Investoren
Investor ist das englische Wort für „Anleger“. Bitte beachten Sie daher gerne auch den entsprechenden Artikel in unserem Wiki, der Investoren/Anleger vor allem hinsichtlich ihrer Aktivitäten auf dem Finanzmarkt betrachtet.
Was ist ein Investor?
Ein Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das sein Kapital zur Erzielung von Gewinnen einsetzt. Diese Definition gilt in gleicher Weise für den deutschen Begriff „Anleger“, weshalb die Begriffe hier synonym verwendet werden.
Der Einsatz von Geld zum Erzielen von Gewinnen ist auf vielfältige Weise möglich – er umfasst das gesamte Spektrum vom Handel mit Devisen, Aktien-Spekulationen, Indexfonds, Rohstoffhandel, über Kreditvergabe mit festverzinslichen Anleihen bis hin zu Sachwertinvestitionen in Schiffe, Flugzeuge oder Infrastrukturprojekte.
Allerdings sollen in diesem Artikel stärker auf das Business bezogene, unternehmerische Investitionen in den Blick genommen werden, und zwar auf dem sogenannten „weißen“ und dem „grauen“ Kapitalmarkt, näherhin über Private Equity (v.a. Venture Capital) und im Falle von Unternehmensgründungen (sogenannten Startups).
Investoren auf dem Finanzmarkt
Aufgrund des Zieles, die zur Verfügung stehenden Geldmittel zur Gewinnerzielung einzusetzen, hält ein Investor Ausschau nach möglichen Geldanlagen.
Damit bewegt er sich faktisch auf dem Finanzmarkt, der genau diesem Ziel dient: Kapitalangebot und Kapitalnachfrage zusammenzubringen.
Der Finanzmarkt untergliedert sich in vier Bereiche, nämlich den Geld-, Devisen-, Kredit- und den Kapitalmarkt. Vor allem letzterer ist der hauptsächliche Ort der Kapitalanlagen; insofern Geldmittel als Kredit / Darlehen (Fremdkapital) zur Verfügung gestellt werden, gehen Kapital- und Kreditmarkt Hand in Hand.
Der weiße Kapitalmarkt: Ort der etablierten Business-Akteure
Den Kapitalmarkt kann man seinerseits untergliedern in den organisierten und den unorganisierten (besser vielleicht: unregulierten) Marktbereich.
Der organisierte umfasst den Wertpapiermarkt und den Markt der Investmentzertifikate/Fondsprodukte, also Aktien, Anleihen, Optionsscheine, ETFs, aber auch den ganzen Bereich der Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere (OGAW) und der Alternativen Investmentfonds (AIF). Wegen seiner umfassenden gesetzlichen Regulierung wird er der „weiße“ Kapitalmarkt genannt.
Dieser Bereich wird in all seinen Dimensionen ausführlich im Artikel „Anleger“ beschrieben.
Unternehmerische Investitionen sind hier vor allem über Aktien (Eigenkapital) und Anleihen (Fremdkapital) möglich, oder aber über den Bereich des sogenannten Private Equity (PE).
Dabei handelt es sich um außerbörsliche Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen, mit gleichzeitigem, intensiven Eingriff in die unternehmerischen Entscheidungen des Zielunternehmens (Beratung, Ausrichtung, Strategie, Verfahren, Ankäufe, Übernahmen, Ausgliederungen etc.).
Die PE-Gesellschaft wird dann als der (neue) Investor dieses Unternehmens bezeichnet.
Geldanlagen im Bereich von PE sind häufig in Form von Alternativen Investmentfonds (insbesondere Spezial-AIF) strukturiert.
Der graue Kapitalmarkt: Gründer und Start-Ups
Der unorganisierte/unregulierte Kapitalmarkt gliedert sich noch einmal in den grauen und den schwarzen Kapitalmarkt.
Der schwarze Kapitalmarkt beinhaltet den verbotenen Bereich an Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten und Geldanlagen, z.B. Geschäftstätigkeiten, die einer Erlaubnis seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bedürfen, die aber ohne diese Erlaubnis getätigt werden; der graue Kapitalmarkt hingegen umfasst den Bereich, der keiner Erlaubnis bedarf, sich aber im Bereich des Erlaubten bewegt.
Es liegt auf der Hand, dass damit auch all die gesetzlichen Vorgaben zum Investoren-Schutz, wie sie beispielsweise im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vorgesehen sind, keine Anwendung finden.
