkauft werden?
- Laufzeit des Produkts: Längere Laufzeiten können zusätzliche Unsicherheiten und damit höhere Risiken beinhalten.
Bedeutung in der Praxis
Ein wichtiger Punkt ist, dass der SRI als Orientierungshilfe dient, aber nicht alle Risiken vollständig abbildet. Beispielsweise können Sonderrisiken, wie politische Risiken oder spezifische Marktrisiken (z.B. bei Immobilienfonds), in der reinen SRI-Kennzahl unterrepräsentiert sein.
Geschlossene Sachwertfonds werden nach dieser Einteilung durchweg in den Risikoklassen 6 und 7 eingestuft, sind also nach dieser Skala als sehr bis äußerst risikoreich einzuschätzen. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass eine Bewertung der Investmentwerte nur jährlich erfolgt.
Dies hat das Landgericht Fürth im Zusammenhang mit der Risikoeinstufung eines offenen Immobilienfonds in die Klasse 2 und 3 aktuell (21. Februar 2025) bestätigt, die Einstufung wurde untersagt.
Weitere Gründe sind die Schwankungsbreite der zugrundeliegenden Anlagewerte, die mangelnde Liquidität von Sachwerten sowie die vergleichsweise lange Laufzeit – alles Eigenschaften, die der gesamten Assetklasse innewohnen, aber doch je nach spezifischem Asset sehr unterschiedlich zu beurteilen sind.
Auf Grund der Begrenzung der AIF auf zwei Risikoklassen lässt diese Einstufung eine echte Unterscheidung jedoch nicht zu.
An dieser Stelle sei daher nochmals auf die untenstehenden Hinweise aus unserer Erfahrung verwiesen.
Warum wurden die wAI/wesentlichen Anlegerinformationen bei Sachwertfonds ersetzt?
Die Europäische Kommission ist seit vielen Jahren damit beschäftigt, die Ursachen der letzten schweren und weltweiten Finanzmarktkrise (2007-08) aufzuarbeiten.
Wichtigstes Ziel dabei: Mittels umfangreicher neuer Regulatorien den Versuch zu unternehmen, dass es in der Zukunft nicht mehr zu solchen disruptiven Verwerfungen an den Finanzmärkten kommen kann.
So sollen zum einen die weltweiten Finanzströme und das Wirtschaftsleben, zum anderen insbesondere Kleinanleger vor den Folgen solcher Krisen bewahrt werden.
Eine der unmittelbaren regulatorischen Folgen war in Deutschland 2013 der Erlass des Kapitalanlagegesetzbuches / KAGB, das unter anderem den bisherigen „grauen“ Kapitalmarkt geschlossener Sachwertfonds in den „weißen“ Kapitalmarktbereich vollregulierter Alternativer Investmentfonds (AIF) überführte.
Schon im Jahr darauf (2014) wurde auf EU-Ebene beschlossen, auch die zu geschlossenen Investmentvermögen gehörenden Anlegerinformationen für Privatanleger (häufig im Gegensatz zu institutionellen Anlegern auch als Kleinanleger bezeichnet) zu reformieren.
Dabei gilt die sogenannte PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) Verordnung für sogenannte „verpackte“ Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte.
Das neue Basisinformationsblatt ersetzt die bisher erforderlichen „wesentlichen Anlegerinformationen“ (wAI). Der Grund: Die wAI wurden vom Gesetzgeber als zu generell und zu wenig kundenbezogen empfunden.
Die Einführung der von der Verordnung geforderten und die wAI ersetzenden neuen Basisinformationsblätter wurde allerdings bis Anfang 2023 verschoben.
Seitdem gelten sie als Ersatz für die bisherigen wAI zu geschlossenen Investmentvermögen und müssen jedem Interessenten vor der Zeichnung unaufgefordert ausgehändigt werden.
Die wAI genügen weiterhin, wenn ein Spezial-AIF nur institutionellen und professionellen Anlegern offensteht oder Anteile an einem Publikums-AIF an diese Investorengruppe verkauft wird.
Haben Sie Interesse an den aktuellsten Informationen rund um den Bereich der Investments?
