Beteiligungskapital
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Was genau versteht man unter Beteiligungskapital?
Dem Wortsinne nach stellt Beteiligungskapital diejenigen Geldmittel dar, mittels derer ein oder mehrere Investoren sich an einer Unternehmung beteiligen.
Der Begriff weist zwei grundsätzliche Bedeutungsvarianten auf.
Zum einen wird er als generelle Bezeichnung für Eigenkapitalmittel verwendet, die von den Gesellschaftern eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
Das können z.B. Aktionäre eines börsennotierten Konzernes (über den Kauf von Aktien) sein oder Gesellschafter einer GmbH (über die Leistung einer Einlage).
Zum anderen steht der Begriff für das eingebrachte Kapital spezialisierter Beteiligungsgesellschaften in nicht-börsennotierte Unternehmen, also z.B. Venture-Capital- oder Private-Equity-Gesellschaften.
Was genau versteht man unter Beteiligungskapital?
Dem Wortsinne nach stellt Beteiligungskapital diejenigen Geldmittel dar, mittels derer ein oder mehrere Investoren sich an einer Unternehmung beteiligen.
Der Begriff weist zwei grundsätzliche Bedeutungsvarianten auf.
Zum einen wird er als generelle Bezeichnung für Eigenkapitalmittel verwendet, die von den Gesellschaftern eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
Das können z.B. Aktionäre eines börsennotierten Konzernes (über den Kauf von Aktien) sein oder Gesellschafter einer GmbH (über die Leistung einer Einlage).
Zum anderen steht der Begriff für das eingebrachte Kapital spezialisierter Beteiligungsgesellschaften in nicht-börsennotierte Unternehmen, also z.B. Venture-Capital- oder Private-Equity-Gesellschaften.
(HIER DIE SKIZZE „Beteiligungskapital1“ EINFÜGEN)
Der Begriff ist nicht ins letzte Detail hinein definiert und wird oft synonym verwendet zu Wagniskapital, Risikokapital, Venture Capital und Private Equity.
Wie bereits gesagt stellen aber auch der Kauf von Aktien oder die finanzielle Beteiligung an einer GmbH Formen von Beteiligungskapital dar. Gleichzeitig ist die Eingrenzung auf Start-up-Finanzierungen (Venture Capital, Wagnis- und Risikokapital) vom Begriff her sachlich nicht gerechtfertigt.
Es handelt sich auf jeden Fall immer um Eigenkapital, das in aller Regel Mitsprache- und Entscheidungsrechte im Zielunternehmen mit sich bringt.
Ausnahme ist, je nach getroffenen Regelungen bzw. vertraglichen Vereinbarungen, der stille Gesellschafter und die stille Beteiligung – siehe dazu unten mehr.
Damit steht es im Gegensatz zum Fremdkapital, das gegen Sicherheiten und meist festverzinslich als Darlehen/Kredit zur Verfügung gestellt wird, aber keinerlei Mitbestimmungsrechte in der Unternehmensführung mit sich bringt.
Wie „funktioniert“ Beteiligungskapital?
Jeder Betrieb egal welcher Branche muss seine Kosten durch Geldmittel bestreiten und durch Investitionen sein Geschäft vorantreiben – Geldmittel sind also immer vonnöten, um einen Geschäftsbetrieb zu beginnen und aufrecht zu erhalten.
Je größer die Firma, desto höher in aller Regel der Kapitalbedarf sowohl für den laufenden Betrieb als auch für jegliche Pläne der Expansion, der Umstrukturierung, des Wachstums, der Sanierung etc.
Nicht jedem Betrieb gelingt es dabei, die verfügbaren Geldmittel so zu vermehren, dass jederzeit für jedes Vorhaben ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Häufig sind Kapitalmittel dabei in den Geschäftsprozessen (Bezahlung von Lieferanten und Angestellten, Einkauf von Produktionsmitteln, Erwerb von Maschinen, Lagerhaltung) dauerhaft gebunden, so dass es an bestimmten Entwicklungs-Schwellen größerer „Finanzspritzen“ bedarf, um sie zu meistern.
