Zweitmarktfonds
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Was ist ein Zweitmarktfonds?
Zweitmarktfonds – eine Form des Sachwert-Fonds
Zweitmarktfonds sind eine Form der Sachwert-Fonds.
Die Sachwert-Fonds werden in der Fachsprache in Deutschland seit 2013 als Alternative Investmentfonds / AIF bezeichnet . Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie in aller Regel über eine bestimmte Laufzeit verfügen.
Das finanzielle Engagement kann also nicht wie bei Wertpapierfonds jederzeit beendet werden.
Dies gilt vor allem für geschlossene AIF, die den weit überwiegenden Marktanteil ausmachen.
Aber selbst bei offenen AIF gibt es bestimmte Kündigungsfristen und Zeiträume, außerhalb derer die Rücknahme oder der Handel mit Anteilen seitens des Fonds-Initiators nicht vorgesehen ist.
Alle Investmentvermögen unterliegen seit 2013 den Regelungen und Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches / KAGB sowie der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen / BaFin.
Bis dato hing insbesondere geschlossenen Investmentvermögen der Geschmack des „grauen Kapitalmarktes“ an, in dem Anleger wenig Schutz genossen und mit einiger Regelmäßigkeit auf unseriöse Anbieter hereinfielen.
Seit 2013 sind Investoren, speziell private Kleinanleger, durch das umfangreiche Gesetzeswerk des KAGB geschützt.
Dies betrifft nicht nur die Anleger unmittelbar, die vor ihrem Investment eingehend informiert und während des Investment-Zeitraums auf dem Laufenden gehalten werden müssen.
Es tangiert auch die Anbieter der Fonds, die rechtlichen, strukturellen und finanziellen Vorgaben entsprechen müssen.
Warum „Zweitmarkt“
Nicht selten umfasst der Zeitraum der Kapitalbindung in solchen AIF zehn bis fünfzehn Jahre – und oft wollen Investoren aus ihrem Investment aus verschiedensten Gründen frühzeitig austreten, die Fondsanteile also verkaufen.
Der „Markt“ dafür wird Zweitmarkt genannt. Er steht zum einen im Gegenüber zur Börse, die den hauptsächlichen Erstmarkt bildet. Zum anderen kann auch die Erstausgabe der AIF-Fonds-Anteile als Erstmarkt verstanden werden.
Anteile an Alternativen Investmentfonds werden in sehr viel geringerem Umfang gehandelt als Wertpapiere.
Deswegen ist der Zweitmarkt für geschlossene AIF-Anteile stark davon geprägt, dass zwischen einem vergleichsweise geringem Angebot und einer geringen Nachfrage der Preis des Anteils ausgehandelt wird.
Zweitmarktfonds sind ein Ergebnis dieses Prozesses. Einige Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, auf dem Zweitmarkt ausgewählte Angebote zu erwerben und zu neuen Fonds zusammenzustellen, also z.B. aus den Anteilen von Immobilienfonds einen Zweitmarkt-Immobilien-Fonds zu bilden.
Zwei Formen von Zweitmarktfonds
Über das bereits oben Gesagte hinaus gibt es eine wesentliche Unterscheidung in Fonds, die von den ursprünglichen Fondsinitiatoren selbst aufgelegt werden und solchen, die von den ursprünglichen Initiatoren unabhängig sind.
Initiatoren-abhängiger Fonds
Wenn ein Anbieter von geschlossenen Fonds in sehr großem Umfang tätig ist, wird er mit entsprechend vielen Bitten um vorzeitige Anteils-Auslösung konfrontiert.
Grundsätzlich ist er aufgrund der Rechtslage nicht verpflichtet, Anleger vorzeitig aus ihren Anteilen zu entlassen.
Das Interesse daran ist naturbedingt auf Seiten der Fondsgesellschaft eher gering, da die entsprechenden Mittel ja für den Fonds und die Portfolio-Bewirtschaftung benötigt werden.
