Finanzanlagenvermittler
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Definition und Abgrenzung: was ist ein Finanzanlagenvermittler?
Ein Finanzanlagenvermittler spielt eine entscheidende Rolle in der Welt der persönlichen Finanzen und Vermögensanlagen.
Der Tätigkeitsbereich des Finanzanlagenvermittlers ist gesetzlich klar definiert. Allerdings ist die Bezeichnung, die er sich in dieser Tätigkeit gibt, nicht vorgegeben.
So kann man sich sowohl Vermögens- oder Finanzberater als auch Vermittler oder Vermögensverwalter nennen. Finanzkanzlei, Finanzdienstleister, Finanzplaner, Makler und vieles andere mehr sind denkbar.
Auch in diesem Artikel werden der Abwechslung halber – außer wenn es um spezifische Abgrenzungen zu anderen Tätigkeiten geht – verschiedene Bezeichnungen verwendet, die im Kern aber immer den Finanzanlagenvermittler meinen.
Der Vermittlungsbereich des Finanzanlagevermittlers
Investmentvermögen sind nach dem Kapitalanlagegesetzbuch entweder „Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere / OGAW“ oder „Alternative Investmentfonds / AIF“ zur gemeinsamen Anlage in definierte Sachwerte (vgl. § 1 Abs. 1-3 KAGB).
Für die gewerbsmäßige Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler bedarf es je nach angebotenem Produktspektrum einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (GewO):
Es handelt sich um vom Gesetzgeber definierte Fachkräfte, die auf die Vermittlung von Investmentvermögen spezialisiert sind und eine breite Palette von Dienstleistungen anbieten, um Kunden beim Erreichen ihrer finanziellen Ziele zu unterstützen und zwar für
- Offene Fonds nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO
- Geschlossene Fonds nach § 34f Abs. 1 Satz 2 GewO
- Finanzanlagen wie z.B. Nachrangdarlehen nach § 34f Abs. 1 Satz 3 GewO
- Darlehen (sowie Grundstücke und Immobilien) nach § 34c GewO
- Kredite im Bereich Immobilien und Baufinanzierungen nach § 34i GewO
- Honorarberatung nach § 34h GewOD
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein (reiner) Finanzanlagenvermittler nicht zum Handel mit Wertpapieren befugt ist, soweit es sich nicht um Anteile an offenen Fonds (=OGAW) handelt.
Für den Handel mit Wertpapieren ist eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz / KWG erforderlich.
Möchte ein Finanzberater das gesamte genannte Spektrum anbieten, kann er mit den entsprechenden Qualifikationen eine Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes / KWG beantragen, die ihn zusätzlich zum Handel mit Wertpapieren berechtigt.
Mit der Zulassung nach der Gewerbeordnung unterliegt man der Verpflichtung, einen jährlichen Prüfbericht bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) einzureichen.
Für die Einhaltung der Regelungen des KWG ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.
Beratung oder Vermittlung
Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen der (reinen) Vermittlung von Finanzanlagen und einer (umfassenden) Anlageberatung.
Bei der reinen Vermittlung einer Finanzanlage ist lediglich die sogenannte Angemessenheitsprüfung erforderlich.
Sie umfasst die Überprüfung, ob der Kunde über ausreichend Kenntnisse und Erfahrung für die gewünschte Finanzanlage (z.B. einen geschlossenen Fonds) verfügt und ob er die mit der Kapitalanlage einhergehenden Risiken richtig einschätzen kann.
Bei der Beratung ist darüber hinaus eine davon unterschiedene Geeignetheitsprüfung erforderlich.
Hier müssen die finanzielle Situation des Kunden, seine grundsätzlichen Anlageziele und die Produktberatung genau miteinander in Einklang gebracht werden, um den Berater vor Haftungsrisiken (wegen unvollständiger oder fehlerhafter Beratung) zu schützen.
Neben den genannten Finanzprodukten und Vermögensanlagen bieten Finanzanlagenvermittler ihren Kunden in der Regel dennoch auch ein breites Spektrum an Informationen über andere Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen.
Die Aufgabe eines Finanzanlagenvermittlers ist generell durch verschiedene Gesetze und Verordnungen definiert. Dies geschieht so in § 34f der Gewerbeordnung / GewO, in § 2 des Vermögensanlagengesetz / VermAnlG sowie in der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung / FinVermV.
