Carried Interest

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Inhalt:

    Was versteht man unter Carried Interest?

    Carried Interest bezeichnet die Gewinnbeteiligung des Managements einer Private-Equity-Gesellschaft oder vergleichbarer Finanzgebilde.

    Wörtlich aus dem Englischen übersetzt bedeutet es „übertragener Zinsertrag“, was allerdings den tatsächlichen Gegebenheiten nicht ganz entspricht.  Man redet zwar umgangssprachlich durchaus auch von der „Verzinsung“ des Kapitaleinsatzes, wenn es um die Frage der Rendite eines Investments geht, doch handelt es sich genau genommen nicht um eine feste Verzinsung (=einen Zinsertrag) von eingesetztem Kapital, sondern um einen erwirtschafteten Gewinn und die prozentuale Beteiligung daran.

    Das zutreffende englische Äquivalent wäre Capital Gain, eine Begriffskombination, die aber mit der deutschen Bedeutung von „Kapitalertrag“ oder „Wertzuwachs“ reserviert ist.

    Carried Interest meint die prozentuale Beteiligung des (Fonds-)Managements am erzielten Wertzuwachs/Kapitalertrag eines Investments bzw. Investmentfonds.

    Es handelt sich also um eine Form der Ergebnisverteilung, nicht um eine Tätigkeitsvergütung – für die steuerliche Behandlung (zumindest in Deutschland) spielt das eine entscheidende Rolle.

    Die Gewinnaufteilung bei Carried Interest Vereinbarungen

    Die Gewinnaufteilung im Sinne der Carried Interest wird für jedes Investmentvermögen zwischen den Initiatoren und den (weiteren) Investoren vertraglich fixiert, oft auch individuell ausgehandelt. Meist liegt sie bei etwa 20 zu 80, 20 % des Gewinns gehen also an die Initiatoren, 80 % an die weiteren Gesellschafter.

    Das mag auf den ersten Blick unverhältnismäßig erscheinen. Allerdings muss man sich dabei vor Augen halten, dass einem sehr begrenzten Kreis von Initiatoren eine verhältnismäßig große Anzahl von weiteren Geldgebern gegenübersteht, dass sich also die 20 % auf vielleicht 2-5 Manager, die 80 % auf vielleicht 20, 50, 100 oder mehr Anleger verteilen.

    Beispielrechnung zur Gewinnaufteilung

    Ein Zahlen-Beispiel: Ein Private-Equity-Investmentfonds erwirtschaftet nach Abzug aller Kosten 1 Mio. Euro Gewinn. Laut vertraglicher Regelung der Carried Interest bekommt das Management davon 20 %, die restlichen Geldgeber 80 %.

    Da das Leitungsgremium aus 4 Personen besteht, erhält jeder 50.000 €. Die weiteren Gesellschafter sind 40 Personen/Institutionen, die sich alle mit gleichen Anteilen an dem Investmentvermögen beteiligt haben; jeder von ihnen erhält also 20.000 €.

    Dieses Zahlenbeispiel erlaubt einen zweiten Blick auf den Sachverhalt – und vielleicht stutzt man wieder: Die prozentuale Verteilung erschien auf den ersten Blick ungerecht gegenüber den aktiven Initiatoren, nun, auf den zweiten Blick, erscheint es ungerecht gegenüber den anderen Anlegern, sie erhalten viel weniger vom erzielten Gewinn.

    Allerdings wird der Gewinn ja maßgeblich durch den aktiven Einsatz des Managements und seiner Entscheidungen erzielt, während alle anderen Anleger passiv bleiben und „nur“ ihr Kapital zur Verfügung stellen und für sich arbeiten lassen.

    Das Fonds-Management ist nicht nur in der Portfolio-Erstellung und -Verwaltung tätig, sondern bringt sich in aller Regel auch über die dahinterstehende Private-Equity-Gesellschaft mit eigenem Kapital in das Investment ein.

