§ 6b Niederstwertprinzip
geschätzte Lesedauer
Das Niederstwertprinzip ist ein wichtiger Grundsatz der Rechnungslegung und des Investierens.
Zwar gibt es keine gesetzlichen Richtlinien, wie Vermögenswerte (Anlagevermögen sowie Umlaufvermögen) und Verbindlichkeiten in einer Bilanz bewertet und damit berechnet werden sollen, aber mit sogenannten Grundsätzen soll für eine ordnungsgemäße Buchführung eine einheitliche und angemessene Berechnung sichergestellt werden.
Einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundsätze stellt das Niederstwertprinzip dar. Bemühen wir uns um eine Definition des Begriffs.
Definition und Erklärung des Niederstwertprinzips
Einfach erklärt handelt es sich beim Niederstwertprinzip um ein Bewertungsverfahren bei der Erstellung einer Bilanz, welches sowohl für das Anlage- als auch das Umlaufvermögen gilt.
Als Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) ist es im Handelsgesetzbuch (HGB) fixiert. Geregelt wird in § 253 HGB die Zugangs- und Folgebewertung von Sach- und Finanzmitteln.
So gibt das Gesetz in Absatz 1 vor: „Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen […], anzusetzen.“ Weitere Ausführungen zu Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Altersvorsorge, Anlagevermögen und Umlaufvermögen folgen.
Daher kann man als Definition angeben: Das Niederstwertprinzip ist ein Grundsatz der Bilanzierung, der Unternehmen und Investoren dabei hilft, Vermögenswerte wie Anlagen und Umlaufvermögen realistisch – auch wertmindernd – zu bewerten und mögliche Verluste frühzeitig zu erkennen.
Das Niederstwertprinzip dient dazu, Vermögenswerte in Anlage- und Umlaufvermögen angemessen abzuschreiben und die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens transparenter darzustellen.
Dies wiederum ist ein wesentliches Instrument für Investoren, um sich ein realistisches Bild von der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens zu verschaffen.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne
Niederstwertprinzip – Rahmenbedingungen für seine Anwendung
Das Niederstwertprinzip ist eingebettet in eine Reihe von weiteren Vorgaben für die Erstellung einer Bilanz. Diese sind:
Richtigkeit
Der Rahmengrundsatz der Richtigkeit soll sicherstellen, dass die Buchhaltung korrekt ist. Dies bedeutet, dass die in den Büchern aufgezeichneten Zahlen genau und fehlerfrei sein müssen.
Bei Schätzungen oder Annahmen müssen realistische Werte verwendet werden, um zu gewährleisten, dass die finanzielle Darstellung des Unternehmens genaue Informationen widerspiegelt.
Der Grundsatz der Richtigkeit ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass sowohl das Management als auch externe Interessengruppen, wie Investoren und Gläubiger, auf verlässliche Daten zugreifen können.
Übersichtlichkeit
Übersichtlichkeit gilt als ein weiterer wichtiger Rahmengrundsatz für die strenge Buchhaltung. Er bezieht sich auf die Art und Weise, wie die Geschäftsbücher geführt werden.
Die Buchhaltung sollte streng genommen absolut systematisch und gut organisiert sein, um den Überblick über die finanziellen Transaktionen des Unternehmens zu gewährleisten.
Dies erleichtert die Auswertung der Finanzdaten und ermöglicht es den Verantwortlichen, schnell auf benötigte Informationen zuzugreifen.
Eine übersichtliche Buchführung ist entscheidend für die Entscheidungsfindung und die Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen.
Vollständigkeit
Der strenge Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass keine Lücken in der Buchhaltung vorhanden sein dürfen.
Dies bedeutet, dass alle relevanten Geschäftsvorfälle erfasst werden müssen. Jede Transaktion, sei es ein Einkauf, Verkauf, eine Ausgabe oder Einnahme, muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Die Vollständigkeit gewährleistet, dass keine finanziellen Ereignisse übersehen werden, was entscheidend ist, um ein genaues Bild der finanziellen Lage des Unternehmens zu erhalten.