Die Ausübung des Berufes als Finanzanlagenvermittler ist erlaubnispflichtig und bei der zuständigen IHK anzumelden.
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Aufgabenfeld
Der Aufgabenbereich eines Finanzanlagenvermittlers oder auch Vermögensberaters kann je nach individuellem Mandat weit über die einfache Vermittlung von Vermögensanlagen hinaus gehen.
Generell geht man davon aus, dass sie sich dafür verantwortlich fühlen, die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Ziele ihrer Kunden zu verstehen.
Dann entwickeln sie darauf aufbauend maßgeschneiderte Anlagestrategien und bereiten die notwendigen Informationen für eine fundierte Anlageentscheidung ihrer Kunden auf.
Das Dienstleistungsspektrum kann folgende Punkte umfassen.
Risikoanalyse und Risikotoleranz
Der Vermittler kann eine eingehende Risikoanalyse durchführen, um die individuelle Risikotoleranz des Kunden zu ermitteln.
Dies ist von entscheidender Bedeutung, um Anlagestrategien zu entwickeln, die den Kunden nicht nur finanziell nutzen, sondern auch sein Risikoprofil respektieren.
Die Berücksichtigung des Zeithorizonts der Anlage und der finanziellen Stabilität des Kunden spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Diversifikation
Die Streuung von Investitionen ist ein fundamentaler Grundsatz der Anlagestrategie. Ein qualifizierter Berater wird Kunden über die Bedeutung der Diversifikation informieren und Empfehlungen zur Aufteilung ihres Portfolios auf verschiedene Anlageklassen geben. Dies dient dazu, Risiken zu minimieren sowie Chancen zu maximieren und auf diese Weise das Anlage-Portfolio bestmöglich zu stabilisieren.
Anlageoptionen
Neben den traditionellen Finanzanlagen können Finanzanlagenvermittler über eine breite Palette von Anlageoptionen beraten. Dies kann Sachwerte wie Immobilien, Rohstoffe, alternative Investitionen und mehr umfassen. Sie können die Vor- und Nachteile verschiedener Anlageklassen erläutern und Kunden bei der Entscheidung unterstützen, welche Kapitalanlage zu ihrem Portfolio passt.
Steueroptimierung
Ein guter Finanzanlagevermittler kann auch bei der Steueroptimierung unterstützen. Dies beinhaltet die Entwicklung von Strategien zur Minimierung der Steuerbelastung. Dazu zählt beispielsweise die Nutzung von steuerlich effizienten Anlageprodukten und -strukturen. Der Steuerberater sollte dabei immer mit einbezogen werden.
Kontinuierliche Überwachung und Anpassung
Die Anlagestrategie ist keine einmalige Entscheidung.
Der Berater/Vermittler wird das Vermögensanlage-Portfolio seiner Kunden kontinuierlich überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorschlagen.
Damit will er sicherstellen, dass es den sich ändernden Zielen und Marktbedingungen (z.B. bei globalen Entwicklungen in der Industrie, im Dienstleistungssektor, in der digitalen Vernetzung) entspricht.
Diese aktive Überwachung ermöglicht es Kunden, von Marktchancen zu profitieren und gleichzeitig Risiken zu minimieren.
Bildung und Aufklärung
Berater sind oft auch dafür verantwortlich, ihre Kunden zu finanzieller Bildung und Aufklärung zu verhelfen. Sie können Kunden über verschiedene Anlagekonzepte informieren und ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Bereitstellung von Finanzbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungen, da sie Kunden dabei unterstützt, ein besseres Verständnis für ihre Finanzangelegenheiten und die damit verbundenen Entscheidungen zu entwickeln.
Ziele des qualifizierten Finanzmaklers
Die Dienstleistungen eines qualifizierten Finanzmaklers sind darauf ausgerichtet, Kunden bei der Maximierung ihres Anlagepotenzials zu unterstützen. Gleichzeitig will man das beispielsweise mit einem geschlossenen Anlageprodukt verbundene Risiko minimieren.
