Treuhandkommanditist
geschätzte Lesedauer
Was genau ist ein Treuhandkommanditist?
Der Kommanditist als Teil einer Kommanditgesellschaft
Bei der Frage nach dem, was ein Treuhandkommanditist eigentlich genau ist und grundsätzlich macht, befindet man sich im Themenbereich Kommanditgesellschaft.
Diese ist eine Form der Personengesellschaft (im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaftsformen Aktiengesellschaft /AG und Gesellschaft mit beschränkter Haftung /GmbH), deren Zweck im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht.
Eine Kommanditgesellschaft muss aus mindestens zwei Personen bestehen; eine davon stellt den Komplementär dar, der vollumfänglich mit seinem Vermögen haftet. Die andere Person ist der Kommanditist, der nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Die vollumfängliche persönliche Haftung bildet das Spezifikum von Personengesellschaften: Kapitalgesellschaften haften bis zur Höhe des sogenannten Stammkapitals (bei der AG: mindestens 50.000 €, bei der GmbH mindestens 25.000 €)
In Personengesellschaften hingegen haftet mindestens EINE der beteiligten Personen mit dem gesamten persönlichen Vermögen („persönlich haftender Gesellschafter“).
In den Fällen vom (persönlich haftenden) Komplementär und dem Kommanditisten kann es sich sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln. Die aktuelle Geschäftsführung liegt dabei immer beim Komplementär. Die Gesellschaft kann auch mehrere Komplementäre haben, genauso wie eine größere Anzahl von Kommanditisten.
Treuhänder und Treuhandkommanditist
Ein Treuhänder (=Treunehmer) handelt „zu treuen Händen“ im Auftrag eines oder mehrerer Treugeber. In der Regel liegt ein Vertrag zugrunde, der die rechtliche Vertretungsgewalt des Treuhänders genau eingrenzt.
Damit ist festgelegt, welche Rechte und Pflichten der Treuhänder im Namen des Auftraggebers (Treugebers) wahrzunehmen hat.
In der Schweiz ist „Treuhänder“ eine Berufsbezeichnung, allerdings ohne feste Definition: Es ist praktisch der Überbegriff für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter und Wirtschaftsjuristen.
Im englischen Sprachraum begegnet der Begriff des „Trust“, der in etwa deckungsgleich mit der deutschen Bedeutung von Treuhandschaft ist. Wird der Begriff escrow in wirtschaftlichen Zusammenhängen verwendet, handelt es sich meist um ein Treuhand-Konto (escrow account).
Die Kombination der beiden Begriffe, (Treuhand und Kommanditist –> also der Treuhandkommanditist), meint diejenige Person, über die man sich als Anleger mittels einer Kapitaleinlage an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, ohne die Funktion als Kommanditist direkt wahrzunehmen – man ist sozusagen indirekt Kommanditist über den Treuhänder.
Erfüllt jemand seine Funktion innerhalb der Kommanditgesellschaft hingegen persönlich, spricht man auch vom Direkt-Kommanditisten.
Ein Treuhandkommanditist ist also die mittelnde Person oder Institution, die eine indirekte Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ermöglicht. Der dahinterstehende Investor nimmt seine Rechte und Pflichten nur indirekt über einen Treuhänder wahr.
Treuhandkommanditist und Kommandist – Was ist der Unterschied?
Im Wesentlichen sind es zwei Folgen, die den Unterschied zwischen einem Direktkommanditisten und einem Treuhandkommanditisten ausmachen:
- Der Direktkommanditist wird in das Handelsregister eingetragen; beim Treuhandkommanditisten hingegen steht dort der Name des Treuhänders, nicht des Geldgebers.
- Dieser Eintrag ins Handelsregister ist mit Gebühren verbunden. Im Falle des Direktkommanditisten hat dieser die volle Höhe der Gebühren zu tragen; im Falle eines Treuhänders verteilt sich diese Gebühr in aller Regel auf viele auftraggebende Anleger.