    Durch die Carried Interest wird ein Interessensgleichklang aller Geldgeber daher nicht unbedingt hergestellt, aber doch deutlich unterstrichen und beflügelt: Je besser die Performance des Investments (im Sinne der erzielten Rendite), desto besser (lukrativer) für alle Beteiligten.

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      Definition von Carried Interest

      Carried Interest ist der vertraglich vereinbarte Anteil am Überschussgewinn eines Fonds, der den Fondsmanagern zusteht, nachdem die Investoren ihr eingesetztes Kapital und eine ggf. festgelegte Mindestverzinsung (sog. Hurdle Rate) zurückerhalten haben.
      Der Carried Interest (dt. etwa „Übertrag von Zinsertrag“) ist ein Element der Herstellung eines Interessengleichklangs zwischen Management und weiteren Investoren.

      Sehr häufig sind Investmentfonds insbesondere im Bereich von Private Equity und Venture Capital als Limited Partnerships nach angloamerikanischem Recht konzipiert. In diesem (Regel-) Fall teilt sich der Fonds in das (meist finanziell mitbeteiligte) aktive Management als General Partner und die weiteren, aber passiven Kapitalgeber als Limited Partner auf.

      Die typische Aufteilung des Carried Interest zwischen diesen beiden Partnern liegt bei 20 : 80. Das bedeutet, dass 20 % der erzielten Gewinne an das Management (GP) gehen, 80 % an die passiven Investoren (LP).

      Meist erfolgt diese Aufteilung erst ab einer bestimmten Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals (= Hurdle Rate), die je nach Investitionsziel unterschiedlich sein kann. Auf diese Weise schafft der Carried Interest Anreize für das Management zur Überperformance, ohne den prognostizierten wirtschaftlichen Ertrag für die weiteren Investoren zu schmälern („win-win-Situation“).

      Carried Interest gilt juristisch und damit steuerlich meist als Form der Ergebnisverteilung, nicht der Tätigkeitsvergütung.

      Praxisbeispiele für Carried Interest

      Drei Beispiele aus ganz unterschiedlichen Investmentbereichen seien genannt:

      1. Private Debt Infrastruktur: Der Anbieter ermöglicht Investments für semi-professionelle und professionelle Anleger ab 200.000 Euro als Kreditgeber für Infrastrukturprojekte. Die prognostizierte Rendite liegt gemäß Prospekt bei 8-10 % IRR pro Jahr (p.a.). Der Anbieter vereinbart mit den Investoren einen Carried Interest von 10 % ab dem Erreichen von 7 % Rendite für die Anleger.
        Auffällig: Die Hurdle Rate liegt nur leicht unter der Renditeprognose. Der Carried Interest ist eher niedrig angesetzt.
      2. Private Equity Dachfonds: Hier kann die gleiche Zielgruppe bei zwei verschiedenen Anbietern mit Zielrenditen zw. 10-15 % investieren. Der Carried Interest liegt beide Male bei 10 %, sobald eine Hurdle Rate von 8 % IRR p.a. erreicht ist.
        Auffällig: Die Hurdle Rate für den Carried Interest liegt je nach konkretem Fonds zwei bis sieben (!) Prozentpunkte unter der Zielrendite. Der Carried Interest ist vergleichsweise niedrig.
      3. Immobilienfonds Handel/Büro/Wohnen: Ein auf dem Markt befindlicher Fonds ist bereits ab 10.000 Euro und damit auch für Privatanleger investierbar. Der Carried Interest liegt bei 33 %, wird aber erst nach Auszahlung aller prognostizierten Renditen (zunächst 3 % Verzinsung p.a., dann 5 %, Schlusszahlung 110 %) an die Anleger ausgezahlt.
        Auffällig: Der Carried Interest ist vergleichsweise hoch, kommt aber ohne jede Hurdle Rate erst dann zum Tragen, wenn der Fonds alle Prognosen für die Anleger erreicht.

