Anleger
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Was ist ein Anleger?
Der Begriff des „Anlegers“ ist im Deutschen doppeldeutig: Er bezeichnet zum einen den Anleger für ein Schiff (wie etwa im Hafen Hamburg), zum anderen denjenigen, der sein Geld anlegt. Um diesen Anleger im zweiteren Sinne geht es in diesem Artikel. Synonyme Begriffe sind Kapitalanleger, Kapitalgeber, Geldgeber oder Investor.
Für unsere Ohren mag „Investor“ vielleicht professioneller klingen, während bei „Anleger“ möglicherweise etwas braveres und unbescholteneres mitschwingt, aber diese eher emotionalen Konnotationen sollen für das, worum es geht, keine Rolle spielen.
Es geht um diejenige natürliche oder juristische Person, die mit ihren Geldmitteln als Akteur (Wirtschaftssubjekt) auf dem Markt der Kapitalanlagen und Finanzinstrumente auftritt zum Zwecke der Vermögensmehrung.
Natürliche Person (auch „physische Person“ genannt) Der einzelne Mensch als Rechtssubjekt und damit Träger von Rechten und Pflichten.
Für die Aktivität auf dem Finanzmarkt kommen nur natürliche Personen in Frage, deren volle Geschäftsfähigkeit gegeben ist, also – zumindest in Deutschland und vielen weiteren Ländern – Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Im juristischen Sprachgebrauch wird dies als „besondere Rechtsfähigkeit“ bezeichnet, im Gegensatz zur allgemeinen „Vollrechtsfähigkeit“ aller natürlichen Personen. Die volle Geschäftsfähigkeit ist Voraussetzung für die volle Vertragsfähigkeit als Handlungsgrundlage für rechtlich bindende Finanzmarktaktivitäten.
Juristische Person: Das sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Selbständigkeit. Man unterscheidet:
– privatrechtliche juristische Person
Eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und eingetragene Genossenschaften (eG);
– juristische Person des öffentlichen Rechts
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), also Staat, die Gemeinden, Gemeindeverbände, Kirchen und viele kirchliche Gemeinschaften, auch öffentliche Sparkassen, Anstalten des öffentlichen Rechts (Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Kasernen) und ses witeren Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“, „Stiftung Berliner Mauer“, „Klassik Stiftung Weimar“).
Im Gegensatz zu den natürlichen Personen sind juristische Personen immer voll geschäftsfähig und damit auch voll vertragsfähig, können also jederzeit rechtlich bindende Verträge auf dem Finanzmarkt abschließen.
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Was ist der Finanzmarkt?
Der Begriff des Finanzmarktes steht, wenn man ihn im engeren Sinn gebraucht, im Gegensatz zu dem des Gütermarktes. Allerdings kann man auch auf dem Gütermarkt als Anleger/Investor auftreten, genauso wie als Konsument/Verbraucher. Um nicht in übergroße Komplexität verfallen zu müssen, geht es in diesem Artikel jedoch nur um den Anleger auf dem Finanzmarkt.
Dieser untergliedert sich in vier Teilbereiche:
Diese Untergliederung ist zumindest in Teilen etwas theoretisch, denn es gehen beispielsweise Kredite und Kapital (mit den entsprechenden „Märkten“ im Hintergrund) meist Hand in Hand, ohne dass die Akteure örtlich oder zeitlich den „Markt“ wechseln würden.
Wenn auch der Devisenmarkt mit täglich über 6 Billionen US-Dollar Handelsvolumen (2021) nach wie vor mit Abstand der umsatzstärkste Markt ist, so sind für die meisten Privatanleger doch der Geld-, Kapital- und Kreditmarkt die entscheidenden Orte des Handelns: Wer über Spareinlagen verfügt (Geldmarkt), in Wertpapiere und/oder Fonds investiert (Kapitalmarkt) oder einen Hausbau finanziert (Kreditmarkt), wird über die entsprechenden Finanzströme als Teilnehmer des jeweiligen Marktes erfasst.
