Fremdkapital
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Was genau ist Fremdkapital?
Generell spricht man von Fremdkapital von Geldmitteln einer natürlichen oder juristischen Person (also vor allem Privatpersonen und Unternehmen), die nicht aus dem Verfügungsbereich des eigenen Eigentums stammen, sondern von einem Dritten aus dessen Kapital zur Verfügung gestellt werden.
Der Fremdkapitalgeber wird Gläubiger genannt, der Fremdkapitalnehmer als dazugehöriger Partner heißt auch einfach Schuldner.
Nicht wenige Begriffe aus dem Bereich der Finanzen haben einen geradezu religiösen Hintergrund, wie auch an dem Wort Gläubiger deutlich wird: Er ist derjenige, der dem Kapitalnehmer „glaubt“ (vertraut), dass er den Kredit zurückzahlt bzw. zurückzahlen kann.
Auch das Wort Kredit (lat. credere: glauben, vertrauen) kommt aus diesem Zusammenhang. Die Rede vom „Schuldner“ stammt ebenfalls aus religiösen Konnotationen, denn der Begriff der Schuld hat (nicht nur, aber sehr stark) jüdisch-christliche Wurzeln.
Von Fremdkapital ( englisch v.a. debt capital, aber auch outside capital, borrowed capital, loan capital, external capital, borrowed funds ) spricht man vorrangig in unternehmerischen Zusammenhängen, aber auch bei der Finanzierung privater Investitionen kann der Begriff für die Abgrenzung von den selbst eingebrachten Mitteln hilfreich sein.
Beide Größen müssen mit entsprechenden Konkretionen in der Bilanz ( auf der Passivseite ) ausgewiesen werden, um eine Übersicht über die Art der Finanzierung zu erlauben.
Fremdkapital kann man auch einfach als Schulden bezeichnen. Sie bestehen meist in Form eines Darlehens oder Kredits, wobei Darlehen in der Regel für längerfristige Geldleihe verwendet wird, Kredit für kurz- und mittelfristige.
Häufig werden sie aber auch synonym verwendet. Auch eine Hypothek (z.B. auf die betrieblichen Liegenschaften) zählt zum Fremdkapital.
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Wofür benötigt man Fremdkapital?
Gerade am Anfang einer Unternehmung, also bei sogenannten Start-ups, entsteht häufig Geldbedarf, der die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt:
Je nach Unternehmen müssen Materialien eingekauft werden, Maschinen, Fahrzeuge; es braucht ein Büro mit entsprechender Einrichtung, ein Lager, Angestellte.
Auch bei bereits etablierten Unternehmen entstehen immer wieder Schwellensituationen, die einen erneuten und teilweise massiven Kapitaleinsatz sinnvoll erscheinen lassen, z.B. für die Einführung eines neues Produktes, die Ausweitung der Produktionskapazitäten, die Erschließung eines neuen Marktes etc.
Auch Privathaushalte kommen bei größeren Investitionen an die Grenze ihrer Möglichkeiten, etwa beim Bau oder dem Kauf einer Immobilie, dem Autokauf, dem Erwerb größerer Haushaltsgeräte etc.
Um den entstehenden Bedarf zu decken, gibt es für Unternehmen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, nämlich die Erhöhung des Eigenkapitals oder die Aufnahme von Fremdkapital.
Will man das Eigenkapital erhöhen, bedarf man dazu eines finanzstarken Investors, der sich mit seinem Geld dann in das Unternehmen sozusagen einkauft.
Dadurch verliert die bisherige Unternehmensführung möglicherweise das alleinige Sagen im Unternehmen, denn das Einbringen von Eigenkapital hat immer Mitsprache-, Mitbestimmungs- und Entscheidungsrechte zur Folge (schließlich wird man Mit-Eigentümer des Unternehmens).
Will man die Mehrheitsverhältnisse im Eigentum an einem Unternehmen nicht antasten, bleibt nur der Weg über die Aufnahme von Fremdkapital.
Klassische Fremdkapital-Geber sind Banken und Kreditinstitute, bei Unternehmen aber oft auch in nicht unerheblichem Maße Lieferanten (die ein Zahlungsziel gewähren) und Kunden (die eine Anzahlung leisten), bei Privatpersonen oft auch Angehörige (Privat Debt).
Selbst wenn die Eigenmittel für den Finanzierungsbedarf (ob Privathaushalt oder Unternehmen) ausreichen, kann die (zusätzliche) Aufnahme von Fremdkapital in manchen Situationen sinnvoll sein:
Sie reduziert zum einen die Steuerlast, zum anderen ermöglicht sie eventuell eine stabilere Liquidität und eine bessere Gesamtkapitalrentabilität (siehe dazu unten mehr).
