Stiftungsvermögen
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Was ist ein Stiftungsvermögen?
Betrachten wir zunächst die Stiftungen selbst, bevor wir uns uns dann dem Zusammenhang von Stiftungen und Stiftungsvermögen ausführlich zuwenden.
Stiftungen allgemein
In Deutschland gibt es mehr als 25.000 rechtsfähige Stiftungen, jährlich kommen Hunderte hinzu. 90% von ihnen verfolgen anerkannt gemeinnützige Zwecke.
Diese Stiftungen in Deutschland verfügen insgesamt über Kapital im Buchwert von mehreren Milliarden Euro, wobei jedoch mehr als 97 % der Stiftungen mit weniger als 10 Mio. Euro Grundkapital und über 80 % mit weniger als 1 Mio. Euro Grundkapital ausgestattet sind.
Stifter und Stiftungen leisten einen wesentlichen Beitrag zu unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, indem sie sich verschiedenen gesellschaftlichen Fragen und Aufgaben widmen, zur Vielfalt beitragen, bestimmte Interessen und Projekte unterstützen sowie wichtige Initiativen zum Gemeinwohl fördern.
Stiftungen erfreuen sich in Deutschland eines umfassenden Rechtsschutzes, müssen dafür aber auch die bestehenden rechtlichen Regelungen beachten.
Es gibt kein bundeseinheitliches Stiftungsrecht, stattdessen finden sich die Regelungen in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (s. BGB §§ 80ff.) oder die Stiftungsgesetze der Bundesländer.
Dadurch kommt es zu einer Vielzahl unterschiedlicher Stiftungsarten neben den rechtsfähigen Stiftungen.
Darunter fallen z.B. nicht rechtsfähige Stiftungen, Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts, kirchliche sowie kommunale Stiftungen, Familien-, Bürger-, Förder- und Anstaltsstiftungen oder unternehmensverbundene Stiftungen und operativ tätige Stiftungen.
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Stiftungen auf unbegrenzt und auf begrenzte Dauer
Zum überwiegenden Teil gründen Stifter ihre Stiftungen auf unbegrenzte Dauer. Daher gibt es in Deutschland Stiftungen, die schon älter sind als 1.000 Jahre wie die Hospitalstiftung Wemding (Bayern) oder auch älter als 500 Jahre wie die Sozialstiftung Fuggerei in Augsburg.
Daneben werden aber auch immer wieder Stiftungen eingerichtet, die nur einen bestimmten Zweck und diesen nur auf eine begrenzte Dauer verfolgen. Diese bezeichnet man als sogenannte Verbrauchsstiftungen (wie z.B. die Stiftung Wertebündnis Bayern des Freistaats Bayern).
In jedem Fall gelten die rechtlichen Anforderungen, dass eine Stiftung mindestens auf 10 Jahre angelegt sein muss (vgl. § 82 BGB).
Das Stiftungsgeschäft
Um eine (rechtsfähige) Stiftung zu gründen, bedarf gewisser Voraussetzungen, z.B. eines
- Stifters (natürliche oder juristische Person),
- Stiftungsvorstandes,
- Stiftungszweckes
- Namens und eines Ortes, an dem die Stiftung „sitzt“ (= ihren Rechtssitz hat) sowie einer
- Stiftungssumme, die für die Zwecke der Stiftung auf Dauer ausreichend erscheint (in der Regel mind. 100.000 Euro) und einer
- Stiftungssatzung
Diese Festlegungen nennt man auch das Stiftungsgeschäft. Es muss bei den zuständigen staatlichen Stellen eingereicht und von diesen genehmigt werden.
Häufig werden Stiftungen aus dem Nachlass eines Verstorbenen nach dessen letztem Willen gegründet. Fehlen dabei vom Stifter notwendige Angaben zum Stiftungsgeschäft, werden sie seitens der staatlichen Stellen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen ergänzt, um die Stiftung anerkennungsfähig zu machen (vgl. § 81 Abs. 4 BGB).
Das Stiftungsvermögen
Oben sprachen wir vom „Kapital im Buchwert von mehreren Milliarden Euro“, über das die Stiftungen in Deutschland verfügen. Dies ist der Grundstock, aus dem die finanziellen Mittel für das Handeln der Stiftungen stammen.
