Ausschüttungen
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Was sind Ausschüttungen?
Ausschüttungen sind in betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhängen Zahlungen, die von Unternehmen oder Investmentfonds an ihre Aktionäre oder Anleger geleistet werden.
Sie erfolgen also – anders als Zinszahlungen – an die Eigenkapitalgeber.
In aller Regel handelt es sich dabei um Zahlungen aus den in einem definierten Zeitraum erwirtschafteten Gewinnen.
Diese Zahlungen erfolgen unter der Bezeichnung Dividende (-nzahlung) oder Gewinnausschüttungen.
Im Englischen begegnet dafür der Begriff dividend oder distributed dividend. Auch cash dividend, payout und distribution sind laut Lexikon geläufige Worte für das gleiche Geschehen.
Auch Zinsen werden gelegentlich als Ausschüttung bezeichnet, wobei der Begriff dann etwas unscharf verwendet wird: Zinsen werden auf Fremdkapital gezahlt, eine Ausschüttung aus den Gewinnen an die Eigenkapitalgeber gezahlt.
Synonyme Begriffe
Ausschüttung, Gewinnausschüttung und Dividende können synonym verwendet werden. Auch die Begriffe Auszahlung, (Gewinn-) Verteilung und Renditezahlung u.Ä. treffen den gleichen Sachverhalt.
Dividenden sind regelmäßige Zahlungen, die von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre geleistet werden. Sie basieren in der Regel auf dem Gewinn des Unternehmens und werden pro Aktie ausgeschüttet. Sie dienen dazu, den Aktionären einen Teil der erwirtschafteten Gewinne zukommen zu lassen.
Gewinnausschüttungen werden von Investmentfonds oder Genossenschaften geleistet. Investmentfonds können ihre erwirtschafteten Gewinne an die Anleger ausschütten, während Genossenschaften ihren Mitgliedern einen Teil ihrer erwirtschafteten Überschüsse zukommen lassen.
Zinsausschüttungen werden von Anleihen oder Anlageprodukten wie Anleihen- bzw. Rentenfonds gezahlt. Bei Anleihen handelt es sich um Schuldtitel, bei denen der Emittent (z.B. ein Unternehmen oder ein Staat) dem Käufer einen festen Zinsbetrag zahlt. Dieser Zins wird regelmäßig an die Inhaber der Anleihen ausgeschüttet.
Um Zinsen (also Erträge aus dem Geben von Fremdkapital) von Ausschüttungen (Erträgen aus Eigenkapital) abzugrenzen, spricht man korrekterweise besser von Zinszahlungen anstatt von -Ausschüttungen.
Ausschüttungen sind ein wichtiges Instrument, um Investoren am Erfolg eines Unternehmens, einer Gesellschaft oder einer Geldanlage zu beteiligen. Sie können eine attraktive Rendite für Aktionäre und Anleger darstellen und sind ein Indikator für die finanzielle Gesundheit einer Firma oder eines Fonds.
Warum heißt es bei Aktiengesellschaften Dividende?
Der Begriff „Dividende“ stammt vom lateinischen Wort „dividere“ ab, was so viel wie „teilen“ bedeutet. Bei einer Aktiengesellschaft werden die Gewinne des Betriebs oder zumindest von Teilen davon unter den Aktionären / Anteilseignern aufgeteilt.
Die Dividende ist somit ein Teil des Gewinns, der den Aktionären als Rendite für ihre Investition zur Verfügung gestellt wird.
Der Begriff wird also zum einen verwendet, um den Gedanken des Teilens und der Verteilung von Gewinnen an die Aktionäre zu vermitteln. Er macht deutlich, dass die Aktionäre an den erwirtschafteten Gewinnen beteiligt werden und einen Anteil am Unternehmenserfolg erhalten.
Zum anderen wird sie als mathematischer Bruch angegeben. 5 % Dividende bedeutet, dass Fünf von Hundert des Nennbetrages einer Aktie als Gewinne ausgeschüttet werden.
Ein Beispiel:
Der Aktionär XY hält 1.000 Aktien der ABC-AG zum Einzel-Nennwert von 10 EUR. Nach einem guten Wirtschaftsjahr beschließt die Hauptversammlung der ABC-AG, pro Aktie 4 % Gewinnbeteiligung auszubezahlen.
Für XY bedeutet das eine Auszahlung von 0,40 EUR pro Aktie, also insgesamt 40 EUR Gewinn aus diesem Aktienpaket.
