Privatanleger
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In diesem Artikel geht es um Privatanleger als Akteure auf dem Finanzmarkt. Auch Schiffsanlegestellen für die private Nutzung – im Gegensatz zur öffentlichen Schifffahrt – werden gelegentlich „Privatanleger“ genannt, bilden aber nicht das Thema der Ausführungen.
Was ist ein Privatanleger?
Von einem Anleger spricht man, wenn ein Wirtschaftssubjekt auf dem Finanzmarkt zum Zwecke der Vermögensmehrung tätig wird. Synonym kann von Investor, Geldgeber, Kapitalgeber oder (Finanzmarkt-)Kunde gesprochen werden.
„Privat“ ist eine Hinzufügung, die das Wirtschaftssubjekt von anderen definierten Marktteilnehmern abgrenzt, nämlich von professionellen und semi-professionellen Anlegern:
„Privatanleger sind alle Anleger, die weder professionelle noch semi-professionelle Anleger sind.“ (§ 1 Absatz 19 Nr. 31 Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB).
Nach deutschem Recht werden natürliche und juristische Personen unterschieden. Eine natürliche Person ist der tatsächliche, physische, einzelne Mensch. Für die Zusammenhänge des Finanzmarktes und die Rolle als Investor können die natürlichen Personen auf den Kreis der voll geschäftsfähigen, volljährigen Personen eingegrenzt werden: Nur wer voll geschäftsfähig ist, kann die für Finanzmarktgeschäfte erforderlichen Rechte und Pflichten rechtswirksam eingehen (Vertragsfähigkeit; in diesem Sinne stellt auch eine natürliche Person zugleich eine juristische Person dar).
- Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen mit anerkannter rechtlicher Selbständigkeit. Wie vertragsfähige (voll geschäftsfähige) natürliche Personen sind sie Träger von Rechten und Pflichten und damit vertragsfähig.
- Man unterscheidet zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen juristischen Personen. Zu ersterer Kategorie gehören eingetragene Vereine (e.V.), Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaften (eG) und viele Stiftungen. Zu zweiterer Kategorie gehören Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) wie Bund, Länder und Kommunen, Kirchen, öffentliche Sparkassen, sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“; „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“/BaFin; „Kreditanstalt für Wiederaufbau“/KfW).
- Privatanleger sind also alle natürlichen und juristischen Personen, die keiner anderen Anlegerkategorie angehören bzw. sich trotz definitionsgemäßer Zugehörigkeit zu einer anderen Anlegerkategorie als Privatanleger einstufen lassen. (vgl. § 67 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz/WpHG): „Privatanleger sind alle Anleger, die weder professionelle noch semi-professionelle Anleger sind.“ (§ 1 Absatz 19 Nr. 31 Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB).
Zum „Wirtschaftssubjekt auf dem Finanzmarkt zum Zwecke der Vermögensmehrung“ (siehe Definition oben) wird man nicht etwa nur dadurch, dass man sich an einen bestimmten Ort begibt, der sich Finanzmarkt oder Börse nennen würde, oder durch den Kauf komplizierter Derivat-Produkte – es genügt beispielsweise das Abschließen eines Bausparvertrages, einer Lebensversicherung oder eines Fondssparplanes.
Bei bei vielen Fragen rund um die eigenen Finanzen kommen letztlich Geldanlage-Möglichkeiten ins Spiel, die von Privatanlegern nachgefragt werden und sie dadurch zu Teilnehmern und Kunden des Finanzmarktes machen.
Welche anderen Anleger-Kategorien gibt es?