Kunden können von individuellen und maßgeschneiderten Empfehlungen zu ihrem Investmentvermögen profitieren, die ihre finanziellen Ziele und Bedürfnisse berücksichtigt. Dies führt zu einem besseren Verständnis der eigenen Finanzen. Darüber hinaus ermöglicht es Kunden, fundierte Entscheidungen zu treffen, die ihren langfristigen Zielen dienen.
Die Rolle eines Finanzanlagenvermittlers geht also in der Regel über die bloße Auswahl von Anlageprodukten hinaus. Sie beinhaltet eine umfassende und individuelle Beratung.
Diese Fachkräfte haben die Verantwortung, die finanziellen Ziele ihrer Kunden zu verstehen und Strategien zu entwickeln, die diesen Zielen gerecht werden.
Sie sind darauf spezialisiert, Kunden bei der Planung ihrer finanziellen Zukunft zu unterstützen und ihnen die Werkzeuge und das Wissen an die Hand zu geben, um erfolgreich zu investieren.
Dieser ganzheitliche Ansatz zur persönlichen Finanzanalyse soll letztlich dazu beitragen, die finanzielle Gesundheit und das Wohlergehen der Kunden zu fördern.
Ausbildung und Qualifikation
Die Karriere eines Finanzanlagenvermittlers beginnt in der Regel mit dem Erwerb einer Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) – meist über die IHK (Industrie- und Handelskammer).
Dieser Prozess erfordert den Nachweis einer beruflichen Qualifikation. Sie kann durch anerkannte Ausbildungen oder das Bestehen einer anspruchsvollen Sachkundeprüfung erfolgen. Diese Sachkundeprüfung wird ebenfalls von der IHK vorgenommen.
Außerdem müssen gegebenenfalls spezifische Anforderungen erfüllt werden. Diese können von der jeweiligen Regulierungsbehörde und dem (Bundes-) Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, festgelegt werden.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Vermittlerregister können variieren, aber sie umfassen neben dem Nachweis von Fachwissen finanzielle Zuverlässigkeit und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Hörtkorn Finanzen ist selbstverständlich bei der zuständigen Behörde gemeldet. Ebenfalls findet sie sich im Vermittlerregister der IHK gemäß § 11a GewO eingetragen als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GewO und der Registrierungsnummer D-F-136-4U34-96.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Ausbildungen zum Bankfachwirt bzw. Bankkaufmann oder Diplom-Betriebswirt. Sie können die Welt der Finanzanlagen also auch in größere Zusammenhänge einordnen und globale Entwicklungen analysieren.
Deren Ergebnisse können sie auf das individuelle Anlegerprofil mit den spezifischen Kundenbedürfnissen herunterbrechen.
Qualifikation als Finanzanlagenvermittler
Für die Erlangung der Qualifikation als Finanzanlagenvermittler gibt es verschiedene Wege. Diese sind dann der Sachkundeprüfung bei der IHK gleichgestellt sind.
Hierzu gehören Berufsqualifikationen und Abschlussprüfungen über die IHK (Industrie- und Handelskammer).
Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen in verschiedenen Fachrichtungen werden, wie (alle folgenden Titel) in der Praxis immer jeweils mit dem Zusatz IHK als Angabe des Ausbildungsweges angegeben.
- Geprüfter Bankfachwirt/in
- Bank- oder Sparkassenkaufmann/frau
- Geprüfter Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
- Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzanlagen oder Investmentfondskaufmann/frau
- Geprüfter Investment-Fachwirt/in
- Geprüfter Fachwirt/in für Finanzberatung
- Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen mit Fachrichtung Finanzberatung
Hochschulabschlüsse und spezielle Zertifikate
Hier gibt es mehrere Optionen.
- Ein Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs in den Fachrichtungen Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistungen mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss.
- Ebenso finden wir die Qualifikation als Geprüfter Fachberater/in für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen in Verbindung mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung.
- Schließlich der Abschluss als Geprüfter Finanzfachwirt/in in Verbindung mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule. Dies gilt, wenn gleichzeitig mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Anlageberatung oder Anlagevermittlung nachgewiesen wird.
Weiterbildung und Berufserfahrung
Auch hier stehen einige Möglichkeiten bereit.
- Ein Abschlusszeugnis als Geprüfter Fachberater/in für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Anlageberatung oder Anlagevermittlung nachgewiesen wird.
- Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist. Er wird als Sachkundenachweis anerkannt, sofern in der Regel zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Anlageberatung oder Anlagevermittlung nachgewiesen wird.
- Diese verschiedenen Qualifikationswege ermöglichen es Personen, die als Finanzanlagenvermittler tätig sein möchten, ihre Fähigkeiten und Fachkenntnisse vor allem über die von der IHK angebotenen, unterschiedlichen Wege nachzuweisen. Darüber hinaus um die erforderliche Zulassung zu erlangen und die Bedürfnisse ihrer Kunden bei der Vermögensanlage und -vermittlung kompetent zu erfüllen.
Spezialfall Immobiliendarlehen
Darüber hinaus gibt es ausserdem noch die Möglichkeit, sich spezifisch für die Immobiliendarlehensvergabe zu qualifizieren. Die Erlaubnis nach § 34i GewO stellt eine besondere und wichtige Facette in der Tätigkeit eines Finanzanlagenvermittlers dar.
Diese Erlaubnis befähigt den Inhaber zur Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen und stellt eine rechtliche Grundlage für das Consulting und die Vermittlung im Bereich der Immobilienfinanzierung dar.
Dies bedeutet, dass Finanzanlagenvermittler mit einer sogenannten § 34i-Erlaubnis ihren Kunden bei der Auswahl und dem Abschluss von Immobiliendarlehen helfen können. Die Erlangung dieser Erlaubnis erfordert spezifische Qualifikationen und Schulungen im Bereich der Immobilienfinanzierung.
In der Regel müssen Antragsteller nachweisen, dass sie über das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um Kunden bei der Auswahl des geeigneten Immobiliendarlehens zu beraten. Dies schließt Aspekte wie die Analyse von Finanzierungsbedürfnissen, die Prüfung von Kreditangeboten und Empfehlungen zu verschiedenen Darlehensarten ein.
Die § 34i-Erlaubnis unterstreicht die Bedeutung von Anlegerschutz und Qualitätsstandards im Bereich der Immobilienfinanzierung.
Sie ermöglicht es den Kunden, auf kompetentes und sachkundiges Consulting zuzugreifen, wenn sie Darlehen für den Kauf oder die Finanzierung von Immobilien in Erwägung ziehen.
Diese besondere Erlaubnis erweitert das Dienstleistungsangebot von Finanzanlagenvermittlern und trägt dazu bei, den speziellen Bedürfnissen der Kunden im Bereich der Immobilienfinanzierung gerecht zu werden.
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Verdienst und Provisionierung
Die Verdienstmöglichkeiten eines Finanzanlagenvermittlers sind von zahlreichen Faktoren abhängig und können stark variieren.
Eine der bedeutendsten Einflussgrößen ist die Berufserfahrung. In der Vermögensanlage gilt oft die Faustregel: Je länger die Erfahrung nach der IHK Sachkundeprüfung (§ 34f GewO), desto höher das Einkommen.
Erfahrene Makler haben oft einen größeren Kundenstamm aufgebaut und verfügen über ein tieferes Verständnis der Industrie und verschiedener Märkte, was es ihnen ermöglicht, fundiertere Empfehlungen abzugeben.
Ein weiterer wichtiger Faktor, der das Einkommen beeinflusst, ist die Größe und Qualität des Kundenstamms. Berater, die in der Lage sind, eine breite und treue Kundschaft zu entwickeln und zu pflegen, haben die Chance, ein stabiles und wachsendes Einkommen zu erzielen.
Die Qualität des Kundenstamms ist ebenfalls von Bedeutung. Kunden mit größeren Vermögen können dazu beitragen, das Einkommen zu steigern, da sie in der Regel mehr Kapital zur Verfügung stellen, das investiert werden kann.
Darüber hinaus spielt die Struktur der Provisionszahlungen eine entscheidende Rolle für das Einkommen eines Finanzmaklers. Viele erhalten einen erheblichen Teil ihres Einkommens in Form von Provisionen. Provisionsmodelle können je nach Finanzprodukt und Vertriebspartner variieren.
In den allermeisten Fällen gibt allerdings der Produktanbieter die Provisionsstruktur vor, so dass für den einzelnen Vermittler gar keine Wahlmöglichkeit besteht.