      Was bedeutet die „Hurdle Rate“?

      Das begleitende Vertragswerk von Private-Equity-Fonds ist umfassend, und selbstverständlich sind darin bereits Vergütungsleistungen für die Initiatoren vorgesehen, die zugleich das aktiv handelnde Management bilden.

      Den weiteren Kapitalgebern ist bei ihrer Anlage-Entscheidung in der Regel nicht vorrangig daran gelegen, dass die Manager möglichst viel Geld verdienen, sondern zunächst muss die eigene Kapitalrendite am Ende stimmen.

      Daher werden „Schwellen-Renditen“ vereinbart, ab denen das Leitungsgremium über die ohnehin vorgesehenen Vergütungen hinaus an der Gewinnverteilung mittels Carried Interest beteiligt wird.

      Die Schwellen

      Diese Schwellen nennt man „Hurdle Rate“, zu Deutsch „Hürden-Rate“: Ist diese Hürden-Rate erreicht, wird es für die Manager finanziell richtig interessant, da sie über die ohnehin vereinbarten Vergütungen hinaus („disproportional“, wie man in der Fachsprache sagt) an den erzielten Gewinnen beteiligt werden.

      Für die weiteren (passiven) Gesellschafter ist diese Schwelle ebenfalls finanziell interessant: Sie liegt meist an der oberen Grenze des prognostizierten Ertrags.

      Daher erleiden sie keine Einbußen durch die Gewinnbeteiligung der Initiatoren, sondern werden bei der „Über-Performance“ des Investments weiterhin zu 80 % an den Gewinnen beteiligt – eine win-win-Situation für das Management und die weiteren Kapitalgeber.

      Bei den unterschiedlichen Genres von Private-Equity-Fonds, Venture Capital, Hedge-Funds und „klassischem“ PE, kann die Hurdle Rate naturgemäß bei sehr unterschiedlichen Prozentsätzen liegen, analog zur Risikoklassifizierung der eingegangenen Investments und ihrer Gewinnaussichten.

      Venture Capital und Hedge Funds rangieren hier mit ihren meist zweistelligen Rendite-Prognosen in ganz anderen Bereichen, als die „ruhigeren“ Private-Equity-Beteiligungen in etablierten Wirtschaftssektoren mit einstelligen Zuwachsraten.

      Bedeutung der Hurdle Rate für Investoren

      Theoretisch kann ein Carried Interest ab Erreichen der Gewinnschwelle vereinbart werden. Das würde aber unter dem Strich bedeuten, dass die (meist vielen) Investoren unterproportional und das (aus wenigen Personen bestehende) Management überproportional (engl. Fachbegriff meist disproportional) an jeglichen Gewinnen beteiligt wird.

      Deswegen gibt es in aller Regel die Hurdle Rate.

      Sie soll sicherstellen, dass zunächst im Interesse der vielen Investoren eine gewisse Grundrendite erzielt wird, bevor es zu einer disproportionalen Verteilung weiterer Erträge kommt.

      Damit bildet die Hurdle Rate ein wichtiges Element, um für einen Gleichklang der Interessen zwischen den Anbietern eines Fonds (die in der Regel das Management des Fonds stellen) und den weiteren Investoren zu sorgen: Die Investoren wünschen sich, dass Gewinne in Höhe der Renditeprognose erwirtschaftet werden. Deswegen bedeutet für sie eine Hurdle Rate in der Nähe (oder im Einklang mit) der Renditeprognose die Garantie, dass sich das Management mindestens bis zum Erreichen dieser Schwelle angespornt sieht.

      Vor- und Nachteile von Carried Interest

      Die vertragliche Vereinbarung einer Carried Interest soll den Gleichklang der Interessen von Fonds-Initiatoren und -Investoren herstellen bzw. unterstreichen.

