§ 6b Reinvestitionsgut
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Was ist ein Reinvestitionsgut?
An sich handelt es sich beim Terminus „Reinvestitionsgut“um keinen geläufigen Fachbegriff.
Sucht man beispielsweise bei Google nach diesem Wort, landet man sofort außer bei dem Ausgangsbegriff „Investition“ schnell bei „Reinvestition“ oder „Investitionsgut“ und findet Verweise auf entsprechende Artikel, nicht aber bei der Kombination aus beidem. Auch Wikipedia als offenes Online-Lexikon hat keinen entsprechenden eigenen Artikel.
Die einschlägigen Fachbegriffe in der Wirtschaft sind Reinvestition und Investitionsgut, der zu erläuternde Begriff bildet ein Kompositum aus beidem:
Reinvestition – Investitionsgut – Reinvestitionsgut
Reinvestition bedeutet die Wiederverwendung freigewordener betrieblicher Geldmittel für die wirtschaftlichen Prozesse des Betriebes.
Die Mittel werden also wieder, wie man landläufig sagt, in den Betrieb hineingesteckt.
Im engeren Sinn kann man auch von einer Ersatzbeschaffung sprechen, wenn beispielsweise eine veraltete Maschine verkauft und mit den erzielten Erträgen eine neue Maschine angeschafft wird.
Im Gegensatz dazu könnten die mit der Veräußerung freigewordenen Geldmittel auch als Einnahmen aus dem Verkauf den erzielten Erträgen und damit mittelbar dem Jahresgewinn zugeschlagen werden.
Das würde dann am Ende des Wirtschaftsjahres zu Steuerzahlungen und Ausschüttungen an die Gesellschafter, Kapitalgeber oder Anteilseigner führen.
Von einem Investitionsgut spricht man in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen im Fall einer Sache, die für die Geschäftstätigkeit des Betriebes grundlegend ist und dauerhaft zur Verfügung steht.
Kategorien von Investitionsgütern
Man unterscheidet Investitionsgüter in verschiedene Kategorien.
Zum einen sprechen wir von Realinvestitionen, also z.B. Grundstücken, den darauf befindlichen Gebäuden, Maschinen, Werkstoffen etc.
Daneben gibt es immaterielle Investitionen in Lizenzen, Patente oder Software. Auch Finanzinvestitionen stellen eine Form des Erwerbs von Investitionsgütern dar, also den Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Forderungen.
Den Gegensatz zu Investitionsgütern bilden zum einen (betriebswirtschaftlich) das zum Verkauf stehende Produkt (produziertes Gut) und zum anderen (volkswirtschaftlich) das Konsumgut.
Kombiniert man beide Begriffe und ihre Bedeutung zum Begriff Reinvestitionsgut, so wird deutlich, dass die vorangestellte Silbe „Re“ lediglich die Herkunft der Geldmittel für die Anschaffung eines Investitionsgutes angibt.
Sie stammen aus der Veräußerung / dem Freiwerden bisher gebundener Mittel.
Bei einem Reinvestitionsgut der Wirtschaft handelt es sich also um eine grundlegende, für die betrieblichen Abläufe benötigte Sache, die aus freiwerdenden Geldmitteln beschafft wird. Im Grunde genommen kann jedes dem Anlagevermögen eines Unternehmens zuzurechnende Gut solch ein Reinvestitionsgut bilden.
Wichtig: Zum Anlagevermögen gehören auch Finanzanlagen. Je nach Art stellen sie ein Mittel zur Liquiditätssicherung oder zur finanziellen Stabilität des Betriebes dar und können insofern für die betrieblichen Abläufe durchaus als benötigte Güter des Anlagevermögens bezeichnet werden.
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Welche Reinvestitionsgüter sind steuerlich begünstigt?
Reinvestitionen (und damit Reinvestitionsgüter) sind zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Betriebes unerlässlich und daher auch im Interesse der Öffentlichkeit. Themen wie Versorgung, Arbeitsplätze, Steuerzahlungen, Entwicklung, Wohlstand und Wohlfahrt werden damit berührt.