Im Fall einer Beteiligung als Gesellschafter an einem Unternehmen (KG) über ein Treuhandverhältnis ist der Anleger nur für das Innenverhältnis der Gesellschaft den anderen Gesellschaftern gleichgestellt; im Außenverhältnis wird er vom Treuhänder vertreten, Ansprüche von außen werden ausschließlich darüber abgewickelt. Letztendlich ergibt sich daraus kein wesentlicher Unterschied, da der Anleger im Innenverhältnis ebenfalls haftbar ist mit dem Umfang seiner Einlage. Im Einzelfall kann es aber durchaus von Vorteil sein, nicht selbst und unmittelbar von Gläubigern haftbar gemacht zu werden.
Wenn ein Treuhänder zwischengeschaltet ist, kann der Kapitalgeber einer Kommanditgesellschaft für die Öffentlichkeit immer anonym bleiben – sein Name ist nicht ins Handelsregister eingetragen. Außerdem spart er sich zumindest einen Teil der Gebühren für diese Eintragung.
Auf der anderen Seite kostet die Beauftragung eines Treuhänders natürlich ihrerseits Gebühren („Treuhandgebühr“), die aber normalerweise nur einen geringfügigen Betrag ausmachen.
Der Treuhänder bei geschlossenen Investment-Fonds
Die Funktion eines Treuhänders ist sehr häufig wichtig im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds: Der Initiator des Fonds tritt dabei als Komplementär auf, allerdings aufgrund rechtlicher Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) nur in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durch welche die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des Fonds betrieben wird (vgl. § 18 Abs. 1 KAGB).
Die Anleger, deren Kapital für das geplante Investitionsobjekt eingesammelt und gebündelt investiert wird, treten der Gesellschaft als Kommanditisten bei – sehr häufig nimmt dann ein bevollmächtigter Treuhandkommanditist ihre Interessen wahr. Ist ein Fonds auf diese Weise mit Beteiligung der Anleger über ein Treuhandverhältnis strukturiert, spricht man auch von einem Treuhandfonds.
Auf diese Weise werden durch das Treuhandverhältnis beide Seiten entlastet: Der Initiator und Komplementär (die KVG) hat als Gegenüber und Partner nicht eine Vielzahl von Kommanditisten-Gesellschaftern, sondern eine eigens beauftragte Treuhand-Gesellschaft.
Die „indirekten“ Kommanditisten ihrerseits müssen sich nicht in komplizierte Verträge und Verfahren einarbeiten, sondern werden von der Treuhandgesellschaft in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten entlastet.
Was sind die Befugnisse, Rechte und Pflichten eines Treuhänders?
Bei Treuhandschaft handelt es sich um das meist in einem schriftlichen Vertrag (=Treuhandvertrag) geregelte Verhältnis zwischen zwei Personen oder Institutionen, bei dem die eine Person/Institution (Treugeber) der anderen (Treunehmer) Rechte und/oder Güter (=Treugut) mit der Bedingung überträgt, diese Rechte/Güter nicht zum eigenen Vorteil zu gebrauchen.
Stattdessen sind sie zum Vorteil des Treu-Gebers einzusetzen. Es geht also um das vollmächtige Wahrnehmen fremder Interessen bzw. den Einsatz von dessen Gütern in dessen Interesse.
Treuhandschaft kann auch durch einen staatlichen Hoheitsakt verfügt werden, etwa bei der Feststellung der Unzurechnungsfähigkeit einer Person mit der damit verbundenen Einsetzung eines Treuhänders.
Vertragliche Regelung des Treuhandverhältnisses
Die Rechte und Pflichten eines Treuhänders werden im Treuhandvertrag festgelegt. Er muss keiner bestimmten Form genügen, allerdings empfiehlt sich natürlich die Schriftform, um eventuellen späteren Unklarheiten vorzubeugen.
Zu regeln ist der wirtschaftliche Zweck der Treuhandschaft, ihr Beginn und Ende, die Festlegung des Treuguts, Aufgaben und Pflichten beider Vertragsseiten, die jeweilige Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis, eventuelle Weisungsrechte des Treugebers, die Vergütung, Rechenschaftslegung und Haftung (vgl. §§ 259, 276, 278 Bürgerliches Gesetzbuch / BGB).
