Derivate und Steuer
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Warum ein Beitrag zum Thema Derivate und Steuer?
Bevor wir uns der Frage zuwenden, warum es Sinn macht, Derivate und Steuer gemeinsam im praktischen Anwendungsfall zu betrachten, lassen Sie uns zunächst die Voraussetzungen klären.
Definition Derivate
Derivate (Finanzinstrumente, deren Wert sich von anderen Vermögenswerten wie Z.B. Aktien ableitet) sind einigermaßen komplexe Finanzinstrumente.
Sie bieten vielfältige Anlagemöglichkeiten, bergen aufgrund ihrer hohen Komplexität aber auch spezifische Risiken. Nicht zuletzt verbinden sich mit ihnen seitens der Anleger vielerlei Fragen.
Eine dieser Fragen ist die nach der korrekten Versteuerung dieser Form der Kapitalanlage. Richtet sie sich nach dem Basiswert, auf den sie sich beziehen? Oder gehören sie zu einer eigenen Kategorie von Finanzanlagen mit einem eigenen Steuersatz? Wie hoch läge der?
Die Antwort darauf beeinflusst nicht zuletzt maßgeblich die Rendite dieser Finanzinstrumente und damit letztlich deren grundsätzliche Attraktivität für verschiedene Kategorien von Anlegern.
Darüber hinaus gelten zum einen gesetzliche Regelungen bzw. Ausführungsbestimmungen. Diese machen spätestens seit dem Jahr 2021 Unterschiede zwischen bestimmten Derivatsformen und ziehen unterschiedliche Besteuerung von Gewinn und Verlust aus entsprechenden Geschäften nach sich.
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Einführung in Derivate
Zunächst einmal ist es von grundsätzlichem Wert und Bedeutung, die Welt der Derivate zumindest ansatzweise zu verstehen.
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert von der Preisentwicklung anderer Basiswerte (engl. underlying, z.B. Aktien, Rohstoffe, Währungen, Zinssätze) abhängt.
Sie ermöglichen es Anlegern, auf die Preisbewegungen dieser Basiswerte zu spekulieren, ohne diese direkt besitzen zu müssen.
Beispiele für Derivate
Ein Derivat kann vereinfacht als ein Vertrag beschrieben werden, dessen Wert sich aus dem Preis eines anderen Gutes ableitet. Zum Beispiel kann ein Anleger einen Vertrag abschließen, der auf den zukünftigen Preis einer Aktie spekuliert.
Die zwei gängigsten Formen von Derivaten sind daher Optionen und Futures.
Optionen
Eine Option (Vertragsrecht auf den Kauf oder Verkauf eines Basiswertes) gewährt dem Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht, Aktien oder einen anderen festgelegten Basiswert innerhalb einer bestimmten Frist zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
Ein praktisches Beispiel wäre eine Kaufoption (Call-Option). Diese erlaubt es dem Käufer, eine Aktie innerhalb von einem Monat für 50 Euro zu erwerben, selbst wenn der Marktpreis bis dahin 60 Euro beträgt.
Um den Gewinn zu realisieren, kann der Käufer der Option innerhalb der Laufzeit entweder die Option nutzen und damit die Aktie (zum Preis von 50 Euro) erwerben und sofort (für 60 Euro) weiterverkaufen, oder aber an einer Terminbörse die Option weiterverkaufen.
In letzterem Fall kann er also sogar von steigenden Aktienkursen profitieren, ohne die Aktie tatsächlich kaufen zu müssen.
Futures
Ein Future ist ein Vertrag, bei dem zwei Parteien vereinbaren, eine bestimmte Menge eines Vermögenswerts (z. B. Rohstoffe wie Öl oder Getreide) zu einem festgelegten Preis zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu handeln. Dies wird häufig genutzt, um sich gegen Preisschwankungen abzusichern.
Ein Future ist also sozusagen ein fixer Vertrag mit festgelegten Bedingungen, der heute für die Zukunft geschlossen wird, während eine Option nur die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses (mit festen Bedingungen) in der Zukunft bedeutet.
Swaps und Forwards
Weitere „klassische“ Derivat-Formen sind Swaps und Forwards. Beide werden auch OTC-Derivate (over the counter, dt. etwa „über die Ladentheke“) genannt, da sie direkt zwischen zwei Vertragspartner (ohne Börse) ausgehandelt werden.