Der Gütermarkt wird über eigens konzipierte Finanzmarktprodukte ebenfalls auf dem Kapitalmarkt erfasst, soweit es sich nicht um reine Verbrauchs- und Konsumgüter handelt: Die sogenannten Sachwerte (allen voran Immobilien, aber auch Infrastrukturgüter wie Flugzeuge, Schiffe, Container, Energieerzeugungsanlagen, Elektromobilität) werden in Alternativen Investmentfonds (AIF) zu Geldanlagen strukturiert und als Anlagemöglichkeit auf dem Kapitalmarkt angeboten.
Im Gegensatz dazu sind die Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere (OGAW, engl. Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities / UCITS) reine Wertpapier-Investmentfonds.
Der Begriff des Mischfonds begegnet in zweierlei Zusammenhängen: Einmal meint er die Mischung von Aktien- und Anleihen (oder auch weiteren Wertpapieren) im Bereich der OGAW; im eigentlichen Sinn der Definition handelt es sich allerdings um einen Fonds, bei dem Wertpapier- und Sachanlagen miteinander gemischt werden, wodurch er zum Bereich der AIF gehört.
Welche Kategorien von Anlegern gibt es?
Auf den verschiedenen Märkten sind sehr unterschiedliche Wirtschaftssubjekte tätig, von Staaten über Banken und Großunternehmen hin zu Stiftungen, Einzelpersonen und Kleinanlegern. Jedes dieser Wirtschaftssubjekte verfolgt eigene Ziele und handelt nach seiner eigenen Logik.
Zwischen all diesen Akteuren wird auf allen Bereichen des Marktes ständig Angebot und Nachfrage mittels des Preises austariert.
Wichtige Komponenten dabei sind das im Hintergrund eines Akteurs stehende Finanzvolumen, Markterfahrung und Marktkenntnisse.
Da diese Komponenten entscheidende Faktoren für das Entstehen eines fairen Marktes darstellen, sieht der Gesetzgeber als Regulator des Marktgeschehens die Notwendigkeit, die Anleger in drei verschiedene Kategorien einzuteilen und mit gestaffelten Schutzrechten zu versehen.
Im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aus dem Jahr 2013 werden die Kategorien definiert, denen ein Anleger zuzuordnen ist (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 31-33 KAGB).
Die drei grundsätzlichen Kategorien für Anleger sind:
Privater Anleger | Semi-professioneller Anleger | Professioneller Anleger |
Dabei schließen sich die Kategorien des professionellen Investors und des Privatanlegers gegenseitig aus: Man kann nicht beides sein, sondern gehört entweder der einen oder der anderen Kategorie an. Allerdings ist es möglich, zwischen beiden Kategorien zu wechseln.
Semiprofessionelle Anleger
Semiprofessioneller Anleger hingegen ist eine Zuordnung, die in bestimmten Hinsichten erfolgen kann, ohne dass man seinen grundsätzlichen Status als privater oder professioneller Investor aufgibt.
Die Einordnung wird jedem Anleger zugeschrieben, der mindestens 200.000 Euro investiert und schriftlich bestätigt, für die betreffende Investition über ausreichend Sachverstand, Kenntnisse und Erfahrungen für eine eigenständige Anlageentscheidung zu verfügen (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB).
Gleiches gilt für Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften mit mehrheitlicher Bund/Länder-Beteiligung, die mit Bund und Land zusammen in einen Spezial-AIF investieren.
Von vornherein gilt als semi-professioneller Anleger lediglich, wer mindestens 10 Millionen Euro in ein Investmentvermögen anlegt (§ 1 Abs. 19 Nr. 33c KAGB).
Zum semi-professionellen Investor wird man also im Hinblick auf ein bestimmtes Investment – für jedes andere Investment kann man (weiterhin) entweder als privater oder professioneller Investor gelten (wobei letzterer Fall nur theoretisch eintritt: die Regelungen dienen dem Anlegerschutz, der im Zweifelsfall immer auf seiner höchsten Stufe zu veranschlagen ist; tritt jemand im Hinblick auf ein bestimmtes Investment als semi-professioneller Anleger auf, wird man im Zusammenhang mit anderen Investments höchstens von Semi-Professionalität, nicht aber von voller Professionalität ausgehen).