Innen- und Außenverhältnis der Treuhandschaft
Vor allem das Innen- und Außenverhältnis sind wichtige Aspekte der Treuhandschaft: Nach außen vertritt der Treunehmer den Treugeber vollumfänglich und mit allen Rechten.
Ansprüche Dritter an das Treugut sind also Angelegenheit des Treuhänders, der Treugeber tritt im Außenverhältnis nicht in Erscheinung. Im Innenverhältnis ist er allerdings dem Treunehmer gegenüber – je nach vertraglicher Ausgestaltung, aber doch in aller Regel – weisungsbefugt.
Verursacht der Treuhänder gegenüber dem Treugeber durch Untreue einen Schaden am Treugut, kann er schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Ein Treuhänder handelt gemäß der vertraglichen Vorgaben und Richtlinien. Sind sie für den konkret zu entscheidenden Fall nicht einschlägig, muss entweder die Meinung des Treugebers eingeholt werden oder, bei unmittelbarer Handlungsnotwendigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Treugebers und seiner Interessen entschieden werden.
Wer kann Treuhänder werden?
Treuhänder ist kein geschützter Titel – die Tätigkeit kann also durchaus von einer Privatperson ausgeübt werden, etwa die treuhänderische Verwaltung einer Immobilie für einen Angehörigen oder dergleichen.
Ebenso begegnet Treuhandschaft aber auch als eigene professionelle Dienstleistung einer Gesellschaft, die sich als unabhängiger Treuhänder für verschiedene Rechtsgeschäfte oder Investmentbeteiligungen anbietet.
In aller Regel ist mit diesem Angebot eine entsprechende Fach-Expertise verbunden, wenn sie auch nicht unter die absolut notwendigen Voraussetzungen fällt.
Treuhänder für eine Fondsgesellschaft
Will eine Fondsgesellschaft einen geschlossenen Alternativen Investmentfonds in der Form der KG mit Treuhandbeteiligung auf den Markt bringen, müssen die beteiligten Personen – also auch der Treuhänder – gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benannt und die fachliche Expertise nachgewiesen werden, um die Genehmigung für den Vertrieb des AIF zu erhalten (§ 269 Abs. 2 Nr. 2 Kapitalanlagegesetzbuch / KAGB).
Diese Information muss auch in den Verkaufsprospekt für die Anleger / Kunden der Beteiligung aufgenommen werden; auch auf das Offenlegen der Vergütung haben die Gesellschafter Anspruch.
Bestimmte Bezeichnungen für das Treuhandverhältnis
Man unterscheidet zwischen fiduziarischer Treuhandschaft, bei der das Eigentum mit allen Rechten tatsächlich an den Treunehmer übergeht, und Ermächtigungs-Treuhandschaft (§ 185 Bürgerliches Gesetzbuch / BGB), wo das nicht der Fall ist.
In beiden Fällen wird die Treuhandschaft nach außen nicht erkennbar, im Innenverhältnis bedeutet sie jedoch im ersteren Fall, dass es keine konkurrierende Verfügung über das Treugut gibt, im zweiten Fall jedoch durchaus.
Kann der Treuhänder nicht das volle Recht über das Treugut ausüben, spricht man von wirtschaftlicher Vollmachts-Treuhandschaft, die auch nach außen erkennbar wird – er tritt in fremdem Namen auf.
Weitere Formen der Treuhandschaft werden nach dem ihnen innewohnenden Zweck benannt, z.B. Verwaltungs-, Sicherungs- oder doppelseitige Treuhandschaft. Es kann sich dabei sowohl um fiduziarische als auch um Ermächtigungs- oder Vollmachtsverhältnisse handeln.
Treuhandschaft und Eigentum
Bei Treuhandschaft kann zivilrechtliches Eigentum und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen:
In der Handelsbilanz muss ein Treugut beim Treugeber angegeben werden, insofern er der wirtschaftliche Eigentümer ist. Zivilrechtlich steht das Eigentum jedoch beim Treuhänder, der über das Wirtschaftsgut verfügt.