      Vorteile

      Für eine gemeinsame Unternehmung wie ein Investment gemeinsame Interessen zu verfolgen, ist sicher ein Vorteil, der durch die Carried Interest befördert wird.

      Ohne Gewinnbeteiligung besteht die Gefahr, dass die Manager zum „Dienst nach Vorschrift“ tendieren, da ihnen ihre vertraglich vereinbarten Vergütungen ohnehin zustehen und zukommen.

      Die Aufteilung 20 zu 80, die ab einer Schwellen-Rendite/Hurdle Rate das Management noch einmal verstärkt an den Gewinnen beteiligt, gibt den weiteren Anlegern eine gewisse Sicherheit, dass die Initiatoren das in ihren Kräften Stehende unternehmen werden, um die Investition zu einem überdurchschnittlichen Erfolg zu führen.

      Auch für die Firmen, die von den Private-Equity-Gesellschaften mit Restrukturierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen wettbewerbsfähiger gemacht werden, können diese Anreizsysteme den Effekt haben, dass im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit von den Managern ganze Arbeit geleistet wird.

      Nachteile

      Auf der anderen Seite werden durch derartige Anreizsysteme ausschließlich finanzielle Interessen in den Blick genommen.

      Mancher Anleger mag bestimmte Private-Equity-Beteiligungen aber durchaus auch aus weiteren Erwägungen heraus eingegangen sein, die sich aber mit diesem Belohnungsmechanismus nicht abbilden lassen.

      Der zu eng fokussierte Blick auf Rendite-Erwartungen kann andere, zunehmend wichtige Themen wie Nachhaltigkeit oder soziale Werte (auch Fragen des Umgangs mit Arbeitnehmern) leicht in den Hintergrund treten lassen.

      Dass die ohnehin schon gut verdienenden Initiatoren und Manager von Investmentfonds, besonders Venture Capital- und Hedge Funds, mit immer noch mehr – ausschließlich finanziellen – Anreizen gelockt werden sollten (und auch können), mag in manchen Augen ein grundsätzlicher Nachteil rein finanzieller Anreizsysteme sein.

      Anleger verzichten bei der Auszahlung von Carried Interest an die Manager auf einen Teil der mit ihrem Geld erzielten Gewinne und können auch dies als einen Nachteil einer entsprechenden Regelung empfinden.

      Vergütung für ihre Arbeitsleistung bekommen die Investment-Initiatoren nach dieser Denkweise ja ohnehin schon, und das größere Risiko trägt der Geldgeber, nicht der „Angestellte“.

      Steuerliche Behandlung – Historischer Rückblick

      Bei der Versteuerung der Einnahmen aus PE-Beteiligungen gab es in den letzten Jahren offensichtlich immer wieder unterschiedliche Umgangsweisen der deutschen Finanzbehörden und damit Irritationen.

      Deshalb wurden Klagen geführt, die zu folgendem vorläufigen Ergebnis geführt haben (die Finanzverwaltung ist gegen das Urteil aus dem Jahr 2020 in Revision gegangen, ein Ergebnis steht noch aus – Stand 03/2022):

      Die Besteuerung der Gewinne aus gewerblichen Investmentvermögen hat nicht zu 100 % über die Gesellschafter zu erfolgen, sondern es muss unterschieden werden zwischen Tätigkeitsvergütung und Ergebnisverteilung.

      Tätigkeitsvergütung und Ergebnisverteilung

      Eine Tätigkeitsvergütung gehört zu den entstehenden Kosten eines Fonds-Investments und reduziert die erzielten Gewinne. Derartige Tätigkeitsvergütungen sind von den Begünstigten als Beratungsleistungen nach geltendem Steuerrecht über ihre Einkommensteuer voll zu versteuern, es fallen ca. 47 % Steuer auf diese Einnahmen an.

      Für die Gewinne aus der Ergebnisverteilung hingegen gilt, dass sie als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit betrachtet werden müssen; ist ein Teileinkünfteverfahren beantragt, fallen derartige Einnahmen überhaupt nur zu 60 % der Steuerlast anheim (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die gesamte effektive Steuerlast liegt dann in der höchsten Tarifstufe bei ca. 27 %.