Daher sind bestimmte Reinvestitionen von der öffentlichen Hand steuerlich begünstigt, weil sich so unter dem Strich für die Allgemeinheit der größte Nutzen erzielen lässt.
Die entsprechenden Regelungen finden sich im Paragraph 6 b des Einkommensteuergesetzes / EStG. Durch die Vorgaben begünstigt sind die Investitionsgüter:
- Grund und Boden
- Aufwuchs in Verbindung mit Grund und Boden (z.B. Wein-Reben, Wald, Ackerland)
- Gebäude
- Binnenschiffe
- Anteile an Kapitalgesellschaften
Die ersten drei Positionen erklären sich einigermaßen von selbst, können sie doch als absolut grundlegende Güter verstanden werden, die egal welche Form betrieblicher Tätigkeit für Unternehmen erst ermöglichen.
Warum Binnenschiffe?
Binnenschiffe mögen in diesem Zusammenhang etwas befremdlich wirken, stellen aber für Binnenschiffer ein vergleichbar grundlegendes Wirtschaftsgut dar wie Grund und Boden für einen Landwirt.
Sie stellen dennoch eine gewisse Ausnahme dar, weil sie nur dann steuerlich begünstigt sind, wenn jemand weiterhin als Binnenschiffer tätig sein will (also Gewinne aus der Veräußerung eines Binnenschiffes auf den Kauf eines neuen Binnenschiffes übertragen werden sollen), nicht aber, wenn jemand neu mit der gewerblichen Binnenschifffahrt beginnen möchte. Insofern also ein Spezialfall, sollen die Binnenschiffe für die weiteren Ausführungen vernachlässigt werden.
Auch die steuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften könnten zunächst Erstaunen hervorrufen.
Wie bereits weiter oben gesagt, handelt es sich dabei jedoch um einen normalen Bestandteil betrieblichen Anlagevermögens von Unternehmen, das unterschiedlichen Zwecken dienen kann.
Darüber hinaus sind die einschlägigen Regelungen so gestaltet, dass es nicht um jede Form von Aktienkäufen oder andere eher spekulativ bzw. kurzfristige Geschäfte geht, da sich die Anteile zuvor mindestens sechs Jahre lang im Betriebsvermögen befunden haben müssen, um beim Verkauf und der Reinvestition von der steuerlichen Begünstigung profitieren zu können.
Wann kann ein Reinvestitionsgut steuerlich begünstigt werden?
Die genannten Reinvestitionsgüter Grund und Boden, Aufwuchs i.V.m. Grund und Boden, Gebäude und Anteile an Kapitalgesellschaften sind nicht schlechthin und in jedem Zusammenhang von Steuererleichterungen betroffen.
Der § 6b EStG regelt stattdessen sehr genau, in welchen Zusammenhängen eine Steuerbegünstigung dieser Güter zum Tragen kommen kann:
- Grundsätzliche Voraussetzung ist der betriebliche Zusammenhang: Nur, wo eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung / EÜR erstellt wird, ist eine steuerlich begünstigte Reinvestition in die genannten Güter möglich.
- Die Mittel für die Reinvestition müssen aus der Veräußerung der gleichen Anlagegüter stammen, um steuerlich begünstigt zu werden. Weil die erlaubten Zusammenhänge, mit Worten ausgedrückt, einen etwas unübersichtlichen Eindruck geben können, hier eine Grafik:
- Die betroffenen Wirtschaftsgüter müssen vorher sechs Jahre zum eigenen Betriebsvermögen gehört haben und neuerlich für ein Betriebsvermögen angeschafft werden (eine Übertragung ins Privatvermögen ist also nicht steuerbegünstigt).
- Der Vorgang der Übertragung des Veräußerungsgewinnes auf das neue Reinvestitionsgut muss aus der Buchhaltung klar nachvollziehbar sein.
Worin genau besteht die steuerliche Begünstigung?