Häufig begegnen Treuhand und Eigentum im Zusammenhang mit einem Treuhand-Konto: Es bildet den Gegensatz zum Eigen-Konto und meint ein Konto, auf dem der Treuhänder über fremdes Vermögen (das des Treugebers) verfügen kann.
Kosten eines Treuhandverhältnisses
Treuhänder rechnen ihre Kosten oft nach geleisteten Arbeitsstunden ab; da es sich oft um eine selbständige Tätigkeit handelt, können die in Rechnung gestellten Beiträge entsprechend hoch liegen.
Treuhandgesellschaften hingegen arbeiten oft mit festen Sätzen für bestimmte Vertragsverhältnisse: Ein Treuhandkommanditist bei einem geschlossenen Fonds kann beispielsweise mit einem niedrigen Prozentsatz der investierten Summe an dem Geschäft beteiligt sein.
Keine feste Definition
Treuhandschaft ist nicht vollkommen fest definiert und von anderen Formen vollmächtigen Handels für einen Dritten abgegrenzt.
Es kann also grundsätzlich Überschneidungen oder inhaltliche Nähen zu anderen Vertretungsformen wie Ermächtigung, Bevollmächtigter, Verwahrung, Stellvertretung, Testamentsvollstreckung, Insolvenzverwalter etc. geben.
Über die verschiedenen Formen der Treuhandschaft, insbesondere im Bereich wirtschaftlicher Vertretung der Treugeber, gibt es eine aktuelle Rechtsprechung und das ein oder andere richtungsweisende Urteil bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH).
Daraus entsteht eine Art fortlaufender Entwicklung, wie die Rechtsstellung von Treugeber und Treunehmer/Treuhänder in paradigmatischen Fällen zu verstehen und auszulegen ist – das Thema der Treuhandschaft befindet sich also in einer stetigen Weiterentwicklung.
Hier finden Sie die aktuelle Investmentauswahl
Treuhandkommanditist und Kommanditgesellschaft
Der Treuhandkommanditist kommt vor allem im Zusammenhang mit geschlossenen Investmentfonds (z.B. viele Formen von AIF, also Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Private- Equity-Fonds) vor.
Diese sind in der überwiegenden Zahl der Fälle als Investmentkommanditgesellschaften verfasst.
Wie funktioniert eine (Investment-)Kommanditgesellschaft?
Da die initiierende Investmentgesellschaft aufgrund rechtlicher Vorgaben einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bedarf und dafür meist die Form der externen KVG bemüht, bietet das „Vehikel“ der Kommanditgesellschaft einige Vorteile.
Komplementär und Kommanditisten
Die Investmentgesellschaft übernimmt selbst die Rolle des Komplementärs, dem auch die Geschäftsführung zukommt.
Alle weiteren Anleger werden über den entsprechenden Gesellschaftsvertrag und mit ihrer Einlage zu Kommanditisten (=Gesellschaftern) der KG.
In den allermeisten Fällen wird dabei auf die Rechtsform der GmbH & Co. KG zurückgegriffen; der vollumfänglich haftende Komplementär ist also seinerseits eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – so wollen es die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (§ 18 Abs. 1 KAGB).
Im Gegensatz zu anderen Organisationsformen sind damit etwaige Nachschusspflichten für die Anleger ausgeschlossen, also im Insolvenzfall anstehende Zahlungen, um die Forderungen von Gläubigern des Unternehmens zu befriedigen.
Das eingeworbene Kapital des Fonds steht der Gesellschaft also als Kommandit-Kapital zur Verfügung, eine Form von Eigenkapital, die den einzelnen Anleger zum Mit-Unternehmer der Fondsaktivitäten macht.
Diese Tatsache ist wichtig für die Frage der Haftung: Das Investment ist keine Fremdkapital-Leihe mit festverzinslicher Rendite und entsprechend niedriger Ausfallgefahr, sondern stellt eine Eigenkapital-Investition mit unternehmerischen Risiken dar – eingelegtes Eigenkapital dient im Fall einer Insolvenz als erstes Mittel, um die Gläubiger (=Fremdkapitalgeber) zu bedienen.