Andererseits ist es ein besonderer Service gegenüber dem Kunden (Anleger), wenn er trotz eingegangener Laufzeit-Verpflichtung aus seinem Engagement entlassen werden kann.
Außerdem sind Zweitmarktfonds wiederum für andere Anleger nicht uninteressant, so dass sich damit ein eigenes Geschäftsmodell entwickeln lässt.
Daher bieten große Fondsgesellschaften eigene Zweitmarktfonds an, die dann Initiatoren-abhängig genannt werden.
Initiatoren-unabhängiger Fonds
Weil diese Fonds aus verschiedenen Gründen eine ganz eigene Attraktion für Investoren bieten, haben sich Unternehmen auf den Aufkauf von Anteilen spezialisiert, aus denen sie Zweitmarktfonds zusammenstellen.
Diese neuerlichen Fonds sind dann von den ursprünglichen Initiatoren unabhängig, bzw. die Fondsgesellschaft des Zweitmarktfonds tritt rechtlich zwischen Anleger und ursprünglichen Initiator.
Je nachdem, wie viele Anteile aufgekauft wurden, kann dies der Zweitmarktfonds-Gesellschaft eine starke Stellung innerhalb der Investoren der ursprünglichen Fonds verschaffen.
Somit bieten von Initiatoren unabhängige Zweitmarktfonds oft einen besseren Anlegerschutz.
Für welche Anlageobjekte gibt es Zweitmarktfonds?
Seit der Regulierung aller Investmentfonds in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch / KAGB ist abschließend vorgegeben, für welche Sachwerte geschlossene Publikumsfonds für private Kleinanleger aufgelegt werden dürfen.
Dies sind nach § 261 Abs. 2 KAGB:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland;
- Schiffe, Schiffsaufbauten und ihre Ersatzteile;
- Luftfahrzeuge und ihre Ersatzteile;
- Anlagen für Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien;
- Schienenfahrzeuge und ihre Ersatzteile;
- Elektrofahrzeuge;
- Container;
- Infrastruktur für die unter 2.-6. genannten Sachwerte;
- Private Equity ( vgl. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB )
Theoretisch können also für all diese Sachwerte Fonds aufgelegt und die entsprechenden Beteiligungen verkauft werden.
Möchte ein Investor vorzeitig aus seiner Beteiligung aussteigen, bedarf es dafür des Zweitmarktes und eines interessierten Abnehmers.
Dem Interessenten steht es dann frei, aus mehreren gleichartigen erworbenen Anteilen einen eigenen Zweitmarktfonds (im Rahmen der Vorgaben des KAGB, die auch für solche Fonds gelten) zu formen und anzubieten.
Da in der Realität nur Immobilienfonds-, Schiffs-, Private-Equity- New Energy-Anteile in einem nennenswerten und interessanten Umfang auf diesen speziellen Markt, den Zweitmarkt kommen, gibt es bisher auch nur für diese Bereiche tatsächlich Zweitmarktfonds.
Im Bereich von Private Equity heißen die vor der Zeit abgestoßenen Investoren-Anteile „Secondaries“; meist liegen sie bei einem Mindestbeteiligungsvolumen von 200.000€ und damit außerhalb dessen, was für Publikumsfonds in Frage kommt.
Stattdessen fallen diese Beteiligungen in den Bereich der Spezial-AIF, die nur für institutionelle und semiprofessionelle Investoren offen stehen.
Die Secondaries werden häufig bei der Erstausgabe von Private-Equity-Fonds in das Portfolio mit hinzugemischt, um die typische J-Kurve von Einzahlung und Auszahlung abzuschwächen und für schnelle Erträge aus bereits länger laufenden Investments zu sorgen.
Immobilien stellen einen sehr umfangreichen Bereich des Marktes geschlossener AIF dar; deswegen kann hier oftmals eine weitere Einteilung begegnen, z.B. in Gewerbe- oder Industrie-, Wohn- oder Misch-Immobilien.