Einzelbewertung
Die Einzelbewertung ist ein weiterer wichtiger Grundsatz, der sicherstellt, dass Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge individuell bewertet werden.
Dies bedeutet, dass sie nicht willkürlich miteinander verrechnet werden dürfen. Jeder Posten in der Buchhaltung wird separat betrachtet und nach den entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften bewertet.
Dies ermöglicht eine präzise Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens und verhindert, dass sich Fehler oder Verzerrungen einschleichen.
Belegprinzip
Das Belegprinzip ist ein wesentlicher Grundsatz, der sicherstellt, dass für jeden Geschäftsfall ein Beleg oder Nachweis vorhanden ist.
Dieser Beleg kann eine Rechnung, Quittung, Vertrag oder eine andere schriftliche Dokumentation sein, die den finanziellen Vorgang dokumentiert. Das Belegprinzip stellt sicher, dass alle finanziellen Transaktionen nachvollziehbar und überprüfbar sind. Dies ist von großer Bedeutung für die Transparenz und die Einhaltung von Buchführungsvorschriften und -standards.
Zusammengefasst stellen die angeführten Rahmengrundsätze sicher, dass diese strenge Buchführung eines Unternehmens genau, übersichtlich, vollständig, einzeln bewertet und gut dokumentiert ist.
Dies ermöglicht es, genaue finanzielle Informationen bereitzustellen, die für die Entscheidungsfindung und die Erfüllung rechtlicher Anforderungen von entscheidender Bedeutung sind.
Bedeutung und Auswirkungen des Niederstwertprinzips
Realistische Bewertung von Vermögenswerten
Eine der wichtigsten Funktionen des Niederstwertprinzips besteht darin, sicherzustellen, dass Vermögenswerte in den Bilanzen von Unternehmen realistisch bewertet werden.
Dies bedeutet, dass Vermögenswerte zu dem niedrigeren Wert zwischen ihrem Anschaffungswert (historischer Wert) und ihrem aktuellen Marktwert bewertet werden müssen.
Dieser Ansatz verhindert, dass Unternehmen Vermögenswerte überbewerten, was zu verzerrten Finanzberichten führen würde.
Es kann also auch zu einer realistischen Wertminderung kommen. Dies ist entscheidend, um den geminderten Wert des Vermögens eines Unternehmens transparent und genau darzustellen.
Verlusterkennung
Das Niederstwertprinzip spielt eine Schlüsselrolle bei der frühzeitigen Erkennung von Verlusten.
Wenn der Marktwert eines Vermögenswerts unter seinen Anschaffungswert fällt, ist das Unternehmen verpflichtet, diese Wertminderung in seinen Finanzberichten anzuerkennen.
Dies bedeutet, dass mögliche Verluste nicht ignoriert oder verschleiert werden können.
Die rechtzeitige Erkennung von Verlusten ermöglicht es Unternehmen und Investoren, auf finanzielle Herausforderungen zu reagieren, Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu ergreifen und die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens realistisch zu beurteilen.
Konservative Bilanzierung
Das Niederstwertprinzip fördert eine konservative Bilanzierung, mit der Unternehmen dazu verpflichtet werden, Vermögenswerte eher zu geminderten als zu höheren Werten zu bewerten.
Dieser Ansatz schafft einen Sicherheitspuffer und minimiert das Risiko einer überoptimistischen Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens.
Investoren und Gläubiger profitieren von dieser strengen, konservativen Vorgehensweise, da sie sicherstellt, dass potenzielle Risiken und Unsicherheiten angemessen berücksichtigt werden.
Bildung stiller Reserven
Ein oftmals sehr wesentlicher Nebeneffekt der Anwendung des Niederstwertprinzips ist die Bildung stiller Reserven.
In der Bilanz ist für die Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens der niedrigste Wert anzusetzen. Häufig entspricht dieser Wert aber nicht dem tatsächlichen Marktwert. Die (positive) Differenz zwischen beiden wird stille Reserve genannt.