Professionelle Anleger
Unter den professionellen Investoren unterscheidet man die geborenen („von Natur aus“) und die gekorenen („nach Antrag und Prüfung als solche eingestufte“) Profis. Erstere sind die sogenannten institutionellen Anleger, letzteres Privatanleger, die nach der Prüfung eines entsprechenden Antrags als Profis eingestuft werden. Voraussetzung für die Genehmigung des Antrages ist das Vorliegen von mindestens zwei der folgenden drei Kriterien:
- In den vier zurückliegenden Quartalen hat der Investor auf dem relevanten Markt durchschnittlich pro Quartal 10 Transaktionen von erheblichem Umfang (>25.000€) abgeschlossen;
- Das Volumen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Investors übersteigt 500.000€;
- Der Investor war mindestens 1 Jahr lang im beruflichen Zusammenhang mit dem Marktgeschehen befasst, weist also marktspezifische Kenntnisse und Erfahrung auf.
Von voller Professionalität wird von vornherein bei institutionellen Anlegern ausgegangen, sofern sie nicht aufgrund des gerade Gesagten als semi-professionell einzustufen sind. Institutionelle Investoren sind:
- Banken, Finanz- und Kreditinstitute
- Wertpapierfirmen
- Versicherungen
- Pensionskassen
- Bund und Länder
- Staaten, Staatsfonds
- Großunternehmen
- Vermögensverwaltungen
- Fonds (OGAW und AIF)
- Stiftungen und Kirchen
Lediglich bei kleineren Unternehmen und Stiftungen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung der Kommunen tritt die Regelung für Semi-Professionalität in Kraft, obwohl sie ihrer Definition nach als Institutionen gelten können.
Das liegt im Falle der Kommunen neben den geringeren Summen und der oftmals als zu gering veranschlagten umfassenden Marktkenntnis vor allem daran, dass sie nicht als regionale Regierungen zu klassifizieren sind (die nach § 31 Wertpapierhandelsgesetz/WpHG dann als professionell einzustufen wären; Entscheidung der BaFin von 2010),.
Im Falle der kleineren Unternehmen und Stiftungen scheitert es schlicht an den anfallenden Beträgen und mangelndem Fachwissen (vgl. oben: Voraussetzungen für Privatkunden für den Antrag auf professionelle Einstufung).
Private Anleger
Alle anderen Investoren werden ex negativo (weil und insofern sie keiner der anderen beiden Kategorien angehören) als Privatanleger betrachtet. Für sie gilt der volle Schutz der verschiedenen Gesetze, da sie als schützenswerte Marktteilnehmer angesehen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass sie weder über ausreichende fachliche Kenntnisse noch genügend Erfahrung verfügen; zudem macht ihr geringes Anlagevolumen sie zu schwächeren Partnern auf dem Markt, bei dem es insgesamt um enorme Summen geht.
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Risiko-Arten und Risiko-Klassen für Anleger
Die Spannweite dessen, was es auf den Märkten an Anlagemöglichkeiten gibt, ist sehr breit, einen Überblick zu gewinnen dementsprechend schwierig.
Allen Investoren gemeinsam ist das Streben nach Gewinnen; in Verbindung mit der Einsicht, dass die Höhe der Ertragschancen unmittelbar mit der Höhe der eingegangenen Risiken gekoppelt ist, haben sich verschiedene Klassifizierungen etabliert, die anhand der Risiken eine relativ schnelle und präzise Einordnung von Geldanlagen erlauben.
Dabei sind die Risiko-Arten an die Form der Geldanlage gekoppelt, die Risiko-Klassen an die Risikobereitschaft bzw. das Sicherheitsbedürfnis der Anleger.
Risiko-Arten
Grundsätzlich kann nach drei Arten des Risikos eingeteilt werden, nämlich Zins-, Kurs- und Währungsrisiko. Während die Zinsentwicklung in aller Regel nur mäßige Ausschläge kennt, sind Kurse und Währungen unter Umständen und erfahrungsgemäß durchaus starken Schwankungen (=Volatilität) ausgesetzt.
Zinsen sind darüber hinaus mit Fremdkapital verbunden, Kurse und Währungen stellen Eigenkapitalbeteiligungen dar; Fremdkapital ist mit höheren Sicherheiten verbunden als Eigenkapital, das bis zum Totalverlust in die Haftung genommen werden kann.