Die Angabe erfolgt in aller Regel auf den Nennwert der Aktien, da der tatsächliche Marktwert durch den fortwährenden Börsenhandel ständigen und teilweise starken Schwankungen unterworfen ist.
Der Verwaltungsrat oder die Hauptversammlung können jedoch auch beschließen, den Marktwert zu einem bestimmten Zeitpunkt als Grundlage für die Ausschüttung heranzuziehen.
Welche positiven Auswirkungen haben Ausschüttungen?
Gewinnausschüttungen, insbesondere in Form von Dividenden bei Aktiengesellschaften, können mehrere positive Auswirkungen haben:
Anlegerrendite
Geld aus Gewinnausschüttungen bieten den Aktionären oder Anlegern eine direkte finanzielle Rendite auf ihre Investition.
Durch den regelmäßigen Erhalt einer solchen Ausschüttung können die Investoren ihr Einkommen erhöhen und von den Gewinnen des Betriebs profitieren, was in vielen Fällen ja auch den Grund für den Kauf der Aktien oder Anteile bildet.
Vertrauen und Attraktivität für Investoren
Unternehmen, die kontinuierlich eine Ausschüttung vornehmen, signalisieren Stabilität und finanzielle Gesundheit.
Dadurch wird das Vertrauen der Investoren gestärkt und das Unternehmen attraktiver gemacht, sowohl für die bestehenden Anteilseigner als auch für potenzielle neue Investoren.
Ausschüttungen schaffen Aktienkursstabilität
Eine Ausschüttung der Gewinne kann dazu beitragen, den Aktienkurs einer Firma zu stabilisieren oder sogar zu steigern.
Eine regelmäßige Gewinnbeteiligung erhöht das Interesse von Investoren und steigert dadurch die Nachfrage nach den Aktien des Unternehmens. Beides wirkt sich normalerweise positiv auf den Aktienkurs aus.
Disziplin und Kapitalallokation
Die Ausschüttung von Gewinnen erfordert, dass ein Unternehmen einen Teil seiner erwirtschafteten Gewinne an die Anteilseigner zurückgibt.
Dies kann zu einer disziplinierten Kapitalallokation führen, da das Unternehmen gezwungen ist, seine finanziellen Mittel effizient einzusetzen und in rentable Projekte zu investieren, um weiterhin attraktive Gewinnbeteiligungen ausschütten zu können.
Ausschüttungen binden Anteilseigner
Gewinnausschüttungen können die Bindung zwischen Unternehmen und Anteilseignern stärken.
Durch die regelmäßige Ausschüttung von Gewinnen zeigt ein Unternehmen seine Wertschätzung gegenüber den Anteilseignern und fördert eine langfristige Beziehung. So wird ein Beitrag dazu geleistet, dass die Investoren gehalten werden und sie eventuell sogar ihr (nicht nur finanzielles) Engagement für das Unternehmen erhöhen.
Trotz all dieser Vorteile sind Gewinnausschüttungen nicht automatisch und in jedem Fall die beste Verwendung für das Unternehmen. Manchmal kann es sinnvoller sein, Gewinne zur Finanzierung von Wachstumsprojekten oder zur Stärkung der Firmenbilanz zu verwenden.
Die Entscheidung über Gewinnausschüttungen muss daher immer im Einklang mit den Zielen und der Strategie des Betriebs getroffen werden.
Welche negativen Auswirkungen haben Ausschüttungen?
Obwohl Gewinnausschüttungen in vielen Fällen positive Auswirkungen haben können, gibt es auch potenzielle negative Aspekte:
Kapitalbindung bzw. Kapitalverlust
Gewinnausschüttungen führen dazu, dass Kapital aus dem Unternehmen abfließt und somit für andere Verwendungen nicht mehr zur Verfügung steht.
Dadurch werden die finanziellen Ressourcen eingeschränkt, die das Unternehmen für Investitionen in Wachstum, Innovation, Forschung und Entwicklung oder die Bewältigung von Herausforderungen benötigt.
Eigenkapitalquote
Mit dem genannten Punkt einher geht eine Verschlechterung der Eigenkapitalquote bei hohen Gewinnausschüttungen. Für Investoren und Kreditinstitute ist die Eigenkapitalquote ein wichtiger Faktor in der Entscheidung für ein finanzielles Engagement in einem Betrieb.
Fehlende Flexibilität
Eine zu hohe Gewinnbeteiligung kann das Unternehmen in Zeiten finanzieller Notlagen einschränken.
Wenn der Betrieb mit unvorhergesehenen Ausgaben oder Verlusten konfrontiert ist, stehen möglicherweise nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung, um damit umzugehen. Eine ausgewogene Gewinnbeteiligungspolitik berücksichtigt daher auch die finanzielle Flexibilität der Firma.
