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Börsenmakler

16'

geschätzte Lesedauer

Inhalt:

    Die Börse als wichtiger Handelsplatz

    Bevor wir uns ausführlich dem Börsenmakler und seinem Arbeitsfeld zuwenden, wollen wir wie üblich auf den Kontext des Begriffs eingehen.

    Zentral wichtig ist hier selbstverständlich in allererster Linie die Funktion die Börse als wichtiger Ort des Handels.

    Börsen sind öffentliche, geschützte und privilegierte Handelsplätze, über die sich große Teile von Staat und Wirtschaft finanzieren. Die Versorgung mit Lebensnotwendigkeiten wie Rohstoffen und Energie soll ebenfalls sichergestellt werden.

    Die Staaten finanzieren sich über die Ausgabe von Staatsanleihen. Diese sind, neben den Steuereinnahmen, ein bedeutendes Mittel der Staatsfinanzen.

    Unternehmen können sich über die Ausgabe von Aktien Geld beschaffen. Dadurch erwirbt der Aktieninhaber ein Teileigentum am Unternehmen.

    Zusätzlich können auch sie Anleihen ausgeben, um sich Fremdkapital zu leihen.

    All diese Wertpapiere werden an den verschiedenen Börsen gehandelt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Waren- und Rohstoffbörsen, wo Lebensmittel, Energie, Edelmetalle, Seltene Erden und vieles andere mehr gehandelt wird.

    Diese Handelsplätze sind daher enorm wichtig für das Funktionieren der modernen Welt in all ihren Dimensionen. Aus diesem Grund sind sie von den Staaten mit eigenen Gesetzen geschützt und reguliert, um einen möglichst schnellen und reibungslosen Handel zu gewährleisten.

    So wies allein die Deutsche Börse AG, unter anderem Betreiber der Frankfurter Wertpapierbörse, für 2024 einen monatlichen Umsatz von über 485 Millionen Euro aus.

    Eine der tragenden Rollen für den Handelsplatz Börse kommt dabei dem Börsenmakler zu.

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      Was ist ein Börsenmakler?

      Streng genommen gibt es den Börsenmakler gar nicht mehr.

      Die so definierte Berufsbezeichnung hatte in Deutschland nur bis ins Jahr 2002 Bestand, bis zum Erlass des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes (Juli 2002).

      Durch die in den letzten Jahrzehnten rasant fortgeschrittene Digitalisierung im Börsengeschäft ergab sich die Notwendigkeit, die ursprüngliche Organisation und Aufgabenverteilung einer umfassenden Neuregelung zu unterziehen.

      Seitdem gibt es den Börsenmakler (in der strengen, bis dato geltenden Definition), manchmal auch Kursmakler genannt, nicht mehr.

      Den originären Platz des Börsenmaklers hat der sogenannte Skontroführer eingenommen.

      Der Begriff „Skontro“ hat italienische (und noch weiter zurück lateinische) Wurzeln. Er bezeichnet die Zusammenführung und Abrechnung, im Zusammenhang von Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere, Waren und Derivate an der Börse.

      Das „Skontro“ ist dabei das digitale Orderbuch, in dem die Informationen über Kauf- und Verkaufswünsche eingehen und abgearbeitet werden.

      Im deutschen Sprachgebrauch hat sich nichtsdestoweniger der gängigere Begriff des Börsenmaklers erhalten.

      Gelegentlich spricht man auch noch vom Kursmakler.

      Er war seiner früheren Definition nach ein für den amtlichen Handel an den Börsen öffentlich-rechtlich bestellter Händler, der auch die amtliche Kursnotierung vorzunehmen hatte.

      Er galt nach dem Handelsgesetzbuch/HGB als Handelsmakler und unterlag dem Maklerrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches/BGB (vgl. § 93 HGB und §§ 652 ff. BGB).

      Bis zur Gesetzesnovellierung 2002 wurde zwischen amtlich vereidigten Kursmaklern und freien Maklern unterschieden.

      Diese Börsenmakler bzw. Skontroführer werden von der jeweiligen Börse selbst, an der sie tätig werden wollen, auf Antrag und Feststellung der Eignung hin zugelassen.

      In ihrer Berufsausübung unterstehen sie den Vorgaben der jeweiligen Börsenordnung und der Börsenaufsichtsbehörde.

      Feine Unterschiede: Börsenmakler und andere Händler an der Börse

      Weil es den definierten Begriff des Börsenmaklers nicht mehr gibt, geht die Verwendung der Begrifflichkeiten mittlerweile ein wenig durcheinander.