Nach Risiko-Arten ergibt sich daher folgendes Tableau von Finanzanlagen:
Totalverlustrisiko = Anlageklasse E:
Ohne Risiko = Anlageklasse A: | Festzins, kursstabil Sichteinlagen, Termingeld, Spareinlagen, Sparbriefe |
Nur Zinsrisiko = Anlageklasse B: | Kursstabile Zinsprodukte Kapitallebensversicherungen, Staatsanleihen mit Triple-A-Rating |
Zins- oder Kursrisiko = Anlageklasse C: | Leicht volatile Zinsprodukte, wenig volatile Aktien und Fondsprodukte Immobilien, Optionsanleihen, Rentenfonds in Euro, Anleihen, Geldmarktfonds |
Zins-, Kurs- und Währungsrisiko = Anlageklasse D: | Volatile Produkte Edelmetalle, Aktienfonds, ETFs, Fremdwährungsanleihen, Investmentzertifikate |
Sehr volatile Finanzinstrumente mit Eigenkapital Aktien, Hedgefonds, Venture Capital, Rohstoffe, Futures, AIF |
Diese Einteilungen stellen Klassifizierungen dar, die im Einzelfall (auf das einzelne Anlageprodukt hin) überprüft und gegebenenfalls auch korrigiert werden müssen – heutige Finanzmarktprodukte weisen oft eine Komplexität an Sicherungsmechanismen bzw. Anlagestrategien und Portfoliomischung auf, die generelle Einschätzungen und Einstufungen schwierig machen.
Risiko-Klassen
Den Kapitalanlagemöglichkeiten haften bestimmte Risiken qua Struktur des Produktes an, siehe die eben genannten Risiko-Arten. Dem steht auf Seiten der Investoren eine Haltung zu Sicherheit bzw. Risiko gegenüber, die sich ebenfalls klassifizieren lässt.
Für die Kunden von Fondsprodukten ist diese Einstufung vorgeschrieben (SRRI = Synthetic Risk Reward Indicator), für alle anderen Produkte kann sie sich aber als ebenso hilfreich und erhellend erweisen:
Klasse 1, sehr niedriges Risiko: | Sicherheit (Volatilität pro Jahr 0-0,5%) Sparbriefe, Tagesgeld, Festgeld, Bausparverträge, Euro-Geldmarktfonds |
Klasse 2, niedriges Risiko: | Sicherheits-orientiert (Volatilität 0,5-2%) Rentenfonds mit ausgezeichneter Bonität (AAA), Kapitallebensversicherungen |
Klasse 3, mittleres Risiko: | Konservativ Sicherheits-orientiert (Volatilität 2,0-5,0%) Euro-Anleihen mit guter Bonität, Mischfonds, festverzinsliche Wertpapiere |
Klasse 4, mittleres bis erhöhtes Risiko : | Solide Ertrags-orientiert (Volatilität 5,0-10,0%) Aktien, Aktienfonds, ETFs mit Standardwerten |
Klasse 5, erhöhtes Risiko: | Konservativ Wachstums-orientiert (Volatilität 10-15%) OTC (nicht-börsengehandelte) Aktien, Aktien aus Drittländern, Währungsanleihen mittlerer Bonität, Hochzins-Staatsanleihen |
Klasse 6, hohes Risiko: | Wachstums-orientiert/spekulativ (Volatilität 15-25%) Optionsscheine, Futures, Junk Anleihen, Dividendenfonds |
Klasse 7, sehr hohes Risiko: | Extrem spekulativ (Volatilität über 25%) Hedgefonds, Branchenfonds, Drittländerfonds, Venture Capital |
Auch bei dieser Einteilung muss letztlich auf das einzelne Anlageprodukt geschaut werden, ob es tatsächlich der jeweiligen Risikobereitschaft bzw. dem Sicherheitsbedürfnis entspricht.
Es gibt durchaus auch andere Produkt-Einteilungen und Anleger-Profilbeschreibungen, die helfen können, eine Vorauswahl gemäß den eigenen Zielen und Bedürfnissen zu treffen.
