Assetklasse Parkraumbewirtschaftung
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Definition: Was umfasst der Begriff Parkraumbewirtschaftung?
Unter Parkraumbewirtschaftung versteht man hauptsächlich die Organisation und Steuerung des verfügbaren Parkraumes. Gleichzeitig kommt der Verkehr, der bei der Parkraumsuche entsteht, mit ins Blickfeld.
Im Zuge einer weitsichtigen Stadt- und Kommunalplanung kann es auch um das Erstellen neuen Parkraumes gehen. Angesichts des immer noch zunehmenden Verkehrs suchen Städte und Kommunen nach Flächen und in Kooperation mit spezialisierten Unternehmen Lösungen für das entstehende Parkraumproblem.
Im engeren Sinn befasst sich die Parkraumbewirtschaftung mit den erhobenen Gebühren für Parkplätze und die Zahlungsabwicklung für die Nutzer. Auch die Überwachung und Kontrolle des Parkraums können zu seiner Bewirtschaftung gehören.
Hintergrund ist die in den meisten Städten und Kommunen an bestimmten Stellen auftretende Parkraumknappheit. Gerade in der Umgebung zentraler Einrichtungen wie Innenstädten, Einkaufszentren, Veranstaltungsorten und dergleichen werden in Stoßzeiten mehr Parkplätze gebraucht als verfügbar sind.
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Einteilung des Parkraumes
Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Parken überall dort erlaubt, wo es nicht verboten wurde. Die derzeit geltende StVO wurde 2013 in einer Neufassung der seit 1934 geltenden Ordnung erlassen.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Straßenverkehrs mit stets neuen Anforderungen wurde es seitdem quasi jährlich novelliert.
2014 wurde die Ausnahme von der Gurtpflicht für Taxifahrer bzw. generell bei der Personenbeförderung gestrichen.
2015 kam die sogenannte „Bevorrechtung“ von Elektrofahrzeugen hinzu, um sie für bestimmte Verkehrssituationen (z.B. Bussonderstreifen) von Restriktionen (kein Privat-PKW darf den Streifen befahren) auszunehmen.
2016 ergänzte das Sinnbild für e-Bikes die Vorschriften, mit dem ihnen die Nutzung z.B. von Fahrradwegen erlaubt wird.
Auch Präzisierungen zur Rettungsgasse auf Autobahnen u.ä. wurden hinzugefügt.
2017 erfolgte die Ausdehnung des sogenannten Handyverbots am Steuer auf weitere elektronische Geräte und die Ausnahme von dieser Regelung für den öffentlichen Linienverkehr an Haltestellen.
Novelle der StVO im Jahre 2020 und 2023
In der Gesetzesnovelle von 2020 war eine deutliche Verschärfung verschiedener Bußregelungen geplant und beschlossen. Möglicherweise ist die Novelle aufgrund der vergessenen Zitierung der Gesetzesgrundlage nichtig (Stand 02 / 2024).
Allerdings gelten grundsätzliche Bestimmungen zur Unterscheidung von Halten und Parken sowie für bestimmte Verkehrs(weg)situationen, in denen kurzfristiges Halten, aber vor allem langfristiges Abstellen eines Fahrzeugs prinzipiell nicht gestattet sind (vgl. § 12 StVO).
Als „Halten“ gilt, wenn ein Fahrzeug zum Stehen kommt, aber unterhalb der Grenze von drei Minuten. Wer sein Fahrzeug länger zum Stehen bringt oder es verlässt, parkt. Bei den meisten Parkplätzen in Deutschland steht in der Einfahrt ein Hinweis, dass auch auf dem Parkplatz die Straßenverkehrsordnung gilt. Sie gehören damit zu den öffentlichen Verkehrsflächen.
2023 beschäftigte eine neuerliche Gesetzesnovelle des Strassenverkehrsgesetzes Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Sie scheint zumindest für die Kommunen Entscheidungsräume für eine Gestaltung der Verkehrswende zu bringen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) angepasst werden sollen. Im Juni hat das Kabinett den Entwurf zur Neuregelung des StVG verabschiedet und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Allerdings erhielt der zustimmungspflichtige Gesetzesentwurf im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit und kann vorerst nicht in Kraft treten.