Wie funktioniert Fremdkapital?
Der Bedarf an Kapital ist allenthalben groß – er ist die Wiege des Kredit- und Bankenwesens, wie es sich spätestens im Italien des 14. und 15. Jahrhunderts endgültig institutionalisiert hat.
Die Idee des Geldverleihens ist dabei zunächst einmal denkbar einfach:
Der Geldgeber verliert Kauf- und Investitionskraft, der Geldnehmer gewinnt sie, deshalb muss er dem Gläubiger einen bestimmten prozentualen Anteil (=Zins) zum Ausgleich zahlen und natürlich spätestens am Ende der Leihfrist das gesamte Geld zurückgeben (=Tilgung, Amortisation).
Heute gibt es ganz unterschiedliche Konstruktionen von Darlehen (=Krediten), denen für das wirtschaftliche Leben nach wie vor eine hohe Bedeutung zukommt. Ihnen allen gemeinsam ist die althergebrachte Kombination von Zins- und Tilgungszahlung, die aber je nach Typus mit eigenen Spezifika aufwartet.
Eine weitere Gemeinsamkeit aller Formen von Fremdkapital besteht darin, dass sie zunächst einmal keine Eigentums- und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen (bzw. bei Privathaushalten am Investitionsobjekt) verleihen.
Auch Hypotheken und Grundschulden sind keine automatischen Eigentumsrechte, sondern gewähren diese nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder -Säumnis.
Fremdkapital ist außerdem immer in irgendeiner Weise befristet, also nur für einen gewissen Zeitraum überlassen. Die Definition der Fristen unterscheidet zwischen:
- kurzfristig: bis zu einem Jahr, z.B. Forderungen aus Lieferung und Leistung (also offene Rechnungen bei Lieferanten) oder Anzahlungen auf zukünftige Leistungen;
- mittelfristig: ein bis fünf Jahre, beispielsweise Fälligkeitsdarlehen oder demnächst zur Auszahlung anstehende Pensionsrückstellungen;
- langfristig: mehr als fünf Jahre; dazu zählen z.B. Pensionsrückstellungen für junge Mitarbeiter, langfristige Bankdarlehen etc.
Da Fremdkapital verzinst und getilgt wird und keine Eigentumsrechte verleiht, wird es auch nicht an den erwirtschafteten Gewinnen eines Unternehmens beteiligt – Unternehmen versuchen also selbstverständlich, höhere Gewinne zu erzielen, als sie an Zins und Tilgung zu bezahlen haben.
Der Leverage-Effekt von Fremdkapital
Weil fremdes Geld über Zinsen und Tilgungszahlungen hinaus nicht am erwirtschafteten Gewinn beteiligt wird, eignet sich sein Einsatz zum Erzielen eines Hebel-Effektes ( engl. „leverage“ bedeutet Hebel ) für die Eigenkapitalrendite:
Gewinne werden zwar mit dem Einsatz des gesamten Kapitals erzielt, aber eben nur auf das Eigenkapital ausgezahlt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Unternehmen erwirtschaftet mit 5 Mio. Eigenkapital und 5 Mio. Fremdkapital 2 Mio. Gewinn. Die Rendite liegt also insgesamt für den Kapitaleinsatz bei 20%; da das Fremdkapital aber an den Gewinnen nicht beteiligt wird, liegt die Eigenkapital-Rendite nicht bei 20, sondern bei stattlichen 40%.Der Effekt wirkt sich allerdings auch bei negativer Entwicklung ebenso durchschlagend aus: Erwirtschaftet das Unternehmen einen Verlust von 1 Mio., ist die Eigenkapitalrendite nicht -10%, sondern -20%, da das Fremdkapital an den Verlusten nicht beteiligt wird.
Bei einem hohen Anteil an Fremdkapital (hohe Fremdkapitalquote) ist also durchaus Vorsicht geboten – auf Seiten der Kreditgeber sowieso, da sie im Fall einer Insolvenz auf weniger Sicherheiten in Form von Eigenkapital-Beständen beim Partner zurückgreifen können, aber auch bei allen Arten von Investoren, die mit einer hohen (prognostizierten, nicht garantierten!) Eigenkapitalrendite umworben werden.