Oft ergibt sich aber erst im eingehenden Beratungsgespräch, wie genau welche Charakteristika zu gewichten sind für die Anlage-Entscheidung.
Welche Schutzmechanismen gelten für Privatanleger?
Die Schutzmechanismen umfassen vor allem diejenigen Finanzmarkttransaktionen, mit denen ein erhöhtes Risiko verbunden ist und die für private Anleger unmittelbar oder mittelbar zugänglich sind, also unmittelbar die Geschäfte auf dem Kapital- und Kreditmarkt, mittelbar diejenigen auf dem Devisenmarkt (nur über Banken und Broker zugänglich).
Kapitalanlagen auf dem Geldmarkt sind zwar auch von rechtlichen Regelungen umgeben, tragen aber in aller Regel wesentlich geringere Risiken in sich als die typischen Kapitalmarkt-Investments wie Wertpapiergeschäfte und Fonds-Beteiligungen.
Bei Krediten und Darlehen
Für Kredite (bei längeren Laufzeiten spricht man auch von Darlehen) müssen sowohl die Kreditgeber wie die Kreditnehmer umfassende Informationen austauschen, bevor der Vertrag zustande kommen kann und rechtsgültig wird.
Insbesondere gilt dies für die jeweiligen Rechte und Pflichten, z.B. Vertragslaufzeit, Zinszahlung, Bonität/Sicherheiten, Kündigungsbedingungen etc. (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch/BGB §§ 488 ff.)
Im Wertpapierhandel
Bei Wertpapiergeschäften sind die entsprechenden Berater nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, umfassende Informationen zur geplanten Anlage vorzulegen, insbesondere über die Funktionsweise des gewünschten Produktes und die damit verbundenen Risiken, aber auch über die anfallenden Produkt- und Depotkosten.
Die Berater – ob von Seiten einer Bank, eines Finanzdienstleister oder einer Anlageberatung – dürfen nur solche Produkte empfehlen, die den Anlagezielen des Investors entsprechen (suitability-Regel bzw. product governance). Der gesamte Beratungsvorgang muss schriftlich dokumentiert sein.
Unterlässt die Beratung die Dokumentation oder Information, ist sie mitunter haftbar, falls dem Anleger ein Schaden entsteht, wenn dieser Schaden nachweislich auf fehlende Informationen zurückzuführen ist.
Eine Wertpapier-Order über Banken und Finanzinstitute kann mit verschiedenen Zusatzoptionen vorgenommen werden. Auch darüber muss die Beratung informieren, damit der Privatanleger für sich eine gute Wahl treffen kann (z.B. ab welchem Preisverfall ein Aktienbestand auf jeden Fall sofort verkauft werden soll – „stop loss“-Marke genannt).
Neben dem organisierten Wertpapiermarkt gibt es den sogenannten Freihandel. Hier gelten wesentlich geringere Anforderungen, weshalb Vorsicht geboten ist. Wer keine dokumentationspflichtige Beratung in Anspruch nimmt, kann anschließend auch niemand anderes als sich selbst verantwortlich machen, wenn mit der Anlage etwas nicht nach Plan läuft.
Bei Fonds-Beteiligungen
Da Fonds-Beteiligungen (von ETFs über Indexfonds bis hin zu Alternativen Investmentfonds) ein immer größeres Marktvolumen einnehmen und auch vermehrt von Privatanlegern nachgefragt werden, wurde gemäß europäischer Vorgaben ein eigenes Gesetz erlassen, das sich mit Investmentvermögen (also Fonds) befasst, das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Es löste 2013 das alte Investmentgesetz ab.
- Wertpapierfonds (OGAW)
Setzt sich ein Fonds hauptsächlich aus Wertpapieren zusammen, spricht man von einem Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere / OGAW. Es gelten weitgehend die gleichen Regeln, die im vorigen Abschnitt zum Wertpapierhandel dargelegt wurden; hinzu kommen allerdings Regelungen zur Veröffentlichung der Anlagebedingungen und zu den Inhalten des Verkaufsprospektes.Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Verwahrstelle erforderlich (§§ 68 ff. KAGB), deren Aufgabe es ist, bestimmte Kontrollfunktionen und Veröffentlichungspflichten sowie Haftungen zu übernehmen.