Erst beim tatsächlichen Verkauf des Vermögensgegenstandes wird sie als Unterschied zwischen Markt- und Buchwert realisiert und über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in der Bilanz sichtbar.
Stille Reserven können ein wichtiges Instrument zur Innenfinanzierung von Unternehmen darstellen.
Klassisches Beispiel ist der Fuhrpark von Unternehmen: Fahrzeuge dürfen innerhalb von 7 Jahren komplett abgeschrieben werden. Sie werden dann in der Bilanz mit einem Restwert von 1.- Euro ausgewiesen.
Häufig erzielen sie aber auch nach weit mehr als sieben Jahren noch deutlich höhere Verkaufspreise. Hier „schlummern“ also als stille Reserve beträchtliche Summen, die beim Verkauf und im Bedarfsfall für anderweitige Investitionen herangezogen werden können.
Zusammengefasst trägt das Niederstwertprinzip dazu bei, die Qualität und Transparenz der Finanzberichterstattung zu verbessern.
Es verhindert, dass Unternehmen Vermögenswerte überbewerten und fördert eine realistische Einschätzung der finanziellen Lage. Darüber hinaus trägt es zur Verlusterkennung bei, was Investoren und Gläubigern frühzeitig Informationen über mögliche Risiken und Herausforderungen bietet.
Die konservative Bilanzierung schließlich dient dazu, z.B. die Interessen der verschiedenen Stakeholder (Aktieninhaber) zu schützen und eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Insgesamt ist das Niederstwertprinzip ein grundlegendes Instrument zur Sicherung der Integrität und Aussagekraft der Finanzberichte von Unternehmen. Zugleich bietet es den Unternehmen selbst die wichtige Möglichkeit zur Bildung von stillen Reserven.
Hintergrund und Zusammenhang mit weiteren Prinzipien:
Vorsichtsprinzip
Das Vorsichtsprinzip ist ein übergeordnetes Konzept, das besagt, dass in der Rechnungslegung eher geminderte Annahmen getroffen werden sollten, um das Risiko von Überbewertungen zu minimieren.
Das Vorsichtsprinzip kommt dem Gläubigerschutz zugute, indem es sicherstellt, dass Vermögenswerte und Gewinne nicht überbewertet werden.
Imparitätsprinzip
Es ist eine konkrete Umsetzung des Vorsichtsprinzips und beinhaltet, dass Verluste (Imparitäten) eher erfasst werden sollten als Gewinne.
Mit anderen Worten, wenn ein Vermögenswert an Wert verliert, sollte dieser Wertverlust in den Finanzberichten erfasst werden, auch wenn er noch nicht realisiert wurde.
Höchstwertprinzip
Das Höchstwertprinzip ist ein Teil des Imparitätsprinzips. Es bezieht sich auf die Erfassung von Passiva (Schulden) in der Bilanz.
Schulden sollten zum höchstmöglichen Wert erfasst werden, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen erfüllen können, selbst wenn dies bedeutet, konservativere und geminderte Schätzungen zu verwenden.
Es stellt auf der Passivseite die notwendige Entsprechung zum Niederstwertprinzip dar.
Niedrigstwertprinzip
Als Gegenpart zum Höchstwertprinzip bezieht es sich auf die Erfassung von Aktiva (Vermögen) in der Bilanz.
Aktiva sollten zum niedrigst möglichen Wert erfasst werden, um sicherzustellen, dass mögliche Wertverluste berücksichtigt werden.
Berücksichtigung tatsächlich erzielter Gewinne
Dieser Teil der Aussage betont, dass Gewinne in den Finanzberichten nur dann erfasst werden sollten, wenn sie tatsächlich realisiert wurden.
Das bedeutet, dass unrealisierte, potenzielle Gewinne nicht ausgewiesen werden, um eine überoptimistische Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens zu vermeiden.
Wertaufholungsgebot
Es steht in engem Zusammenhang mit dem Niederstwertprinzip in Bezug auf Abschreibungen und betrifft die Notwendigkeit, Vermögenswerte wieder aufzuwerten, wenn sich ihr Wert nach vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wieder erhöht.