Der graue Kapitalmarkt besteht also aus erlaubten und möglichen Transaktionen, die nicht den gleichen Rechtsschutz genießen wie diejenigen des weißen Marktes.
Vor derartigen Aktivitäten wird gewarnt – und doch ist es ein Bereich, der nicht unwichtig ist für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung. Denn er umfasst neben eher zwielichtigen Geschäftsmodellen (vor denen zurecht gewarnt wird) auch den Bereich der Unternehmensgründungen und Startups, die sich rechtlich und organisatorisch noch nicht so aufstellen können wie die (bereits gut etablierten) Akteure des weißen Marktes.
Für viele Geschäftsideen und -Modelle wird Geld benötigt. Unternehmen in den Kinderschuhen sind aber mit ihrem Business meist noch nicht so weit, Aktien oder Anleihen für den Wertpapierhandel zu emittieren.
Sie sind daher darauf angewiesen, entweder auf dem Kreditmarkt einen Fremdkapital-Geber zu finden, oder aber über den grauen Kapitalmarkt eine Eigenkapital-Beteiligung auszuhandeln. In beiden Fällen spricht man in gleicher Weise davon, dass ein Investor benötigt wird.
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Welche Kategorien von Investoren gibt es?
Der Gesetzgeber unterschiedet drei Gruppen von Investoren:
Professionelle Anleger
- Wer im zurückliegenden Geschäftsjahr auf dem Finanzmarkt in jedem Quartal durchschnittlich 10 Transaktionen in einem Umfang von mehr als 25.000€ durchgeführt hat und…
- …wessen Gesamtvolumen an Finanzinstrumenten mehr als 500.000€ beträgt und…
- …wer über mindestens ein Jahr einschlägiger beruflicher Tätigkeit im Zusammenhang mit Märkten und Finanzen tätig war oder ist,…
…der kann rechtlich als Anlage-Profi eingestuft werden (vgl. § 67 Abs. 6 Wertpapierhandelsgesetz / WpHG).
Diese Einstufung wird generell vorgenommen für die sogenannten institutionellen Investoren, also Banken, Kredit- und Finanzinstitute, Großunternehmen, Bund und Länder, Staaten und Staatsfonds, Pensionskassen, Investment-Fonds, Vermögensverwaltungen, Stiftungen und Kirchen.
Privatanleger können einen entsprechenden Antrag stellen und sich damit als Profis einstufen lassen.
Professionelle Anleger unterliegen der niedrigsten Schutz-Schwelle der verschiedenen rechtlichen Vorgaben für die Akteure und Aktionen auf dem Finanzmarkt.
Was für die einen wie ein Nachteil klingt, bringt für die Profis Vorteile mit sich, da aufgrund weniger Vorgaben niedrigere Begleitkosten bei Finanzprodukten entstehen.
Außerdem haben sie aufgrund dieser Einstufung gemäß europäischer Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) Zugang zu anderen Marktsegmenten und -Produkten als die anderen beiden Anleger-Kategorien. Darüber hinaus können im Zusammenhang mit bestimmten Produkten die Anlagebedingungen für professionelle Anleger individuell ausgehandelt werden.
Semiprofessionelle Anleger
Vor dem Gesetz gilt als semiprofessioneller Anleger, wer sich mit 200.000€ an einem Spezial-AIF beteiligt.
Dazu muss der Investor bestätigen, dass er für die betreffende Investition über ausreichend Kenntnisse, Sachverstand und Erfahrung verfügt, um eine (risiko-)bewusste Anlage-Entscheidung treffen zu können.
Der Anbieter der Geldanlage muss das Vorliegen dieser Eigenschaften prüfen und dieser Einschätzung zustimmen (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 33 Kapitalanlagegesetzbuch / KAGB).
Außerdem werden Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen der öffentlichen Hand als semi-professionell für Finanzprodukte eingestuft, in die auch Bund und/oder Land investieren.
Diese Zuschreibung erfolgt also auf eine bestimmte Investition hin und liegt nicht so sehr in der Person der Investoren. Einzige Ausnahme: Wer 10 Millionen Euro in ein einzelnes Investment anlegt, gilt ohne weitere Voraussetzung und Umschweife als semi-professionell (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 33c KAGB).