Alle diesbezüglichen Angaben und zusätzlichen Kontrollmechanismen werden im Gegensatz zum Einzelinvestment in Aktien erforderlich, weil es sich um ein breites Spektrum an Wertpapieren handeln kann, über das der Anleger sich nicht im Einzelnen bis ins Detail hinein informieren kann.
Die Anlagebedingungen und der Verkaufsprospekt müssen diese notwendigen Einzelheiten verständlich zusammenfassen, damit der Anleger eine qualifizierte Anlage-Entscheidung treffen kann.
Die Verwahrstelle hat sicherzustellen, dass der OGAW nach Maßgabe des Gesetzes seinen Pflichten nachkommt.
- Sachwertfonds: Alternative Investmentfonds (AIF)
Alle Fonds, die hauptsächlich nicht in Wertpapiere investieren, werden Alternative Investmentfonds genannt. (§ 1 Abs. 3 KAGB).Sind sie für Privatanleger offen, werden sie Publikums-AIF genannt; für diese Investmentfonds ist vorgegeben, für welche Art von Sachwerten sie aufgelegt werden dürfen (vgl. § 261 KAGB):
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestand- und -ersatzteile,
- Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden,
- Infrastruktur für die bisher genannten Vermögensgegenstände,
- Container,
- Private Equity,
- Mischfonds (gemischt aus den oben genannten Vermögensgegenständen und Wertpapieren)Publikumsfonds können risikogemischt oder nicht risikogemischt sein; der Verkaufsprospekt muss diesen Unterschied klar benennen. Für erstere gilt eine Mindestbeteiligung von 10.000€ (in Ausnahmen 5.000€), für letztere 20.000€. Der Gesetzgeber will mittels der höheren Einstiegssumme offensichtlich angesichts des höheren Risikos eine reflektiertere Entscheidung fördern.
- Sachwertfonds: Publikums-AIF
Für alle Publikums-AIF gelten umfassende Regelungen, die beim interessierten Anleger eine breite Informationsgrundlage schaffen und ihn dadurch zu einer fundierten Anlageentscheidung verhelfen sollen; sie betreffen unter anderem:- Aushändigung der wesentlichen Anlegerinformationen (wAI). Sie müssen vorher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht und genehmigt werden (vgl. §§ 163 u. 297 KAGB);
- Aushändigung des Verkaufsprospektes mit Mindestangaben (§ 165): wie werden die Erträge verwendet, Rückgaberechte, Anlageziele, Risikoprofil, Sicherheiten, Kosten, typisches Anlegerprofil, Verwahrstelle; Vergütung des Managements,…;
- Aushändigung des letzten veröffentlichten Jahres- und/oder Halbjahresberichtes;
- Informationen zum jüngsten Nettoinventarwert bzw. Marktpreis des geplanten Investmentvermögens;
- Aushändigung des Gesellschaftervertrags;
- Evtl. Aushändigung des Treuhandvertrags;
- Risikohinweise, Widerrufshinweise und Auskunft zum Risikomanagement;
- Kostentransparenz (detailliertes Ausweisen aller entstehenden Kosten von Beginn bis Ende des Investments);
- Regelung des Bewertungsverfahrens und Einsetzung einer geprüften Verwahrstelle für das geplante Investmentvermögen;
- Beschränkung von Leverage (Einbringen von zusätzlichem Fremdkapital; § 263);
- Veröffentlichungspflichten (§§ 298ff).
Privatanleger können außerdem ab 200.000€ in Spezial-AIF investieren; sie müssen dazu ausreichende Kenntnisse, Sachverstand und Erfahrung nachweisen und werden für diesen Fonds und durch dieses Investment zum semi-professionellen Anleger.
Allerdings gelten dann nicht mehr alle Bestimmungen des KAGB, so dass für diese Investition wesentlich weniger Rechtsschutz gegeben ist.
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Was sollten Anleger beachten?