Swaps beziehen sich dabei vor allem auf Zahlungsströme bzw. Zinszahlungen, Forwards ähneln inhaltlich Futures.
Wozu dienen Derivate?
Derivate stellen Anlageprodukte dar, die ursprünglich vor allem von institutionellen und professionellen Anlegern genutzt wurden. Mittlerweile entdecken aber auch vermehrt Privatanleger die Möglichkeiten, die damit verbunden sind.
Grundsätzlich können sie zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden:
Absicherung (engl. hedging): Investoren und Unternehmen nutzen Derivate, um sich gegen Preisrisiken abzusichern; ein Unternehmen, das Rohstoffe benötigt, kann einen Future- oder einen Forward-Kontrakt abschließen, um sich gegen mögliche Preiserhöhungen abzusichern.
Spekulation: Investoren nutzen Derivate, um auf Preisbewegungen von Basiswerten zu spekulieren und potenziell hohe Gewinne zu erzielen. Da z.B. eine Option deutlich weniger kostet als der Basiswert selbst, kann mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz eine große Vermögensposition im Basiswert (z.B. Aktien) erworben werden.
Arbitrage: Durch den gleichzeitigen Kauf und Verkauf von Derivaten in verschiedenen Märkten können Investoren von Preisunterschieden profitieren. Diese Möglichkeit ist allerdings auf den heutigen Märkten aufgrund der digitalen Verarbeitung von Angebot und Nachfrage stark eingeschränkt.
Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, Gewährleistung des Cashflow: Speziell mithilfe von Swaps können variable Zinszahlungen in fixe oder langfristige Schulden in kurzfristige (bzw. jeweils andersherum) verwandelt werden, was in bestimmten Markt- oder Unternehmenssituationen wichtig sein kann.
Die Rolle von Derivaten im Finanzmarkt
Derivategeschäfte spielen heute eine enorm wichtige Rolle im modernen Finanzmarkt. Das Handelsvolumen beläuft sich auf zig Milliarden Euro pro Monat und macht einen erheblichen Anteil am Gesamtvolumen der Kapitalmärkte aus.
Der Umgang mit ihnen erfordert allerdings ein fundiertes Verständnis des Marktes und der damit verbundenen Risiken, da unsachgemäßer Einsatz schnell zu erheblichen Verlusten führen kann.
Derivate und Zertifikate
Derivate und Zertifikate sind beides Finanzinstrumente (Wertpapiere oder Verträge mit finanziellen Rechten und Pflichten), die auf einem Basiswert (z. B. Aktien, Rohstoffe, Währungen) basieren.
Häufig werden die Begriffe synonym verwendet, was nicht ganz der geläufigen Fachsprache entspricht.
Viele Zertifikate sind technisch gesehen eine Weiterentwicklung der genannten „klassischen“ Derivate, weshalb sie häufig in ähnlichen Kontexten auftreten und ähnliche Funktionen erfüllen, wie zum Beispiel Spekulation, Absicherung oder Arbitrage.
Bei solchen Zertifikaten spricht man allerdings besser von Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente.
Generell werden Zertifikate (auch solche ohne derivative Komponente) als strukturierte Wertpapiere bezeichnet und gehören damit größtenteils zur Kategorie der strukturierten Finanzprodukte.
Weitere Bezeichnungen wie CFDs (Contracts for Difference), Devisentermingeschäfte, Knock-out-Derivate und vieles weitere finden sich je nach Anbieter und Plattform. Sie beinhalten im Wesentlichen immer die gleiche Kategorie von Anlageinstrumenten, für die aber weitestgehend die gleichen steuerlichen Regelungen gelten.
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Derivate und Steuer I: Steuerliche Grundlagen und Regelungen bei Gewinnen mit Derivaten
Grundsätzlich werden Gewinne aus Derivategeschäften in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Erträge aus der Anlage von Kapital) behandelt und unterliegen der Kapitalertragsteuer (KapESt). Sie gilt als eine Form der Erhebung der Einkommensteuer in Kombination mit der Körperschaftsteuer.