      Noch einmal anders und auf die weiteren Anleger hin gesagt:

      Es handelt sich bei Carried Interest um keine Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Ergebnisverwendung, sondern um einen Teil der Ergebnisverteilung auf Ebene des vermögensverwaltenden Fonds. Erst auf Ebene der Initiatoren wird die Carried Interest als Einkommen aus selbständiger Arbeit qualifiziert.

      Andernfalls müssten die privaten Kapitalgeber 100 % der erzielten Einkünfte als Kapitalerträge über die Abgeltungssteuer/Kapitalertragsteuer versteuern, würden aber ja absprache- und vertragsgemäß nur 80 % bekommen.

      Die 20 % müssen jedoch steuermindernd gegengerechnet werden.

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        Steuerliche Aspekte beim Carried Interest

        Beim Carried Interest sind steuerlich vor allem

        • die einkommensteuerliche Qualifikation,
        • der Zeitpunkt der Besteuerung
        • und die Höhe der Steuerbelastung von Bedeutung.

        Maßgeblich ist stets die konkrete Ausgestaltung der Fonds- und Beteiligungsstruktur.

        Grundsätzlich kommt eine Einordnung als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Betracht, was zur Anwendung der Abgeltungsteuer führen würde. Dies setzt jedoch voraus, dass der Carried Interest als echte gesellschaftsrechtliche Gewinnbeteiligung ausgestaltet ist.

        In der deutschen Praxis wird Carried Interest jedoch häufig als leistungsabhängige Vergütung für die Tätigkeit des Fondsmanagements qualifiziert. In diesen Fällen unterliegt er nicht der Abgeltungsteuer, sondern der progressiven Einkommensteuer.

        Der § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG

        Besondere Bedeutung hat § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, der erfolgsabhängige Vergütungen von Fondsmanagern ausdrücklich erfasst. Danach gelten Carried-Interest-Einnahmen regelmäßig als sonstige selbständige Einkünfte, selbst wenn sie zivilrechtlich als Beteiligung am Fonds strukturiert sind. Ziel ist es, eine steuerliche Privilegierung von Managementvergütungen zu vermeiden.

        Die Besteuerung erfolgt nach dem Zuflussprinzip. Steuerlich relevant wird der Carried Interest also erst bei tatsächlicher Realisierung und Auszahlung. Bloße Anwartschaften oder Buchgewinne bleiben zunächst unbeachtet. Clawback-Regelungen (= mögliche Rückzahlungen bei späteren Verlusten) können den Besteuerungszeitpunkt weiter hinausschieben.

        Je nach Ausgestaltung kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen.

        Umsatzsteuerlich gilt der Carried Interest regelmäßig nicht als Entgelt für eine Leistung, sondern als Gewinnbeteiligung. Die USt entfällt daher. Davon abzugrenzen sind laufende Management Fees.

        Bei internationalen Fondsstrukturen sind zudem Doppelbesteuerungsabkommen und mögliche Quellensteuern zu berücksichtigen.

        Carried Interest und die steuerliche Behandlung in den USA

        Marktkenner sind mit dem Stichwort „Carried Interest Loophole“ vertraut: Es bezeichnet ein durch einen Präsidentschaftswahlkampf berühmt gewordenes Steuerschlupfloch in den USA.

        In den USA sind auf Kapitalerträge nur 20 % Steuern (Capital Gain Tax) zu zahlen; da die Carried Interest dort als derartige Kapitalerträge gelten, die Einkommensteuer aber bei bis zu 37 % (vor der Reform: 39,7 %) liegen kann, zahlen einkommensstarke Manager von Investmentfonds mitunter weniger Steuern als ihre Angestellten.