Die Fremdkapitalquote lässt sich dabei mit der einfachen Formel berechnen:
Generell sagt man, ein Anteil von 70-80% Fremdkapital sei durchaus üblich und solide für Unternehmen, wobei das je nach Branche durchaus gravierend variieren kann.
Für Investoren bzw. Eigentümer und Gesellschafter eines Betriebes spielt die Eigenkapitalrentabilität eine entscheidende Rolle. Sie wird berechnet durch eine ebenso einfache Formel:
Auch die Rentabilität des gesamten eingesetzten Kapitals ist eine wichtige Kenngröße.
Die Gesamtkapitalrentabilität (engl. return on investment / ROI ) lässt sich berechnen aus:
(Gewinn : Gesamtkapital) x 100 (Faustformel)
Bzw., etwas genauer für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge:
(( Gewinn + Fremdkapitalzinsen ) : ( Eigenkapital + Fremdkapital )) x 100
Da Fremdkapital nicht selten dazu dient, die grundsätzliche Liquidität des Kredit-Nehmers sicherzustellen, gibt es auch hierzu Formeln:
Liquidität 1. Grades = (Flüssige Mittel : kurzfristiges Fremdkapital) x 100
Liquidität 2. Grades = (( Flüssige Mittel + kurzfristige Forderungen ) : kurzfr. Fremdkapital ) x 100
Die Liquidität ersten Grades gibt Auskunft darüber, inwieweit ein Unternehmen in der Lage ist, seinen kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen auch mit den entsprechenden liquiden Geldbeständen nachzukommen,.
Die Liquidität zweiten Grades rechnet zu den eigenen flüssigen Barbeständen auch noch die bestehenden kurzfristigen Forderungen gegenüber Dritten hinzu, weil sie quasi einen baldigst zu erwartenden Liquiditätszufluss darstellen.
Diese Kennzahlen helfen, einen schnellen Überblick über die Zahlungsfähigkeit (Solvenz) eines Unternehmens zu gewinnen, was für Investitions- bzw. Kreditentscheidungen nicht das unwesentlichste Kriterium darstellen sollte.
Fremdkapital wird rechtlich ein Vorrang vor Eigenkapital eingeräumt, d.h., es wird im Falle einer Insolvenz zuerst ( erstrangig ) bedient, die nachrangigen Gläubiger und die Eigentümer (z.B. Aktionäre einer AG) müssen zunächst zurückstehen.
Eine Zwischenform bildet das sogenannte Mezzanine-Kapital, das Eigenschaften von Fremdkapital mit denen von Eigenkapital mischt (z.B. Nachrang zum Fremdkapital, aber Vorrang vor dem Eigenkapital bei Insolvenz; Gewinnbeteiligung, keine Besicherung).
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Welche Arten von Fremdkapital gibt es?
Alle bilanzpflichtigen Unternehmen müssen in Deutschland nach dem Handelsgesetzbuch / HGB ihr Fremdkapital nach bestimmten Positionen untergliedert auf der Passivseite ( = Überblick über die finanzielle Situation der Firma ) ihrer Bilanz ausweisen.
Für Personengesellschaften (dazu zählen Einzelunternehmen, OHG, KG, GbR) gelten dabei etwas reduziertere Vorschriften (vgl. § 247 HGB) als für alle Arten von Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH, deren ausführliche Untergliederung der Angaben zum Fremdkapital wie folgt aussehen muss (vgl. § 266 HGB):
Rückstellungen
- Für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellungen (z.B. für Umsatz- und Gewerbesteuer)
- Sonstige Rückstellungen (z.B. für Provisionen oder mögliche Verluste)
Verbindlichkeiten
- Anleihen ( = Verkauf von verzinsten Wertpapieren des eigenen Unternehmens)
- Verbindlichkeiten zu Kreditinstituten (Darlehen und Kredite)
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL)
- V. aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
- V. gegenüber verbundenen Unternehmen (z.B. Warenbezug eines Tochterunternehmens vom Mutterkonzern)
- V. gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit
Rechnungsabgrenzungsposten
Dabei handelt es sich um Positionen, bei denen vor allem seitens Kunden bereits Leistungen erbracht wurden, denen aber noch nicht die volle Leistung des Unternehmens gegenübersteht.
Dazu gehört z.B. eine Anzahlung auf noch zu liefernde Produkte oder eine Mietvorauszahlung.
Da sich eine bilanziere Leistungsübersicht immer auf einen bestimmten Zeitraum bezieht, muss eine derartige finanzielle Vorleistung ohne bisher erbrachte Gegenleistung innerhalb der Leistungsrechnung sichtbar abgegrenzt werden.
