Eigenkapital
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Definition: Was versteht man unter Eigenkapital?
Wie der Name schon nahelegt, handelt es sich bei Eigenkapital um die im eigenen Eigentum befindlichen Geldmittel, also dasjenige Kapital, über das man selbst dauerhaft frei verfügen kann.
Im nachfolgenden Artikel wird es schwerpunktmäßig um Eigenkapital in unternehmerischen Zusammenhängen gehen, dem privaten Eigenkapital ist jedoch der erste Abschnitt gewidmet:
Eigenkapital in privaten Zusammenhängen
Geld, das sich im eigenen Eigentum befindet und über das man deshalb dauerhaft selbst frei verfügen kann – so eine mögliche Definition von privatem Eigenkapital.
Es genügt also nicht, „viel Geld“ zu haben, denn das könnte genauso gut aus einem von der Bank geliehenen Kredit sein, und damit steht es nicht dauerhaft zur Verfügung, sondern „kostet“ sogar noch etwas.
Geldanlageformen von Eigenkapitalmitteln
Allerdings ist die freie Verfügung nicht immer und zu jedem Zeitpunkt gegeben. Auch Privatleute binden ihre Mittel in Projekten und Investitionen, die sich mehr oder weniger rasch liquidieren (=von gebundenen Mitteln in frei verfügbare Mittel überführen) lassen.
Eigenkapitalmittel lassen sich daher untergliedern in:
„Sichere“ Geldanlageformen wie
- Bargeld, Sichteinlagen (Giroguthaben), Spareinlagen (Sparbuch), Termineinlagen (Festgeld),
- Abrufbare Bausparverträge
Diese Form des Eigenkapitals kann 1:1 für die Berechnung des eigenen Geldbestandes herangezogen und aufsummiert werden, da sie so gut wie keinerlei Wertschwankungen unterliegen.
Geldanlagen mit Wertschwankungsbreite wie
- Aktien
- Anleihen (festverzinsliche Wertpapiere)
- Fondsanteile
Bei diesen Kapitalanlagen sollte man für die Berechnung des Eigenkapitals mit einem Risikoabschlag rechnen, da sie größeren Wertschwankungen unterliegen können. Damit leisten sie zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung möglicherweise einen abweichenden Beitrag zum Eigenkapital.
Nicht verfügbare Geldanlagen wie
- Laufende Bausparverträge, die noch nicht abrufbar sind
- Sparbriefe mit Restlaufzeit
- Kapitallebensversicherungen
Langfristig und grundsätzlich erhöht diese Form der Kapitalanlagen das Eigenkapital.
Sie sind aber erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt liquidierbar und damit momentan nicht für die Finanzierung unmittelbarer Bedürfnisse oder Notwendigkeiten verfügbar.
Aufgliederung des Eigenkapitals bei Fremdkapitalbedarf
Diese Untergliederung kann nicht nur für den Eigenbedarf zu einer sinnvoll strukturierten Übersicht über die eigenen Finanzmittel verhelfen. Sie erleichtert auch für die Finanzierung von größeren Projekten möglichen Fremdkapitalgebern (Bank, private Darlehensgeber etc.) die Entscheidung über Zins- und Tilgungsrate.
Je umfangreicher und klarer strukturiert die – wie und wann auch immer verfügbaren – eigenen Geldmittel sind, desto niedriger können Zins und Tilgung in der Regel angesetzt werden, was wiederum der eigenen Liquiditätsplanung sehr entgegen kommen kann.
Im Internet finden sich mittlerweile eigens entworfene Eigenkapitalrechner, die entsprechende finanzielle Berechnungen erleichtern.
Auch Privatpersonen können ihre Eigenmittel erhöhen, indem sie beispielsweise zu erwartende Erbschaften mittels Schenkung vorziehen – ein probates Mittel, um nebenbei auch noch Steuern zu sparen.
Eigenkapital in unternehmerischen Zusammenhängen
Im Zusammenhang mit Unternehmen handelt es sich um die eigenen Geldmittel (oder geldwerten Mittel), die von einem Unternehmer in seine (bzw. einem Gesellschafter in eine) Unternehmung eingebracht werden.