Um zu wissen, was einen Privatanleger ausmacht, ist die Definition der anderen Anlegerklassen in den Blick zu nehmen:
Professionelle Investoren
Als Profi auf dem Finanzmarkt wird eingestuft, wer „über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand“ (§ 67 Abs. 2 WpHG) verfügt, um (v.a. Risiko-)bewusste Anlageentscheidungen zu treffen. Dies wird von vornherein (ohne Prüfung) angenommen für
- Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
- Zugelassene/beaufsichtigte Finanzinstitute,
- Versicherungen,
- Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) sowie Alternative Investmentfonds (AIF) und ihre Kapitalverwaltungsgesellschaften,
- Pensionsfonds und deren Verwaltungsgesellschaften,
- Börsen- und Warenderivate-Händler,
- Sonstige institutionelle Investoren.
Darüber hinaus Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen:
- 20 Mio Euro Bilanzsumme,
- 40 Mio Euro Umsatzerlöse,
- 2 Mio Euro Eigenmittel.
Hinzu kommen nationale und regionale Regierungen (Bund und Länder, nicht aber Kommunen), Zentralbanken und weitere institutionelle Investoren mit Tätigkeitsschwerpunkt auf den Finanzmärkten.
Auch jeder anderen natürlichen oder juristischen Person steht es offen, sich als professionell einstufen zu lassen. Dazu ist das Vorliegen von mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
- Im zurückliegenden Jahr pro Quartal mindestens 10 Transaktionen mit mehr als 25.000€ Umsatz auf dem Markt, für den der Kunde als professionell eingestuft werden soll;
- Finanzinstrumente im Umfang von mehr als 500.000€ Volumen;
- Mindestens 1 Jahr einschlägige berufliche Tätigkeit auf dem Kapitalmarkt.
Semiprofessionelle Investoren
Die Kategorie des Halb-Profis gibt es an sich nur für den Zusammenhang einer Geldanlage in bestimmte Formen von Alternativen Investmentfonds (AIF), nämlich Spezial-AIF:.
Wer sich mit mindestens 200.000€ an einem derartigen Investment beteiligt, bedarf einer Bewertung des erforderlichen Sachverstandes, einschlägiger Erfahrungen und Kenntnisse.
Diese Eigenschaften müssen dokumentiert werden mittels einer schriftlichen Bestätigung über das Bewusstsein der eingegangenen Risiken seitens des Kunden; auch der Anbieter des Produktes muss das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen schriftlich bestätigen.
Des Weiteren wird als semi-professionell eingestuft, wer 10 Millionen Euro in einen Fonds anlegt;
außerdem Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Gesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung, die gemeinsam mit Bund oder Land in einen Spezial-AIF investieren (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 31-33 KAGB).
Privatanleger ist also letztlich, wer weder mit großen Summen noch als (große) Institution auf dem Markt auftritt, oder wer sich bewusst (trotz großer Summen oder institutioneller Rechtsform) so einstufen lässt.
Diese Einstufung ist vor allem wichtig für den Rechtsschutz, den man mit dieser Klassifizierung genießt.
Welchen Rechtsschutz genießen Privatanleger auf den verschiedenen Märkten?
Auf dem weltweiten Finanzmarkt mit seinen verschiedenen Unterkategorien (Geld-, Kapital-, Devisen- und Kreditmarkt) geht es täglich um Geschäfte im Wert von mehreren Billionen Euro – der Kleinanleger mit seinen Finanzen ist dabei das kleinste Rädchen im Getriebe.
Aufgrund dessen sieht der Gesetzgeber die Notwendigkeit, Privatanaleger besonders zu schützen: Er verfügt, anders als die professionellen Marktteilnehmer, in aller Regel nicht über ausreichende Kenntnisse, den entsprechenden Sachverstand und Erfahrungen, um von vornherein auf Augenhöhe mit den anderen Akteuren in Geschäftsbeziehung zu treten. Auch das niedrige Anlagevolumen bringt ihn gegenüber Anbietern und anderen Kunden in eine tendenziell schwächere Marktposition.
Dabei gilt: Je komplexer ein Finanzmarktprodukt ist, desto schwieriger ist es für private Geldgeber, die damit einhergehenden Risiken umfassend ab- und einzuschätzen – was jedoch als Grundlage für eine bewusste Anlage-Entscheidung gilt.