Das Wertaufholungsgebot ist ein Grundsatz in der Rechnungslegung, der Unternehmen dazu verpflichtet, den Wert von Vermögenswerten zu erhöhen, wenn sich die Gründe für die zuvor vorgenommene Abschreibung umkehren. Dies bedeutet, dass, wenn ein Vermögenswert in der Vergangenheit aufgrund einer Wertminderung ein außerplanmäßige Abschreibung erhielt, dieser Wert später in der Bilanz wieder aufgeholt (wiederaufgeführt) werden muss, wenn sich die Bedingungen verbessern und der Vermögenswert wieder an Wert gewinnt.
Zusammenfassend trägt das Niederstwertprinzip in Verbindung mit dem Vorsichtsprinzip und seinen Umsetzungen wie dem Imparitätsprinzip dazu bei, eine realistische und konservative Bilanzierung sicherzustellen, die sowohl den Gläubigerschutz als auch die Transparenz für Investoren fördert.
Dies hilft, mögliche Verluste angemessen zu berücksichtigen und übermäßige Risiken zu vermeiden.
Anwendungsgebiete mit Beispielen und Berechnung des Niederstwertprinzips
Das Niederstwertprinzip ist ein grundlegender Grundsatz in der Rechnungslegung und Bilanzierung, der in verschiedenen Anwendungsbereichen eine entscheidende Rolle spielt.
Im Folgenden sollen die verschiedenen Anwendungsgebiete des Prinzips anhand von Beispielen für die praktische Anwendung näher betrachtet werden.
Niederswertprinzip – Bilanzierung von Vorräten
In der Bilanzierung von Vorräten kommt das Niederstwertprinzip häufig bei Abschreibungen zum Einsatz. Vorräte, wie Rohstoffe, Zwischenprodukte oder fertige Waren, werden zu dem niedrigeren Wert zwischen ihrem Anschaffungswert und ihrem Marktwert bewertet.
Wenn letzterer unter dem Anschaffungswert liegt, muss eine Abschreibung vorgenommen werden. Dies stellt sicher, dass Unternehmen ihre Vorräte realistisch bewerten und mögliche Verluste berücksichtigen.
Beispiel: Ein Einzelhändler hat Waren im Wert von 50.000 EUR auf Lager, aber aufgrund von Saisonwechseln und veränderten Markttrends haben diese Waren nur noch einen Marktwert von 40.000 EUR. Gemäß dem Niederstwertprinzip müssen die Waren in der Bilanz mit 40.000 EUR bewertet werden.
Niederstwertprinzip – Bewertung von Finanzanlagen
Das Niederstwertprinzip findet auch Anwendung bei der Beurteilung von Finanzanlagen wie Aktien oder Anleihen.
Finanzanlagen werden in der Bilanz zum niedrigeren Wert zwischen ihrem Anschaffungswert und ihrem aktuellen Marktwert bewertet. Dies dient dazu, potenzielle Wertminderungen zu berücksichtigen und korrekt abzubilden.
Beispiel: Ein Investor hat Aktien eines Unternehmens zu einem Anschaffungswert von 10.000 EUR gekauft. Aufgrund eines unerwarteten Kursrückgangs sind die Aktien nur noch 8.000 EUR wert.
Gemäß dem Niederstwertprinzip müssen die Aktien mit 8.000 EUR bewertet werden.
(Steigen die Kurse der Wertpapiere jedoch über den Anschaffungswert, muss auch dies nach dem Wertaufholungsgebot berücksichtigt werden.)
Bewertung von langfristigen Vermögenswerten
Langfristige Vermögenswerte wie Gebäude, Maschinen oder Immobilien werden ebenfalls gemäß dem Niederstwertprinzip bewertet. Hierbei gilt der niedrigere Wert zwischen dem Anschaffungswert samt Abschreibungen und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert.
Dies stellt sicher, dass Unternehmen potenzielle Wertverluste von Vermögenswerten berücksichtigen.
Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Produktionsanlage vor fünf Jahren für 2 Mio. EUR gekauft. Die Anlage wird innerhalb von 10 Jahren komplett abgeschrieben, hat also noch einen Restbuchwert von 1 Mio. EUR.
Aufgrund von technischen Problemen liegt der voraussichtliche Marktwert der Anlage allerdings nur noch bei 500.000 EUR. Gemäß dem Niederstwertprinzip muss die Anlage in der Bilanz daher mit 500.000 EUR bewertet werden.
Bilanzierung von Forderungen
Das Niederstwertprinzip findet auch Anwendung bei der Beurteilung von Forderungen gegenüber Kunden. Hierbei wird der niedrigere Wert zwischen dem Nennwert der Forderung und dem voraussichtlichen Einlösungsbetrag berücksichtigt.
Dies stellt sicher, dass Unternehmen mögliche Ausfälle oder Wertminderungen ihrer Forderungen angemessen berücksichtigen.
Beispiel
Ein Unternehmen hat offene Forderungen von insgesamt 100.000 EUR, aber aufgrund von Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden wird erwartet, dass nur 90.000 EUR eingezogen werden können. Gemäß dem Niederstwertprinzip müssen die Forderungen in der Bilanz mit 90.000 EUR bewertet werden.
Bewertung von Pensionsverpflichtungen
Das Niederstwertprinzip (bzw. sein Kontrapart, das Höchstwertprinzip für die Passivseite der Bilanz) hat auch Anwendungen im Bereich der langfristigen Verbindlichkeiten, insbesondere bei der Beurteilung von Pensionsverpflichtungen.
Wenn der geschätzte Barwert der zukünftigen Pensionszahlungen den Buchwert der Pensionsverpflichtung übersteigt, muss die Verpflichtung in der Bilanz angepasst werden.
Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Pensionsverpflichtung gegenüber seinen Mitarbeitern, die ursprünglich auf 2 Mio. EUR geschätzt wurde.
Aufgrund ungünstigerer Annahmen und niedrigerer Zinssätze erhöht sich der Barwert der zukünftigen Zahlungen auf 2,2 Mio. EUR. Also muss die Pensionsverpflichtung auf 2,2 Mio. EUR angepasst werden.
In all diesen Anwendungsgebieten des Prinzips geht es darum, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten realistisch und konservativ zu bewerten, um die Genauigkeit der Bilanz zu gewährleisten und mögliche Verluste angemessen zu berücksichtigen.
Dies trägt dazu bei, die Transparenz und die finanzielle Stabilität von Unternehmen sicherzustellen und ist für Investoren, Gläubiger und andere Stakeholder (Aktieninhaber) von großer Bedeutung.
Steuerrechtliche Bewertung
Auch in der steuerrechtlichen Bewertung spielt das Prinzip eine bedeutende Rolle, insbesondere im Kontext des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gemäß § 6 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 EStG ist das Niederstwertprinzip für die Steuerbilanz maßgeblich, sofern es bereits in der Handelsbilanz Anwendung gefunden hat.
Dies bedeutet, dass Unternehmen bei der Erstellung ihrer Steuerbilanz die niedrigeren Werte zwischen den Anschaffungskosten und den aktuellen Marktwerten ihrer Vermögenswerte berücksichtigen müssen.
Diese steuerliche Vorschrift dient dazu, die steuerliche Erfassung realistischer Vermögenswerte sicherzustellen und potenzielle Verluste transparent abzubilden, was auch eine Wertminderung beinhalten kann.
Darstellung von strengem und mildem Niederstwertprinzip (HGB)
Beim Niederstwertprinzip werden zwei Fälle unterschieden (laut Handelsgesetzbuch HGB), das strenge und das gemilderte Niederstwertprinzip.