Diese Mittel werden dem Unternehmen dauerhaft zu Zwecken der Betriebsführung zur Verfügung gestellt.
Dabei kann es sich um Bar- oder Giralgeld ( Guthaben bei einer Bank ) handeln, aber auch um Wirtschafts- und Sachgüter wie Gebäude, Maschinen, Rohstoffe oder dergleichen.
Auch durch die im Verlauf der Firmentätigkeit erwirtschafteten Gewinne wird das Eigenkapital erhöht, wenn sie nicht ausgeschüttet werden (also im Unternehmen verbleiben und damit den wirtschaftlichen Zwecken zur Verfügung stehen).
Erwirtschaftet das Unternehmen Verlust, schmälert dieser das Eigenkapital.
Eigenkapital stellt seiner Definition nach den Gegenbegriff zum Fremdkapital dar, welches für eine begrenzte Zeit und zu bestimmten Konditionen (Zins und Tilgung) von einem oder mehreren Unternehmens-Fremden ( Bank, Privat Debt) mit einem Darlehen oder Kredit dem Unternehmen überlassen wird.
Die Höhe des Eigenkapitals errechnet sich aus der Summe aller Vermögenswerte abzüglich der eingegangenen/noch zu zahlenden Verbindlichkeiten (Schulden):
Da sich in vielen Wertpositionen eines Unternehmens sogenannte stille Reserven verbergen, diese Werte also bilanziell anders dargestellt werden als mit ihrem tatsächlichen Marktwert, spricht man auch von „effektivem Eigenkapital“, sofern die stillen Reserven in ihrem Wert berechenbar sind:
Wer beispielsweise in seinem Fuhrpark drei Autos hat, deren bilanzieller Restwert aufgrund erfolgter Abschreibungen nur noch bei je 1.-€ liegt, diese Fahrzeuge aber erst kürzlich von einem Gebrauchtwagenhändler auf einen Wert von insgesamt 6.000€ hat schätzen lassen, verfügt über 5.997 Euro an berechenbaren stillen Reserven.
Auch der Begriff des negativen Eigenkapitals begegnet in verschiedenen Zusammenhängen. Es liegt dann vor, wenn die bilanziellen Eigenmittel eines Unternehmens durch Verluste aufgebraucht sind.
Ein davon betroffenes Unternehmen ist in aller Regel in erheblicher Schieflage und wird nur noch durch das Fremdkapital finanziert, dessen Wert dann den des Gesamtvermögens übersteigt. Ein Unternehmen, das in seiner Bilanz negatives Eigenkapital ausweisen muss, ist verschuldet und muss möglicherweise Insolvenz anmelden.
Warum ist Eigenkapital so wichtig?
Wer etwas unternehmen möchte, braucht dazu in aller Regel Mittel, um sein Vorhaben in die Realität umzusetzen – z.B. einen Computer, um etwas zu programmieren; ein Auto, um etwas zu transportieren oder sich zu einem Kunden zu bewegen; eine Halle und Maschinen, um etwas zu produzieren.
Werden diese (notwendigen) Mittel aus dem eigenen Besitz genommen, um damit das Vorhaben umzusetzen, ist dies bereits eine Form von Eigenkapital.
Werden sie von jemand anderem geliehen ( z.B. ein Kredit von einer Bank oder eine Leihe von einem Verwandten ), um das Vorhaben in Angriff zu nehmen, handelt es sich bereits um eine Form von Fremdkapital, für das Leihgebühren anfallen und das im Zweifelsfall zurückgegeben werden muss.
Eigenkapital kann in dieser Hinsicht also mit Eigentum gleichgesetzt werden. Auf der Grundlage dieses Eigentums ist die wirtschaftliche Tätigkeit erst möglich.
Eigenkapital als Grundlage des Unternehmens
Das Eigenkapital schafft also in aller Regel die wirtschaftlichen Grundlagen dafür, dass man unternehmerisch tätig werden kann.
Je mehr eigene Mittel man einbringen kann, desto flexibler ist man in der Entscheidung, was man mit diesen Geldmitteln machen möchte, und desto größer ist die Handhabe, die eigenen Pläne in die Tat umzusetzen.