Private Anleger
Wer keiner der beiden anderen Kategorien angehört, ist privater Investor. Für ihn gilt der volle Schutz aller gesetzlichen Markt-Regulierungen und Vorgaben.
Er wird als der „schwächste“ Akteur auf den Märkten angesehen, weil davon auszugehen ist, dass er weder über ausreichend spezifischen Sachverstand, noch die entsprechenden Kenntnisse, noch über längere und intensivere Erfahrung mit dem Marktgeschehen verfügt.
Darüber hinaus bringt das geringere Anlage-Volumen ihn gegenüber Großinvestoren in Nachteil – daher resultieren die umfassenden Schutzbestimmungen für diese Anlegergruppe.
Welche Investoren für welche Investitionen?
Für unternehmerische Investitionen kommen grundsätzlich Anleger aus allen Kategorien in Frage.
Allerdings setzt der Bereich semi-professioneller Investments/Investoren aufgrund seiner rechtlichen Rahmenbedingungen Strukturen voraus, die bei Unternehmensgründungen in der Frühphase meist noch nicht gegeben sind, nämlich strukturierte Finanzprodukte nach Art eines Alternativen Investmentfonds (v.a. Spezial-AIF).
Daher sind semi-professionelle Investoren eher im Bereich von Private-Equity-Beteiligungen zu finden, für den es genau diese Spezial-AIF gibt, ob in „klassischer“ PE, Venture Capital (Risikokapital) oder Hedge Fonds (sehr frühe Venture-Capital-Beteiligungen nennt man „generating Alpha“.
Dennoch sind sie etwas später in der Unternehmensentwicklung anzusetzen als die weiter unten genannten Beteiligungsformen privater Investoren).
Diese Investoren-Kategorie ist also vor allem beteiligt, wenn es bei etablierten Unternehmen um Themen wie Restrukturierungen, Ankäufe, Wiederherstellen der Konkurrenzfähigkeit u.ä. geht.
Andererseits agiert sie mit Venture Capital in der Frühphase einer Unternehmensentwicklung, die aber dennoch schon ein wenig über den Start (bzw. die reine Idee) hinaus gelangt ist.
Private und institutionelle Investoren hingegen können je nach Anlegerprofil und -Ausrichtung sehr wohl ihr Geld in sehr frühe Phasen einer Unternehmensgründung investieren. Banken und Kreditinstitute tun das ohnehin über ihr laufendes Kreditgeschäft, manche davon haben sich speziell die Unterstützung regionaler Startups auf die Fahnen geschrieben.
Große Banken unterhalten eigene Abteilungen für Investment Banking : Der Investment Banker sucht nach lohnenden Unternehmensbeteiligungen, um seiner Bank und ihren Kunden möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften.
Aber auch andere institutionelle Investoren können beispielsweise über einen „private debt“ (privatwirtschaftliche Fremdfinanzierung eines Unternehmens ohne Bankenbeteiligung) direkt in Unternehmen investieren.
Spezielle Finanzierungswege für Start-Ups
Im Jahr 2020 erfolgten in Deutschland mehr als 500.000 Unternehmensneugründungen – dementsprechend breit und bunt ist die Palette dessen, wie die jeweilige Finanzierung bewerkstelligt wird.
Private Investoren rekrutieren sich oftmals aus dem Bekannten- und Familienkreis eines Startups (diese Finanzierung nennt man auch „Family, Friends & Fools“, dt. „Familie, Freunde und Verrückte“), manchmal bieten auch ehemalige Unternehmer ihre finanziellen und beraterischen Dienste an (sog. „business angels“, dt. „Unternehmens-Engel“).
Für etwas längerfristige Finanzspritzen in der Anfangsphase eines Startups gibt es „Acceleratoren“, die sich über Eigenkapital einen Anteil am entstehenden Unternehmen sichern und mit Kontakten, Coaching und Geld zur Seite stehen, um aus einer Geschäfts-Idee ein marktfähiges Produkt zu entwickeln. Auch „Inkubatoren“ gehen in dieser Weise vor, ihre Beteiligung ist nur in der Regel noch etwas langfristiger als die der Acceleratoren.
Schultert man die Phase als Startup finanziell alleine (oder gegebenenfalls auch als das Team, aus dem heraus die Idee/das Produkt entstand), spricht man von „bootstrapping“ (dt. etwa „Schnürsenkel zuziehen“): So, wie ein Schuh durch die Schnürsenkel eng an den Fuß gebunden wird, hängt die Unternehmensentwicklung in ihrer allerfrühestens Phase ganz eng an den finanziellen Eigenmitteln der Entwickler.