Signale mangelnder Wachstumschancen
Eine zu hohe Gewinnbeteiligung kann von Investoren als Signal dafür interpretiert werden, dass das Unternehmen keine guten Wachstumsaussichten hat.
Dies könnte dazu führen, dass potenzielle Investoren den Betrieb als weniger attraktiv betrachten und den Aktienkurs oder / und den Marktwert beeinflussen.
Steuerliche Aspekte von Ausschüttungen
Gewinnausschüttungen können steuerliche Auswirkungen auf die Aktionäre und Anteilseigner haben.
Die ausgeschütteten Gewinne unterliegen der Kapitalertrag- und/oder Einkommensteuer und können zu einer zusätzlichen Steuerbelastung für die Aktionäre oder Anteilseigner führen.
Bei Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH gilt ein pauschaler Körperschaftsteuersatz von 25 % (Abgeltungsteuer).
Ausschüttungen bei Personengesellschaften unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer, sondern zum persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer.
Die Entscheidung über Gewinnausschüttungen hängt daher von vielen Faktoren ab, darunter die finanzielle Situation des Betriebs, die Wachstumsaussichten, die Investitionspläne und die Bedürfnisse der Anteilseigner.
Eine ausgewogene und strategische Gewinnbeteiligungs-Politik sollte die langfristigen Interessen der Firma und ihrer Anteilseigner berücksichtigen.
Für Kapitalgesellschaften gelten darüber hinaus gesetzliche Vorgaben zur Gewinnverwendung, die den Handlungsspielraum deutlich einengen (vgl. z.B. § 268 Abs. 8 HGB).
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Ausschütten oder thesaurieren?
Im Zusammenhang mit verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalanlage, besonders bei Investmentfonds, begegnen die Begriffe der Ausschüttung oder des Thesaurierens als Gegensätze im Anlagekonzept.
Ausschüttend wird ein Fonds bzw. eine Geldanlage genannt, bei der die Gewinne in mehr oder weniger regelmäßiger Form während der Laufzeit des Investments an die Anleger ausgezahlt werden.
Thesaurierend hingegen bedeutet, dass die erzielten Gewinne zunächst im Fonds bleiben und dort weiter für das Fondsanliegen – z.B. Kauf weiterer Immobilien oder Wertpapiere – genutzt werden. Alle erzielten Gewinne werden dann erst am Ende der Laufzeit bei Fondsauflösung an die Anteilseigner ausgezahlt.
Für das Erzielen von laufenden Erträgen sind also ausschüttende Fonds besser geeignet.
Werden Ausschüttungen in die GuV aufgenommen?
Die Gewinn- und Verlustrechnung / GuV eines Betriebes erfasst die Erträge und Aufwendungen während eines bestimmten Zeitraums. Aus deren Aufsummieren ergibt sich der Gewinn oder Verlust eines Betriebes.
Da Ausschüttungen einen Teil der Gewinnverwendung darstellen, keine Aufwendungen, bilden sie keine eigentliche Position innerhalb der GuV, sondern stehen erst an deren Ende bei den Angaben zur Gewinnverwendung.
Sie mindern dort den Gewinn aus dem erzielten Betriebsergebnis, der letztlich ausgewiesen und in die Bilanz übertragen wird. Denn die Mittel des erzielten Ergebnisses fließen dann eben nicht einfach als Jahresüberschuss in das Eigenkapital ein, sondern werden an die Anteilseigner ausbezahlt und stehen somit dem Unternehmen nicht mehr zur Verwendung zur Verfügung.
Zinszahlungen, die im strengen Sinn keine Ausschüttungen darstellen, sind allerdings Aufwendungen, die vom Unternehmen zu erbringen sind, und bilden daher eine eigene Position in der GuV.
Wie bucht man Gewinnausschüttungen?
Die Buchung von Gewinnausschüttungen erfolgt in der Regel in zwei Schritten: zunächst in der Gewinnverwendung am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und anschließend in der Bilanz des Betriebes.
Der Buchhaltungs-Prozess
Hier eine allgemeine Beschreibung des Prozesses in der Buchhaltung:
Gewinnverwendung am Ende der GuV
In der GuV wird der Gewinn des Unternehmens ausgewiesen, aus dem die Dividende gezahlt wird. Die Gewinnausschüttungen werden als separate Position in der Gewinnverwendung aufgeführt.
Diese Position wird typischerweise nach den Steuern und vor dem ausgewiesenen Gewinn oder Verlust aufgeführt.