Wer sein Geld auf dem Finanzmarkt anlegen will, tut das – siehe die Definition eines Anlegers – zum Zwecke des Vermögenserhalts bzw. der Vermögensmehrung; die zu erzielende Rendite spielt also eine wichtige Rolle für die Anlage-Entscheidung.
Rendite-Orientierung heißt: Risiken eingehen
Die wohl wichtigste Grundregel für jede Form der Geldanlage ist es, dass Rendite und Sicherheit in aller Regel umgekehrt miteinander gekoppelt sind:
Beratung und Ausgabeaufschlag für Anleger
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die mit einem Finanzprodukt verbundenen Kosten. Da sie aus Sicht des Anlegers zunächst einmal die Rendite schmälern, geht das Bestreben meist dahin, diese Kosten möglichst gering zu halten – ein verständlicher Ansatz.
Allerdings entstehen rund um eine Finanzanlage sehr unterschiedliche Kosten, die unterschiedlich zu bewerten sind. Sowohl bei den Initialkosten zu Beginn eines Investments als auch bei den laufenden Kosten sind Positionen enthalten, auf die man als Anleger nicht leicht verzichten sollte:
Viele Finanzinstrumente, insbesondere Fonds-Beteiligungen, sind mit einem Ausgabeaufschlag (Agio) versehen, der dem Vermittler des Produktes zukommt. Er ist zugleich der Berater und persönliche Ansprechpartner für die zu treffende Anlage-Entscheidung.
Mit dem Ausgabeaufschlag bezahlt man im Grunde genommen dessen Professionalität: Sein Beruf besteht darin, sich einen Überblick über das Marktgeschehen zu verschaffen und Anlagemöglichkeiten zu eruieren, zu prüfen und zu bewerten.
Die Beratung wird entweder über Honorar oder Provision finanziert. Beides muss dem Anleger gegenüber offengelegt werden und erlaubt ihm die Überlegung, ob eine provisionsbasierte Beratung letztlich genauso unabhängig sein kann wie die Honorarberatung, und für welche Art der Beratung man sich dann lieber entscheidet.
Das Internet macht es heute sogar möglich, sich ganz/weitgehend ohne persönliche Beratung selbst auf die Suche nach den erforderlichen Informationen zu machen und entsprechende Abschlüsse zu tätigen.
Sehr häufig hilft allerdings erst die individuelle (und möglichst unabhängige) Beratung dazu, gemäß dem eigenen Anlegerprofil das richtige Finanzinstrument herauszufinden und sich nicht in unkalkulierbare Risiken zu begeben. Daher gilt:
Aber natürlich ist nicht jede Beratung automatisch gut. Um eine erste Orientierung zu gewinnen, sollte man sich Gedanken über die möglicherweise hohe (Un-)Abhängigkeit von Beratern machen und außerdem einen Blick in die normalerweise öffentlich zugänglichen Zahlen werfen – welche Erfolgshistorie kann eine Beratung vorweisen, welche Performance haben die vermittelten Produkte in der Vergangenheit erzielt, wie lange ist die Beratung schon auf den verschiedenen Märkten tätig,…
Laufende Kosten für Anleger
Viele Finanzinstrumente sind mit laufenden Kosten verbunden: Depotgebühren, Zahlungen für das Fonds-Management, Instandhaltungskosten bei Immobilien und anderen Sachwerten und vieles andere mehr.
Auch in diesem Bereich werben Internet-Angebote oft mit sehr geringen Kostenansätzen und machen sich dadurch erst einmal sehr attraktiv für den Anleger.
Allerdings sollte man sehr genau hinschauen, wodurch die laufenden Kosten entstehen. Wenn beispielsweise externe Prüfmechanismen und ein umfassendes Risikomanagement Kosten verursachen, sind diese Kosten möglicherweise als sehr sinnvoll in Kauf zu nehmen im Vergleich zu niedrigeren Kosten ohne diese gut ausgebauten Mechanismen.
Wiederum gilt:
Risikomischung und Portfolio-Diversifikation
Für viele Fonds-Beteiligungen ist sie ohnehin gesetzlich vorgesehen, für jede Form von Portfolio-Erstellung ist sie sinnvoll: Die Mischung der Gefahren, die sich mit den verschiedenen Investments verbinden.