Diese „Methode“ ist nur möglich, wenn das Unternehmen schnell Umsätze und Einnahmen generiert, die für die weitere Entwicklung Liquidität zur Verfügung stellen.
Auch das sogenannte „crowdfunding“ (Finanzierung durch eine große Menge von privaten Klein-Investoren) spielt mittlerweile eine gewisse Rolle, setzt aber ein hohes Maß an Vernetzung (bzw. die Bereitschaft zu einem hohen Maß in Vernetzung Zeit zu investieren) voraus.
Vor allem für digitale Produkte, die ohnehin des Mediums Computer/Netzwerk bedürfen, kann es eine sehr gute Methode der Kapitaleinwerbung darstellen, die zugleich mit der PR für das Produkt verbunden ist.
Welche rechtlichen Beteiligungsformen gibt es für Investoren?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, sich als Investor in Unternehmen einzubringen.
Entweder leiht man dem Unternehmen Geld, bleibt dem Unternehmen gegenüber jedoch ein Außenstehender (Fremder) oder man macht sich sozusagen die Unternehmens-/Geschäftsidee zu eigen und wird selbst Teil des Unternehmens.
Wie die Beschreibungen und Bezeichnungen schon nahelegen, vollzieht sich die eine Form über das sogenannte Fremdkapital, die andere über Eigenkapital. Der Fremdkapitalgeber wird häufig nicht als Investor, sondern als Gläubiger bezeichnet.
Fremdkapital
Wer nicht genug eigene Geldmittel hat oder einsetzten will, leiht sich zu normalerweise vorher festgelegten Bedingungen das Geld anderer – er setzt Fremdkapital ein.
Das hat den Vorteil, dass der Kapitalgeber für alle Unternehmensentscheidungen außen vor bleibt. Mit seinem Kredit/Darlehen erwirbt er keinerlei Mitsprache- oder Entscheidungsrechte, nicht einmal über die genaue Verwendung der geliehenen Mittel, auch nicht auf Beteiligung an den Gewinnen.
Das einzige Recht, das ein Fremdkapitalgeber erwirbt, besteht in der Rückzahlung der Mittel im vereinbarten Zeitraum und der Zahlung des vereinbarten Zinssatzes.
Fremdkapital hat für den Unternehmer darüber hinaus seinen Vorteil darin, dass es zum sogenannten Leverage-Effekt (leverage heißt zu deutsch „Hebel“) genutzt werden kann: Der unternehmerische Erfolg wird zwar mit den gesamten eingesetzten Geldmitteln erzielt, aber nur auf das Eigenkapital ausgezahlt.
Dadurch wird die Eigenkapitalrendite (die Verzinsung des aus Eigenmitteln erbrachten und eingesetzten Geldes) „gehebelt“.
Ein Zahlenbeispiel zum Hebelprinzip
Zum Verständnis ein Zahlenbeispiel: Ein Unternehmen finanziert seinen Geschäftsbetrieb im Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro zu 40% aus eigenen Mitteln, zu 60% aus Fremdkapital.
Es erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Abzug aller Kosten (auch der Fremdkapitalkosten, also Rück- und Zinszahlungen) 500.000 Euro Gewinn, also 5% Gesamtrendite (= das gesamte eingebrachte Kapital hat sich zu 5% verzinst/vermehrt).
Diese 5% müssen aber nur auf das Eigenkapital als Gewinn ausgeschüttet/angerechnet werden, das nur 4 Millionen Euro beträgt (40% von 10 Mio). Die Eigenkapitalrendite beträgt damit nicht 5%, sondern stolze 12,5%, wird also durch den Leverage-Effekt mehr als verdoppelt.
Das klingt sehr einfach, und man fragt sich, warum nicht alle (fast) nur mit Fremdkapital arbeiten.
Die Gründe sind vielfältig, münden aber letztendlich darin, dass Fremdkapital umso teurer wird, je weniger Eigenkapital vorhanden ist – es gibt keine oder sehr wenige „Sicherheiten“ (z.B. in Form von Betriebsvermögen) der Rückzahlung für die aufgenommenen Kredite/Darlehen, falls mit der Investition etwas nicht planmäßig verläuft.