Daher hat es der Gesetzgeber allen Vermittlern von Finanzinstrumenten zur Pflicht gemacht, private Investoren mit ausreichend Informationen zu versorgen, die ihnen ein Verständnis des jeweiligen Finanzinstrumentes erlauben.
Der Informationsprozess muss dabei dokumentiert werden (Dokumentationspflicht) bis dahin, dass Kunde und Anbieter unabhängig voneinander schriftlich betätigen müssen, dass die Voraussetzungen für eine (v.a. Risiko-) bewusste Anlage-Entscheidung gegeben sind.
Je nach Risiko-Klasse des Investments gelten dann unterschiedliche weitere Schutzmechanismen: Je geringer das Risiko, desto niedrigschwelliger ist in der Regel der Zugang zum Produkt gesetzlich flankiert; je höher das Risiko, desto mehr Kontroll- und Absicherungsfunktionen sind rechtlich vorgesehen.
Geldmarkt
Der Geldmarkt wird generell, nicht zuletzt aufgrund seiner kurzen Laufzeiten (i.d.R. unter einem Jahr) als der am wenigsten risiko-behaftete Teil des Finanzmarktes betrachtet. Dem Privatanleger begegnet er meist in Form der sogenannten Sichteinlagen, also Sparbriefe, Bankkonto, Tagesgeld und dergleichen. Für diese Geldanlagen gilt mit dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) von 2015 eine Einlagensicherung bis zu 100.000€ pro Kunde und Bank.
Kapital- und Kreditmarkt
Für den Kapitalmarkt existiert kein dem Geldmarkt vergleichbarer Schutz für das investierte Kapital; stattdessen regeln beispielsweise das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), innerhalb welcher rechtlichen Vorgaben Wertpapiergeschäfte und Sachwertanlagen für Privatanleger möglich sind.
Viele Angebote der Renten- und Lebensversicherungen, manche Bausparpläne oder auch generelle Altersvorsorge-Modelle arbeiten mit Fonds aus diesem Bereich und unterliegen den entsprechenden Schutzmechanismen.
Wer Vermögensaufbau durch Fondssparen macht, in ETF anlegt oder sein Geld in Immobilienfonds anlegt, ist ebenfalls Kunde des Kapitalmarkts und Nutznießer der rechtlichen Vorgaben für Privatanleger.
In Deutschland haben 2021 rund 12 Millionen Menschen Geld an der Börse investiert. Damit haben sich die Zahlen seit den Finanzmarktunruhen 2007 wieder gut erholt.
Risikobewertung im Mittelpunkt der Regelungen für Privatanleger
Die Regelungen betreffen vor allem die Risikomischung, das Risikomanagement, externe Kontrollinstanzen, das absichernde Grundkapital von Investmentgesellschaften sowie Informations- und Veröffentlichungspflichten, die dem Investor eine Anlage-Entscheidung mit dem Bewusstsein über die eingegangenen Risiken ermöglichen sollen.
Vor allem die Unterscheidung zwischen festverzinslichen Fremdkapital-Investitionen (Anleihen etc.; „Kreditmarkt“) und kursabhängigen Eigenkapital-Investments (Aktien, Aktienfonds, Private-Equity-Fonds, Alternative Investmentfonds/AIF) ist wichtig und muss den Investoren deutlich gemacht werden, damit sie eine Einschätzung des Totalverlust-Risikos bei Eigenkapitalbeteiligungen vornehmen können.
Devisenmarkt
Der Devisenmarkt ist für private Kapitalanleger zunächst einmal verschlossen, dort sind nur (Zentral-)Banken, Großunternehmen, Staaten und Broker als Händler zugelassen. Broker und Kreditinstitute sind die Mittler, wenn sonstige Investoren in diesem Marktsegment tätig werden wollen. Ihnen obliegt es dann, die interessierten Kapitalgeber über die Funktionsweisen und Gefahren des Devisenhandels aufzuklären.