Bei uns bekommen Sie regelmäßig, kostenlos und unverbindlich Einschätzungen unseres Kapitalmarktstrategen sowie exklusive Webinare zu aktuellen Themen und Angeboten aus der weiten Welt der Kapitalanlagen.
Schauen Sie gern auf unsere aktuellen Angebote und/oder melden Sie sich einfach für unseren Newsletter an, um up to date zu bleiben:
Zwei Experten-Hinweise zu den Angaben der Basisinformationsblätter
Wir begrüßen das Anliegen des Gesetzgebers, Transparenz und Vergleichbarkeit unterschiedlichster Anlageprodukte herzustellen und zu gewährleisten.
Allerdings sehen wir vor dem Hintergrund unserer langjährigen Expertensicht und Erfahrung sowie der tatsächlichen praktischen Gegebenheiten an zwei sehr wesentlichen Stellen Punkte, die wir gerne etwas differenzierter darlegen möchten:
Das Risikoprofil
Die Verordnung zum Basisinformationsblatt bei PRIIP sieht vor, das Markt- und das Kreditrisiko miteinander zu kombinieren. Der bisherige Ausweis einzelner Risiken entfällt damit.
Allerdings kommen alle geschlossenen Investmentvermögen aufgrund der Vorgaben mindestens in der Risikogruppe 6, wenn nicht 7 zu stehen, und befinden sich damit in den beiden höchsten Risikogruppen.
Wir erlauben uns hier anzumerken, dass wir diese pauschale Einstufung für die verschiedenen Sachwertfonds als unangemessen empfinden. Stattdessen gilt es aus unserer Sicht, sehr detailliert auf Emittenten- und Produktseite die einzelnen, tatsächlichen Risiken anhand der vorliegenden Informationen zu beleuchten und zu gewichten.
Es erschließt sich dem Kenner leicht, dass beispielsweise Private Equity Dachfonds erheblich andere Risiken haben als Direktinvestments in einzelne Unternehmen.
Oder auch dass ein Immobilienfonds, der günstig erstandene Objekte mit Langfristmietern hält, ein deutlich anderes Chancen-Risikoprofil hat als ein Projektentwicklungsfonds für Immobilienprojekte, bei denen bspw. noch komplett gebaut und die zu bauenden Einheiten dann später am freien Markt verkauft werden müssen.
Die Aufzählung ließe sich weiterführen.
Es sollte klar werden, dass die unter realistischen Rahmenbedingungen bestehenden Risiken und deren obligatorische Einstufung in den Kategorien 6 und 7 nicht immer mit den tatsächlichen Ausfallrisiken einherzugehen scheint.
Die Berechnung der Durchschnittsrendite unter Einbeziehung der Kosten
Bei t handelt es sich um die Laufzeit.
Diese Formel berücksichtigt den Zinseszins und geht also von der Wiederanlage möglicher Ausschüttungen aus.
Dazu ein Beispiel:
Ausgabepreis plus 5 % Agio: | 100.000 EUR + 5.000 EUR |
Laufende Ausschüttungen: | 4 % p.a. |
Laufzeit: | 10 Jahre |
Rückzahlung: | 100 %, also 100.000 EUR |
Setzt man diese Werte in die obige Formel ein, ergibt sich:
Aus einem Vierprozenter ergibt sich durch diese Rechnung ein knapper Dreiprozenter – für den interessierten Kunden sicherlich ernüchternde Informationen, wenn er auf solche Zahlen blickt.
Es liegt auf der Hand, dass diese Rechnung noch einmal ernüchternder wird, bezieht man die entstehenden Kosten mit ein.
Geht man im obigen Beispiel von zusätzlichen Anfangsgebühren von 8 % (zusätzlich zum Agio) und laufenden jährlichen Gebühren von (nur) 0,6 % aus, kommt man am Ende auf eine ausgewiesene Rendite von lediglich 2,49 %.
Empirische Einwände zu den gesetzlichen Bestimmungen
An sich ist es eine gute Sache, die entstehenden Kosten bei Investmentvorhaben in den Blick zu nehmen.
Allerdings gibt es zu den gesetzlichen Vorgaben aus unserer Sicht zwei Einwände:
Indirekte Privilegierung Anderer Investments
Ein schwacher Einwand, aber er sei angeführt: Mit den genannten Vorgaben müssen bei allen geschlossenen Investmentvermögen Dinge schwarz auf weiß dargestellt werden, die bei anderen Investmentformen nicht von vornherein aufgedeckt werden.