Hier finden Sie die aktuelle Investmentauswahl
Vor- und Nachteile von Zweitmarktfonds
Als vorteilhaft kann geltend gemacht werden, dass die Fondsanteile in einem Zweitmarktfonds bereits eine gewisse Laufzeit hinter sich haben.
Daher liegen bereits Zahlen und Daten zur bisherigen Performance der betroffenen Fonds vor, die eine genauere Prognose des weiteren Verlaufs ermöglichen.
Nicht selten kann eine gute und hohe Renditeprognose abgegeben werden, weil „schlechte“ geschlossene Fondsbeteiligungen bereits ausgefiltert wurden.
Außerdem verfügen Zweitmarktfonds normalerweise über eine kürzere Laufzeit, weil eben ein Teil des Investments-Zeitraums der ursprünglichen Fonds bereits abgelaufen ist.
Durch die Vielzahl an Fondsbeteiligungen ergibt sich darüber hinaus eine große Risikostreuung, die bei einzelnen Fondsbeteiligungen unmöglich erreicht werden kann.
Eine Grafik mag das Gesagte verdeutlichen:
Mit dem letztgenannten Vorteil ist zugleich ein wichtiger Nachteil von Zweitmarktfonds verbunden.
Die ursprünglichen Fondsanteile, die sich darin befinden, waren mit ganz konkreten Investment-Objekten verbunden, bei denen sich z.B. die Einhaltung von ESG-Kriterien oder ähnliche, für Investoren immer wichtiger werdenden Nebenkriterien von Fondsbeteiligungen, vergleichsweise einfach und vollständig nachvollziehen ließen.
Bei Zweitmarktfonds ergibt sich eine derartige Fülle von Investmentobjekten, dass diese Nachvollziehbarkeit für den einzelnen Investor nicht mehr gegeben ist.
Auch die Nachprüfung, ob im Fonds tatsächlich nur (hoch-) qualitative Fondsbeteiligungen enthalten sind, dürfte für den einzelnen Anleger sehr schwierig sein.
Je nachdem, ob es sich um einen von den ursprünglichen Initiatoren abhängigen oder unabhängigen Zweitmarktfonds handelt, kann eine unterschiedlich starke Rechtsstellung gegenüber der Fondsgesellschaft gegeben sein (vgl. „Zwei Formen von Zweitmarktfonds“).
Internetplattformen für den Zweitmarkt und die dort angebotenen Fondsbeteiligungen
In Deutschland gibt es nach momentanem Stand der Branche zwei größere Internetplattformen, die sich dem Zweitmarkt-Handel mit geschlossenen Fondsbeteiligungen verschrieben haben:
- Deutsche-Zweitmarkt.de
Eher nach Art einer typischen Fondsgesellschaft konzipiert, werden hier über das Hilfsmittel Internet sehr einfach und effizient Angebot und Nachfrage zusammen gebracht. - zweitmarkt.de
Dieser Anbieter versucht, so eng wie möglich nach Art einer echten Börse zu arbeiten. Veröffentlichungen zu Daten und Statistiken unterstreichen den Anspruch höchstmöglicher Transparenz bei der Vermittlung von Angebot und Nachfrage in diesem Markt.
Wenn es der Name auch nahelegt, sind in beiden Fällen die Möglichkeiten zum Erwerb von Fondsanteilen nicht etwa Zweitmarktfonds-Anteile.
Stattdessen handelt es sich um den Handel mit Anteilen aus einzelnen Fonds, während ein echter Zweitmarktfonds seiner Definition nach Zugang zu einer Vielzahl von Fondsanteilen verschafft.
Ein Blick auf die Grafik unter der Rubrik „Vor- und Nachteile“ mag diesen Unterschied noch einmal verdeutlichen.