Sind all die genannten Voraussetzungen und Bedingungen gegeben, kann der Gewinn aus der Veräußerung des ursprünglichen Wirtschaftsgutes komplett steuerfrei auf die Anschaffung des neuen Wirtschaftsgutes übertragen werden (wurde kein Gewinn, sondern ein Verlust erzielt, wirkt sich dies ohnehin steuermindernd aus, da es das Betriebsergebnis schmälert).
Im Wortlaut des Gesetzes heißt der zugrundeliegende Vorgang die „Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter“.
Obwohl also ein Gewinn erzielt wurde (nämlich die Differenz zwischen Buchwert des veräußerten Gutes und tatsächlich erzieltem Verkaufspreis = Aufdeckung einer stillen Reserve), erhöht sich die Steuerlast des Betriebes nicht um den entsprechenden Betrag.
Der Gesetzgeber ermöglicht es also, diese punktuelle und – in der Regel vergleichsweise – hohe Steuerlast zunächst zu umgehen. Stattdessen fallen nach getätigter Reinvestition (also durch den Kauf des entsprechenden Reinvestitionsgutes) in den Folgejahren Steuern an, die dann normal zu entrichten sind.
Aus der punktuellen und hohen Steuerlast werden so langfristig verteilte und – vergleichsweise – niedrige Steuerzahlungen.
Bei geschickter Wiederanlage in entsprechende Investitionsgüter kann für den Betrieb bzw. Gewerbetreibenden auch eine insgesamt deutlich reduzierte Steuerlast anfallen.
Diese Möglichkeit versuchen z.B. Anbieter geschlossener Immobilienfonds für ihre Anleger in die Realität umzusetzen. Die so konzipierten Fonds werden daher auch § 6b-Fonds genannt, die Geldanlage als § 6b-Lösung bezeichnet.
Je nach genauer Gestaltung der Fonds-Finanzierung verbleiben den Investoren bei diesen Lösungen sowohl eine höhere Liquidität als auch unter dem Strich ein höherer Gewinn als bei der sofortigen Versteuerung aufgedeckter stiller Reserven.
Vor allem für Land- und Forstwirte können solche gewerblichen geschlossenen Immobilienfonds (AIF = Alternative Investmentfonds) darüber hinaus die Möglichkeit der Vermögensumstrukturierung bieten: Anstatt selbst Äcker und Forst zu bewirtschaften, wirtschaftet ihr (aus dem Verkauf von Grund und Boden freigewordenes) Kapital im Immobilienfonds.
Welche Arten von Gütern gibt es? Wie werden sie unterschieden?
Produktionsgüter und Konsumgüter
Generell kann man begrifflich unterscheiden zwischen Produktionsgütern und Konsumgütern: Erstere sind notwendig für die Produktion von Letzteren.
Produktionsgut nicht gleich Investitionsgut
Nicht selten werden Produktions- und Investitionsgüter synonym gesetzt (dann auch als Kapitalgut / engl. Capital Good, oder Industriegut bezeichnet).
Streng genommen bilden Investitionsgüter jedoch nur um einen Bereich der Produktionsgüter, denn innerhalb beider genannten Kategorien kann jeweils noch einmal nach der Langlebigkeit (bzw. Kurzlebigkeit) der Güter differenziert werden.
Langlebige Produktionsgüter werden Investitionsgüter genannt und können dann, je nach Herkunft der für die Anschaffung verwendeten Mittel, auch Reinvestitionsgüter sein.
Kurzlebige Produktionsgüter hingegen werden auch Vorleistungsgüter genannt; sie werden innerhalb weniger Produktionsprozesse verbraucht (wie z.B. Schmieröl, Fett, Lack, Nägel, Schrauben).
Langlebige Konsumgüter (auch: Konsumartikel) nennt man auch Gebrauchsgüter, also z.B. Wohngebäude, Fahrzeuge, Möbel etc.
Bei kurzlebigen Konsumgütern spricht man demgegenüber von Verbrauchsgütern (Verbrauchsartikel), wie z.B. Lebensmittel.