Bei Verbrauchsstiftungen darf das Kapital, wie der Name schon nahelegt, für den Stiftungszweck verbraucht werden. Bei auf unbestimmte Dauer angelegten Stiftungen jedoch spricht man buchstäblich vom Grundstockvermögen, das nicht (auch nicht für die Stiftungszwecke) verbraucht werden darf.
Stattdessen müssen die finanziellen Mittel zum Verfolgen des Stiftungszweckes aus den Einkünften der Kapitalanlage des Grundstockvermögens generiert werden.
Stiftungsvermögen besteht daher zum einen aus dem Grundstockvermögen (auch Ausstattungsvermögen oder Stiftungskapital genannt), zum anderen aus weiteren Vermögensgegenständen, dem sogenannten sonstigen Vermögen.
Dazu können Bargeldbestände, Erträge aus dem Grundstockvermögen, Immobilien, Wertpapiere, Fondsanteile etc. gehören.
Das Grundstockvermögen besteht zunächst aus der ursprünglichen Stiftungssumme, kann aber durch Zustiftungen und durch Festlegung des Stiftungsvorstandes erweitert werden.
Über das Stiftungsvermögen darf die Stiftung nur zur Erfüllung des Stiftungszweckes verfügen (§ 83b Abs. 4 BGB).
Von Stiftungsmitteln spricht man im Zusammenhang mit den (liquiden) Mitteln, die eine Stiftung aus dem Grundstockvermögen durch Kapitalanlage generiert. Diese werden vom Vorstand unmittelbar zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt. Sie sind ein Teil des sonstigen Vermögens.
Die Stiftungsmittel von als gemeinnützig anerkannten Stiftungen müssen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – innerhalb von zwei Jahren für die Stiftungszwecke eingesetzt werden (vgl. § 55 Abs. 1 Punkt 5 Abgabenordnung / AO).
Arten von Stiftungen und Stiftungsvermögen
Im Zusammenhang mit Stiftungen und Stiftungsvermögen begegnen vielerlei mehr oder weniger gebräuchliche Fachbegriffe. Das beginnt oft schon bei der Art der Stiftung:
Rechtsfähige Stiftung
Vorratsstiftung
Bürgerstiftung
Treuhandstiftung
Kirchliche Stiftung
Wichtige Inhalte im Zusammenhang mit Stiftungen und Stiftungsvermögen
Trotz – oder wegen? – der großen Präsenz von Stiftungen im gesellschaftlichen Alltag begegnen im Reden und in Texten über Stiftungen immer wieder Fachbegriffe bzw. Stichworte, bei denen nicht unbedingt von einer Allgemeinverständlichkeit auszugehen ist. Einige wichtige Begriffe sollen daher im Folgenden erklärt werden.
Dotierung
Stiftungen werden mit einem Grundstockvermögen ausgestattet – man spricht dabei auch von der „Dotierung“ einer Stiftung. Ebenso kann die Rede von der Dotierung aber bedeuten, in welchem Umfang eine Stiftung ein Stipendium oder einen Preis auszahlt. Es gilt also den genauen Kontext in den Blick zu nehmen, um zu verstehen, was mit der Dotierung (selten auch: Dotation) einer Stiftung genau gemeint ist.
Stiftungsvermögen und Kapitalerhaltungspflicht
Das Grundstockvermögen einer Stiftung darf vom Stiftungsvorstand im Normalfall nicht aufgebraucht werden. Die Ausnahme hierzu bilden allerdings die sogenannten Verbrauchsstiftungen. Alle anderen Stiftungen unterliegen der Kapitalerhaltungspflicht.
Der Stiftungsvorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass das (Grundstock-) Kapital der Stiftung erhalten bleibt, damit sie dauerhaft ihren Zweck erfüllen kann.
Man unterscheidet hier noch einmal zwischen realer und nomineller Kapitalerhaltung.
Nominell bleibt das Kapital erhalten, wenn Jahr für Jahr das gleiche Vermögen in den Büchern steht. Real allerdings kann sich dadurch der tatsächliche Wert des Stiftungskapitals durchaus verändern, z.B. durch Inflation oder Deflation.