Weitere häufige Fragen
Rund um das Thema Zweitmarkt und Zweitmarktfonds tauchen weitere Fragen auf, die hier kurz behandelt werden sollen:
- Wie kann man geschlossene Fonds verkaufen?
Entweder bietet der Initiator des Fonds eine Rückkaufoption an, oder man muss auf dem „öffentlichen“ Zweitmarkt den Fonds-Anteil zum Kauf anbieten. Dort ist man dann auf die entsprechende Nachfrage angewiesen. Meist muss man mit deutlichen Abschlägen zum ursprünglichen Wert der Beteiligung rechnen. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf an einen professionellen Zweitmarkfondsanbieter wie die asuco, HTB oder BVT. - Welche Kosten fallen bei Fondsbeteiligungen an?
Nimmt man – aus guten Gründen! – einen Berater oder Finanzdienstleister für die Vermittlung der Fondsbeteiligung, auch von Zweitmarktfonds, in Anspruch, fällt meist eine Gebühr von 2-5% des Beteiligungswertes an. Da die Beteiligung über eine Treuhandgesellschaft abgewickelt wird, entstehen auch hier noch einmal Verwaltungsgebühren. Im weiteren Verlauf der Beteiligung sollten im Normalfall keine weiteren externen Kosten entstehen.
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Internetplattformen für den Zweitmarkt und die dort angebotenen Fondsbeteiligungen
In Deutschland gibt es nach momentanem Stand der Branche zwei größere Internetplattformen, die sich dem Zweitmarkt-Handel mit geschlossenen Fondsbeteiligungen verschrieben haben:
- Deutsche-Zweitmarkt.de
Eher nach Art einer typischen Fondsgesellschaft konzipiert, werden hier über das Hilfsmittel Internet sehr einfach und effizient Angebot und Nachfrage zusammen gebracht.
- zweitmarkt.de
Dieser Anbieter versucht, so eng wie möglich nach Art einer echten Börse zu arbeiten. Veröffentlichungen zu Daten und Statistiken unterstreichen den Anspruch höchstmöglicher Transparenz bei der Vermittlung von Angebot und Nachfrage.
Wenn es der Name auch nahelegt, sind in beiden Fällen die Möglichkeiten zum Erwerb von Fondsanteilen nicht etwa Zweitmarktfonds-Anteile.
Stattdessen handelt es sich um den Handel mit Anteilen aus einzelnen Fonds, während ein echter Zweitmarktfonds seiner Definition nach Zugang zu einer Vielzahl von Fondsanteilen verschafft. Ein Blick auf die Grafik unter der Rubrik „Vor- und Nachteile“ mag diesen Unterschied noch einmal verdeutlichen.
Weitere häufige Fragen
Rund um das Thema Zweitmarkt und Zweitmarktfonds tauchen weitere Fragen auf, die hier kurz behandelt werden sollen:
- Wie kann man geschlossene Fonds verkaufen?
Entweder bietet der Initiator des Fonds eine Rückkaufoption an, oder man muss auf dem „öffentlichen“ Zweitmarkt den Fonds-Anteil zum Kauf anbieten. Dort ist man dann auf die entsprechende Nachfrage angewiesen. Meist muss man mit deutlichen Abschlägen zum ursprünglichen Wert der Beteiligung rechnen. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf an einen professionellen Zweitmarkfondsanbieter wie die asuco, HTB oder BVT.
- Welche Kosten fallen bei Fondsbeteiligungen an?
Nimmt man – aus guten Gründen! – einen Berater oder Finanzdienstleister für die Vermittlung der Fondsbeteiligung, auch von Zweitmarktfonds, in Anspruch, fällt meist ein Gebühr von 2-5% des Beteiligungswertes an. Da die Beteiligung über eine Treuhandgesellschaft abgewickelt wird, entstehen auch hier noch einmal Verwaltungsgebühren. Im weiteren Verlauf der Beteiligung sollten im Normalfall keine weiteren externen Kosten entstehen.
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Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
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