Wer sich als Kreditgeber überhaupt auf ein so riskantes Kreditgeschäft einlässt, wird sehr hohe Zinsen verlangen, wodurch der Leverage-Effekt deutlich gedämpft wird.
Im umgekehrten Fall, dass das Unternehmen mit dem eingesetzten Geld keine Gewinne, sondern Verluste erwirtschaftet, gilt ebenfalls, dass das erwirtschaftete Ergebnis nur das Eigenkapital, nicht aber das – festverzinsliche – Fremdkapital betrifft.
Wenn wir das oben genannte Beispiel noch einmal heranziehen und von einem Verlust von 2% im Geschäftsjahr ausgehen (also 200.000 Euro), bedeutet das für das Eigenkapital (4 Mio Euro) immerhin den zweieinhalbfachen Verlust, also eine Eigenkapitalrendite von -5%.
700.000 Euro Unterschied (einmal 500.000 Gewinn, einmal 200.000 Verlust) machen also durch den Leverage-Effekt eine Spanne von fast 20% auf.
Das ist der Grund, warum in Deutschland der „leverage“ für viele Geldanlageformen ausdrücklich gesetzlich beschränkt ist.
Die Erträge werden über (meist vorher fixierte) Zinszahlungen generiert. Fremdkapital gilt im Gegenüber zu Eigenkapital als relativ sicher, da es gemäß gesetzlicher Vorgaben im Insolvenzfall vorrangig aus dem Eigenkapital zurückgezahlt werden.
Eigenkapital
Für Eigenkapitalfinanzierungen und -Beteiligungen gibt es sehr viele verschiedene Rechtsformen und Beteiligungsmodelle; sie seien daher nur mit wenigen Stichworten benannt und charakterisiert. Eingehendere Informationen finden sich leicht über die entsprechenden Suchbegriffe.
Eigenkapitalbeteiligungen gelten generell als riskanter, da mit den eingesetzten Geldmitteln eine Haftung verbunden ist: Wenn Gläubiger (zurecht) ihr Geld verlangen, müssen ihre Forderungen im Zweifelsfall aus dem Eigenkapital bedient werden.
- Einzelunternehmer
Eine Einzelperson bringt ihr eigenes Vermögen als Grundlage der Geschäftstätigkeit ein und haftet damit vollumfänglich, z.B. der Landwirt, der Freiberufler, der Kioskbesitzer.Umgangssprachlich wird dies auch Selbständigkeit genannt – der Einzelunternehmer ist voll- und alleinverantwortlicher Inhaber. Ein Einzelunternehmer ist der einzige Investor seines eigenen Unternehmens – man spricht in diesem Fall an sich nicht von einem Investment.
In Deutschland gab es 2020 um die 2 Millionen Einzelunternehmen; sie bilden mit über 60% den Löwenanteil unter den gewählten/existierenden Rechtsformen.
Der Umsatz der Einzelunternehmen liegt insgesamt bei mehreren 100 Milliarden Euro pro Jahr.
- Personengesellschaften:
Sie stellen in Deutschland mit etwas über 400.000 Gesellschaften (Unternehmen) einen weitaus kleineren Anteil unter den gewählten Rechtsformen.Generell sind sie in aller Regel mit unbeschränkter persönlicher Haftung verbunden; außerdem liegen den Gesellschaften meist Gesellschafts-Verträge zugrunde, mittels derer Eigentumsverhältnisse und der Umgang mit Gewinnen und Verlusten sowie die Geschäftsführung geregelt werden.
Diese Rahmenbedingungen versehen Personengesellschaften für Investoren mit etwas höheren Einstiegs-Hürden als Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaften, geben ihnen aber zugleich – je nach Gesellschaftsvertrag – viele Mitspracherechte.
Die wichtigsten Personengesellschaftsformen sind:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Sie stellt die einfachste Form gemeinsamer Rechtsverantwortung für ein Unternehmen dar und wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, woher sie auch ihren Namen hat (andere Bezeichnung: BGB-Gesellschaft): Kein Gesellschaftsvertrag, kein Mindestkapital, keine Formalitäten.Überschreitet sie einen Jahresumsatz von 500.000€, wird sie automatisch in eine OHG umgewandelt.
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Mehrere Personen bilden mit gleichen Rechten und Pflichten die Gesellschafter und haften vollumfänglich für alle Tätigkeiten und Vermögenswerte.Die OHG wird nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) reguliert, die Gesellschafter ins Handelsregister eingetragen.