Die Kapitalertragsteuer wird häufig quasi synonym als Abgeltungsteuer bezeichnet, weil sie bei Kapitalerträgen die häufigste Anwendungsform darstellt. Die Steuer wird direkt von der auszahlenden Stelle abgegolten, also bei Kapitalerträgen von der kontoführenden Bank des Steuerpflichtigen an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Der Steuersatz für Kapitalerträge aus Derivat-Geschäften liegt in Deutschland seit 2009 nach § 43a Abs. 1 Punkt 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der noch einmal 5,5 % beträgt, und eventuell die Kirchensteuer mit – je nach Bundesland – 8 bzw. 9 %.
Die steuerliche Gesamtbelastung von Kapitalerträgen (nicht nur, aber eben auch aus Derivatgeschäften) liegt damit bei Kirchenmitgliedern bei 27,9951 % bzw. im Falle des niedrigeren Kirchensteuersatzes bei 27,8186 %, bei Nichtkirchenmitgliedern bei 26,375 %.
Der Umgang mit Gewinnen aus Derivat-Kapitalanlagen ist also im Grunde genommen zunächst einmal sehr einfach und einheitlich. Allerdings gibt es Steuerfreibeträge und Fälle von Nichtveranlagung.
Freistellungsauftrag und Steuerfreibetrag
Der Freistellungsauftrag (Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer freizustellen) ermöglicht es Investoren, ihre Kapitalerträge (Einnahmen aus Kapitalanlagen) bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu erhalten.
Seit 2023 liegt dieser Betrag bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Verheiratete.
Für Derivate gilt dieser Freibetrag ebenfalls. Gewinne aus Derivategeschäften bleiben bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt und die Gesamtsumme der Kapitalerträge des/der Steuerpflichtigen den Freibetrag nicht überschreitet.
Um den Freistellungsauftrag in Anspruch zu nehmen, muss dieser bei der jeweiligen Bank gestellt werden, bei der das Depot geführt wird. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, wird die Kapitalertragsteuer automatisch auf sämtliche Erträge erhoben.
Gehen Kapitalerträge eines Steuerpflichtigen bei verschiedenen Banken ein, muss der Freibetrag auf diese Konten aufgeteilt sein. Ansonsten besteht möglicherweise bei der einen Bank noch ein „Puffer“ auf den vollen Freibetrag, während die Erträge bei der anderen Bank voll versteuert werden müssen.
Derivate und Steuer – Der Spezialfall der Nichtveranlagung
Natürliche Personen, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Wenn sie erteilt wird, gilt sie für drei Jahre und berechtigt bei Vorlage bei der depotführenden Bank, dass von der Bank für diese Person keine Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt wird.
Der Grundfreibetrag bemisst sich am Existenzminimum, das von der Bundesregierung festgelegt wird. Im Jahr 2023 lag es bei 10.908 Euro, 2024 beträgt es 11.604 Euro.
Gewinne von Kapitalgesellschaften wie einer vermögensverwaltenden GmbH
Die Kapitalerträge einer GmbH (genauso wie einer Aktiengesellschaft) sind keiner Privatperson zuzurechnen und unterliegen daher anderen gesetzlichen Regelungen. Sie werden mit der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer belastet, außerdem dem Solidaritätszuschlag.
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %. Der Gewerbesteuersatz berechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der von Bundesland zu Bundesland variierenden Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz.
Wenn die Gewinne aus dem Betriebsvermögen der GmbH entnommen und an Privatpersonen ausgezahlt werden, müssen sie entweder komplett – oder nach bewilligtem Teileinkünfteverfahren zu 60 % – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.
Gewinne von Personengesellschaften (OHG, GbR, BGB-Ges., KG)
Werden die Gewinne aus Derivatgeschäften in einer Personengesellschaft erzielt, werden sie steuerlich nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern der Gesellschafter (!) veranlagt.
Daher gelten die gleichen Regelungen und Steuersätze wie bei der Gewinnauszahlung von GmbH oder Aktiengesellschaft an deren Gesellschafter. Sie werden entweder komplett – oder nach bewilligtem Teileinkünfteverfahren zu 60 % – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
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Derivate und Steuer II: Unterschiedliche Handhabe von Derivaten bei Verlustverrechnung
Gewinne werden, wie aus der obigen Darstellung hervorgeht, bei allen Formen von Derivaten einheitlich behandelt. Verluste jedoch unterliegen je nach Derivat-Form bisher unterschiedlichen Möglichkeiten der Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Jahr 2021 ein sogenanntes Anwendungsschreiben über Einzelfragen zur Abgeltungsteuer herausgegeben.