Die Beschränkung des Marktzugangs für Privatkunden über Vorgaben zu den für sie zugänglichen Märkten und Finanzinstrumenten erfüllt nicht zuletzt eine Lenkungsfunktion.
Die Mittel von Kleinanlegern werden so in Marktsegmente gelenkt, die als vergleichsweise sicher gelten können und bei denen zugleich ein Interesse besteht, auch die Mittel privater Investoren für den Wirtschaftskreislauf (ob für die deutsche Wirtschaft oder international) nutzbar zu machen.
Welche Investmentmöglichkeiten gibt es für Privatanleger?
Gemäß der Europäischen Finanzmarktrichtlinien sind für Klein-Investoren nicht alle Märkte und Produkte von vornherein zugänglich. Anhand der sogenannten product governance sind Anbieter gehalten, ihre Angebote nach Anlegerkategorien zu unterscheiden.
Dies geschieht wieder vor allem im Hinblick auf fehlende Sachkenntnis und Erfahrung seitens der Kleinanleger, die mit dieser Differenzierung vor dem Eingehen für sie unkalkulierbarer Risiken geschützt werden sollen.
Die Anlagevermittlung bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistern hat ihrerseits auf die „suitability“ der angebotenen Finanzinstrumente zu achten: nur, was auch zum Profil des Kunden passt, darf ihm überhaupt angeboten werden.
Nichtsdestoweniger bietet sich auch für kleinere Kapitalgeber eine breite Palette an Investment-Möglichkeiten, von denen hier einige genannt seien:
„Klassische“ Geldanlage-Produkte
Einen Bauspar-Vertrag (z.B. „Riester-Bauen“) schließt man oft ab, ohne daran zu denken, dass man damit zu einem Akteur auf dem Finanzmarkt wird. Ähnliches gilt bei Sparplänen für die Altersvorsorge, manchmal vielleicht auch bei Lebensversicherungen. Diese Finanzinstrumente bilden sozusagen den klassischen Markteinstieg, sobald man mittels einer Bank oder eines Finanzdienstleisters seine Finanzen zu regeln versucht.
Weitere Möglichkeiten der Kapitalanlage
Immer mehr private Investoren entdecken darüber hinaus „unkonventionellere“ Kapitalanlage-Möglichkeiten.
Am verbreitetsten unter ihnen ist das Investment in Immobilien (über die eigene Wohnimmobilie hinaus); durch offene Immobilienfonds, aber auch geschlossene Publikums-AIF (Alternative Investmentfonds) sind interessante Beteiligungen mit guten Renditen erschließbar, die oft mit Möglichkeiten zum Sparen von Steuern verbunden sind.
Auch Investmentsparen durch Fondsprodukte (Aktien- und Rentenfonds) erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Gerade über den Bereich der seit 2013 stark regulierten Alternativen Investmentfonds stehen Privatanlegern außerdem Möglichkeiten zu Infrastruktur-Investitionen offen (z.B. Flugzeug-, Schiffs-, Eisenbahn-, Energieanlagen-Fonds).
Nicht zuletzt sei der wegen seiner starken Renditen nachgefragte Bereich von Private-Equity-Fonds genannt, der ebenfalls über (Spezial-)AIF für alle Investorenkategorien geöffnet wurde.
Welche Anlegerprofile gibt es bei Privatanlegern?
Wer als Investor tätig wird, sollte sich grundsätzlich über das eigene Anlegerprofil im Klaren sein (oder werden): Jedes Finanzinstrumente birgt spezifische Eigenschaften, die sich nach den Ecken des sogenannten Anlage-Dreiecks einordnen lassen; beim Kunden liegt dann die Entscheidung, welches Kriterium wie zu priorisieren bzw. zu gewichten ist, um eine individuell gute Kapitalanlage zu tätigen.