Außerdem: Je mehr Bedarf eine Unternehmung (nahezu egal welcher Größe) an Kapital für seine Vorhaben hat, desto genauer werden unternehmensfremde Geldgeber darauf achten, wofür das Geld verwendet werden soll und ob das Geschäftsmodell ( der Business-Plan ) erfolgsversprechend ist.
Kann ein Unternehmen einen hohen Anteil an Eigenkapital ausweisen, stellt es möglichen Investoren damit eine Form von Sicherheit zur Verfügung.
Gelingt der Plan nicht oder nicht in dem erhofften Maße, werden mögliche Forderungen von Kredit-Gebern aus den vorhandenen Eigenkapital-Mitteln bedient.
Eigenkapital ist also sowohl zur Aufnahme der eigenen Geschäftstätigkeit als auch zum Beschaffen von ergänzenden Fremdmitteln eine enorm wichtige Grundlage.
Größere Unternehmen verfügen daher über ein eigenes Liquiditätsmanagement, das unter anderem sicherstellen soll, dass genügend Eigenkapital für die Investitions-Aufgaben der Firma zur Verfügung steht.
Gerade im Produktionsprozess komplexer Güter (Maschinen, Mobilien, Immobilien etc.) werden viele Produktionsmittel gebunden und Liquidität geht verloren.
Rechnungen für Rohstoffe sind möglicherweise bereits aus den eigenen Mitteln bezahlt, andererseits Rechnungen für verkaufte Waren seitens des Kunden noch nicht bezahlt.
Das kann zu Liquiditäts-Engpässen führen, denen man zum Beispiel mit dem sogenannten Factoring begegnen kann: Die Forderungen an Debitoren (=Kunden, die ihre Rechnung noch nicht beglichen haben) werden an ein darauf spezialisiertes Unternehmen verkauft, um die eigene Liquidität konstant aufrecht zu erhalten und nicht mangels Eigenkapital die eigenen Tätigkeiten einschränken zu müssen.
Wieviel Eigenkapital braucht man?
Je nach Unternehmen und wirtschaftlicher Tätigkeit sind sehr unterschiedliche Eigenkapital-Einlagen erforderlich bzw. sinnvoll. Für bestimmte Rechtsformen sind Mindesteinlagen vorgeschrieben, so für eine GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro ( § 5 Abs. 1 GmbHG ), für Aktiengesellschaften 50.000 Euro ( § 7 AktG ).
Über diese rechtlichen Vorgaben hinaus ist aber schwer zu beziffern, wie viel Eigenkapital für welche Unternehmung sinnvoll ist.
Generell gilt eine Eigenkapitalquote von 20-30 % als sehr solide und begünstige die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung größerer Vorhaben; es handelt sich aber lediglich um einen generalisierten Richtwert, der in einzelnen Branchen kaum Relevanz hat.
Die Eigenkapitalquote
Allein für den im weltweiten Vergleich als grundsolide geltenden deutschen Mittelstand schwanken die Eigenkapitalquoten zwischen knapp 19% (Baugewerbe) und ca. 40% (sonstiges verarbeitendes Gewerbe) erheblich, der Durchschnitt bewegt sich allerdings ziemlich exakt um 30% ( Zahlen von 2020 ).
Die Eigenkapitalquote errechnet sich aus dem Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtvermögen, also:
Bemerkenswerterweise hat das Segment der KMU (kleine und mittlere Unternehmen bis 50 Mio. Euro Jahres-Umsatz) in Deutschland seine durchschnittliche Eigenkapitalquote in den letzten 25 Jahren von gut 7% auf 24% sehr deutlich erhöhen können.
Dies ist möglicherweise ein Hinweis auf die schwieriger gewordenen Fremdfinanzierungen ( z.B. durch den Kredit einer Bank ), und/oder auf den wachsenden Einfluss von Private-Equity-Investments, mit denen Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird.
Bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern liegt die Quote allerdings konstant deutlich unter denen größerer Betriebe, im Jahr 2020 z.B. bei 17,4%.