Darin wird grundsätzlich zwischen „normalen“ Formen der Kapitalanlage und Termingeschäften unterschieden. Zu den Termingeschäften zählen dabei:
- (alle) Optionen
- (alle) Futures
- Swaps
- Devisentermingeschäfte
- Forwards
- CFDs (Contracts for Difference)
- Auch sogenannte Stillhaltergeschäfte werden den Termingeschäften zugerechnet.
Das bedeutet also, dass alle „klassischen“ Derivate (Optionen, Futures, Forwards und Swaps) zu den Termingeschäften zu rechnen sind und von der vollen Verrechnung aller Verluste (mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen) ausgeschlossen sind.
Im Einzelnen legt das Schreiben fest, dass für all diese Geschäfte eine maximale Verlustverrechnung von 20.000 Euro pro Jahr möglich ist, und auch nur innerhalb dieser Produktkategorie der Termingeschäfte.
Das bedeutet also, dass z.B. Verluste aus Optionsgeschäften mit Gewinnen aus Futures verrechnet werden dürfen, aber nicht mit Gewinnen etwa aus Aktieninvestments.
Wichtig: Optionsscheine gelten im Gegensatz zu Optionen nach diesem Schreiben des Fiskus NICHT zu den Termingeschäften. Verluste aus Geschäften mit Optionsscheinen können also zur Ermittlung der zu entrichtenden Steuern mit dem Gewinn aus anderen Kapitalanlagen unbegrenzt verrechnet werden.
Derivate und Steuer III: Die noch ausstehende aber erforderliche Neuregelung
Allerdings besteht an dieser Rechtsauffassung des BMF nach mehreren aktuellen Gerichtsurteilen der Zweifel, ob sie verfassungsgemäß sei.
Die unterschiedliche Umgangsweise mit Verlusten und deren Verrechnungsmöglichkeiten verstoße demzufolge nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und sei somit zu revidieren.
Vorausgegangen war ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2023, das einem entsprechenden Sachverhalt bei einem Anleger abschlägig beschied, der daraufhin vor den Bundesfinanzhof zog.
Dessen Grundsatzurteil vom 7. Juni 2024 hat zur Folge, dass alle ergangenen Bescheide seit 2021 beklagbar sind, insofern darin eine Verlustverrechnung im beschriebenen Sinne zu Lasten der Steuerpflichtigen verweigert wurde.
Für die nahe Zukunft ist zu erwarten, dass ein neues Anwendungsschreiben des BMF die entstandene Schieflage zwischen Termingeschäften und sonstigen Derivatgeschäften in Bezug auf die Verlustverrechnungsmöglichkeiten beheben wird.
Man wird davon ausgehen können, dass dann prinzipiell alle Arten von Gewinnen aus Kapitalanlagen mit allen Arten von Verlusten aus Kapitalanlagen verrechnet werden können, weil eine anderslautende Regelung nach den Ausführungen des BFH des berechtigten Sachgrundes entbehren würde.
Derivate und Steuer IV: Praxisbeispiele
Um den Sachstand seit 2021 deutlich zu machen, seien zwei Beispiele zur Veranschaulichung der steuerlichen Behandlung von unterschiedlichen Formen der Kapitalanlage dargestellt.
Beispiel 1: Gewinne aus Optionen, Verluste aus Futures
Ein Anleger erwirbt eine Call-Option auf eine Aktie. Diese Option berechtigt ihn, die Aktie in drei Monaten zu einem Preis von 50 Euro zu kaufen. Der Marktpreis der Aktie steigt während dieser Zeit auf 70 Euro. Der Anleger übt die Option aus und verkauft die Aktien sofort zum Marktpreis. Dies führt zu einem Gewinn von 20 Euro pro Aktie.
Dieser Gewinn unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 %. Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzu.
