Geschlossene AIF
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Alle Alternativen Investmentfonds (also auch alle geschlossenen) unterliegen seit 2013 den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB; s.u. mehr dazu), die Einhaltung wird auch noch im Jahr 2021 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Das KAGB bezeichnet in dem Zusammenhang Geschlossene AIF auch als „Investmentvermögen“ oder „Sondervermögen“, die von einer Investmentgesellschaft (dem „Topfbesitzer“) zusammengestellt werden.
Im folgenden Artikel behandeln wir eine dominierende Fonds-Variante innerhalb der AIF (Alternative Investmentfonds) .
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Was ist ein Geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF)?
Ein geschlossener Alternativer Investmentfonds stellt eine bestimmte Form innerhalb der Anlagemöglichkeiten auf dem Finanzmarkt dar, der folgende Merkmale aufweist:
- Es ist ein Fonds: Das bedeutet, wie in einen Topf werden vom „Topfbesitzer“ von verschiedensten Seiten Mittel gesammelt für einen bestimmten Verwendungszweck. (Ein Fonds ist dadurch die Alternative zu einer Einzelinvestition, z.B. einem Hauskauf, dem Kauf eines Goldbarren oder der Übernahme eines Unternehmens durch EINE Person/Institution.)
- Es geht um Investitionen: Die mit dem „Topf“ eingesammelten Mittel sind Gelder, mittels derer der Topfbesitzer (=Geldeinsammler) Investitionen tätigt.
- Es ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF): Im Gegensatz zum „normalen“ Investmentfonds werden die Mittel aus dem Topf nicht in Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Zertifikate) angelegt, sondern in Sachwerte investiert (z.B. Immobilien, Private Equity, Flugzeuge, Schiffe etc). In der Natur von Sachwerten liegt es, dass die Rendite mit der Bewirtschaftung der Sache über die gesamte Laufzeit der Beteiligung erzielt wird, nicht vorrangig mit steigenden Kurswerten (wie bei Aktien) oder festen Zinssätzen (wie bei Anleihen).
- Der Fonds ist geschlossen: Das bedeutet, dass nur bis zu einer bestimmten Höhe Geld eingesammelt und nur für ein bestimmtes Projekt investiert wird. (Im Gegensatz dazu sammelt ein offener Investmentfonds fortlaufend und unbegrenzt Mittel für immer neue Projekte ein.)
Wie unterscheidet man Geschlossene AIF noch weiter?
Diese ohnehin schon speziellen Fonds werden in sich noch einmal unterschieden nach ihrer Zugänglichkeit für Anleger. Geschlossene AIF unterteilen sich weiter in:
- Geschlossene Spezial-AIF richten sich an institutionelle und professionelle Investoren (z.B. Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Family Offices). Die Mindestanlagesumme liegt in der Regel bei 200.000 €.
- Geschlossene Publikums-AIF sind mit Beteiligungen ab 5.000 € auch für Kleinanleger offen.
Geschlossene Alternative Investmentfonds sind eine Form der Geldanlage mit mittel- bis langfristiger Kapitalbindung: Anders, als an der Börse, sind die Anteile an diesen Fonds nicht im Tagesgeschäft kauf- und verkaufbar; wer Anteile an geschlossenen Alternativen Investmentfonds erwirbt, geht davon aus, sein Geld 5-10 Jahre (teilweise sogar länger) in dieser Kapitalanlage zu binden.
Will man vorzeitig aus seinem finanziellen Engagement im Fonds aussteigen, ist man für den Verkauf seiner Anteile auf den sogenannten Zweitmarkt angewiesen (sie dazu unten mehr).
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Welche Investments gibt es im Bereich „geschlossene AIF“?
Für einen geschlossenen Spezial-AIF (also ein Finanzmarktprodukt für den eingeschränkten Kreis institutioneller und professioneller Investoren) gibt es ein schier unbegrenztes Spektrum an Sachwerten, in die das eingesammelte Geld investiert wird. Als Beispiele seien genannt: Medienfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds, Waldfonds.
Wie sieht die Regulierung für Geschlossene AIF aus?