        In manchen Augen stellt dies eine grobe Ungerechtigkeit dar. Auch die Steuerreform 2017 konnte diesen Missstand allerdings nicht bereinigen.

        Kosten, Vergütungen und Gewinnbeteiligungen bei Private-Equity-Investments

        Einheitliche Regelungen für die Kosten, Vergütungen und Gewinnbeteiligungen bei PE-Investments gibt es nicht, und auch keine gesetzlichen Regelungen oder Vorgaben dafür.

        Da es sich in aller Regel um Fonds-Produkte handelt, müssen Informationen dazu in die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) aufgenommen und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht und genehmigt werden, bevor das Investment auf dem Markt angeboten werden darf.

        Die Initiatoren von PE-Investments (auch „Venture Capital“ und „Hedge Funds“ gehören dazu) erstellen also für jedes einzelne Fondsprodukt eigene Verträge, in denen diese drei Positionen (Kosten, Vergütungen und Gewinnverteilung) eigens geregelt sind.

        Handelt es sich um einen Club Deal oder einen Spezial-AIF mit sehr wenigen Kapitalgebern, sind durchaus auch individuelle Regelungen für jeden einzelnen Partner gängige Praxis.

        Kosten und Vergütungen

        Bei den Kosten fällt zum einen der Ausgabeaufschlag für den Erwerb der Fonds-Anteile an.

        Er liegt bei Publikumsprodukten bei bis zu 5 %; je weniger Kapitalgeber sich mit je höheren Summen beteiligen, desto niedriger wird er meist veranschlagt – zum Beispiel 3 %, wenn man sich mit mindestens 200.000 € beteiligt, oder gar Verzicht auf das Agio bei millionenschweren Beteiligungen.

        Zu anderen entstehen jährlich laufende Kosten; sie beinhalten

        • die Verwaltungsvergütung für die Initiatoren/Manager,
        • die Verwahrstellenvergütung (falls nach dem Kapitalanlagegesetzbuch/KAGB eine Verwahrstelle als externe Kontrollinstanz für den Fonds vorgesehen ist) und
        • einen Aufwendungsersatz (beispielsweise für Wirtschafts- und Steuerprüfung oder dergleichen).

        Hinzu kommen mögliche variable Kosten, z.B. Transaktionskosten bei An- und Verkäufen.

        Gewinnbeteiligungen

        Das vorrangige Ziel eines PE-Investments sind die Gewinnausschüttungen: Es handelt sich um Eigenkapital-Beteiligungen, die anders als Fremdkapital-Leihe keiner festen Verzinsung unterliegen.

        Alle erfolgsabhängigen Vergütungen für das Management sind, wie wir oben sehen konnten, nicht im eigentlichen Sinn als Kosten zu betrachten, sondern gehören zur Gewinnverteilung/Gewinnbeteiligung.

        Carried Interest stellt dabei eine Form einer solchen „Performance Fee“ dar, wie sie in der Fachsprache heißt. Innerhalb der erfolgsabhängigen Ausschüttungen lässt sich zwischen relativer und absoluter Erfolgsmessung unterscheiden:

        Die absolute Erfolgsmessung ergibt sich aus fixen Bezugsgrößen, z.B. dem Wachstum des Netto-Inventar-Vermögen (net asset value/NAV) über einen bestimmten Betrag hinaus.

        Relative Erfolgsmessung besteht z.B. im Vergleich mit der Entwicklung anderer Benchmarks (Vergleichsindex).

        Für beide Fälle gilt: Werden die Bemessungsgrundlagen überschritten, erhalten die Manager die entsprechende Performance Fee, im absoluten Fall einen bestimmten Betrag, im relativen Fall die Differenz (oder einen Anteil davon), um die man besser „im Rennen liegt“ als ein vorher festgelegter Vergleichsindex.

        Erfolgsabhängige Gewinnausschüttungen für das Management haben sich erst in den letzten 10-15 Jahren auf dem deutschen Markt verbreitet; der US-amerikanische Markt war, wie in vielen anderen Vorgängen, das maßgebliche Vorbild für diese Entwicklung.