Optionen der Finanzierung
Grundsätzlich gibt für die Finanzierung zwei Optionen: Die Aufnahme von Fremdkapital durch Darlehen/Kredite oder die Erhöhung der Eigenmittel durch Beteiligungskapital.
Beteiligungskapital bringt dabei gegenüber den Fremdmitteln den Vorteil mit sich, dass es keine Sicherheiten in Form von Sachwerten (Immobilien, Maschinen, Patente) benötigt und mit keiner festen Verzinsung und Rückzahlungsquote verbunden ist.
Es gibt dem Unternehmen also eine freiere Hand in seinen finanziellen Spielräumen.
Gleichzeitig gewährt es aber dem Geld-Geber Eigentums-Anteile am Unternehmen, mit denen gewöhnlich auch Mitsprache- und Entscheidungsrechte verbunden sind.
Mit anderen Worten: Beteiligungskapital gewährt die größtmöglichen finanziellen Spielräume, bei gleichzeitiger Gewährung von Mitbestimmung an die Mittel-Geber.
Um den richtigen Geber von Beteiligungskapital zu finden, ist die Erstellung des Bedarfs ein wichtiger Schritt:
In den Frühphasen von Unternehmen spricht man vom Business-Plan, zum Kennenlernen von potenziellen Investoren dienen eigene Veranstaltungen und Wettbewerbe für Gründer; in späteren Phasen wird von Expansionsstrategien und Sanierungskonzepten gesprochen.
Mit dem erstellten Bedarfsplan sucht die Firma gezielt nach Investoren und ihrem Beteiligungskapital. Ist der richtige Partner gefunden, wird in einem Beteiligungsvertrag möglichst detailliert festgeschrieben, wem aufgrund der Beteiligung zukünftig welche Rechte und Pflichten zukommen.
Wer Beteiligungskapital zur Verfügung stellt, setzt also mehr auf die unternehmerische Idee, Entwicklung und Performance als auf eine feste Verzinsung und Rückzahlung der eingebrachten Mittel.
Das eingegangene Risiko ist höher, gleichzeitig aber auch das Potenzial hohe Renditen, wenn es mit dem eingebrachten Geld tatsächlich gelingt, die gewünschten Entwicklungen anzustoßen.
Denn die erworbenen Anteile an Firmen (bis hin zur kompletten Übernahme) sind meist nur auf einen bestimmten Zeitraum in den Händen von Investoren.
Nach Abschluss der geplanten Prozesse werden sie an andere Investoren weiterverkauft, entweder durch einen Börsengang, einen Buy-out an (größere) Finanzinvestoren oder andere sogenannte Exit-Strategien.
Klassische Schwellen für das Einbringen von Beteiligungskapital
So unterschiedlich Unternehmungen in der Wirtschaft sein können – sie haben doch alle sehr ähnliche Entwicklungsstufen zu durchlaufen, an denen der Kapitalbedarf besonders intensiv ist:
Gründungsfinanzierung
Je nach Branche werden unter Umständen erhebliche Mittel benötigt, um einen Betrieb von der Idee in die konkrete Tätigkeit zu bringen:
Rohstoffe, Materialien, Personal, Maschinen, Gebäude, Instrumente, Infrastruktur, Energie – all das erfordert oft Mittel, die über die Möglichkeiten eines einzelnen Gründers hinausgehen.
Sogenannte Seed- oder Startup-Finanzierungen seitens professionalisierter Beteiligungsgesellschaften öffentlicher oder privater Natur bzw. von Einzelpersonen (Business Angels) helfen, von einer Idee zur Gründung einer Firma zu gelangen und sie auf den ersten Schritten zu begleiten.
Das betrifft so verschiedene Herausforderungen wie den Entwurf von Prototypen, Erstellen eines Business-Plans, Markteinführung, Werbung und natürlich auch Kundenakquise.
Wachstumsfinanzierung
Hat ein Betrieb die erste Markteinführungsphase überstanden, stellt sich schnell die Frage nach weiteren Wachstumsmöglichkeiten:
Die Produktpalette soll erweitert werden, Produktionskapazitäten müssen dafür ausgeweitet und neues Personal gefunden werden, eventuell bedürfen die Organisations- und Vertriebsstrukturen bereits einer Neuaufstellung.