- Kommanditgesellschaft (KG)
Sie besteht aus dem oder den vollumfänglich haftenden Komplementär(en), der/die zugleich in aller Regel die Geschäftsführung übernimmt/übernehmen, und den nur bis zur Höhe ihrer Einlage haftenden Kommanditisten.Die KG stellt eine sehr beliebte Rechtsform bei der Beteiligung an Alternativen Investmentfonds (AIF) dar, häufig jedoch in der Spezialform der GmbH & Co. KG.
- GmbH & Co. KG
Eine Sonderform der KG, in der die Vorzüge einer KG mit der Haftungsbeschränkung der GmbH verknüpft wird: Die natürliche Person des Komplementärs wird durch die juristische der GmbH ersetzt und somit die vollumfängliche Haftung letztlich auf legalem Weg umgangen.Private Equity Fonds (Spezial-AIF) werden oftmals über diese Rechtsform organisiert und ermöglichen Beteiligungen in etablierten Wirtschaftszweigen und ihren Unternehmen, etwa der Industrie, dem Handel oder im Bereich von Dienstleistungen.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kapitalgesellschaften
Sie sind grundsätzlich als juristische Personen konzipiert und auf die Haftung mit dem eingelegten Kapital beschränkt.Auch sie bleiben von der bloßen Anzahl her (2016: gut 15.000 Aktiengesellschaften und 1,1 Mio Gesellschaften mit beschränkter Haftung) hinter den Einzelunternehmen zurück, bestimmen aber aufgrund ihrer hohen Umsätze und der öffentlichen Präsenz das Bild von Unternehmertum intensiv mit.
Für Investoren bilden sie teils aufgrund ihrer niedrigen Einstiegsschwelle (im Falle der AG: schon mit dem Kauf einer einzigen Aktie ist man dabei), teils wegen ihrer beschränkten Haftung und starken Rechtsstellung (im Falle der GmbH) interessante Anlage-Objekte.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Über eine Einlage von mindestens 25.000€ entsteht das haftungsrelevante Stammkapital dieser Unternehmensform.Die einlegenden Gesellschafter beteiligen sich je nach Regelungen des Gesellschaftsvertrages an der Geschäftsführung und den Unternehmensentscheidungen.
Ein eigenes GmbH-Gesetz regelt alle Formalitäten rund um Gründung und Geschäftsführung.
- Unternehmergesellschaft (UG)
Eine Unterform der GmbH mit noch niedrigeren Einstiegsformalitäten, die bei entsprechenden Umsätzen automatisch zur GmbH wird. - Aktiengesellschaft (AG)
Auch für Aktiengesellschaften gilt ein eigenes Gesetz, das Aktien-Gesetz (AktG), das wie im Falle der GmbH alle Voraussetzungen, Formalitäten und Prozeduren rund um eine AG regelt.Insbesondere bedarf eine AG einer Satzung, eines Vorstandes, eines Aufsichtsrates und einer jährlichen Hauptversammlung sowie eines Grundkapitals von mindestens 50.000€.
Über die ausgegebenen Aktien erhält man Stimmrecht in der Hauptversammlung.
Ab bestimmten Schwellen sind Entscheidungen der Unternehmensführung über eine sogenannte Sperrminorität blockierbar.
Einschneidende Veränderungen bedürfen rechtlich einer ¾-Mehrheit – wer 25% der Aktien + 1 weitere Aktie hält, verfügt über eine „Sperre“.
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Eine weitere Mischform, bei welcher die persönlich haftenden Komplementäre an die Stelle des Vorstands der AG treten, die Anteile der Kommanditisten bestehen aus Aktien.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Weitere Bezeichnungen rund um Eigenkapitalbeteiligungen
Im Zusammenhang mit Investitionsmöglichkeiten fallen oft weitere Namen wie „Beteiligungsgesellschaft“, „Konzern“, „Investmentgesellschaft“, „Holding“, „Tochtergesellschaft“ und ähnliches.Sie stellen allesamt keine eigenen Rechtsformen dar, sondern organisieren sich nach den oben genannten Rechtsformen.
Ihr Name rührt in aller Regel von ihrer Funktion her, die ihren hauptsächlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Unternehmensbeteiligungen bei einer Beteiligungsgesellschaft) oder ihre Stellung zu anderen Unternehmen (Holding, Konzern und Tochtergesellschaft) charakterisieren.