Hier finden Sie die aktuelle Investmentauswahl
Bedeutung von Liquidität für Privatanleger
Liquidität bedeutet die Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals: Wenn es sehr schnell wieder aus der Anlage abziehbar ist, spricht man von einer hohen Liquidität. Viele Geldanlagen verbinden eine niedrige Liquidität (also lange Kapitalbindung) mit guten Renditen, z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds oder Private-Equity-AIF.
Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch von Fungibilität gesprochen: Sie bezeichnet die rasche „Austauschbarkeit“ der Kapitalanlage; im Grunde ist das EINE Komponente von Liquidität, weil nur eine rasche Wertzuschreibung die Austauschbarkeit des Vermögensgegenstandes (z.B. einer Aktie) gegen einen anderen (z.B. Bargeld) möglich macht.
Die Liquidität spielt bei der Anlageentscheidung von Kleinanlegern oft eine untergeordnete Rolle, darf aber auch nicht völlig außer Acht gelassen werden: Innerhalb der eigenen Lebensplanung kann sie mitunter eine wichtige Rolle spielen, wenn es durch geplante oder auch ungeplante Ereignisse notwendig wird, im größeren Umfang zu investieren (Hausbau, Umzug, Renovierungsmaßnahmen, Autokauf).
Privatanleger und der Faktor Risiko
Sicherheit/Risiko erklärt sich von selbst: Jeder Geldgeber hat ein eigenes Bedürfnis, das eingesetzte Kapital möglichst vor Verlusten zu schützen, denn das Gegenteil ist ja der Grund, warum man auf dem Finanzmarkt tätig wird – man will Gewinne erzielen.
Man spricht dabei auch von Rendite: Das eingesetzte Kapital soll Gewinne erwirtschaften, ob für den Bau eines Hauses (Bausparplan), für die Altersvorsorge (Rentenversicherung) oder andere persönliche Ziele. Auf dem Finanzmarkt gilt dabei mit wenigen Ausnahmen die Regel: Rendite-Erwartung und einzugehendes Risiko korrelieren unmittelbar. Je mehr Rendite/Gewinn man also beim Investieren erzielen will, desto höhere Risiken wird man dafür in Kauf nehmen müssen.
Risikoklassen
Weil die Gewinnerzielung allgemeine Absicht und die Korrelation mit dem Risiko gegeben ist, werden Geldgeber gerne in bestimmte Profile eingeteilt, die eine erste Vorauswahl im Zugehen auf bestimmte Finanzinstrumente erleichtert. Für Fondsprodukte ist die SRRI-Klassifizierung (synthetic risk reward indicator, dt. „Synthetischer Risiko-/Ertrags-Indikator“) vorgeschrieben, die sich aber auch für andere Finanzinstrumente bzw. zur Einstufung von Investoren als hilfreich erweisen kann.
Sie stuft sich ab nach Risikoklassen und teilt den jeweiligen Klassen eine Kurzcharakteristik des Anlegers samt Produktkategorien zu. Er arbeitet vor allem mit der gemessenen „Volatilität“, also der jährlichen, prozentualen Wertschwankungsbreite von Geldanlagen:
- Klasse 1: Der reine Sicherheits-Anleger,
Volatilität 0-0,5%;
Sehr niedrige Risikobereitschaft;
Empfohlene Geldanlage in Sparbriefe, Tages- und Festgeld, Bausparverträge, Euro-Geldmarktfonds - Klasse 2: Der sicherheits-orientierte Investor,
Volatilität 0,5-2%;
Niedrige Risikobereitschaft;
Empfohlene Geldanlage in Rentenfonds (Anleihen) mit ausgezeichneter Bonität (AAA-Rating der Kreditwürdigkeit), Kapitallebensversicherungen - Klasse 3: Der konservativ-sicherheitsorientierte Anleger,
Volatilität 2,0-5,0%;
Mittlere Risikobereitschaft;
Empfohlene Geldanlage in Euro-Anleihen mit guter Bonität, Mischfonds, festverzinsliche Wertpapiere - Klasse 4: Der solide ertragsorientierte Anleger,