Regelungen für die Publikums-AIF
Für geschlossene Publikums-AIFs geben in Deutschland die Regulierungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vor, in welchen Sachwert-Investitionsbereichen derartige Fonds aufgelegt werden dürfen. Der Katalog ist abschließend; das bedeutet, es gibt keine weiteren Sachwerte, die hierzu angeboten werden dürfen. Die Vermögensgegenstände sind:
- Immobilien, also Gebäude, Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen, Forst;
- Private Equity, also direkte Unternehmensbeteiligungen durch Eigenkapital (nicht über Aktien oder Anleihen);
- Schiffe;
- Flugzeuge;
- Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Energieträgern;
- Schienenfahrzeuge;
- Elektrofahrzeuge;
- Container;
- Infrastruktur für die unter 3.-7. genannten Mobilien.
Der Reduktion auf die genannten Sachwerte für diese Fonds liegt zugrunde, die Risiken für nicht-professionelle Anleger möglichst gering zu halten – bei Spezial-AIFs können sie sehr hoch sein, weswegen sie nur Anlegern mit hoher Markt-Expertise offen stehen.
Die große, internationale Finanzkrise der Jahre 2007/2008 wurde durch eine sogenannte Immobilienblase auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt ausgelöst. Weil Immobilien auch in Europa und Deutschland einen Großteil der geschlossenen Investmentvermögen ausmachen, der entsprechende Markt aber in vielen Segmenten ohne Regelwerk bestand, sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, diesen Finanzmarktbereich generell stärker zu regulieren.
Europäische Vorgaben führten im Jahre 2013 zur Umsetzung in deutsches Recht: Das Kapitalanlagegesetzbuch reguliert seither umfassend den Markt geschlossener Investmentvermögen.
Für die Auflage, den Verkauf und das laufende Geschäft eines geschlossenen Publikums-AIF gilt seitdem:
- Zunächst bedarf es dafür einer Betriebserlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der zukünftige Anbieter muss die Anlagebedingungen, den Gesellschaftervertrag, den Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) und Angaben zur Verwahrstelle des Sondervermögens vorlegen, um diese Erlaubnis zu erhalten.
- Umfassende Informationen für Anleger: Potenziellen Anlegern müssen sämtliche genannten Unterlagen ebenfalls vorgelegt werden, bevor sie investieren. Außerdem erhalten sie zusätzlich Hinweise auf Widerrufsrechte, die Information über den Nettoinventarwert des Investmentvermögens und, falls die anbietende Gesellschaft bereits länger besteht, der letzte veröffentlichte Halbjahres- oder Jahresbericht.
- Nur genehmigte Vermittler (Banken, Sparkassen oder geprüfte freie Anlagevermittler) dürfen nach dem Nachweis entsprechender Sachkenntnis Anteile von geschlossenen AIF verkaufen.
- Die BaFin kontrolliert das laufende Geschäft eines AIF, vor allem die Mittelverwendung. Weitere externe Kontrollmechanismen enthalten fortlaufende Bewertungs- und Rechnungslegungspflichten.
- Geschlossene Investmentvermögen müssen generell so gut wie möglich risikodiversifiziert sein (also unterschiedliche Investments mit unterschiedlichen Abwertungs- und Ausfallrisiken enthalten).
Regelungen für die Spezial-AIF
Bei Spezial-AIFs können einzelne oder auch mehrere Regelungen entfallen.
Es muss nicht der gleiche Umfang an Informationen zum Fonds bereitgestellt werden. Die konkreten Anlagebedingungen werden oft zwischen den professionellen Großinvestoren und dem Anbieter des AIF im einzelnen ausgehandelt und vertraglich fixiert, ohne dass die genannten Auflagen des KAGB für Publikums-AIFs Anwendung finden (müssen). Neben den individuell verhandelten Bedingungen gibt es aber auch den Bereich geschlossener Spezial-AIFs mit festen Anlagebedingungen.
Welche Vorteile bietet ein geschlossener Alternativer Investmentfonds?
Fonds wie ein Geschlossener Alternative Investmentfonds stellen ein wesentliches Finanzierungsinstrument für viele Bereiche der Volkswirtschaft dar – sie bieten dem Staat den Vorteil, dass alle Anleger (von privaten über institutionelle bis hin zu professionellen Investoren) sich in wichtigen Bereichen der Volkswirtschaft mit ihrem Kapital einbringen und dem Staat damit viele Aufgaben abnehmen, die er alleine möglicherweise finanziell gar nicht stemmen könnte.