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Wie finden Investoren und Investments zusammen?
Gründer von neuen Unternehmen wenden sich in ihrer Suche nach Startkapital häufig an eine regionale Bank, bei der sie ohnehin schon als Privatkunde bekannt sind. Viele Banken bieten für Gründer eigene Kredit-Modelle an, erstellen gemeinsam mit ihnen einen Business-Plan und einigen sich auf ein Vorgehen für die Finanzierung der ersten Schritte.
Für diesen Schritt wie auch für andere Wege der Suche nach einem geeigneten Investor bedarf es einer Verkaufspräsentation („Pitch Deck“), in der das geplante Geschäftsmodell mit seinen wesentlichen Eckpunkten und Informationen vorgestellt wird.
Viele Regionen bieten darüber hinaus Konferenzen oder Wettbewerbe an, die sich speziell an Gründer, Startups oder kleine bestehende Unternehmen in der Startphase wenden und die Möglichkeit bieten, sich auf dieser Plattform mit ihrem Team und einem Projekt zu präsentieren.
Mittlerweile spielen auch Internetportale mit den entsprechenden Möglichkeiten der Vernetzung eine immer wichtigere Rolle, damit Investor und Investments zusammen finden.
Wer mit seinem Business direkt nach den Sternen greifen will, kann sich an große nationale und internationale Startup-Investoren wenden, beispielsweise :
- Global Founders Capital (USA)
- EMH Partners (München), Private-Equity-Gesellschaft
- Target Global (Berlin)
- Cusp Capital (Essen)
- Lakestar (Schweiz)
- Speedinvest (Österreich)
Umfangreiche Listen mit detaillierteren Beschreibungen von Branchen und Unternehmen, in die investiert wurde und wird, finden sich im Internet.
Welche Steuern zahlen Investoren?
Je nach Rechtsform von sowohl Investor als auch Investment können in Deutschland unterschiedliche Steuern fällig werden. Als Faustregel kann man in etwa sagen: Je höher die Steuerlast auf Seiten der Geldanlage ist, desto mehr Möglichkeiten gibt es auf Seiten des Investors, die Steuerlast wieder zu drücken – und umgekehrt, je mehr Steuern man über die Rechtsform von Investments zu sparen meint, desto höher ist meist die entstehende persönliche Steuerlast.
Die einzige Möglichkeit zu umfassender Steuerersparnis liegt in der sinnvollen Kombination der Rechtsformen von Investor und Investments, die allerdings individuell unterschiedlich sein kann.
Hier daher nur ein kurzer Überblick über anfallende Steuern:
Einzelunternehmen, Personengesellschaften und ihre Gesellschafter
Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterliegen ab der Freibetragsgrenze von 24.500€ der Umsatz- (19%) und Gewerbesteuer (3,5% plus Hebesatz – mind. 200% – der jeweiligen Gemeinde/Kommune/Stadt, also mindestens 7%; ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Freiberufler).
Die anfallenden Gewinne für die Gesellschafter werden bei natürlichen Personen über die Einkommensteuer (zum individuellen Steuersatz, 14-42/45%) oder im Falle von juristischen Personen über die Körperschaftsteuer (15%) versteuert.
Kapitalgesellschaften
Auch sie unterliegen in ihrem Geschäftsbetrieb der Umsatz- und Gewerbesteuer, außerdem der Körperschaftsteuer, zu der noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% hinzukommt.
Die ausgeschütteten Gewinne müssen von den Gesellschaftern/Anteilseignern über die Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer (25%) plus Solidaritätszuschlag versteuert werden.
Über ein sogenanntes Teileinkünfteverfahren können die Gesellschafter Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.
Steuererleichterungen bieten beispielsweise die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, durch die Privatvermögen in Betriebsvermögen überführt werden kann (im Höchstfall kann so die Steuerlast von 45% Reichensteuer auf 15% Körperschaftsteuer reduziert werden) oder die Investition in Alternative Investmentfonds, die ebenfalls meist den Rechtsstatus von Betriebsvermögen mit den entsprechend niedrigeren Steuersätzen bieten.
Ausgezahlte Gewinne unterliegen dann der Kapitalertragsteuer, nicht der Einkommensteuer.
Inhalt:
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Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
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Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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