Jede Stiftung versucht also, eine tatsächliche, reale Kapitalerhaltung zu erzielen. Rechtlich ist die Kapitalerhaltungspflicht allerdings nicht klar geregelt, eine nominelle Kapitalerhaltung würde daher dem Rechtsanspruch Genüge tun.
Persönliche Haftung von Stiftungsvorständen
Für die eben genannte Kapitalerhaltung haften im Zweifelsfall die Mitglieder eines Stiftungsvorstandes persönlich – daher die Rede von der Kapitalerhaltungs-PFLICHT.
Dieser Verpflichtung nachzukommen, kann in Zeiten volatiler Märkte und/oder eines niedrigen Zinsniveaus eine schwierige Herausforderung sein. Stiftungsvorstände tun daher gut daran, alle Handlungen in der Vermögensanlage von Stiftungen sorgfältig zu dokumentieren und entsprechende Experten zu Rate zu ziehen.
Anlagerichtlinien
Als Hilfe für die richtige Handhabe in der Kapitalanlage von Stiftungen und um den verschiedenen Pflichten (v.a. Kapitalerhaltungspflicht) nachzukommen, verfügen viele Stiftungen über mehr oder weniger ausgefeilte Anlagerichtlinien.
Darin kann rechtlich bindend geregelt werden, welche Anlageinstrumente für die Anlage des Grundstockvermögens grundsätzlich in Frage kommen und welche nicht.
Meist orientieren sich solche Richtlinien an allgemein anerkannten Risikoeinschätzungen für Geldanlagen.
Zu diesen Beurteilungsmethoden zählen z.B. die Exter-Pyramide oder die Einteilung von Produkten in die Risikoklassen A bis E (kein Risiko bis sehr hohes Risiko).
Abzüge für Sonderausgaben
Für den Staat bedeutet das Vorhandensein und die Aktivität von Stiftungen in aller Regel eine Bereicherung und Entlastung. Deswegen sind die Einrichtung und Tätigkeit von Stiftungen nicht nur rechtlich geschützt, sondern auch steuerlich privilegiert, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Einrichtung einer solchen Stiftung kann bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro pro Stifter steuerlich geltend gemacht werden unter „Abzüge für Sonderausgaben“. Man spricht dabei auch – mit der nur im Deutschen möglichen Wortkonstruktion – von Sonderausgabenabzugsbeträgen (vgl. die entsprechenden Regelungen im Einkommensteuergesetz / EstG, § 10b Abs. 1a)
Nießbrauch
Nicht selten gibt es den Fall, dass ein Stifter eine Immobilie, die Teil des Grundstockvermögens ist, noch bewohnen möchte, oder in anderer Weise zu einem gewissen Teil aus Vermögensgegenständen des (zukünftigen) Grundstockvermögens Nutzen ziehen möchte.
In solchen Fällen kann ein (lebenslanges) Nießbrauchrecht eingerichtet werden, das dem Stifter eine Nutzung des Ertrags bzw. der Vermögensgegenstände einräumt.
Gemeinnützigkeit
Stiftungen werden, da sie keine Mitglieder haben (sondern nur einen Vorstand), vor dem Gesetz als Vermögensmassen bezeichnet und wie Körperschaften behandelt.
Wenn solche Vermögensmassen „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern“ (Abgabenordnung / AO § 52,1), werden sie als gemeinnützig eingestuft.
Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Kreis der begünstigten Personen nicht fest abgeschlossen oder von vornherein sehr klein sein darf . Dies wäre etwa der Fall bei der „Stiftung“ eines Vermögens für die Ausbildung der eigenen Kinder; man spricht dann von einer privatnützigen Stiftung.
Darüber hinaus gelten die Anforderungen, dass die Tätigkeit selbstlos, ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen muss. Selbstlosigkeit bedeutet dabei, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt und keine unverhältnismäßigen Vergütungen ausgezahlt werden (vgl. § 55 AO).
Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist die Befreiung von der Gewerbe-, Grund- und Körperschaftsteuer verbunden. Außerdem dürfen steuerlastmindernde Spendenquittungen an Spender ausgestellt werden.