Beispiel:
Gewinn der ABC-AG vor Steuern: ABC 1.000.000 EUR
Steuern: 200.000 EUR
Gewinn nach Steuern: 800.000 EUR
Gewinnausschüttungen: 400.000 EUR
Nicht für Ausschüttungen verwendete Gewinne werden dann als Jahresüberschuss ausgewiesen oder in die Rücklagen eingestellt.
Buchung in der Bilanz
Die Gewinnausschüttungen werden in der Bilanz des Unternehmens erfasst. In der Regel wird ein separater Posten in der Bilanz erstellt, um die Gewinnverwendung auszuweisen. Die Gewinnausschüttungen mindern das Eigenkapital des Betriebs.
Beispiel 1: Direkte Gewinnausschüttung aus dem Eigenkapital
Eigenkapital vor Gewinnausschüttungen: 2.000.000 EUR
Gewinnausschüttungen: 400.000 EUR
Eigenkapital nach Gewinnausschüttungen: 1.600.000 EUR
Normalerweise werden Gewinnausschüttungen bei Aktiengesellschaften aber aus dem Jahresüberschuss getätigt, so dass dieser Jahresüberschuss letztlich verringert und die Eigenkapitalerhöhung um den Betrag der Ausschüttung geringer ausfällt.
Beispiel 2: Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss
Eigenkapital vor Jahresabschluss: 2.000.000 EUR
Jahresüberschuss vor Bilanzerstellung: 600.000 EUR
Gewinnausschüttung in Höhe von 400.000 EUR
Einstellung in die Rücklagen: 200.000 EUR
Eigenkapital nach Jahresabschluss: 2.200.000 EUR
Die Behandlung von Gewinnausschüttungen in der Buchhaltung hängt allerdings von den spezifischen Rechnungslegungsvorschriften und Unternehmensrichtlinien ab und ist durch die Vorgaben des Handelsgesetzbuches zur Bilanzerstellung nur grob standardisiert.
Wie bucht man Ausschüttungen einer GmbH an Gesellschafter?
Auch jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zur Kategorie der Kapitalgesellschaften und ist damit bilanzpflichtig, also sowohl zum Erstellen wie auch zur Veröffentlichung der Bilanz verpflichtet.
Die Buchung der Gewinnausschüttung einer GmbH an einen Gesellschafter erfolgt in der Regel wie bei der AG in zwei Schritten: einmal in der Gewinnverwendung und dann im Kapitalkonto des Gesellschafters.
Der Buchhaltungs-Prozess
Hier eine allgemeine Beschreibung des Vorgangs in der Buchhaltung:
Gewinnverwendung in der Gewinnverteilung
In der Gewinnverteilung der GmbH wird der Gewinn des Unternehmens ausgewiesen, aus dem die Ausschüttung erfolgt. Sie wird als separate Position in der Gewinnverwendung aufgeführt.
Beispiel:
Gewinn vor Gewinnausschüttung: 500.000 EUR
Ausschüttung an Gesellschafter A in Höhe von 100.000 EUR
Ausschüttung an Gesellschafter B in Höhe von 50.000 EUR
Verbleibender Gewinn: 350.000 EUR
Buchung im Kapitalkonto des Gesellschafters
Die Gewinnausschüttung wird im Kapitalkonto des Gesellschafters erfasst. Das Kapitalkonto des Gesellschafters wird um den Betrag der Ausschüttung verringert.
Beispiel (für Gesellschafter A):
Kapitalkonto Gesellschafter A vor Gewinnausschüttung: 200.000 EUR
Ausschüttung an Gesellschafter A: 100.000 EUR
Kapitalkonto Gesellschafter A nach Gewinnausschüttung: 100.000 EUR
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Fällt auf Ausschüttungen in Deutschland immer die Kapitalertragsteuer an?
Gewinnausschüttungen aus Eigenkapitalbeteiligungen unterliegen in der Regel der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer).
Die Kapitalertragsteuer wird in Deutschland auch als Abgeltungsteuer bezeichnet, da sie als eine Art Pauschalsteuer eingeführt wurde, um Kapitalerträge abzugelten und eine vereinfachte Handhabung der Steuer sicherzustellen.
Im Gegensatz zur bisherigen Besteuerung der Kapitalerträge, bei der individuelle Steuersätze gemäß dem persönlichen Einkommensteuertarif angewendet wurden, erfolgt bei der Abgeltungsteuer eine pauschale Besteuerung zu einem festen Steuersatz.