      Manche sprechen synonym von einem Broker. Andere werfen den Begriff des Börsenhändlers dazu. Sie verwenden außerdem englische Fachbegriffe  – und benutzen dann doch alles in annähernd gleicher Bedeutung.

      Hinzu kommt, dass aufgrund der rechtlichen Vorgaben in Deutschland mit den einzelnen Begriffen und Berufen unterschiedliche Handlungskompetenzen verbunden sind. Diese sind in anderen Ländern aber abweichend definiert.

      Es steht zu vermuten, dass sich die Präzision in der Begriffsverwendung mit der zunehmenden Digitalisierung und Online-Abwicklung von Börsengeschäften weiter abschleift.

      Aus Sicht der Anleger wird die Abwicklung der Geschäfte gar nicht mehr mit einem Gesicht und einem Namen verbunden.

      Damit spielen die Unterschiede in der Funktion immer weniger eine Rolle, nachdem das eigentliche Geschäft ohnehin zunehmend vom Computer erledigt wird.

      Dennoch hier der Versuch einer Abgrenzung gemäß ursprünglicher Definition:

      (Früherer) Börsenmakler = (Heutiger) Skontroführer

      Der historische Börsenmakler ist aufgrund seiner Funktion als Kurssetzer im Beruf des Skontroführers aufgegangen.

      Für bestimmte Waren oder Wertpapiere wie Aktien oder auch ganze Bereiche führt er auf seinem Skontro Angebot und Nachfrage zusammen und bestimmt dafür die Kurse im momentanen Trading.

      Damit sorgt er für einen reibungslosen Handel, stellt die Liquidität seines Marktbereiches sicher und achtet hier auf die Einhaltung der börsenseitigen Regulierungsvorgaben.

      Er erfüllt damit eine öffentliche Funktion für einen bestimmten Markt (an einem bestimmten Börsenplatz) und tut dies in öffentlichem Interesse.

      Im Unterschied zu den anderen Händlern an der Börse führt er normalerweise kein Trading im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch.

      In bestimmten Situationen kann und muss er allerdings zur Sicherstellung des Marktablaufs und der Liquidität selbst Geschäfte initiieren.

      Auf Englisch ist der Fachbegriff für diesen Beruf der des (designated) market maker, oft auch einfach als specialist bezeichnet.

      Der Broker

      Das Wort „Broker“ kommt aus dem Altfranzösischen (broceur) und kann mit „Vermittler“ oder „Makler“ wiedergegeben werden. Hierin liegt wohl ein wichtiges, aber irrtümliches Moment der Gleichsetzung mit dem Börsenmakler.

      Der Broker ist nämlich an sich „nur“ ein Finanzdienstleister, der im Auftrag von Kunden Wertpapier- und andere Geschäfte an den verschiedenen Handelsplätzen tätigt. Er ist also normalerweise nicht im eigenen, sondern im Kundenauftrag unterwegs.

      Sein Verdienst liegt in Transaktionsgebühren oder auch in Spreads. Diese bezeichnen die Differenz zwischen verschiedenen Ankauf- und Verkaufspreisen bei Wertpapieren wie Aktien und Anleihen.

      Vielfältige Broker-Services

      Broker sind auf die Beauftragung möglichst vieler Kunden angewiesen, um in einem entsprechenden Volumen handeln zu können. Daher werben sie oft mit weiteren Spezifizierungen wie:

      • Full-Service-Broker: Broker, der das gesamte Spektrum an Wertpapierdienstleistungen anbietet, oft inklusive analytischer Dienstleistungen.
      • Execution-only-Broker: Hier werden nur Kundenaufträge ausgeführt und dabei keinerlei Beratung oder dergleichen durchgeführt.
      • Discount-Broker: Mit diesem Begriff macht man nicht unbedingt Werbung, er dient eher der Klassifizierung als Anbieter, der unterhalb des sonst üblichen Marktpreises agiert. Das ist meist mit einer Einschränkung im Bereich der handelbaren Waren oder Wertpapiere oder auch bei den sonstigen Dienstleistungen verbunden.
      • Online-Broker: Diese Einstufung macht deutlich, dass hier Kommunikation und Handeln rein digital angeboten wird – für die einen ein Vorteil (niedrigere Gebühren), für die anderen ein Nachteil (kein persönlicher Kontakt).
      • Discretionary-Broker: Handelt im generellen Auftrag eines oder mehrerer Kunden, von denen er Geld anvertraut bekommt, auch ohne konkrete Einzelanweisung. Er verfügt also über eine große Unabhängigkeit (im Gegensatz zur Weisungsgebundenheit vieler Broker, die das Geld genau nach Auftrag verwalten müssen).