Anlagestrategien mit Stiftungsvermögen
Aus den genannten rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere der persönlichen Haftung von Stiftungsvorständen – ergibt sich auf natürliche Weise, dass Stiftungen in Deutschland in aller Regel eine äußerst konservative Anlagestrategie verfolgen.
Das Grundstockvermögen darf und soll möglichst nicht oder auch auf keinen Fall einem Verlust- oder Vermögensminderungsrisiko ausgesetzt werden.
Diese Herangehensweise bedeutet aber gleichzeitig, dass die Auswahl der möglichen Kapitalanlagen von vornherein sehr stark eingegrenzt ist. Häufig begrenzt sie sich auf Staatsanleihen oder ähnliche, festverzinsliche sogenannte Rentenpapiere mit Triple A Rating (AAA).
In Zeiten eines passablen Zinsniveaus mag diese Strategie einigermaßen dienlich sein, um mit dem erzielten Ertrag den Stiftungszweck zu verfolgen.
Fallen jedoch die Zinsen unter ein bestimmtes Niveau, ist dies unter Umständen nur noch in einem sehr eingeschränkten Rahmen möglich, da die Einkünfte aus den Kapitalanlagen sehr niedrig sind.
Stiftungsvorstände sind daher bei auf (unbegrenzte) Dauer angelegten Stiftungen gut beraten, nach Möglichkeiten für ein Ausweiten des Stiftungsvermögens zu suchen.
Derartige Strategien sind nicht nur nach allen gesetzlichen Vorgaben erlaubt, sondern sind vor allem sinnvoll, um dem Stiftungszeck nachhaltig zu dienen.
Vor allem von noch bestehenden, sehr alten Stiftungen wie der über 500 Jahre alten Sozialstiftung Fuggerei Augsburg kann man auf diesem Gebiet hervorragend lernen.
Hätte sie über all die Jahrhunderte einfach nur das damalige Grundstockvermögen zu erhalten gesucht, wäre es mittlerweile von der Inflation und den verschiedenen Währungsreformen komplett aufgezehrt worden.
Ein anderer Lernort für Stiftungs-Anlagestrategien mögen die USA sein, wo enorm große gemeinnützige Stiftungen wie die der renommierten Universitäten seit vielen Jahren mit neuen Anlagestrategien Maßstäbe setzen.
Im Folgenden sollen daher drei unterschiedliche Strategien vorgestellt werden, wie Stiftungen ihre Anlagestrategien ausrichten können.
Stark konservativ sicherheitsorientiert
Wer absolut auf der sicheren Seite sein will, steht vor einem Problem, denn Null-Risiko-Anlagen gibt es im Prinzip nicht.
Auch Staaten können Liquiditätsprobleme bekommen, Großunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, ganze Weltregionen in Krieg und Chaos versinken und auch unter dem Kopfkissen ist das Geld letztlich nicht sicher.
Risiko ist daher immer auch eine Frage der Wahrscheinlichkeit und des Ausbalancierens von Befürchtungen und „Hoffnungen“.
Andersherum gibt es keine absolute, nur eine (vermutete) höchstmögliche Sicherheit bei der Kapitalanlage.
Darüber hinaus kommt es sehr stark auf den Anlagehorizont an.
Wer zwar jährliche Einkünfte erzielen will (bzw. muss), aber im Grunde genommen die Vermögenswerte jahre- und jahrzehntelang in Kapitalanlagen binden kann, wird anders agieren als jemand, der innerhalb von Monaten oder wenigen Jahren möglichst viel Rendite erzielen will.
Ausschließlich sicherheitsorientierte Anlagestrategien legen den größten Teil des Stiftungsvermögens in längerfristige Staatsanleihen an, meist von den westlichen Industrienationen wie USA oder Deutschland.
Auf diese Weise erhalten sie jährliche Zinszahlungen, aus denen der Stiftungszweck verfolgt werden kann. Auch der weitere Bereich von Triple-A-Anleihen kommt in Betracht.
In den Zeiten absoluter Niedrigzinsen hat diese reine Sicherheitsorientierung allerdings fast keine Einkünfte generieren können. Daher gehören oft mittlerweile Aktienfonds mit Triple-A-Rating ebenso zum Portfolio vieler Stiftungen wie Immobilien.