Die verschiedenen Provisionsmodelle
Dennoch seien hier einige unterschiedliche Arten von möglichen Provisionsmodellen vorgestellt:
- Front-End Load (Ausgabeaufschlag / Agio): Bei diesem Modell wird dem Kunden beim Kauf einer Vermögensanlage eine Gebühr in Rechnung gestellt, die einen Teil der Provision für den Vermittler darstellt. Diese Provision, auch Agio genannt, wird dem Vermittler unmittelbar nach Abschluss der Transaktion gezahlt.
- Back-End Load (Rücknahme-/Ausstiegsgebühr): Hierbei werden dem Kunden beim Kauf des Produkts zunächst keine Gebühren berechnet. Stattdessen wird dem Vermittler erst dann eine Provision gezahlt, wenn der Kunde das Produkt bzw. seine Anteile wieder verkauft. Dies geschieht am Ende des Investments. Dieses Modell zielt auf eine langfristige Kunden-Bindung unabhängig von kurzfristigen Kursschwankungen ab. Häufig ist es kombiniert mit der Voraussetzung, dass tatsächlich Gewinne erzielt wurden.
- Managementgebühr: Berater, die z.B. geschlossene Investmentfonds vermitteln, erhalten oft eine kontinuierliche Managementgebühr auf das vom Kunden verwaltete Vermögen. Diese Gebühr wird in der Regel jährlich gezahlt und basiert auf einem Prozentsatz des angelegten Vermögens.
- Kombinationsmodelle: Einige Provisionsmodelle kombinieren verschiedene Elemente, um die Interessen von Kunden und Vermittlern in Einklang zu bringen. Beispielsweise kann ein Teil der Provision beim Kauf des Produkts fällig sein, gefolgt von einer laufenden Managementgebühr.
Beispiel
Um die Auswirkungen von verschiedenen Provisionsmodellen auf das Einkommen zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel für eine geschlossene Vermögensanlage.
Angenommen, der Vermittler hat einen Kunden, der 100.000 Euro in eine geschlossene Vermögensanlage investieren möchte.
In diesem Fall könnte der Vermittler ein Agio von 5% auf den Anlagebetrag erhalten. Das würde eine einmalige Provision von 5.000 Euro bei Abschluss der Transaktion bedeuten.
Alternativ könnte der Vermittler sich für ein anderes Provisionsmodell entscheiden und eine Managementgebühr von 1% pro Jahr auf das verwaltete Vermögen verlangen. In diesem Szenario würde er jedes Jahr 1.000 Euro verdienen, solange der Kunde seine Investition aufrechterhält.
Dieses Modell belohnt die langfristige Bindung von Kunden und ermutigt den Vermittler, den Kunden bei ihrer Anlagestrategie zu unterstützen und die Kundenbeziehung aufrechtzuerhalten.
Es fördert eine nachhaltige Einkommensquelle und kann den Vermittler dazu motivieren, im Interesse des Kunden zu handeln und die Anlage langfristig zu betreuen.
Vorschriften und Aufsichtsmaßnahmen
Die Branche unterliegt strengen Vorschriften und Aufsichtsmaßnahmen, um den Anlegerschutz sicherzustellen.
Dazu gehören die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und andere gesetzliche Bestimmungen, die die Verhaltensstandards und die Regulierung bei der Vermittlung/Beratung von Finanzprodukten an Privatkunden betreffen.
Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Die FinVermV, die im Jahr 2013 in Deutschland implementiert wurde, hat das Ziel, den Schutz der Anleger in den Mittelpunkt zu stellen. Hierzu stellt sie eine klare und präzise Regulierung für die Vermittler bereit, die Finanzprodukte an Privatkunden vermitteln.
Diese Verordnung umfasst eine breite Palette von Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Finanzanlagenvermittler ihre Geschäfte im besten Interesse ihrer Kunden führen.
Ein bedeutendes Element der FinVermV ist die Zulassung und Registrierung dieser Berater. Sie schreibt vor, dass Finanzanlagenvermittler eine spezifische Erlaubnis gemäß § 34f oder § 34h der Gewerbeordnung (GewO) beantragen müssen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.
Diese Erlaubnis nach GewO setzt den Nachweis von Fachkunde, Zuverlässigkeit und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.