        Sie legte sich nicht zuletzt dadurch nahe, dass die Wertentwicklung von Fonds mit derartigen Regelungen (Anreizsystemen) besser tendierte als ohne – die Beteiligung am Erfolg der Investition zahlt sich demnach offensichtlich auch für die weiteren Gesellschafter aus.

        Rechtliche Grundlagen und Vertragsgestaltung

        Der Carried Interest ist rechtlich kein gesetzlich geregelter Vergütungsbestandteil, sondern beruht auf gesellschafts- und vertragsrechtlichen Vereinbarungen. Seine Grundlage bildet der jeweilige Fondsvertrag (engl. häufig Limited Partnership Agreement), der die Gewinnverteilung zwischen Investoren und Fondsmanagement festlegt.

        Gesellschaftsrechtlich wird der Carried Interest regelmäßig als gewinnabhängige Beteiligung ausgestaltet, die nicht an den eingebrachten Kapitalanteil anknüpft. Übliche Fondsvehikel sind insbesondere Kommanditgesellschaften, etwa in der Form der GmbH & Co. KG, sowie Limited Partnerships nach angloamerikanischem Recht.

        Zivilrechtlich handelt es sich um eine atypische Gewinnverteilungsregel, die im Rahmen der Privatautonomie zulässig ist und im Gesellschaftsvertrag oder in ergänzenden Vereinbarungen verankert wird.

        Aufsichtsrechtlich ist der Carried Interest Teil des Vergütungssystems von Fondsmanagern und unterliegt bei regulierten Fondsstrukturen den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), insbesondere den Anforderungen an eine angemessene und risikoorientierte Vergütung.

        Steuerrechtliche Vorschriften, etwa § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, betreffen ausschließlich die steuerliche Einordnung, nicht jedoch die Entstehung des Anspruchs.

        Die vertragliche Ausgestaltung des Carried Interest erfolgt im Fondsvertrag und folgt international weitgehend standardisierten Mustern.

        Festgelegt werden insbesondere der Anspruchsberechtigte, häufig der General Partner oder eine Carry-Gesellschaft, sowie die Höhe des Carried Interest, üblicherweise rund 20 Prozent des Überschussgewinns.

        Zentrale Bedeutung hat die Gewinnverteilungssystematik in Form einer Waterfall-Struktur, die die Reihenfolge der Ausschüttungen regelt. Ergänzend werden oft Hurdle Rates, Catch-up-Klauseln oder auch weitere Bestimmungen vereinbart, um den Carried Interest an den langfristigen Erfolg des Fonds zu binden.

        Tipps für Investoren: Carried Interest

        Der Carried Interest als Mittel einer erfolgsabhängigen Vergütung mag zunächst nach einer Art „unfairer“ Gewinnverteilung zwischen Investoren und Management klingen – in Wirklichkeit stellt er das Gegenteil dar. Nicht zuletzt durch verschiedene weitere eingebaute Mechanismen wie insbesondere die Hurdle Rate stellt er eine Interessengleichheit zwischen Fondsmanagement und den übrigen Investoren her. Denn der Carried Interest soll sicherstellen, dass alle Beteiligten an einer überdurchschnittlichen Performance des Investments interessiert sind und das dafür Nötige nach Kräften tun.

        Investoren sollten also nicht grundsätzlich skeptisch auf diese Art der Vereinbarung in entsprechenden Verträgen blicken, sondern sie als ein gutes Mittel für den langfristigen Erfolg des Investments verstehen.

        Aufmerksamkeit verdient lediglich die konkrete Verteilung und mögliche Zusatzvereinbarungen wie die Hurdle Rate. Ist sie sehr hoch angesetzt, kann das Management möglicherweise in die Versuchung kommen, zu riskant zu agieren, um diese Schwelle tatsächlich zu erreichen. Eine gute Performance liegt zwar im Interesse aller, aber für Investoren ist es meist ebenfalls wichtig, dass dabei nicht zu hohe und zu viele Risiken eingegangen werden.