Letztere sind nicht selten Teil der ursprünglichen Stiftung. Sie bieten die Möglichkeit, nicht nur die Verwaltungsräume für das Stiftungsgeschehen zu beherbergen, sondern über Vermietung und Verpachtung Einkünfte zu generieren.
Mit Aktien und Immobilien befindet man sich bereits mit einem Fuß im Bereich wertsteigerungsorientierter Kapitalanlagen.
Vorteile und Nachteile dieser Strategie
Mehr an Sicherheitsorientierung als AAA-Staatsanleihen gibt es auf dem Markt eigentlich nicht. Dieser Umstand zählt zu den großen Vorteilen dieser Anlageklasse und damit einer solcherart gewählten Strategie.
Gleichzeitig erwirtschaftet man so regelmäßigen Cashflow in Form von Zinszahlungen und hat einen sehr niedrigen Verwaltungsaufwand.
Auch Aktienfonds mit Dividendenorientierung sowie vermietete Immobilien generieren laufende Einnahmen. Diese Einkünfte stehen als Stiftungsmittel dem Umsetzen des Stiftungszwecks zur Verfügung.
Der Aufwand für die Verwaltung insbesondere von Immobilien ist allerdings nicht zu unterschätzen.
Als nachteilig mag man je nach Gewichtung der Anlageklassen die mangelnde Orientierung hin auf Wertsteigerung empfinden. Zu berücksichtigen ist außerdem die starke Abhängigkeit von der Zinsentwicklung bei den entsprechenden Anleihen.
Hinzu kommt, dass die Bewegungen am Aktien- und Anleihenmarkt oft eine relativ starke negative Korrelation aufweisen.
Steigende Aktienmärkte werden von fallenden Anleihemärkten begleitet (und andersherum), so dass mit den entsprechenden Entwicklungen auf den Märkten für den Moment in der Wertentwicklung oft kaum etwas gewonnen ist.
Konservativ wertsteigerungsorientiert
Es liegt auf der Hand, dass eine größere Aufmerksamkeit auf den Aspekt Wertsteigerung andere Positionen für das Portfolio angeraten sein lässt als eine reine Sicherheitsorientierung. Anleihen verlieren deutlich an Reiz, weil am Ende „nur“ die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals steht.
Die laufenden Erträge (Zinszahlungen) werden in der Regel für das Stiftungsgeschehen verwendet.
Bevorzugte Anlageformen für Stiftungsvermögen
Insofern wird der Schwerpunkt des Investitionsgeschehens in Richtung von Anlageformen gehen, bei denen eine inhärente Wertsteigerung zu erwarten ist.
Das ist bei Aktien(fonds) und Immobilien(fonds) der Fall. Auch Investitionen in Infrastruktur(fonds) oder in Rohstoffe können eine zunehmende Rolle spielen.
Rohstoffe jenseits der Edelmetalle Gold und Silber stellen jedoch eine sehr spezielle Anlageklasse dar und erfordern eine vergleichsweise hohe und ständige Aufmerksamkeit für die entsprechenden Märkte und das dortige Geschehen.
Mit Investments in Gold und Silber wiederum sind meist keine regelmäßigen Ausschüttungen verbunden, so dass man hier nur eine mögliche Wertsteigerung ins Portfolio holt, aber keine Stiftungsmittel.
Aktien- und Anleihen-Fonds (auch Mischfonds aus beidem) zählen zu den klassischen Investmentfonds, bei denen man mit guter Beratung mittlerweile zuverlässige Produkte erhalten kann.
Alternative Investmentfonds
Immobilien- und Infrastrukturfonds hingegen werden Alternative Investmentfonds/AIF genannt und sind mit einigen Besonderheiten verbunden.
Bei diesem Thema sollte man (und muss man nach den Vorgaben des Gesetzes!) daher weitaus eingehendere Beratung in Anspruch nehmen und sich bei der Auswahl der Partner anhand einschlägiger Daten (zur Leistungsbilanz, zur Reputation) ein gutes Bild machen.
Alternative Investmentfonds können dann eine sehr gute Ergänzung zu klassischen Portfoliopositionen darstellen, weil sie bei verhältnismäßig wenig Verwaltungsaufwand meist mit regelmäßigen Ausschüttungen verbunden sind und ein mitunter enormes Wertsteigerungspotenzial in sich tragen.