Auch der Bau eines Eigenheims oder ein Haus- bzw. Wohnungskauf stellen in gewisser Weise (private) Unternehmungen dar, für die sich die Frage nach dem Bedarf an Eigenkapital stellt.
Bei den heutigen Bau- bzw. Immobilienpreisen läuft es in aller Regel darauf hinaus, dass ein Finanzierungsplan mit einem Mix aus Eigen- und Fremdkapital aufgestellt werden muss. Interessanterweise wird auch hier seitens der Banken meist ein Eigenkapitalanteil von 20-30% verlangt, um einen günstigen Zinssatz zu gewähren.
Wer ohne einen gewissen Anteil an Eigenkapital eine Baufinanzierung oder einen Immobilienkredit bewerkstelligen will, wird genauso wie in unternehmerischen Zusammenhängen mit einem überzeugenden Business-Plan, anderweitigen Sicherheiten und viel Vertrauensarbeit aufwarten müssen.
Außerdem ist mit relativ hohen Zins- und Tilgungsraten zu rechnen, die nur mit einem entsprechend hohen Gehalt bzw. monatlichem Einkommen zu stemmen sind.
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Wie kann man sich als Unternehmer Eigenkapital verschaffen?
Eigenes Geld zu Eigenkapital machen
Die einfachste Möglichkeit für einen Unternehmer, über Eigenkapital zu verfügen, ist die Überführung privater Mittel in Betriebsvermögen – er nimmt quasi, um in einem Bild zu sprechen, sein Geld aus der einen Hosen-Tasche und packt es in die andere.
Dafür bedarf es oft keines „offiziellen“ Vorgangs, sondern das findet immer dann statt, wenn ein Einzelunternehmer für sein Unternehmen Anschaffungen macht oder jegliche Investitionen vornimmt-
Da er ohnehin mit seinem gesamten Vermögen für sein Einzelunternehmen haftet, gibt es rechtlich keinen Unterschied zwischen privatem und unternehmerischem Vermögen.
Letzteres gilt in gewisser Weise auch bei bestimmten gemeinschaftlichen Unternehmensformen, nämlich den Personengesellschaften:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
- offene Handelsgesellschaft / OHG
- Kommanditgesellschaft / KG
- GmbH & Co. KG
- GmbH & Co. OHG
- Partnergesellschaft (PartG)
Die Gesellschafter haften immer uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen für das wirtschaftliche Handeln der Gesellschaft; im Falle der Kommanditgesellschaft ist der Komplementär persönlich haftender Gesellschafter, die Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlage.
Eigenkapital entsteht außerdem aus den erzielten Gewinnen der Betriebstätigkeit: Werden sie nicht für private Zwecke entnommen oder verbraucht bzw. an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern reinvestiert, steigern auch sie das Eigenkapital des Unternehmens.
Eigenes Kapital bei Kapitalgesellschaften
Anders bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA): Hier umfasst die Haftung nur das gezeichnete Kapital, nicht das Privatvermögen der einzelnen Anteilseigner. Das Eigenkapital der Gesellschaft ergibt sich daher bei der Aktiengesellschaft zunächst einmal aus der Ausgabe der Aktien, wobei sich das Grundkapital (=gezeichnetes Kapital) aus der Multiplikation von Anzahl der Aktien und Nennwert der Aktien ergibt.
gezeichnetes Kapital = Anzahl der ausgegebenen Aktien x Nennwert der ausgegebenen Aktien
Hält die AG eine Kapitalerhöhung für nötig, kann sie entweder weitere Aktien ausgeben (wodurch sich möglicherweise die Mehrheitsverhältnisse und damit die Besitzverhältnisse verschieben) oder sie aus den eigenen Rücklagen bewerkstelligen.
Will eine GmbH ihr Eigenkapital erhöhen, können entweder ein oder mehrere Gesellschafter ihre Einlage erhöhen, oder es können ein oder mehrere neue Gesellschafter hinzukommen, die eine Einlage leisten.
Auch bei Kapitalgesellschaften wächst das Eigenkapital, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben (Gewinnrücklage) und/oder reinvestiert werden.