Unter „Portfolio“ versteht man im übertragenen Sinn die „Sammelmappe“ an laufenden Investments, also beispielsweise die „Sammlung“ aus einer Immobilienbeteiligung, einem Aktien-Einzelinvestment und einer ETF-Geldanlage.
Dahinter verbirgt sich letztendlich der Gedanke, dass nicht alle mit verschiedenen Investments verbundenen Risiken bzw. die möglichen Gefahren gleichzeitig Realität werden (können).
Wer z.B. in seinem Anlage-Portfolio sowohl inflationsgefährdete wie inflationsausgleichende Vermögenswerte hat, muss die Inflation eigentlich nicht mehr fürchten – wenn sie eintritt, sinkt der Wert der inflationsgekoppelten Anlagen.
In gleichem Maße steigt aber möglicherweise der Wert der inflationsausgleichenden Vermögensgegenstände, so dass die Inflation einfach keine Rolle mehr spielt für den Gesamtwert des Portfolios.
Mit anderen Worten: Wer sein Kapital auf verschiedene Anlageklassen streut, kann Risiken gegeneinander abstützen (in der Fachsprache auch hedging genannt).
Viele Markt-Entwicklungen unterliegen ständigen Änderungen. Diese Änderungen resultieren nicht nur aus mehr oder weniger natürlichen Vorgängen, sondern durchaus auch aus staatlichen Eingriffen, wie etwa die nahezu weltweit geführte Diskussion um die Erhöhung des Zinsniveaus zeigt.
Nicht zuletzt darin liegt es begründet, dass sich nicht alle möglichen Gefahren und Risiken aus einem Anlage-Portfolio verbannen oder gegenseitig abstützen/ausschließen lassen. Dennoch:
Welche Anlagestrategien gibt es für Privatanleger?
Das Ziel, Rendite zu erwirtschaften und das eingesetzte Vermögen zu vermehren, ist allen Marktteilnehmern gleich. Unterschiede gibt es allerdings in der dafür gewählten Strategie. Für professionelle und semi-professionelle Investoren sind dies andere als für Privatanleger:
Taktische asset allocation beispielsweise, also die Auswahl von Investitionsmöglichkeiten nach unternehmerischen Gesichtspunkten, spielt für Privatanleger normalerweise keine Rolle – sie müssen keine Konkurrenten schwächen, Marktpositionen ausbauen, Rohstoffe sichern oder dergleichen.
Zwei Grundformen des Investitionsverhaltens werden allerdings immer wieder genannt, die auch hier kurz vorgestellt werden sollen:
Growth Strategie (zu deutsch: Wachstums-Strategie)
Die Investitionsentscheidung fällt vorzugsweise zugunsten von Branchen und Unternehmen, deren Wachstumschancen als besonders hoch eingeschätzt werden. Da es sich um Einschätzungen handelt, ist diese Strategie als eher risikofreudig einzuschätzen und für spekulative Anleger zu empfehlen.
Value Strategie (zu deutsch: Wert-Strategie)
Im Vordergrund der Anlage-Entscheidung stehen Vermögenswerte, bei denen Buch- und Marktwert weitgehend deckungsgleich sind, die also mit starken Substanzwerten aufwarten. Es handelt sich demnach um eine substanz-orientierte, eher konservative Anlagestrategie für sicherheits-liebende Investoren.
Innerhalb der gewählten Ausrichtung kann man dann noch zwischen dem eher defensiven und dem offensiveren Vorgehen unterscheiden, was zu weiteren Abstufungen führt.
Ein weiteres Stichwort, das im Zusammenhang mit Anlage-Strategien oft fällt, ist die multi asset Strategie: Es handelt sich dabei um nichts anderes als die Streuung des eingesetzten Kapitals auf verschiedene Finanzinstrumente zur gleichzeitigen Risikomischung des Portfolios.
Gemeinsam ist allen Strategien die Orientierung am Rendite-Risiko-Level der Investments, wie es schon des öfteren zur Sprache kam. Es steht als Grundgegebenheit der Märkte im Hintergrund aller Anlage-Entscheidungen und -Strategien.
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*gemäß Prognoserechnung
Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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