Die Aufsichtsbehörden überwachen sorgfältig den Zulassungsprozess nach § 34f GewO und prüfen die Qualifikationen der Antragsteller, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Standards erfüllen.
Weitere Verhaltensregeln der FinVermV
Darüber hinaus legt die FinVermV auch Verhaltensregeln fest, die sicherstellen sollen, dass stets im besten Interesse der Kunden geandelt wird.
Hierzu gehört die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der individuellen Kundenbedürfnisse, die Dokumentation der Kundenberatung und die umfassende Aufklärung über Kosten und Provisionen.
Diese Regeln sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Kunden angemessene und transparente Anlageempfehlungen erhalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verordnung betrifft die Transparenz und Informationspflicht.
Finanzmakler sind verpflichtet, ihren Kunden umfassende Informationen über die von ihnen angebotenen Finanzprodukte zur Verfügung zu stellen.
Dies schließt die detaillierte Offenlegung aller damit verbundenen Kosten, Provisionen und Risiken ein. Das Hauptziel hierbei ist, sicherzustellen, dass Kunden klare und verständliche Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Nicht zuletzt spielt die Aufsicht und Kontrolle eine entscheidende Rolle im Rahmen der FinVermV. Die zuständigen Aufsichtsbehörden, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), überwachen die Einhaltung der Verordnung sehr genau.
Bei Verstößen können sie Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Regeln und Vorschriften strikt eingehalten werden und der Anlegerschutz stets gewährleistet ist.
Die entscheidende Bedeutung der FinVermV
Die FinVermV ist zweifellos von entscheidender Bedeutung.
Sie sichert und stärkt das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarkt und in die Vermittler von Finanzprodukten. Sie schafft Transparenz, schützt die Interessen der Anleger und fördert die Integrität des Finanzdienstleistungssektors.
Dies stellt sicher, dass sie stets den höchsten Standards bei der Kundenbetreuung entsprechen.
Dies trägt dazu bei, die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Finanzmarkts in Deutschland zu erhalten und den Schutz der Anleger zu gewährleisten.
Bezug zu Wertpapiervermittlung
Der Beruf des Finanzanlagenvermittlers ist nicht automatisch mit der Vermittlung von Wertpapieren verbunden. Dazu bedürfte er einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (§32).
Die „Spezialität“ des Finanzanlagenvermittlers liegt stattdessen, gemäß der engen gesetzlichen Definition nach der Gewerbeordnung, im Bereich von Investmentvermögen (offene und geschlossene Fonds) und, je nach individueller Erlaubnis, weiteren Finanzanlagen.
Personen oder Unternehmen, die diesen Beruf ausüben, müssen die erforderlichen Lizenzen und Erlaubnisse nachweisen. Nur dann können sie Kunden in Bezug auf Wertpapierinvestitionen beraten und Finanzanlagen vermitteln.
Dieser Beruf erfordert eine umfassende Kenntnis der Finanzmärkte, Produkte und Anlagemöglichkeiten.
Diese Berater spielen daher eine wichtige Rolle im Finanzdienstleistungssektor. Sie bieten ihren Kunden Consulting und Unterstützung bei der Auswahl von Anlageprodukten, die ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entsprechen.
Dies kann den Kauf von Aktien, Anleihen, Investmentfonds und anderen Finanzinstrumenten umfassen. Die Hauptaufgabe eines Maklers besteht darin, sicherzustellen, dass die Anlageentscheidungen der Kunden auf soliden Informationen und Analysen basieren.
Weitere Voraussetzungen
Um in diesem Beruf tätig zu sein, müssen Finanzanlagenvermittler bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darunter fällt u.a.. die Erlaubnis oder Lizenz, die je nach Land und regulatorischem Rahmen unterschiedlich sein kann.
In Deutschland ist die Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) von entscheidender Bedeutung und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt.
Sie setzt den Nachweis von Fachkunde, Zuverlässigkeit und gegebenenfalls den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.
Die Fachkunde beinhaltet den Nachweis von ausreichendem Wissen und Qualifikationen, um Kunden ein qualifiziertes Consulting bieten zu können. Hierzu können spezifische Ausbildungen, Zertifikate und Schulungen gehören.
Die Zuverlässigkeit ist ein weiterer wichtiger Aspekt, da sie keine Vorstrafen haben dürfen und als zuverlässig eingestuft werden müssen.