Tritt der Kapitalbedarf in einer frühen Phase der Unternehmensentwicklung auf, werden die entsprechenden Kapitalbeteiligungen meist als Venture Capital (Risikokapital, Wagniskapital) bezeichnet, da sie mit höheren Risiken (v.a. Ungewissheit über die weitere Entwicklung) belegt sind.
Bei etablierten Unternehmen, die einer Wachstumsfinanzierung bedürfen, spricht man dagegen vom Bereich der klassischen Private-Equity-Investition, wenn das Wachstum nicht über eine Eigenkapitalerhöhung mittels Aktienausgabe oder eine reine Fremdkapitalaufnahme bewerkstelligt wird.
Beteiligungskapital bei Turnaround
Im Wirtschaftsleben mit all seinen Konkurrenzsituationen kann es manchmal sehr schnell gehen, dass Firmen trotz soliden Wirtschaftens in Sanierungs- und Restrukturierungs-Bedarf kommen, der erneut erhebliche Finanzmittel erfordert.
Auch derartige Situationen stellen klassische Interventionsmomente für Private-Equity-Gesellschaften dar, die mit oftmals enormer Branchen-Expertise und gezieltem Mitteleinsatz Unternehmen eine erfolgreiche Kehrtwende ( engl. turnaround ) zurück in die Erfolgsspur ermöglichen.
Gerade in Krisensituationen erweist sich hingegen die Kreditaufnahme häufig als zu teuer.
(Management-) Buy-out
Familien- und/oder Inhabergeführte Firmen sehen sich nicht selten mit der Situation konfrontiert, dass die Leitung in andere Hände übergeben werden muss.
Dies akann etwa bedingt sein durch das Fehlen eines familiären Nachfolgers oder den Wunsch des Gründers nach Rückzug aus dem operativen Geschäft.
Will das bisherige Management das eingebrachte Eigenkapital ablösen, spricht man vom Management Buy Out (MBO).
Aber auch andere Optionen erfordern den Einsatz von Eigenkapital-Gebern wie den verschiedenen Beteiligungsgesellschaften, die beispielsweise einen Börsengang vorbereiten oder eine Branchenkonsolidierung anstreben.
Hier finden Sie die aktuelle Investmentauswahl
Die verschiedenen Anbieter von Beteiligungskapital
Das Risiko von Beteiligungskapital ist höher, als Fremdkapital zur Verfügung zu stellen.
Daher gibt es spezialisierte Anbieter von Beteiligungskapital, die sich aufgrund hoher Branchenkenntnisse und mithilfe eigens entwickelter Analyse-Instrumente ein eingehendes Bild von den Risiken und Möglichkeiten eines Marktteilnehmers verschaffen können und dementsprechend präzise mit den jeweiligen Unternehmens-Situationen umgehen.
In Deutschland ist ein Großteil der potenziellen Geld-Geber im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) organisiert.
„Öffentliche“ Beteiligungsgesellschaften und Gründerfonds
Sowohl der Staat als auch die Interessenverbände der Wirtschaft verfolgen das Ziel, neue und erfolgversprechende Unternehmungen auf den Weg zu bringen, und stellen daher entsprechende Hilfen auch für die Finanzierung zur Verfügung.
Eigene Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer, mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) und Gründerfonds sind Ansprechpartner, wenn es um Anschubfinanzierungen geht.
Diese sind in aller Regel mit sehr wenig Einflussnahme seitens des Kapital-Gebers verbunden.
Viele potenzielle Geldgeber versuchen, mit eigenen Veranstaltungen Nachfrage und Angebot miteinander in Kontakt zu bringen.
Bei Kapitalbedarf in etablierten Unternehmen greift die öffentliche Hand hingegen in der Regel nicht ein.
Ausnahmen gibt es allerdings auch hier, wenn etwa „staatstragende“ oder „systemrelevante“ Unternehmen wie zuletzt einzelne Banken oder auch der deutsche Ferienflieger Condor in Schieflage geraten.