Erfährt der gleiche Anleger Verluste aus dem Handel mit Futures, so kann er sie für die Berechnung der diesjährigen Steuer bis zur Höhe von 20.000 Euro mit den entstandenen Gewinnen aus den Optionsgeschäften verrechnen.
Übersteigen die Verluste dieses Volumen, so kann ein Verlustvortrag von bis zu 20.000 Euro in das nächste Jahr vorgenommen werden und dann im darauffolgenden Jahr die Steuern entsprechend mindern.
Beispiel 2: Verluste mit CFDs, Gewinne aus Aktienanlagen
Ein Anleger handelt CFDs auf einen Index. Im Laufe des Jahres erleidet er Verluste in Höhe von 15.000 Euro. Für diese Verluste ist nach der Regelung von 2021 zunächst einmal keine Verrechnung mit seinen Kapitalerträgen aus Aktienanlagen zulässig.
Der Bundesfinanzhof hat dieser Regelung aber nun höchstinstanzlich widersprochen, so dass der Anleger den Ausweis seiner Gewinne und Verluste beim Finanzamt einreichen sollte, um die für ihn positiven Folgen der Rechtsprechung des BFH in Anspruch nehmen zu können.
Den Verlustvortrag ins kommende Jahr kann er trotzdem vorläufig vornehmen, bis seine eingereichten Unterlagen vom zuständigen Finanzamt geprüft und beschieden worden sind.
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Handlungsmöglichkeiten für die Gegenwart
Solange kein neues Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums ergeht, befinden sich Anleger mit Verlusten aus Derivatgeschäften in einer gewissen Grauzone.
Einerseits sind sie nach dem Erlass aus dem Jahr 2021 eindeutig gehalten, Verluste aus Termingeschäften (und damit allen klassischen Derivaten) nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen zu verrechnen. Andrerseits spricht das Urteil des Bundesfinanzhofes von Juni 2024 eine klare Sprache zugunsten solcher Anleger.
Zu empfehlen ist daher:
- Verluste sorgfältig dokumentieren;
- einen Steuerberater hinzuziehen;
- einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Es ist anzunehmen, dass es auf zwei mögliche Verhaltensweisen hinausläuft.
Entweder, man hält sich an die noch bestehende Regelung aus dem Jahr 2021 und erwartet eine nachträgliche Überarbeitung durch das zuständige Finanzamt.
Oder man macht seine zukünftige Steuererklärung bereits unter der Vermutung, dass diese Regelung alsbald revidiert wird, und geht von einer zukünftigen Gleichbehandlung alle Kapitalanlagen in Sachen Verlustverrechnung aus.
Derivate und Steuer 2024 – Eine Einordnung
Ein Investment im Bereich Derivatehandel kann für verschiedene Anlegertypen interessant sein. Entscheidend sind deren Ziele und Risikoneigung.
Leider besteht hier momentan noch im Zusammenhang mit deren Besteuerung, insbesondere der Frage der Verlustverrechnung, eine gewisse Rechtsunsicherheit, die für den einzelnen Anleger durchaus gravierende finanzielle Folgen haben kann.
Es nimmt daher wenig Wunder, dass es schon im Jahr 2022 verschiedentliche Meldungen in den Medien gab, die den spürbaren Rückgang im Derivatehandel dieses Jahres mit den steuerlichen Regelungen und deren Nachteilen im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen in Verbindung brachten.
Im Sinne des Marktgeschehens, aber vor allem auch im Sinne der Gleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte bleibt zu hoffen, dass die verschiedenen Organe möglichst schnell zu einer guten und einheitlichen Lösung für die derzeit offenen Fragen finden.
Nicht zuletzt gilt es dem Eindruck zu wehren, der Finanzstandort Deutschland sei aufgrund seiner komplizierten und zum Teil ungerechten Handhabe in der Besteuerung nicht recht zukunftsfähig und sperre sich gegen neuere Entwicklungen und Finanzinnovationen.
Gerade diese sind doch ein wesentlicher Treiber des Marktgeschehens und bedeuten für viele institutionelle und professionelle Anleger wichtige Instrumente des Tagesgeschäftes.
Letztlich profitieren vermehrt auch Privatanleger von der „Normalisierung“ entsprechender Produkte und leisten ihren Beitrag zur Liquidität der Märkte.
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