Nicht selten ebenfalls in Form von AIF erhältlich sind Beteiligungen am immer selbstverständlicher werdenden Segment außerbörslicher Unternehmensbeteiligungen (engl. Private Equity).
In den USA macht der Sektor bereits einen erheblichen Teil des Investmentgeschehens und der Kapitalanlagen von institutionellen, professionellen und privaten Anlagestrategien aus.
In Europa und Deutschland ist dieser Bereich noch nicht ebenso stark etabliert. Dennoch verzeichnet er aber über die vergangenen Jahre immer wieder erstaunliche Wachstumsraten und ist damit auf dem Weg zu ähnlicher Selbstverständlichkeit.
Immerhin verzeichnete der Bundesverband Beteiligungskapital (BVK) beispielsweise im Jahr 2023 Gesamtinvestitionen in diesem Bereich von etwas über 10 Mrd. Euro.
Im Prinzip funktioniert die Kapitalanlage in diesem Bereich ähnlich wie der Kauf von Aktien oder Aktienfonds, allerdings ist man noch unmittelbarer an die Wertschöpfung angeschlossen.
Man kann so – bei der Wahl der richtigen Strategie mit moderatem Risiko – überdurchschnittliche Renditen erzielen.
Gleichzeitig bieten Private-Equity-Investments einen interessanten Cashflow-Verlauf (die sogenannte J-Kurve), bei dem nach anfänglich stufenweisem Abruf der Mittel bereits nach wenigen Jahren die Rückflüsse beginnen.
Investments im Private-Equity-Sektor lassen sich noch einmal in verschiedene Bereiche (Venture Capital, Buy-out,Turnaround, Dachfondskonzepte etc.) untergliedern und bieten eine eher progressive Möglichkeit der Partizipation an Wertsteigerungen.
Vorteile und Nachteile dieses Ansatzes
Wertsteigerungsorientierte Anlagekonzepte beinhalten größere Risiken als stärker sicherheitsorientierte Ansätze. Sie erfordern nicht zuletzt deshalb wesentlich mehr Aufmerksamkeit und ständiges Überprüfen einiger Portfoliopositionen.
Andererseits bieten sie enorme Möglichkeiten, den Vermögensgrundstock substanziell auszubauen und gleichzeitig gute laufende Erträge für das Stiftungsgeschehen zu erzielen.
Die verschiedenen Varianten, wie eine Portfoliozusammensetzung in diesem Kontext aussehen kann, bieten eine gute Diversifikation in verschiedene Anlageklassen hinein.
Einige dieser Anlagekategorien korrelieren kaum miteinander. Sie bieten somit für verschiedene Marktszenarien und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen die Chance auf stabile Erträge sowie positive Wertentwicklung im Gesamtportfolio.
Wertsteigerungs- und absicherungsorientiert
Die heute verfügbare Palette an Finanzinstrumenten erlaubt es, damit bestimmte Portfolioelemente gegeneinander abzustützen (engl. hedging).
So kann man etwa durch Put-Optionen von eventuellen Marktverwerfungen profitieren, obwohl man langfristig auf bestimmte positive Wertentwicklungen im gleichen Bereich setzt.
Als verantwortlicher Stiftungsvorstand betritt man dabei vermeintlich dünnes Eis. Es handelt sich um Instrumente der höchsten Risikostufe, bei denen durchaus der Totalverlust des dafür eingesetzten Kapitals droht.
Blickt man genauer auf die Strategien großer institutioneller Investoren, zeigt sich allerdings ein differenzierteres Bild.
Zwar sind einzelne Positionen durchaus mit einem höheren (bis sehr hohen) Risiko behaftet. Allerdings sind die Investments so gestreut und gegeneinander abgestützt (abgesichert), dass zwar auf der einen Seite eingesetztes Kapital verloren gehen kann, auf der anderen Seite aber dadurch mit hoher Sicherheit Gewinn erzielt wird.
Und zwar in einer Größenordnung, der die möglichen Verluste deutlich übersteigt.