Aber auch für den einzelnen Anleger bieten geschlossene alternative Fonds einige Vorteile:
- Marktzugang: Einige Bereiche, die heute in geschlossenen Publikums-AIF auch für Kleinanleger erschlossen sind, waren früher nur Großanlegern im institutionellen und professionellen Bereich zugänglich. So kann man auch in kleinem Umfang in sehr große Projekten investieren.
- Rechtssicherheit: Durch die in Deutschland gültigen gesetzlichen Vorgaben ist der Markt der geschlossenen Investmentvermögen vor allem für kleinere Anleger sehr stark geschützt. Das verursacht zwar auf der einen Seite Kosten, bietet dem Investor aber hohen Schutz beim Kauf seiner Beteiligungen. Insbesondere die Strukturierung des Anlegervermögens im Fonds als Sondervermögen schützt das eingebrachte Kapital im Falle eines Falles (Insolvenz der Investmentgesellschaft) vor dem Zugriff der Gläubiger.
- Konkrete Sachwerte: diese Fonds bieten Investitionen in konkrete Objekte (im Gegensatz zu normalen Investmentfonds und zu offenen AIFs), z.B. bei Immobilienfonds in ein bestimmtes Seniorenheim oder eine Kindertagesstätte. Auf diesem Weg sind z.B. auch sehr gezielte Investitionen nach den ESG-Kriterien für ökologische, nachhaltige und faire Geldanlagen möglich.
- Rendite und Cash-Flow: diese speziellen Fonds versprechen ansprechende Renditen und in aller Regel einen beständigen Cash-Flow über die Laufzeit der Beteiligung aus der Bewirtschaftung des Sachgutes. Auf diese Weise können mit dieser Kapitalanlageform auch laufende Ausgaben etwa einer Stiftung oder eines Pensionsfonds bestritten werden.
- Inflationsschutz: Sachwertanlagen unterliegen anders als Geld nicht der Inflation, also der Geldentwertung. Oft ist das Gegenteil der Fall: Viele Sachwerte, insbesondere Immobilienfonds, steigen tendenziell über die Jahre in ihrem Wert, so dass am Ende der Bewirtschaftungsphase eines Fonds mit der Liquidierung des Sachwertes noch einmal Gewinne aus dem Verkauf erzielt werden.
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Fonds-Risiken: welche Nachteile birgt ein geschlossener AIF?
Auf der anderen Seite können mit geschlossenen Alternativen Investmentfonds auch Nachteile und Risiken verbunden sein:
- Liquidität / langfristige Kapitalbindung: Der Anlagehorizont bei diesen Fonds mittel- und langfristig. Wer aufgrund unvorhergesehener Ereignisse Liquidität benötigt, sieht bei AIF sein Geld langfristig gebunden und kann nicht wie bei anderen Finanzmarktprodukten täglich seine Anteile veräußern. Lediglich über den Zweitmarkt ist ein Verkauf einer Fonds-Beteiligung möglich, allerdings mit mehr Zeitbedarf und eventuellen Abschlägen.
AIFs leben davon, dass Kapital langfristig für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung gestellt wird: Die Mittel sind über viele Jahre hinweg in einem Sachwert gebunden, etwa einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie aus Windstrom. Würde ständig Geld abfließen (können), wären derartige Großprojekte nicht finanzierbar. Daher werden die Beteiligungen nicht im Tagesgeschäft der Börse gehandelt. Aufgrund zunehmender Digitalisierung funktioniert es allerdings mittlerweile relativ gut, auch Anteile aus langfristigen Geldanlagen zu veräußern – wie überall auf dem Markt, geht es um Angebot und Nachfrage, die mittels digitaler Medien mittlerweile schnell zueinander finden können. Drei Preisfindungsverfahren werden unterschieden, Biet-, Einheitskurs- und Festpreisverfahren; sie richten sich meist nach den Vermittlern der Fondsanteile und deren Prioritäten.
- Risiko Mit-Unternehmertum: sich an einem geschlossenen Fonds zu beteiligen bedeutet, dadurch in aller Regel Mit-Unternehmer des geplanten Projektes zu werden, meist als Kommanditist einer KG. In dieser Tatsache liegt die Möglichkeit begründet, gute Renditen zu erzielen; darin liegt aber zugleich das höchste Risiko: Wer Eigenkapital zur Verfügung stellt, kann seiner Kapitalbeteiligung im Falle einer Insolvenz des Projektes komplett verlustig gehen. Der sogenannte Leverage-Effekt (=Hebel-Effekt) bewirkt je nach Anteil des Fremdkapitals des Weiteren, dass die Eigenkapitalrendite bei gutem Verlauf hoch ausfallen kann – bei schlechter Performance allerdings droht aufgrund dieses Effektes ein übermäßiger Verlust.