Fahrzeuge sind ein gutes Beispiel, dass Güter nicht von vornherein der ein oder anderen Kategorie angehören, sondern sich die Einteilung daraus ergibt, wie sie letztlich genutzt werden.
Ein Privatfahrzeug fällt normalerweise unter die Konsumgüter und innerhalb dieser Kategorie in die Einteilung als Gebrauchsgut. Bei beruflicher Nutzung oder in betrieblichen Zusammenhängen handelt es sich jedoch bei Fahrzeugen um Investitionsgüter.
Dienstleistungen als Immaterielle Wirtschaftsgüter
Auch Dienstleistungen sind eine Form der Wirtschaftsgüter, allerdings als immaterielle Gegenstände. Sie stehen im Gegenüber zu Sachleistungen. In der Praxis sind beide häufig miteinander verbunden, wenn etwa in einem Restaurant Speisen und Getränke (als Sachleistungen) mit Service, Zubereitung und Gastlichkeit verbunden sind.
Analog zur obigen Einteilung könnte man gemäß dem Zeitpunkt und dem Ziel der Erbringung einer Dienstleistung auch hier zwischen Produktionsdienstleistung und Konsumdienstleistung unterscheiden.
Werden sie im Verlauf des Produktionsprozesses von einem Unternehmen zur Herstellung oder dem Vertrieb der Produkte verwendet (z.B. das Marketing für ein Produkt), oder sind es Dienstleistungen, die zum „Konsum“ beim Kunden dienen (wie z.B. Haare schneiden; eine Küche installieren; die Wände streichen)?
Eine weitere Einteilung erfolgt nach personenbezogenen und sachbezogenen Dienstleistungen. Unter die erstgenannte Kategorie würden etwa alle Heilberufe fallen, unter sachbezogene Dienstleistungen etwa Servies wie Gebäudereinigung, Werbung oder ähnliches.
Hier steht also eher eine Sache/ein Produkt im Vordergrund steht als die Person, der eine Dienstleistung gilt.
Auch hier sind die Übergänge zum Teil fließend. So wird mittlerweile oft von einer genauen Definition der einzelnen Aspekte abgesehen und eine übergreifende Bezeichnung wie eben „Dienstleistungen“ verwendet.
Was sollte man bei der Anschaffung von einem Reinvestitionsgut beachten?
(Re-) Investitionen können nach ihren Zielen (Anlässen) unterschieden werden. Generell kann man vier Anlässe für eine Investition auflisten:
- Gründungsinvestition
- Ersatzinvestition
- Erweiterungsinvestition
- Rationalisierungsinvestition
Nicht selten werden mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt bzw. erfolgt der Kauf von Investitionsgütern aus der Kombination mehrerer Anlässe.
Wenn der Ersatz einer Maschine gleichzeitig z.B. durch die neue Maschine eine Ausweitung der Kapazitäten mit sich bringt, handelt es sich um eine Ersatz- und Erweiterungsinvestition.
Verbindet sich mit neuen Maschinen noch ein geringerer Wartungsaufwand, kann man zugleich von einer Rationalisierungsinvestition sprechen.
Wenn eine Reinvestition freiwerdender Mittel in neue Investitionsgüter geplant ist, sollte man sich über all diese Faktoren und Zusammenhänge Rechenschaft geben.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die freiwerdenden Mittel den Steuererleichterungen des § 6b EStG unterliegen.
Dabei ist zu klären, ob und wie die Desinvestition (die Veräußerung des „alten“ Anlagegutes) und die Reinvestition in neue Investitionsgüter innerhalb der gesetzlichen Vorgaben abgewickelt werden können.
Vor allem die Bildung einer steuerfreien Rücklage bei nicht sogleich erfolgender Reinvestition und die Einhaltung der geltenden Fristen sowie das Finden sinnvoller Reinvestitionsmöglichkeiten erfordern häufig die notwendigen Informationen, eingehende Prüfung und Beratung, bei denen ein fachkundiger Ansprechpartner eine wertvolle Hilfe sein kann.
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