      Broker sind generell, anders als die market maker, in aller Regel nicht an einen bestimmten Handelsplatz gebunden, sondern über den digitalen Handel gleichzeitig an vielen Börsen als auch an anderen Handelsplätzen tätig.

      Im Auftrag ihrer Kunden kaufen und verkaufen sie alles, was auf den verschiedenen Handelsplätzen gehandelt wird, Aktien, Anleihen, Zertifikate, CFD, Rohstoffe etc.

      Der Börsenhändler (Trader)

      Im Grunde genommen handelt es sich dabei um den Überbegriff für die an der Börse tätigen verschiedenen Händler.

      Ein Börsenhändler kann die Funktion des market makers einnehmen oder als Broker im Trading mit Aktien etc. tätig sein.

      Darüber hinaus, und hier liegt heute oft die eigentliche Bedeutung des Wortes, kann er in eigener Regie (= Proprietary Trader) bzw. für einen festen Auftraggeber wie ein Unternehmen oder eine Bank tätig sein.

      Seine Tätigkeit ist dann weit stärker als beim Broker auf Gewinnerzielung (und nicht nur Ausführung von Kundenordern) ausgerichtet und trägt stärker spekulative Züge.

      Im Englischen findet sich dafür auch der Begriff des dealer. Wegen der negativen Konnotation ist er im Deutschen nicht sehr häufig anzutreffen.

      Abschließend eine Übersicht zu den Merkmalen der einzelnen Berufsgruppen:

      Merkmal Börsenhändler (Trader) Skontroführer Broker
      Tätigkeit Kauft und verkauft Wertpapiere, um Gewinne zu erzielen Führt Kauf- und Verkaufsorders zusammen, stellt Preise Vermittelt Wertpapieraufträge zwischen Kunden und Märkten
      Handelsmotiv Spekulation oder strategische Investition Sicherstellung eines fairen und geordneten Handels Erfüllung von Kundenaufträgen
      Eigenhandel Ja, falls Eigenhändler (Proprietary Trader) Ja, zur Marktpflege Nein, handelt nicht auf eigene Rechnung
      Kundenbezug Gering bis mittel (je nach Tätigkeit) Indirekt (über den Markt) Hoch, direkter Kundenkontakt
      Regulierung Finanzaufsichtsbehörden (z. B. BaFin, SEC) Strenge Börsenregulierung Reguliert als Finanzdienstleister
      Handelsplatz Börsen & außerbörsliche Märkte Parketthandel (früher), elektronische Märkte Vermittlung zu Börsen & außerbörslichen Märkten

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        Was macht ein Börsenmakler/Skontroführer genau?

        Der Begriff des Maklers bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das als Vermittler zwischen zwei Parteien tätig ist, um ein Geschäft abzuschließen.

        Makler arbeiten in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel:

        • Immobilienmakler: Vermitteln den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien.
        • Versicherungsmakler: Finden passende Versicherungen für Kunden und beraten unabhängig.
        • Finanzmakler: Vermitteln Kredite, Geldanlagen oder Finanzprodukte.

        Der Makler erhält in der Regel eine Provision, wenn ein Geschäft erfolgreich zustande kommt.

        Seit Einführung des computergestützten Handels seit den 70ern des vorherigen Jahrhundert nahm die Bedeutung des Parketthandels stetig ab.

        Anfang des neuen Jahrhunderts wurde der Parketthandel an immer mehr Börsen vollständig abgeschafft.

        Die Frankfurter Wertpapierbörse hat ihn im Mai 2011 eingestellt. Heute gibt es nur noch an einigen Regionalbörsen und verschiedenen Warenbörsen Parketthandel.

        Der Parketthandel funktionierte über protokollartige, stark abgekürzte und gleichzeitig standardisierte Zurufe zwischen Käufer und Verkäufer, die von eindeutigen Handzeichen begleitet wurden direkt auf dem (Parkett-) fußboden der Börse.

        Die Abschlüsse wurden erst im Anschluss ins Handelssystem eingetragen.

        Verwaltung des Skontro

        Der Skontroführer verwaltet sein eigenes Skontro, also das digitale Orderbuch, in dem alle Kauf- und Verkaufsorders seiner Zuständigkeit zusammengeführt werden.