Der Vorteil derartiger Investments besteht allerdings darin, dass die Kommanditisten unmittelbar an den erzielten Gewinnen beteiligt werden; liegen diese innerhalb der Prognosen, können geschlossene Fonds mit sehr attraktiven Eigenkapitalrenditen aufwarten.
Werden die Prognosen gar übertroffen und höhere Gewinne erzielt, steht dem einzelnen Kommanditisten (Kapitalgeber) auch daraus ein Anteil zu.
Besteuerung der Einkünfte
Je nach Inhalt des Investments werden die Einkünfte unterschiedlich besteuert
- als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert oder
- als Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer;
- eine weitere Möglichkeit ist die Strukturierung als Gewerbebetrieb mit den entsprechenden Einnahmen und steuerlichen Vorgaben.
Die meisten Immobilienfonds genießen hier steuerliche Vorteile.
Sind sie als rein vermögensverwaltend aufgestellt, verzichtet das Finanzamt auf die Besteuerung der Erträge als Einkünften aus Gewerbebetrieb – was im Bereich geschlossener Fonds einen gewichtigen Beitrag zu den guten Renditen leistet.
Die Einlagesumme der Kommanditisten stellt deren individuelle Haftungsgrenze dar – über das gezeichnete Kapital hinaus kann der Investor in dieser Rechtsform vom Unternehmen und seinen Gläubigern nicht haftbar gemacht werden, wenn er seine Einlage tatsächlich in der vereinbarten Höhe (=Zeichnungssumme) geleistet hat.
Fazit zum Thema Treuhandkommanditist
Der Treuhandkommanditist ermöglicht Anlegern, mit ihrer Beteiligung an einem Unternehmen anonym zu bleiben.
Die Frage der Haftung wird zwar – aus Sicht des Anlegers – vom Außenverhältnis, also gegenüber Gläubigern des Investmentunternehmens, ins Innenverhältnis (gegenüber dem Treunehmer) verschoben; am Umfang der Haftung ändert diese Verschiebung aber nichts, auch nicht am Innenverhältnis des indirekt beteiligten Anlegers gegenüber den Direktkommanditisten oder dem Komplementär.
Die unternehmerischen Risiken, die mit den entsprechenden Investments eingegangen werden, verlagern sich also lediglich, werden aber nicht reduziert oder beschränkt – sie bestehen in jedem Fall über den gesamten Betrag der Zeichnungssumme.
Auch der Kostenfaktor muss nicht ausschlaggebend sein für die Wahl des Investments. In aller Regel ist der Aufschlag für ein Treuhandverhältnis so gering, dass er gegenüber anderen und weitaus wichtigeren Fragen an das Investment (Rendite, Historie des Anbieters, Laufzeit, Art der Gewinnausschüttung etc.) in den Hintergrund tritt.
– Aktuelle Kunden-Favoriten:
Behalten Sie den Markt im Überblick
- Exklusive Nachrichten
- Aktuelle Expertengespräche
- Exklusiver Zugang
- Ausführliche Hintergrundinfos
*gemäß Prognoserechnung
Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
– Weitere interessante Themen:
Was ist ein Alternativer Investmentfonds?
Was verbirgt sich hinter dieser lukrativen Kapitalanlage? Erfahren Sie hier, was diese Form der Investmentfonds ausmacht und welche Vorteile Sie dadurch erhalten.
Was ist ein Club Deal?
Erfahren Sie mehr über die Chancen von Club-Deals. Wir ermöglichen Ihnen exklusive Zugänge zu diesen Investments.
Unsere aktuellen Alternativen Investmentfonds
Von uns für Sie geprüft. Finden Sie hier Ihr passendes Investment.
ProvenExpert Badge
ProvenExpert Bewertungssiegel
Adresse
Hörtkorn Finanzen GmbH
Oststraße 38-44
74072 Heilbronn
Kontakt
Telefon: (07131) 9 49-206
Telefax: (07131) 9 49-209
E-Mail: info@hoertkorn-finanzen.de