„Professionelles“ Eigenkapital
Für alle Formen von Unternehmungen gibt es die Möglichkeit, auf professionellem Wege an weiteres Eigenkapital heranzukommen, nämlich über das sogenannte Private Equity, also außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen seitens spezialisierter Beteiligungs-Gesellschaften.
Der Begriff kommt aus dem Englischen: Equity Capital bezeichnet dort Eigenkapital, Private Equity steht für außerhalb der Öffentlichkeit der Börse „privat“ ausgehandelte Unternehmensbeteiligungen, und Public Equity wäre der Gegenbegriff als öffentliche Kapitalbeteiligung über den Kauf von Aktien an der Börse.
Beteiligungsgesellschaften werden auch Private-Equity-Gesellschaften oder Finanzinvestoren, je nach Zeitpunkt des Einstiegs in eine Unternehmensfinanzierung auch Venture-Capital-Gesellschaft oder Wagniskapital-/Risikokapital-Investor genannt.
Zur Förderung neuer Ideen und junger Unternehmer gibt es in Deutschland auch quasi-öffentliche Beteiligungsgesellschaften, etwa die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) verschiedener Bundesländer.
Das Grundprinzip ist immer das gleiche: Um bestimmte Prozesse anzustoßen und/oder Entwicklungen zu durchlaufen, werden durch Beteiligungsgesellschaften Firmen und Betrieben Eigenkapitalmittel zur Verfügung gestellt, die ihren Handlungsspielraum erheblich erweitern.
Da es sich um Eigenkapital handelt, erhält die Private-Equity-Gesellschaft Eigentumsrechte an dem Unternehmen, die sie entweder durch erheblichen Einfluss auf das Management oder andere Instrumente der Mitbestimmung geltend macht .
Private Equity funktioniert nach einem eigenen Business-Plan, der die akquirierten Unternehmen möglichst schnell und effizient zu einer neuen Marktposition führen will, um aus dem eingesetzten Geld Rendite zu erwirtschaften.
Was bedeutet „Eigenkapital-Beteiligung“ und was bewirkt sie?
Stellt ein Finanzinvestor Eigenkapital für die Finanzierung bestimmter Vorhaben zur Verfügung, spricht man von Eigenkapital-Beteiligungen.
Man kann synonym auch von einer Unternehmensbeteiligung, bei voller Übernahme des Eigenkapitals auch von einer Unternehmensakquise oder -Übernahme sprechen – Eigenkapital-Beteiligung klingt demgegenüber wohl etwas vornehmer und wird daher gerne verwendet.
Der Effekt ist, dass das Beteiligungs-Unternehmen in Höhe der Beteiligungsquote in den Verfügungsbereich des Investors übergeht – bei einer mehr als 75%igen Beteiligung spricht man von der Beherrschung eines Unternehmens (weil keine Sperrminorität von 25% Dreiviertelmehrheiten für Satzungsänderungen und dergleichen verhindern kann), bei mehr als 50% von einer Mehrheitsbeteiligung, bei mehr als 25% von einer Sperrminorität.
Je größer die Mehrheit am Unternehmen ist, die ein Investor erwirbt, desto höher ist die Haftung (und damit das unternehmerische Risiko), in die er eintritt. Gleichzeitig wachsen die Rechte und Möglichkeiten, auf die Geschicke des Unternehmens und sein Management Einfluss zu nehmen.
Eigenkapital-Beteiligungen erwirtschaften keine Zinsen (im strengen Sinn des Wortes Zins), sondern werden durch Gewinnbeteiligung direkt an den Geschicken der Firma beteiligt; im schlechten Fall müssen auch die eingefahrenen Verluste vom Eigenkapital-Geber (mit-)getragen werden.
Die Attraktivität von Eigenkapital-Beteiligungen
Eigenkapital-Beteiligungen sind von Seiten der betroffenen Betriebe interessant, weil sie sich so neue Geldquellen und damit die Finanzierung neuer Entwicklungsmöglichkeiten erschließen (wie etwa Forschung und Entwicklung, Einkauf, Personal, Material, Betriebsmittel).