Als Anlageformen kommt bei einer solchen Strategie alles in den Blick, was es auf den Märkten gibt.
Es versteht sich von selbst, dass dafür ein hohes Maß an Erfahrung und am besten auch Expertenwissen vorhanden sein sollte, um mit den einzelnen Instrumenten und Anlageklassen souverän umgehen zu können.
Kleine bis mittelgroße Stiftungen verfügen möglicherweise gar nicht über die Mittel, hier in allen Fragen und zu jedem Thema entsprechende Experten und deren Beratung finanzieren zu können.
Auf der anderen Seite gibt es gewisse Grundprinzipien klugen und langfristigen Investierens, die auch für Stiftungen mit geringeren Mitteln zugänglich sind. Hier kommt es stark auf die Wahl der richtigen Partner und deren Beratung an.
Dazu kommt: Viele Daten über den Markt und bestimmte Entwicklungen sind heute in einem Maße verfügbar, dass es auch mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich ist, sich die Grundlagen für gute Investitionsentscheidungen anzueignen.
Vorteile und Nachteile dieses Ansatzes
Auf (moderate) Wertsteigerung abzuzielen und gleichzeitig weitgehend abgesichert zu sein, ist wohl die große Kunst des Investierens und des Agierens auf den Märkten.
Der genannte Ansatz verbindet kalkuliertes Risiko mit einem umfassenden Diversifikationsansatz, um so für jegliche Entwicklung breit genug aufgestellt zu sein.
Der zeitliche und finanzielle Einsatz einer solchen Strategie erfordert in aller Regel professionelle Hauptamtliche, die einen Großteil ihrer Ressourcen in den Bereich Investitionen und Geldanlage stecken.
Blick auf ein interessantes Beispiel: Das Yale Portfolio
Über die renommierte Yale-Universität in den USA und ihre Investmentstrategie ist schon viel geschrieben worden.
Sie ist eng mit dem Namen David Swenson verbunden, der über viele Jahre Hauptverantwortlicher für die Investmentstrategie war und das Portfolio der Universität maßgeblich umstrukturiert hat.
Die Portfolioallokation
Wir beschränken uns hier auf wenige Anmerkungen dazu.
- Sehr signifikant ist die Reduzierung der (heimischen, also US-amerikanischen) Aktienposition. Von einstmals fast 50% des gesamten Anlagevermögens im Jahr 1990 sind mittlerweile (2020) nur noch etwa 2,3% in Aktien angelegt.
- Enorm gewachsen ist hingegen der Anteil an Private Equity (dazu zählen Leveraged Buyouts und Venture Capital): Von knapp 10% im Jahr 1990 stieg der Anteil auf über 40%.
- Yale setzt stark auf Abstützung: Die sogenannten Hedgefonds machen fast ein Viertel des gesamten Stiftungsvermögens aus.
- Die Klassiker Anleihen, Rohstoffe und Immobilien fehlen nicht im Portfolio. Sie machen aber nur einen kleineren Teil davon aus und dienen einer möglichst breiten Diversifikation.
Mit dieser Anlagestrategie konnten Swenson und seine Nachfolger das Vermögen der Stiftung seit 1985 verzwanzigfachen.
Stiftungsvermögen und seine Verwaltung – Ein Fazit
Die Betreuung von einem (v.a. gemeinnützigen) Stiftungsvermögen ist sicher einerseits eine ehrenvolle, aber andrerseits auch eine sehr herausfordernde Tätigkeit.
Das Stiftungsrecht stellt den Stiftungsvorstand in eine Form persönlicher Haftung, die für die Vermögensverwaltung zwar nicht notwendigerweise enge Grenzen setzt, aber eine große Verantwortung mit sich bringt.
Große, finanzkräftige Stiftungen haben hier sicher einen Vorteil, indem sie sich die erforderliche Expertise relativ leicht und dauerhaft an Bord holen können.
Kleinere Stiftungen sind mit ihren Fragen zur sinnvollen Anlagestrategie oft auf vertrauenswürdige Partner und deren Beratung angewiesen. Nur so können sie Stiftungsmittel in einem Umfang generieren, um entsprechend dem Stifterwillen ihren genuinen Aufgaben nachkommen zu können.
Inhalt:
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