Passive latente Steuern
Weil für die Steuer ein Unterschied zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung besteht, müssen zukünftige Steuerlasten aus der Differenz von Handelsbilanz und Steuerschuld auf der Passivseite ausgewiesen werden.
Exkurs: Möglichkeiten der Bilanz-GestaltungDa für Kapitalgesellschaften eine Veröffentlichungspflicht für die Bilanz besteht und aus diesen veröffentlichten Zahlen Kennwerte über die wirtschaftliche Kraft des Betriebes einsehbar werden, haben AG und GmbH oft ein Interesse, Bilanzpositionen so zu gestalten, dass vorteilhafte Kennzahlen daraus entstehen.Dies ist möglich (und legal!), indem z.B. über Miet- und/oder Leasingverträgen ( z.B. sale-and-lease-back ) durchaus größere Positionen ( dazu können etwa der Maschinen- oder Fuhrpark zählen ) auf der Aktivseite nicht das eigene Anlagevermögen erhöhen, sondern nur zu einem geringen Betrag die laufenden Kosten (Miet- oder Leasingkosten), während die liquiden Kapital-Bestände steigen.Dadurch wird insgesamt die sogenannte Anlagendeckung und damit die Goldene Finanzierungsregel erhöht: Der Quotient von Anlagevermögen zu Eigenkapital verbessert sich (was in der Regel das vorrangige Ziel dieser Form von Gestaltungsmöglichkeit darstellt).Mit der erhöhten Liquidität werden allerdings gleichzeitig die Liquiditätskennzahlen (Liquidität 1. und 2. Grades, siehe oben) verbessert, die aus dem Quotienten mit dem Fremdkapital errechnet werden.
Fazit: Vor- und Nachteile des (unverzichtbaren?) Fremdkapitals
Die Ausweitung der finanziellen Basis hat für jeden Unternehmer zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder eine hohe Bedeutung, sei es in der Phase des Start-Up oder bei jeglichen umfassenderen oder/und tiefgreifenderen Veränderungen im Unternehmen selbst oder im Marktumfeld.
Es gilt also, sich zum gegebenen Zeitpunkt auf die Suche nach dem richtigen Partner für diese Verbreiterung der finanziellen Basis zu machen, also neue Eigenmittel zu aktivieren bzw. einzuwerben oder Fremdkapital-Beteiligungen auszuhandeln.
Fremdkapital ermöglicht dabei eine gewisse Art von Unabhängigkeit, da der Kapitalgeber den Unternehmensentscheidungen außen vor bleibt. Das eingebrachte Kapital eröffnet gleichzeitig unternehmerische Handlungsspielräume.
Zudem gilt Fremdkapital (v.a. bei Kapitalgesellschaften) als „kostengünstiger“ im Vergleich zu Eigenkapital, weil zum einen darauf keine Dividende bzw. Gewinnbeteiligung ausgezahlt werden muss, zum anderen dadurch die Steuerlast vermindert wird.
Darüber hinaus bietet es bei gutem wirtschaftlichen Verlauf die Möglichkeit des positiven Leverage-Effekt, also die deutliche Erhöhung der Eigenkapitalrentabilität.
Auf der anderen Seite steht der relativen Unabhängigkeit eine andere Art der Abhängigkeit gegenüber, da die Aufnahme von fremdem Kapital mit fixen Kosten in Form von Zins- und Tilgungszahlungen verbunden ist (-> Abhängigkeit von der Erzielung laufender Erträge bzw. Gewinne).
Zwar wird Fremdkapital v.a. bei Kapitalgesellschaften als kostengünstiger angesehen als das gezeichnete Kapital, gleichzeitig sind mit der Eigen- bzw. Fremdkapitalquote aber wichtige Kennzahlen zur Einschätzung der finanziellen Lage eines Unternehmens verbunden, die beispielsweise auf Aktienkurse und Kreditwürdigkeit (Bonität) massiven Einfluss ausüben können.
Je länger ein Unternehmen auf dem Markt ist und je größer es wird, desto höher wird außerdem die Wahrscheinlichkeit, dass es zunehmend die Übersicht über die verschiedenen Partner in der Gläubigerrolle verliert bzw. mit dem entsprechenden Kreditmanagement wertvolle Ressourcen binden muss.
Bedenkt man zusätzlich, dass Fremdkapital immer nur zeitlich befristet zur Verfügung steht, erweist sich eine steigende Fremdkapitalquote insgesamt als ein gewisses Insolvenz-Risiko, das dringend im Blick zu behalten ist.
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