Außerdem haben Finanzinvestoren häufig ein gehöriges Maß an Erfahrung und Expertise im Gepäck, das sie in den Beteiligungs-Prozess einfließen lassen.
Von Seiten des Investors findet eine Prüfung statt, um Potenziale zu ermitteln und das Marktumfeld zu erkunden, schließlich geht es letztlich um das Erwirtschaften von Gewinnen.
Meist geht einer solchen Beteiligung ein längerer Prozess des gegenseitigen Kennenlernens von Investor und Firma voraus, damit beide Seiten überzeugt sind, den richtigen Partner für die jeweiligen Ziele gefunden zu haben.
Wer stellt Eigenkapital zur Verfügung?
Wer als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft nicht genügend Eigenkapital aus eigenen Mitteln aufbringen kann, ist im Bedarfsfall für sein Geschäftsmodell darauf angewiesen, dass anderweitig Geld zur Verfügung steht.
Für die Erhöhung des Eigenkapitals müssen in irgendeiner Weise Geschäftspartner gefunden werden; ansonsten muss er versuchen, Fremdkapital zu gewinnen.
Gerade junge Unternehmen ( englisch: Start-ups, oder Unternehmen im Seed-stage ) haben oft einen erheblichen Kapitalbedarf, aber wenig Sicherheiten zu bieten.
Für sie gibt es verschiedene Möglichkeiten, an Eigenkapital zu gelangen:
- Business Angels: Einzelpersonen, die mit Rat, Tat, Geld und Beziehungen bei der Gründung zur Seite stehen;
- Inkubatoren („Brutkasten“): Investment-Gesellschaften, die Geschäftsmodelle und Finanzhilfen bieten, um die begonnene Unternehmensgründung Brutkasten-artig schnell zum „Aus-Schlüpfen“ zu bewegen; häufig bleiben sie organisatorisch außerhalb des Unternehmens bzw. des Managements;
- Acceleratoren („Beschleuniger“): Wenn die ersten Klippen der Unternehmensfrühphase umschifft sind, bieten diese Investmentgesellschaften schnelle Lösungen zur Etablierung auf dem Markt und erhalten dafür Anteile am Unternehmen, die sich – wenn der Plan gelingt – später gewinnbringend veräußern lassen;
- Venture-Capital-Investoren (Wagniskapital, Risikokapital): Zu Ihnen gehören bereits die beiden letztgenannten Kategorien von Investoren, VC ist dann eher der Überbegriff für alle Investitionen in der Frühphase von Unternehmen; in diesem Bereich spielen auch Investmentfonds eine nicht unbedeutende Rolle, die dann als Venture-Capital-Fonds bezeichnet werden;
- Private-Equity-Gesellschaften (Finanzinvestoren): Dieser Begriff kann ebenfalls als Überbegriff für alle außerbörslichen Unternehmensbeteiligungen verwendet werden und würde dann auch alle bisher genannten Kategorien umfassen. „Klassisches Private Equity“ in Abgrenzung zum bisher Genannten begleitet etablierte Unternehmen in bestimmten Prozessen; um einige Beispiele zu nennen: Wachstumsstrategien / Growth, oder Unternehmensübergaben mittels Management Buy-out, Leveraged Buyout, Börsengänge / IPO. Auch hier spielen Investmentfonds eine große Rolle, die zum Teil Milliardensummen für entsprechende Geldanlagen einwerben und investieren.
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Vor- und Nachteile von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital
Eigenes Kapital kostet nichts – außer das eigene Geld.
Fremdes Kapital ( z.B. der Kredit einer Bank ) hingegen ist mit Zahlungsverpflichtungen verbunden. In aller Regel wird der Geldgeber Zinsen verlangen und außerdem eine bestimmte Frist für die Rückzahlung des Geldes setzen, also eine Tilgungsrate aushandeln.
Diese beiden Positionen (Zins und Tilgung) gehören ab Vertragsbeginn zu den jährlichen Fixkosten des Unternehmens und setzen es einem gewissen Druck aus, wenigstens Gewinne in Höhe der Fixkosten (die durch den Kredit erhöht werden) zu erwirtschaften.