- Das strenge Niederstwertprinzip bezieht sich auf das (kurzfristig im Unternehmen vorhandene) Umlaufvermögen, zum Beispiel Vorräte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse oder Handelswaren.Hier ist nach § 253 Abs. 4 HGB immer der niedrigste der drei möglichen Wertansätze (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Marktpreis, Wert am Bilanzstichtag) einzusetzen.Dieser Grundsatz der Aufwandsantizipation gilt ebenso bei der Bewertung von Verbindlichkeiten im HGB. In diesem Fall resultiert daraus das Höchstwertprinzip – zu leistende Aufwendungen werden mit dem höchstmöglichen Ansatz und ohne mögliche Wertminderung berücksichtigt.
- Das gemilderte Niederstwertprinzip bezieht sich auf das (langfristig im Unternehmen vorhandene) Anlagevermögen, beispielsweise Maschinen, Anlagen, Geräte, Einrichtungen oder Gebäude.Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung besteht die Möglichkeit, außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um am Stichtag deren Werte gemilderter anzusetzen. Für diese Art der Wertminderung des Anlagevermögens besteht also ein Ermessensspielraum.
Kritik am Niederstwertprinzip
Obwohl das Prinzip viele Vorteile hat, gibt es auch einige Kritikpunkte:
- Prozyklisches Verhalten: Das Niederstwertprinzip kann dazu führen, dass Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Vermögenswerte zu stark gemindert bewerten und in guten Zeiten zu hoch. Dieses prozyklische Verhalten kann die Volatilität der Finanzberichte erhöhen.
- Schwierige Wertbestimmung: Die Festlegung des aktuellen Marktwerts von Vermögen wie dem Anlagevermögen kann in einigen Fällen schwierig sein, insbesondere wenn es keine aktiven Märkte für diese Vermögen gibt. Dies kann zu Unsicherheit bei der Anwendung des Niederstwertprinzips führen.
- Verzerrung des Eigenkapitals: Das Niederstwertprinzip kann das Eigenkapital eines Unternehmens durch die Wertminderung negativ beeinflussen, insbesondere wenn Vermögenswerte stark an Wert verlieren. Dies kann die Kreditwürdigkeit des Unternehmens beeinträchtigen.
Niederstwertprinzip – Ein Fazit
Das Niederstwertprinzip ist ein wichtiger Grundsatz der Bilanzierung und des Investierens, der Unternehmen und Investoren dabei hilft, Vermögenswerte realistisch, gemindert zu bewerten und Verluste frühzeitig zu erkennen.
Obwohl es einige Kritikpunkte gibt, bleibt das Niederstwertprinzip ein wesentlicher Bestandteil der Finanzberichterstattung und trägt zur Transparenz und Genauigkeit bei.
Gleichzeitig bietet es Unternehmen durch die Entstehung / das Bilden stiller Reserven ein wichtiges Instrument zur Innenfinanzierung.
Investoren sollten sich bewusst sein, wie dieses Prinzip angewendet wird, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.
Ihre § 6b-Rücklage – unsere aktuellen Investment-Highlights
Aktuelles
Investitionsangebot I
kurz & kompakt
Aktuelles
Investitionsangebot II
kurz & kompakt
Aktuelles
Investitionsangebot III
kurz & kompakt
Neugierig geworden? Wir beraten Sie gerne
*gemäß Prognoserechnung
Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.
Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.
Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.
– Weitere interessante Themen:
Was ist ein Alternativer Investmentfonds?
Was verbirgt sich hinter dieser lukrativen Kapitalanlage? Erfahren Sie hier, was diese Form der Investmentfonds ausmacht und welche Vorteile Sie dadurch erhalten.
Was ist ein Club Deal?
Erfahren Sie mehr über die Chancen von Club-Deals. Wir ermöglichen Ihnen exklusive Zugänge zu diesen Investments.
Unsere aktuellen Alternativen Investmentfonds
Von uns für Sie geprüft. Finden Sie hier Ihr passendes Investment.
ProvenExpert Badge
ProvenExpert Bewertungssiegel
Adresse
Hörtkorn Finanzen GmbH
Oststraße 38-44
74072 Heilbronn
Kontakt
Telefon: (07131) 9 49-206
Telefax: (07131) 9 49-209
E-Mail: info@hoertkorn-finanzen.de