Diese Steuer wird direkt von der auszahlenden Stelle (z. B. Bank) an das Finanzamt abgeführt.Die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 zielte auf eine steuerliche Vereinfachung in der Behandlung von Kapitalerträgen, die Erschwerung von Steuerhinterziehung und die Erhöhung der Transparenz.
Durch die Pauschalsteuer entfällt die Notwendigkeit einer individuellen Ermittlung der Steuerschuld für jede Kapitalertragskomponente.
Sie ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, zu denen über Eigenkapitalerträge hinaus auch Fremdkapitalerträge (also Zinserträge) zählen.
Die Höhe der Kapitalertragsteuer beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Ausnahmen und Freibeträge bei Ausschüttungen
Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen und Freibeträge, die von der Kapitalertragsteuer befreit sind oder zu reduzierten Steuersätzen führen können.
Zum Beispiel sind Gewinnausschüttungen bis zu einem Freibetrag von 1.000 EUR (Stand: 2023) pro Person (Ledige) bzw. 2.000 EUR pro Ehepaar (bei gemeinsamer Veranlagung) steuerfrei.
Zudem können Aktionäre, die ihre Aktien im Privatvermögen halten und eine Mindestbeteiligung an der Aktiengesellschaft haben, unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilfreistellung von der Kapitalertragsteuer in Anspruch nehmen (sog. Teileinkünfteverfahren)
Das Teileinkünfteverfahren für Kapitalerträge
Das Teileinkünfteverfahren ist ein steuerliches Verfahren in Deutschland, das insbesondere bei Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewendet wird. Es ermöglicht eine teilweise Steuerbefreiung für erhaltene Erträge.
Hier sind die grundlegenden Schritte und Prinzipien des Teileinkünfteverfahrens.
Erfassung der Kapitalerträge
Die Kapitalerträge, die aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erhalten werden, werden erfasst und als Einkünfte aus Kapitalvermögen deklariert.
Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils
Beim Teileinkünfteverfahren wird der steuerpflichtige Anteil der Kapitalerträge ermittelt. Dieser Anteil wird als bestimmter Prozentsatz des Bruttobetrags festgelegt. Derzeit beträgt der steuerpflichtige Anteil 60 Prozent (Stand: 2023).
Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte
Der steuerpflichtige Anteil wird auf die Brutto-Kapitalerträge angewendet, um den steuerpflichtigen Betrag zu ermitteln. Der steuerpflichtige Betrag unterliegt dann der Besteuerung.
Anwendung des persönlichen Einkommensteuersatzes
Der steuerpflichtige Betrag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen multipliziert, um die tatsächliche Steuerbelastung zu berechnen. Hierbei werden auch weitere steuerliche Faktoren wie Freibeträge, Steuerklasse und andere Einkünfte berücksichtigt.
Es werden also nicht 100 Prozent der Kapitalerträge besteuert, sondern nur der steuerpflichtige Anteil von derzeit 60%. Der nicht steuerpflichtige Anteil verbleibt als steuerfreies Einkommen – der wesentliche Vorteil dieses Verfahrens.
Nachteile des Teileinkünfteverfahrens
Das Teileinkünfteverfahren hat einige potenzielle Nachteile, die berücksichtigt werden sollten:
Höherer Steuersatz für den steuerpflichtigen Anteil
Der steuerpflichtige Anteil der Kapitalerträge unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen.
Dieser Satz kann je nach individueller Steuerprogression höher sein als der pauschale Steuersatz, der bei einer vollständigen Besteuerung der Kapitalerträge angewendet würde. Dadurch kann die tatsächliche Steuerbelastung höher ausfallen.
Begrenzung des Verlustverrechnungspotenzials
Im Teileinkünfteverfahren können Verluste aus Kapitalerträgen nur begrenzt mit anderen Einkünften verrechnet werden. Dies bedeutet, dass Verluste möglicherweise nicht vollständig mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können, um die Steuerlast zu reduzieren.
Komplexität der Berechnungen
Das Verfahren erfordert genaue Berechnungen und die Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie den steuerpflichtigen Anteil, persönliche Einkommensteuersätze und andere steuerliche Aspekte. Dies kann zu einer erhöhten Komplexität bei der Steuererklärung und der Steuerberechnung führen.
Begrenzter Anwendungsbereich
Es gilt nur für bestimmte Kapitalerträge, insbesondere für Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Andere Kapitalerträge, wie beispielsweise Zinserträge oder Veräußerungsgewinne, fallen nicht unter das Teileinkünfteverfahren und werden weiterhin nach anderen steuerlichen Regelungen besteuert.
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