Gerade für Firmen in der Startphase kann eine Finanzierung von außerhalb eine schwer zu schulternde Last darstellen, weswegen dem Einsatz von Eigenkapital der Vorzug zu geben ist.
Vorteil höhere Gewinnabschöpfung
Die erwirtschafteten Gewinne des Unternehmens werden auf das Eigenkapital ausgeschüttet, nicht auf das Fremdkapital (was einen Leveraged Buyout oft so attraktiv macht).
Deswegen birgt Eigenkapital den Vorteil, dass es sich nicht einfach marktüblich verzinst, sondern je nach Marktlage und eigenem Engagement bedeutend höhere Gewinne erwirtschaften kann.
Eigenkapital stellt so etwas wie die Freiheit der Möglichkeiten dar, da es dem Unternehmen im Gegensatz zum Fremdkapital unbefristet und „kostenlos“ zur Verfügung steht.
Bei Eigenkapital-Einsatz volles Risiko
Allerdings steht man mit seinem Eigenkapital im vollen unternehmerischen Risiko – bei Aktiengesellschaften, GmbH und als Kommanditist einer KG bis zur geleisteten Einlage, in allen anderen Fällen mit dem gesamten Privatvermögen. Wenn die angestrebten Ziele nicht erreichbar sind, droht damit der Totalverlust des eingesetzten eigenen Geldes.
Fremdkapital hingegen ist besichert, also aufgrund gesetzlicher Vorgaben und vertraglicher Vereinbarungen geschützt, so dass es im Insolvenzfall erstrangig bedient wird und Gläubiger meist mit einem „blauen Auge“ davonkommen, während Unternehmer nicht selten in Privatinsolvenz gehen müssen.
Vor allem im Falle der Eigenkapital-Beteiligung durch Finanzinvestoren entstehen Eigentumsverhältnisse, die unter Umständen unerwünschte Mitspracherechte mit sich bringen – Fremdkapital hingegen verschafft keinen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen, sondern bleibt auch in dieser Hinsicht der Firma „fremd“.
Die Zusammensetzung des Eigenkapitals bei bilanzpflichtigen Unternehmen
Für Unternehmen und Unternehmer, die einer Bilanzpflicht unterliegen, definiert in Deutschland das Handelsgesetzbuch (HGB, § 266) die Positionen (und ihre Reihenfolge), die zum Eigenkapital gerechnet und als solches ausgewiesen werden müssen:
Bilanzpflichtig sind in Deutschland generell alle Kapitalgesellschaften, also AG, GmbH, KGaA; sie unterliegen außerdem der Veröffentlichungspflicht für ihre Bilanzen. Personengesellschaften müssen ebenfalls eine Bilanz erstellen, diese jedoch nicht veröffentlichen.
Einzelunternehmer müssen erst ab einem jährlichen Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einem Jahresgewinn von mehr als 60.000 Euro eine Bilanz erstellen, Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte unterliegen keinerlei Bilanzpflicht (stattdessen müssen sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung / EÜR erstellen).
Gezeichnetes Kapital
Unter dem gezeichneten Kapital versteht man diejenigen Gelder, die als Haftungssumme gegenüber möglichen Gläubigern des Unternehmens dienen (§ 272 Abs. 1 HGB). Bei einer Aktiengesellschaft ist die Haftung auf das sogenannte Grundkapital beschränkt ( § 152 Abs. 1 Aktiengesetz / AktG ), das mindestens 50.000€ betragen muss.
Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung / GmbH heißt es Stammkapital und muss mindestens 25.000€ betragen (§ 42 Abs. 1 GmbH-Gesetz).
Sollten sich unter dieser Position noch nicht gezahlte Einlagen befinden (also zum Beispiel zugesagte, aber noch nicht erfolgte Zahlungen von Gesellschaftern), müssen diese eigens ausgewiesen werden als „eingefordertes Kapital“.
Das gezeichnete Kapital einer AG ergibt sich aus dem Nennwert der ausgegebenen Aktien multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien.