Denken Sie z.B. an den direkten Kauf von Aktien oder Anleihen, bei dem Sie nicht automatisch die Depotgebühren und andere jährliche Kosten schwarz auf weiß mit der möglichen Rendite „gegengerechnet“ bekommen.
Implizite Verzerrung in der Formel
Ein starker und wichtiger Einwand: In der obigen Formel werden die Kosten durchgängig auf die investierte Gesamtsumme berechnet.
Bei vielen Fonds, insbesondere im Bereich Private Equity, liegt die tatsächliche, gleichzeitig abgerufene und investierte Summe aber ja nie über die gesamte Laufzeit bei 100 % der Zeichnungssumme.
Stattdessen kann das Investment mit der sogenannten J-Kurve beschrieben werden: Auf anfängliche und stufenweise Kapitalabrufe für Investments in Zielfonds und -Unternehmen erfolgen nach und nach bereits erste Rückzahlungen.
Selten werden überhaupt 100 % des Kapitals abgerufen, so gut wie nie sind sie gleichzeitig investiert. Dadurch wird das Ergebnis der obigen Berechnung in dieser Investmentform maßgeblich und erheblich nachteilig verzerrt, da die laufenden Kosten so gerechnet werden, als entstünden diese über die gesamte Laufzeit auf den gesamten Betrag.
Die Rendite nach Kosten muss in den Basisinformationsblättern unseres Erachtens daher aufgrund der gesetzlichen, formalen Vorgaben künstlich unterbewertet und defacto zu niedrig ausgewiesen werden.
Fremdkapital wird nicht berücksichtigt
Ein weiterer Einwand: Auch das Fremdkapital, dass z.B. bei Immobilienfonds aufgenommen wird, wird nicht berücksichtigt. Je höher das Fremdkapital, desto höher die Kosten im Verhältnis zum Eigenkapital.
Basisinformationsblätter – kurz und knapp
Das neue Instrument der Basisinformationsblätter für geschlossene Investmentfonds soll mit seinen umfassenden Informationen größtmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit herstellen. Das ist ein lobenswertes Ziel, das wir absolut unterstützen.
Leider geht dieses Vorhaben in der jetzigen Umsetzung zu Lasten der Attraktivität der ganzen Assetklasse geschlossener Fonds, und das weitgehend zu Unrecht.
Wir können die Gesetzeslage bzgl. der PRIIP und deren Inhalt nicht ändern. Aber wir unterstreichen nachdrücklich, dass sich unsere Kunden auf unseren internen Prüfungs- und Auswahlprozess sowie auf bestmögliche Beratung und Service unsrerseits verlassen können.
Dabei gilt, dass die Kosten eines Investments angemessen für die Komplexität und notwendige Expertise des zu verwaltenden Fonds sein sollten.
Schließlich geht es nicht darum, die Kosten zu minimieren, sondern darum, mit smarten Fondskonzepten und den besten Managern in robuste und auskömmlich rentierliche Sachwerte zu investieren.
Inhalt:
Guter Rat ist teuer? Bei uns nicht!

– Weitere interessante Themen:
Was ist ein Alternativer Investmentfonds?
Was verbirgt sich hinter dieser lukrativen Kapitalanlage? Erfahren Sie hier, was diese Form der Investmentfonds ausmacht und welche Vorteile Sie dadurch erhalten.
Was ist ein Club Deal?
Erfahren Sie mehr über die Chancen von Club-Deals. Wir ermöglichen Ihnen exklusive Zugänge zu diesen Investments.
Aktuell

Unsere aktuellen Alternativen Investmentfonds
Von uns für Sie geprüft. Finden Sie hier Ihr passendes Investment.
ProvenExpert Badge
ProvenExpert Bewertungssiegel
Adresse
Hörtkorn Finanzen GmbH
Oststraße 38-44
74072 Heilbronn
Kontakt
Telefon: (07131) 9 49-206
Telefax: (07131) 9 49-209
E-Mail: info@hoertkorn-finanzen.de