        FAQ

        Was versteht man unter Carried Interest?

        Ein Carried Interest stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Management eines Investmentfonds und den Investoren dar, die auf eine prozentuale Form der Gewinnverteilung zwischen beiden abzielt.
        Meist tritt diese Vereinbarung erst ab Erreichen einer bestimmten Gewinnschwelle (engl. Hurdle Rate) in Kraft, so dass sie letztlich dem Interessengleichklang zwischen Management und weiteren Investoren dient.
        Die Vereinbarung eines Carried Interest ist ein internationaler Standard bei Investmentfonds.

        Gewinnaufteilung und Steuer

        Wie funktioniert die Gewinnaufteilung beim Carried Interest?

        Ein Fonds ist zunächst immer zur Rückzahlung der Einzahlungsbeträge an die Anleger verpflichtet.
        Anschließend werden sie meist auch als erste an den erzielten Gewinnen beteiligt, häufig bis zu einer prozentualen Gewinnschwelle (engl. Hurdle Rate), z.B. 8 % IRR p. a.

        Der Carried Interest bedeutet dann eine disproportionale Aufteilung der weiteren Gewinne: Das Management bekommt dann meist zwischen 10 und 20 % der Übergewinne.

        Dadurch werden Manager zu Überperformance motiviert, ohne dass die Investoren dadurch finanziell benachteiligt wären.

        Welche steuerlichen Regelungen gelten für Carried Interest?

        Je nach Land, Fonds und Investmentobjekt können die steuerlichen Regelungen für Carried Interest stark variieren. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Fonds- und Beteiligungsstruktur.

        In Deutschland kommt zwar grundsätzlich eine Einordnung als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Betracht; in der Praxis wird Carried Interest jedoch häufig als leistungsabhängige Vergütung des Fondsmanagements qualifiziert.

        Dann unterliegt er nicht der Abgeltungsteuer, sondern der progressiven Einkommensteuer. Besondere Bedeutung hat dabei § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

        Was ist die „Hurdle Rate“ im Zusammenhang mit Carried Interest?

        Die Hurdle Rate soll eine garantierte Mindestverzinsung für die Investoren gewährleisten. Denn erst wenn diese Gewinnschwelle erreicht ist, greifen Regelungen wie Carried Interest oder Catch-up.
        Für die Vereinbarung eines Carried Interest dient die Hurdle Rate vor allem der Herstellung eines Interessengleichklangs zwischen Management und Investoren: Erst wenn der Fonds bereits ein Erfolg für die Investoren ist, wird das Management überproportional am Erfolg beteiligt.
        Auf der anderen Seite kann eine relativ niedrige Hurdle Rate auch Risikoanreize beim Fondsmanagement minimieren.

        Abwägung

        Welche Vor- und Nachteile hat Carried Interest?

        Die Vereinbarung eines Carried Interest zielt auf die Interessengleichheit zwischen Management und Investoren. Wird sie dadurch tatsächlich hergestellt, handelt es sich um einen klaren Vorteil dieses Instruments.

        Er dient darüber hinaus der Leistungsorientierung des Managements. Dieser Ansporn kann ambivalent sein, wenn dadurch zu hohe Risiken eingegangen werden.

        Darüber hinaus handelt es sich um ein Instrument, das mit einer enormen steuerlichen Komplexität verbunden ist. Hier müssen durch eingehende Prüfung und entsprechende Konstruktion Nachteile für Investoren und Management ausgeschlossen werden.

        Axel Hermann - Prokurist bei Hörtkorn Finanzen
        Autor:
        Prokurist
        Hörtkorn Finanzen

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            Es handelt sich um eine unverbindliche Werbeinformation. Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.

            Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.

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