- Marktentwicklung: Geschlossene Alternative Investmentfonds sind mit langen Laufzeiten verbunden. Eine wirtschaftliche Prognose über den gesamten Zeitraum abzugeben, die alle Eventualitäten berücksichtigt, ist fast nicht möglich. Daher ist die Rendite- und Cash-Flow-Entwicklung immer nur eine Planung für den „normalen“ Fall, während die Marktentwicklung oft Abweichungen in die ein oder andere Richtung mit sich bringt.
Um den Risiken und Nachteilen von Fonds vom Zuschnitt eines geschlossenen AIF gut zu begegnen sowie gleichzeitig die Vorteile und Chancen zu nutzen, bedarf es eines Beratungspartners mit einschlägiger Erfahrung und Expertise.
Das Internet hält zwar Warnlisten für besonders riskante Beteiligungen bereit – die Stiftung Warentest beispielsweise veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Thema – und genauso finden sich Empfehlungen besonders gut performender Fonds.
Persönliche Beratung genießt aber den entscheidenden Vorzug, die individuelle Finanz- und Lebensplanung mit der jeweiligen Risikobereitschaft in Verbindung zu bringen und so die besten Anlageprodukte empfehlen zu können.
Wie sieht ein Investment in geschlossene AIF aus?
Phasen des Fonds und des Investments
Zunächst konzipiert die Investmentgesellschaft den Fonds; man spricht von der Konzeptionsphase, während derer vor allem auch die ganzen Formalitäten (Informationen, rechtliche Grundlagen, Prospekt, Verwahrstelle des Sondervermögens) gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu erledigen sind.
Wird der Fonds genehmigt, kann er auf den Markt gebracht werden. Es beginnt die Platzierungsphase: Interessierte Investoren unterschreiben den sogenannten Zeichnungsschein und werden dadurch zu Mit-Eigentümern und -Unternehmern in der Bewirtschaftung des Sachwertes, z.B. bei einem Immobilienfonds also von einer oder mehrerer Immobilien.
Für den Anleger des Fonds entstehen bei Zeichnung Kosten. Über die Zeichnungssumme (den Wert, den der Zeichnungsschein beziffert) hinaus, fällt beim Kauf ein Agio an, in der Regel 3-5% der Zeichnungssumme: Es beinhaltet die Kosten für den Vertrieb des Fondsanteils für den Finanzdienstleister und dessen Provision für die Vermittlung.
Wenn die insgesamt benötigte Zeichnungssumme erreicht ist, ist der Fonds „platziert“.
Es beginnt nun die Bewirtschaftungsphase: Der Sachwert wird genutzt (vermietet, gechartert, in Betrieb genommen) und wirft Gewinne ab, die abzüglich der laufenden Bewirtschaftungskosten als Cash-Flow regelmäßig an die Anleger ausgezahlt werden.
Nach Ablauf der geplanten Laufzeit wird der Sachwert wieder verkauft, man spricht von der Liquidierungsphase. Wenn mit dem Verkauf noch einmal Gewinne gegenüber dem Einkaufspreis erzielt werden, sind sie wieder anteilig den Anlegern auszuzahlen. Mit der Gewinnauszahlung endet die Beteiligung, der Fonds ist aufgelöst.
Geschlossene AIF – steuerliche Aspekte des Fonds
Ausgeschüttete Gewinne aus Anteilen an AIFs werden (allerdings je nach Sachwert unterschiedlich) i.d.R. (Stand 2021) als nichtgewerbliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für den Anteilseigner nach dessen persönlichem Steuersatz steuerfällig. Während der Phase, in der die Anteile gehalten werden, unterliegen sie in aller Regel als Betriebsvermögen besonderen steuerlichen Regelungen, die insbesondere bei Schenkung und Erbschaft erheblich Steuern sparen helfen. Einzelheiten sind im Detail am besten mit einem Steuerberater zu klären.
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Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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