        Hier obliegt es ihm, anhand der verschiedenen Preisvorstellungen zwischen Angebot und Nachfrage zu vermitteln und denjenigen Preis festzustellen, zu dem die meisten Orders durchgeführt werden können.

        Dieser Einheitspreis wird im Wertpapierbereich nur noch bei selten gehandelten Papieren festgestellt.

        Wesentlich häufiger ist die fortlaufende Kursnotierung, die seit Einführung des elektronischen Handelssystems, genau wie die Zusammenführung der Kauf- und Verkaufsorders, von diesem System durchgeführt werden.

        Die Aufgabenbereiche für den market maker im Börsenhandel im Einzelnen

        Ausführung von Aufträgen

        Wie der Name schon sagt, verfügt der Market Maker über ein Skontro, also ein digitales Konto, auf dem alle eingehenden Kauf- und Verkaufsorders für ein bestimmtes Wertpapier oder auch ein ganzes Marktsegment zusammengeführt werden.

        Der Makler bestimmt daraus den momentanen Marktpreis und führt die Orders entsprechend aus (vgl. § 28 BörsG).

        Beratung

        Je nachdem, in wessen Auftrag ein Skontroführer tätig ist, kann sein Aufgabenfeld auch die Beratung von Kunden und Marktteilnehmern umfassen.

        Dazu prüft der Makler Research-Daten und erstellt daraus Analysen und Berichte.

        Marktüberwachung

        Der Skontroführer hat sicherzustellen, dass möglichst alle gewünschten Transaktionen schnell, fair und reibungslos abgewickelt werden können (vgl. § 28 BörsG).

        Aus dem Überblick über das Marktgeschehen heraus informiert er über wichtige Entwicklungen und Ereignisse, welche die Märkte und die Preise für Aktien, Anleihen und andere Anlageprodukte beeinflussen (können).

        Ausführung von komplexeren Orders

        Je nach Auftraggeber und Kundenwunsch obliegt dem Market Maker auch die Ausführung strukturierter Aufträge wie Limit- und Stop-Orders sowie andere spezialisierte Handelsaufträge.

        Kundendienst

        Oft decken Skontroführer und Makler auch Bereiche des Kundendienstes mit ab, z.B. die Bearbeitung von Anfragen oder Unterstützung bei technischen Schwierigkeiten.

        Wozu braucht der Privatanleger einen Börsenmakler?

        Als Privatanleger mag man sich fragen, ob ohne die vermittelnde Instanz des Maklers nicht viel geringere Kosten beim Kaufen und Verkaufen von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen entstehen würden.

        Bei den verschiedenen Handelsplätzen handelt es sich aber um hochkomplexe Gebilde mit den entsprechenden Vorgängen.

        Schon die Palette an Anlageprodukten, die inzwischen handelbar ist, überschreitet jede Vorstellung.

        Hier öffnet sich ein Horizont von hunderttausenden Produkten mit den unterschiedlichsten Funktionsweisen, möglichen Szenarien, Interdependenzen zwischen möglichen oder tatsächlichen Ereignissen.

        Vieles scheint auf den ersten Blick sehr einfach zu sein.

        Börsenmakler – Ein komplexer Job

        In Wirklichkeit verbirgt sich jedoch heute schon hinter vermeintlich einfachen Anlageprodukten wie Aktienfonds oder Lebensversicherungen ein ganzer Apparat an Anlageinstrumenten.

        Diese werden je nach Kursentwicklung oder Notenbankentscheidung miteinander kombiniert oder gegeneinander abgestützt.

        Als Privatanleger müsste man hier enorm viel Zeit und Energie investieren, um über alle wichtigen Informationen auf dem Laufenden zu sein.

        Die verschiedenen Gesetzgeber weltweit haben daher entschieden, dass bestimmte Anforderungen an die handelnden Personen im Trading langfristig dem Anlegerschutz dienen.

        Nur so ist gewährleistet, dass bei Anlageentscheidungen eine qualifizierte (noch: menschliche) Instanz einen Blick darauf wirft, ob ein Produkt tatsächlich zum Anlagewunsch des Kunden und seinen Zielen passt.

        Insofern ist auch eine gewisse Vorsicht geboten, wenn Wertpapiergeschäfte heute über das Internet und Online-Broker allzu leicht zugänglich gemacht werden.

        Im Sinne des bestmöglichen Schutzes für Privatanleger ist es erforderlich, auf vielen Handelsplätzen nur über qualifizierte Anbieter tätig zu werden.