Volatilität 5,0-10,0%;
Mittlere bis leicht erhöhte Risikobereitschaft;
Empfohlene Geldanlage in Aktien, Aktienfonds, ETFs mit Standardwerten - Klasse 5: Der konservativ-Wachstumsorientierte Investor,
Volatilität 10-15%;
Erhöhte Risikobereitschaft;
Geldanlage in OTC Aktien (nicht börsennotiert), Aktien aus Drittländern, Währungsanleihen mittlerer Bonität, Hochzins-Staatsanleihen - Klasse 6: Der wachstumsorientiert-spekulative Anleger,
Volatilität 15-25%;
Hohe Risikobereitschaft;
Geldanlage in Optionsscheine, Futures, Dividendenfonds, Junk Anleihen - Klasse 7: Der extrem spekulative Investor,
Volatilität über 25%;
Sehr hohe Risikobereitschaft;
Geldanlage in Hedgefonds, Branchenfonds, Drittländerfonds, Venture Capital
Bei dieser Einteilung sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass sie anhand von Fondsprodukten erstellt wurde und für andere Finanzinstrumente nicht einfachhin übernommen werden kann. Wenn sie konkrete Finanzprodukt-Klassen benennt („Sparbrief“, „Rentenfonds“), dann handelt es sich in der Regel um die Art der Mischung des zugrundeliegenden Fonds, nicht um ein reines Portfolio der genannten Produktklasse.
Das „Test“-Magazin hat im „Finanztest“ eine eigene Risiko-Klassifizierung erstellt, die den Aktienindex „MSCI World“ zum Anker nimmt und von ihm ausgehend 12 Risikokategorien einteilt. In diesem Tableau wird die „Pechrendite“ gemessen, also sozusagen das worst-case-Szenario anhand tatsächlicher Szenarien (mit anderen Worten die Leitfrage: „Was wäre die Rendite gewesen, wenn wir Pech gehabt hätten?“); sie bildet den Maßstab für die Einteilung von Produkten zur Risikoklasse, die dann in Relation zum MSCI World angegeben wird.
So hilfreich jegliche Klassifizierung für einen ersten Zugang sein mag, so sehr muss letztendlich auf das eigentliche Anlageprodukt geschaut werden, inwieweit es der tatsächlichen Risikobereitschaft bzw. dem Sicherheitsbedürfnis angemessen ist. Viele Finanzmarkt-Produkte sind heute in einer Komplexität aufgestellt, die einfache Kategorisierungen nicht mehr widerspiegeln können.
Darüber hinaus ermöglichen es Portfolio-Strategien, mit verschiedenen Finanzinstrumenten unterschiedliche Risiken in unterschiedlichen Gewichtungen und in gegenseitiger Stützung („hedging“) miteinander so zu verknüpfen, dass die Gefahren kalkulierbar und tragbar werden.
Welche Hilfen für die Kapitalanlage gibt es für Privatanleger?
Der Finanzmarkt mit seinen vielen verschiedenen Bereichen und Instrumenten scheint auf den ersten Blick schier unübersichtlich und nicht durchschaubar, letztlich ein Ort nur für Profis zu sein.
Daher gibt es im Jahre 2021 von Manuals zur Depot-Erstellung bis zu Leitfäden zum Erwerb von Immobilien verschiedenste Hilfestellungen, anhand derer auch kleinere Kapitalgeber Zugänge zu den Funktionsweisen des Marktes und der Angebote bekommen sollen.
Wichtige Hilfen können sein:
Internet: Stichwortsuche
Über die verschiedenen Suchmaschinen ist es möglich, zu fast jedem beliebigen Begriff aus der Welt der Wirtschaft Erklärungen und Antworten zu bekommen, die eine erste Orientierung verschaffen können. Nach welchen Kriterien dabei die ersten Suchergebnisse aufgelistet werden, ist ein Geheimnis des jeweiligen Anbieters, ist aber außerhalb bezahlter Anzeigen in aller Regel mit einem „Relevanz-Merkmal“ gekoppelt.