Unterscheidung Vermittler und Honorarberater
Der Vergleich und der gegenseitige Arbeitsausschluss zwischen Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sind von grundlegender Bedeutung, um die verschiedenen Ansätze und Geschäftsmodelle in der Finanzberatungsbranche zu verstehen.
Finanzanlagenvermittler sind in der Regel Vermittler von Finanzprodukten wie Investmentfonds und anderen Anlageinstrumenten.
Sie erhalten oft Provisionen von den Fondsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen, deren Produkte sie vermitteln.
Diese Provisionen werden in der Regel von den Investitionen der Kunden abgezogen. Sie können zu Interessenkonflikten führen, da diese möglicherweise dazu neigen, Produkte zu empfehlen, die höhere Provisionen generieren.
Stattdessen sollten sie ja die besten Interessen der Kunden im Blick haben.
Honorar-Finanzanlagenberater hingegen verfolgen einen anderen Ansatz. Sie stellen den Kunden ihre Beratungstätigkeit direkt in Rechnung und erhalten Honorare für diese Dienstleistungen.
Dies schafft eine klarere Transparenz und verringert Interessenkonflikte, da Honorarberater nicht von Provisionen abhängig sind.
Kunden können erwarten, dass die Empfehlungen auf ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen basieren, anstatt auf Provisionsanreizen. Honorarberater haben einen Anreiz, unabhängige und maßgeschneiderte Lösungen zu bieten, da ihre Vergütung nicht von den Produkten abhängt, die sie empfehlen.
Der Arbeitsausschluss zwischen beiden Berufsgruppen ist wichtig, um die Unabhängigkeit der Beratung sicherzustellen.
Finanzanlagenvermittler, die Provisionen erhalten, dürfen keine Honorare von ihren Kunden annehmen, da dies zu Interessenkonflikten führen könnte.
Ebenso dürfen Honorar-Finanzanlagenberater in der Regel keine Provisionszahlungen von Produktanbietern akzeptieren, um ihre Unabhängigkeit und Transparenz zu wahren.
Die Wahl zwischen einem Finanzanlagenvermittler und einem Honorar-Finanzanlagenberater hängt von den individuellen Präferenzen und Bedürfnissen der Kunden ab. Während erstere bequem sein können, wenn keine direkten Kosten für den Kunden anfallen, kann die Honorarberatung die bessere Option sein, wenn Transparenz und unabhängige Information gefragt sind.
In jedem Fall ist es wichtig, die Qualifikationen und die ethischen Standards des Beraters sorgfältig zu prüfen, unabhängig von der gewählten Beratungsform.
Fazit – Das Berufsbild Finanzanlagenvermittler
Die Tätigkeit eines reinen Finanzanlagenvermittlers divergiert in den rechtlichen Erfordernissen z.T. erheblich von denen eines Finanzberaters.
Letzterer ist zum Erstellen umfassender Beratungsprotokolle verpflichtet, um sich nicht in die Produkthaftung für seine Beratung zu stellen.
Ein Finanzanlagenvermittler ist daher vor allem für denjenigen Sektor von Privatkunden interessant, die bereits ein solides Wissen über verschiedene Kapitalanlagen mitbringen. Diese können daher oft für bestimmte Produkte als semiprofessionelle Anleger eingestuft werden.
Natürlich können darüber hinaus auch institutionelle und andere professionelle Investoren von der meist spezialisierten Expertise und dem besonderen Produktangebot eines Finanzanlagevermittlers profitieren.
Finanzberater hingegen beraten ihre Kunden von Grund auf und können damit vor allem für unkundige Investoren einen wichtigen ersten Ansprechpartner darstellen.
Weil die (Selbst-) Bezeichnungen in diesem Sektor häufig nicht mit genauen Definitionen der rechtlichen Vorgaben korrelieren, überlagern sich die verschiedenen Tätigkeiten und der Umfang der Beratung je nach Kontext und Anbieter.
Im Zweifelsfall sollte man als Kunde das Selbstverständnis und die rechtlichen Befugnisse des jeweiligen Ansprechpartners oder Vermittlers nachfragen, dessen Dienste man in Anspruch zu nehmen gedenkt.
– Aktuelle Kunden-Favoriten:
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*gemäß Prognoserechnung
Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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