        Das verursacht zwar kurzfristig Kosten, spart aber auf lange Sicht nicht nur Ärger.  Durch die Abstimmung der Kapitalanlagen mit dem persönlichen Risikoprofil und die damit einhergehende Minimierung der Verlustwahrscheinlichkeit spart es in aller Regel auch Kapital.

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          Wer kann Börsenmakler sein bzw. werden?

          Wie gesagt: Ohne Zulassung ist keine börsenspezifische Tätigkeit an einem Handelsplatz möglich.

          Wer auch immer also Wertpapiere, Rohstoffe oder andere an der Börse gehandelte Waren kaufen und verkaufen will, ob im eigenen oder im fremden Auftrag, braucht dazu entweder eine eigene Zulassung.

          Oder er benötigt als Kunde – die Vermittlung einer zugelassenen Stelle wie einer Bank oder eines Finanzdienstleisters mit Wertpapierzulassung.

          An der Börse tätige Institutionen und Personen müssen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb mit mindestens 50.000 Euro Eigenkapital und eine berufliche Eignung nachweisen (vgl. § 19 BörsG).

          Als Voraussetzung für den Eignungsnachweis gelten abgeschlossene (bank-) kaufmännische Lehren sowie abgeschlossene betriebswirtschaftliche Studien.

          Auch ein Quereinstieg z.B. über das Studium der Finanzmathematik ist über entsprechende Zusatzqualifikationen und Prüfungen möglich.

          Die meisten Börsenordnungen sehen ein Prüfungsverfahren vor, bevor die Zulassung zum Börsenhandel erteilt wird. Sie wird im Falle des Skontroführers auf Antrag hin als Bestellung durch die Börsenaufsichtsbehörde ausgesprochen.

          Zukunft des Börsenmaklers

          Den Beruf gibt es eigentlich nicht mehr. Das „Nachfolgemodell“ Skontroführer ist ebenfalls durch die zunehmende Digitalisierung und damit verbundene Automatisierung des Börsenhandels mehr oder weniger auf dem Rückzug.

          Dennoch werden die mit diesen Berufen verbundenen Qualifikationen mit Sicherheit auch in Zukunft gebraucht werden.

          Gerade in der Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Anlagezielen von Marktteilnehmern und den tatsächlich verfügbaren Anlageinstrumenten ist profundes Hintergrundwissen erforderlich.

          Auch zu rechtlichen Gegebenheiten ist es ein unverzichtbarer Bestandteil im Beratungsgespräch.

          Insbesondere im Privatkundenbereich existieren z.B. gesetzliche Vorgaben, die eine persönliche Beratung mit dem entsprechend nachgewiesenen Know-How erforderlich machen.

          Aber auch in anderen Kontexten wie bei institutionellen Anlegern, unter Analysten sowie im auf die Börse spezialisierten Journalismus ist das Expertenwissen des Börsenmaklers weiter gefragt.

          Börsenmakler kurz und knapp: Beruf am Puls der Zeit

          Man sagt, an den Börsen werde die Zukunft gehandelt. Denn die konkreten Kurse haben oft wenig mit dem zu tun, was gerade ist, aber viel mit dem, was die verschiedenen Akteure für die Zukunft erwarten.

          Wenn das auch nur halbwegs stimmt, wird das Wissen, die Erfahrung und die Expertise der verschiedenen Akteure auch in Zukunft erforderlich sein.

          Sie müssen die verschiedensten Informationen, aber vor allem auch die herrschende Stimmung so in analytische Zusammenhänge zu stellen, dass dabei kluge Investitionsentscheidungen herauskommen.

          Computer und computergestützte Programme, die millionenfache Statistiken auswerten und daraus Prognosen entwickeln, gehören mittlerweile zum unabdingbaren Hilfsmittel.

          Sie haben die verschiedenen Berufsbilder bereits deutlich verändert. Das wird wohl auch so bleiben.

          Ebenso werden Geld, Kapitalströme, Erhalt der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit und Versorgung mit den wichtigsten Rohstoffen angesichts knapper Ressourcen immer ein Thema bleiben.

          Insofern ist der Beruf des „Börsenmaklers“, was auch immer sich genau damit an Aufgabenfeldern jetzt und in Zukunft verbindet, ein Beruf am Puls der Zeit.

          Inhalt:

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            Außenansicht des Eingangsbereichs des urbanen Versorgungszentrums neustädter, Gießen© Hans Jürgen LandesPublikums-AIF

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              Es handelt sich um eine unverbindliche Werbeinformation. Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.

              Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.

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