Mit anderen Worten, die vorgeschlagenen Suchergebnisse bieten zu den gesuchten Themen tatsächlich wichtige Informationen. Ob sie im einzelnen auch verständlich sind für den Suchenden, wird jeder selbst entdecken müssen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten kann es sein, dass man mit den zur Verfügung stehenden Suchbegriffen und Verknüpfungen an seine Grenzen kommt.
Internet: Seminare und Tutorials
Einen vertiefenden Schritt hinein in das Verständnis von Zusammenhängen bieten Tutorials und Seminare, die beispielsweise über YouTube oder direkt auf Anbieter-Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Auch große Investment-Unternehmen haben mitunter Tutorials zu verschiedenen Themen auf ihren Internet-Auftritten.
Hier werden die verschiedenen Begriffe, die für den Finanzmarkt und seine Produkte und Funktionsweisen eine Rolle spielen, nicht nur im Einzelnen erklärt, sondern miteinander in Zusammenhang gebracht.
Auch zielgruppenspezifische Seminare (z.B. „Seminar für Frauen“ der Deutschen-Börse-Academy) sind mittlerweile in Live-Streams belegbar.
Seminare für Privatanleger
In eigens auch von Volkshochschulen angebotenen Seminaren kann man von Kennern der Materie in viele Marktbereiche eingeführt werden.
Ob Aktienseminar für Einsteiger, ein Überblick über die verschiedenen Investmentfonds (ETF, Index, AIF, Aktien, Anleihen), bis hin zu Detailfragen („Was ist shorten?“, „wie funktioniert ein Leerverkauf?“, „warum sind Futures riskant?“, „was ist eine Wertpapierleihe?“, „wozu brauche ich ein Depot?“ kann man mit einem persönlichen Gegenüber inmitten einer interessierten Gruppe seine Fragen klären und das Wissen erweitern.
Beratung für Privatanleger
So sehr Wissen helfen kann, und so sehr es heutzutage auf verschiedensten Wegen vermittelt werden kann:
Wenn es um Fragen rund um die eigene Kapitalanlage geht, ist persönliche Beratung in aller Regel unverzichtbar.
Nur im intensiven Gespräch über die eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten ist es letztlich erreichbar, aus der Vielzahl an Angeboten diejenigen herauszufiltern, die den persönlichen Zielen am genauesten Rechnung tragen.
Seriöse Internetangebote aus dem Bereich der Finanzwelt verweisen deshalb auch immer auf das persönliche Beratungsgespräch, das durch nichts anderes ersetzt werden kann.
Beratung kann in sehr verschiedenen Formen geschehen: Banken bieten Beratung an, wenn Kunden Interesse an einem Depot für Wertpapiere und dessen Zusammensetzung erkennen lassen; auch andere deutsche Finanzdienstleister bieten honorar- oder provisionsbasierte Beratung an, oft im Hinblick auf spezielle Segmente möglicher Investments.
Rechtliche Unterstützung
Hat man seine Anlage-Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen und mit eingehender Information und Beratung getroffen, bedarf es im schlechten Fall manchmal noch einer weitergehende Unterstützung, nämlich der rechtlichen.
Wenn ein Investment unerwartet schlecht verläuft oder ein Unternehmen in die Insolvenz gerät, landen Entschädigungsfragen etc. oft vor Gericht.
In Deutschland gibt es im Jahre 2021 für viele dieser Fälle Kleinanleger-Vertretungen, die sich der Sache „des kleinen Mannes“ annehmen. Beispiele solcher Vereinigungen sind die „Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.“ (SdK) oder die „Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz“ (DSW), die sich z.B. in der Klage gegen Wirecard maßgeblich engagieren. Sie bilden aus vielen einzelnen Betroffenen eine große Gruppe, deren Stimme leichter Gehör findet.
– Aktuelle Kunden-Favoriten:
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Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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