Gezeichnetes Kapital kommt nur bei Kapitalgesellschaften vor, also Aktiengesellschaften, GmbH, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften( UG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA; hier heißt es Kommanditkapital) und eingetragenen Genossenschaften/eG (bezeichnet als Geschäftsguthaben).
Da Personengesellschaften und Einzelkaufleute nicht über gezeichnetes Kapital verfügen, werden hier stattdessen die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter angegeben (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Kapitalrücklage
Eine Kapitalrücklage entsteht bei Aktiengesellschaften durch die Differenz ( = Agio ) zwischen dem Nennwert der ausgegebenen Aktien und dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis, wenn also z.B. beim Börsengang eine Aktie mit dem Nennwert 50.-€ einen Marktpreis von 72.-€ erzielt:Pro Aktie bildet das Unternehmen dadurch rein rechnerisch eine Rücklage von 22.-€, die in der Bilanz ausgewiesen werden muss.
Ähnliches geschieht bei der Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen sowie bei der Ausgabe von Vorzugsanteilen, die es außer bei Aktiengesellschaften auch bei einer GmbH geben kann.
Sollten weitere Zuzahlungen von Gesellschaftern vorgenommen werden (über den Haftungsanteil hinaus), zählen auch sie zur Kapitalrücklage. Aus der Kapitalrücklage können möglicherweise entstehende Verluste ausgeglichen oder Kapitalerhöhungen durchgeführt werden.
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage
Aus den erzielten Gewinnen müssen bei Aktiengesellschaften (also auch bei Kommanditgesellschaften auf Aktien) 5 % des Jahresüberschusses – abzüglich eines möglichen Verlustvortrags aus dem Vorjahr – in die Rücklagen eingestellt werden, bis die Kapitalrücklage plus die gesetzliche Rücklage insgesamt mindestens 10% des Grundkapitals der AG ausmachen.
Das Grundkapital einer AG ist identisch mit dem gezeichneten Kapital, also dem Nennwert der ausgegebenen Aktien multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Die Schwelle von 10 % kann in der Satzung auch noch höher festgelegt werden.
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
Hier werden die erworbenen Anteile eines Unternehmens summiert und angegeben, das am bilanzierenden Unternehmen mit mehr als 50% oder gar mehr als 75% („herrschend“) beteiligt ist.
Der Gesetzgeber sieht diese Position in der Bilanz vor, weil die entsprechenden Anteile nicht im strengen Sinn der wirtschaftlichen Tätigkeit des bilanzierenden Unternehmens dienen und damit nicht zu auszuschüttenden Gewinnen aus Wertpapiergeschäften des Umlaufvermögens zu rechnen sind.
Satzungsmäßige Rücklagen
In der Satzung von Kapitalgesellschaften kann festgelegt werden, dass über die gesetzlichen Rücklagen hinaus ein Teil des Jahresüberschusses in Rücklagen überführt werden muss (und damit als Ergebnisverwendung nicht Teil des Jahresüberschusses darstellt, der an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, vgl. § 58 Abs. 2 AktG ).
Andere Gewinnrücklagen
Alle anderen Rücklagen, die nicht unter die bereits genannten Kategorien fallen, werden hier aufgeführt. Insbesondere kann es sich um Rücklagen für Preissteigerungen, Ersatzbeschaffungen, aus Veräußerungsgewinnen und für Investitionen handeln.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Hat das Unternehmen im Vorjahr der aktuellen Bilanz einen nicht anderweitig verwendeten Bilanzgewinn ausgewiesen, so muss er in der aktuellen Bilanz als Gewinnvortrag ausgewiesen werden, der zum Eigenkapital zählt.
Im umgekehrten Falle eines Verlustvortrags gilt das gleiche, allerdings wird dadurch das Eigenkapital geschmälert.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
Dieser Betrag ergibt sich aus der Berechnung aller Erträge abzüglich aller Aufwendungen eines Geschäftsjahres.
Er wird errechnet aus dem Betriebsergebnis, aus dem sich dann in einem weiteren Rechenschritt das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergibt.
Dazu werden schließlich die außerordentlichen Erträgen hinzugerechnet und die außerordentlichen Aufwendungen und Steuerzahlungen abgezogen.
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