Beteiligungskapital über Private Beteiligungsgesellschaften
Nicht aus öffentlichen Mitteln der Steuerzahler, sondern aus denjenigen von Investoren sammeln Kapitalbeteiligungsgesellschaften Geldmittel, um damit Beteiligungen an entwicklungsfähigen Unternehmungen zu erwerben, beispielsweise über Private-Equity-Investmentfonds.
Je nach dem Zeitpunkt des Investments und der Art der Beteiligung haben sich verschiedene Fachbegriffe etabliert, etwa für die frühe Phase von Unternehmensgründungen
- Accelerator
- Inkubator
- Seed-stage-Investor
- Start-up-Investment
- Venture Capital Gesellschaft etc.
für spätere Phasen
- Private-Equity-Gesellschaft,
- Buy-out-Fonds,
- Growth Capital u.a.
Eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft verfolgt normalerweise weitgehend an Rendite orientierte Ziele, da die anvertrauten Mittel dem Erwirtschaften von Gewinnen dienen sollen.
Daher bringt ein derartiger Investor meist nicht nur Mittel für die Finanzierung, sondern auch Expertise in seine Beteiligungen ein.
Er verlangt unter Umständen ein umfassendes Mitsprache- und Entscheidungsrecht, nimmt also erheblichen Einfluss auf die Unternehmenspolitik.
Privatpersonen
Auch als Einzelner ist es möglich, sich mit seinem Geld an Unternehmungen zu beteiligen.
Einfache Wege sind diejenigen über den Kauf von Aktien oder durch die Leistung einer Einlage bei anderen Gesellschaftsformen wie GmbH, OHG etc.
Investiert jemand im Anfangsstadium einer Unternehmensgründung, spricht man im Fachjargon von einem Business Angel, der in aller Regel nicht nur seine Geldmittel, sondern auch entsprechendes Fachwissen und/oder Branchenkenntnisse in die Gründungsphase mit einbringt und den Link herstellt zu möglichen Kunden, Lieferanten etc.
Auch hier gibt es einen Zusammenschluss deutscher „Anbieter“, das „Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.“.
„Verbundene Unternehmen“
Auch Unternehmen, die nicht wie Private-Equity-Gesellschaften auf Beteiligungen spezialisiert sind, legen nicht selten ihre überschüßigen, momentan verfügbaren liquiden Mittel in Beteiligungen an anderen Firmen an.
Zwei Formen solcher Beteiligungen werden unterschieden, einmal die reine Finanzbeteiligung zum Erwirtschaften von Rendite, zum anderen die strategische (oder taktische) Beteiligung zum Zwecke der Einflussnahme auf den oder die anderen Marktteilnehmer.
Streng genommen sind so agierende Firmen keine „Anbieter“ von Beteiligungskapital, sondern eher „Anwender“.
Crowdinvestment
Mit dem zunehmenden Einfluss und der Verbreitung des Internet gewinnt auch diese Form des Beteiligungskapitals an Bedeutung:
(Sehr) viele Kleininvestoren bündeln über Internet-Plattformen ihre Geldmittel, um gemeinsam ein größeres Investment-Projekt zu stemmen.
Gerade wenn die eigenen Produkte oder Vermarktungswege ebenfalls auf digitale Medien angewiesen sind, z.B. YouTube oder Twitter, kann diese Form des Beteiligungskapitals einen multilateralen Nutzen schaffen.
Stille und offene Beteiligungen
Die offene Beteiligung kommt in der Praxis weitaus am häufigsten vor; sie schafft Miteigentum am Betrieb und – je nach Beteiligungsvertrag – Rechte in der Beteiligung an der Unternehmensführung.
Der Investor ist auch nach außen hin erkennbarer Miteigentümer der Firma.
Eine stille Beteiligung hingegen stellt zwar ebenfalls Eigenkapital zur Verfügung, bleibt aber im Hintergrund: Weder wird das finanzielle Engagement des Investors nach außen hin per se bekannt, noch erhält er Mitspracherechte in Führung und Management.
Im Grunde genommen werden seine Mittel also wie ein nachrangiges Darlehen (=Fremdkapital) behandelt.
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Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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