Parkraum-Kategorien
Der zur Verfügung stehende Parkraum kann in zwei Kategorien eingeteilt werden:
On-street / auf der Straße
Klassischerweise sind die meisten Straßen (zumindest in Deutschland) so gebaut, dass sie auf der Straße selbst Parkraum ausweisen bzw. ermöglichen.
Es ist der klassische Parkplatz z.B. direkt vor dem Bäcker, um schnell Brötchen zu holen und dann weiterzufahren.
Der verbleibende Verkehrsraum wird dadurch allerdings beengt und birgt eine erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt sowohl für den Verkehr auf der Straße als auch abseits der Straße, z.B. für Passanten auf den Gehwegen.
Off-street / abseits der Straße
Je größer der Parkraumbedarf, desto stärker werden Parkraumlösungen abseits der Straße gebraucht. Parkhäuser, Park(tief)garagen und große PKW-Parkflächen auf eigenen Grundstücken sind die gängigsten Lösungen für großen Parkraumbedarf.
Die Nutzung ist in der Regel für das einzelne Individuum etwas umständlicher, da der Parkplatz nicht genau dort ist, wo man eigentlich hinwill. Zudem kann auch die Parkplatzsuche bzw. das Einparken in so mancher Garage eine eigene Herausforderung darstellen.
Der Vorteil liegt zum einen im sehr viel größeren Fassungsvermögen solcher Parkgelegenheiten. Zum anderen in der weitaus sichereren Abwicklung des Parkvorgangs, der normalerweise ohne eine Störung des Verkehrsflusses und ohne Passantengefährdung auskommt.
Öffentlicher und Privater Parkraum
Innerhalb der beiden genannten Kategorien kann noch einmal zwischen öffentlichem und privatem Parkraum unterschieden werden.
Dabei wird das öffentliche Parkplatzangebot nicht nur von Seiten der Städte und Kommunen („öffentliche Hand“) zur Verfügung gestellt, sondern als Betreiber von öffentlichen Parkplätzen durchaus auch von privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Aktuelles Investmentangebot im Bereich Parkraumbewirtschaftung
Das Branchenkonsolidierungskonzept sieht vor Parkhäuser in attraktiven Lagen mit Optimierungspotential operativ über Pacht- und Managementverträge zu übernehmen, bzw. das Eigentum zu erwerben und so das bereits angebundene Parkhaus-Startportfolio weiter auszubauen. Das Startportfolio befindet sich in Bestlagen: Stachus, München, in Starnberg und am Klinikum Leipzig.
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Notwendigkeit der Parkraumbewirtschaftung
Mobilität und freier Handel sind zwei sehr grundsätzliche Voraussetzungen unserer Gesellschaftsordnung und entsprechen dem Selbstverständnis einer freiheitlichen Demokratie.
Daher steht es prinzipiell jedem Menschen in unserem Land frei, sich mit einem Mittel der eigenen Wahl an jeden beliebigen Punkt des öffentlichen Raumes zu bewegen.
Einschränkungen dieser Grundregel müssen begründet und gesetzlich geregelt werden.
Dem dient in Deutschland unter anderem die Straßenverkehrsordnung / StVO, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums (Bundesministerium für Digitales und Verkehr / BMDV) liegt.
Es liegt auf der Hand, dass viele Menschen mit ihren verschiedenen Verkehrsmitteln viel Platz brauchen, um ihren verschiedenen Tätigkeiten und Bedürfnissen nachkommen zu können, sei es Einkaufen, Arbeiten, Freizeitgestaltung etc.
Daher entstehen an zentralen Einrichtungen und in Innenstädten eigene Verkehrsströme, die aus der Notwendigkeit des Parkens resultieren. Sie verursachen eine manchmal nicht unerhebliche Störung des Verkehrsflusses und bringen erhöhten Lärm und Abgasbelastung mit sich.
Was will Parkraumbewirtschaftung?
Parkraumbewirtschaftung ist der Versuch und die Absicht, mit den Anforderungen und Notwendigkeiten dieser Situation in einer systematischen Weise umzugehen.
Die Schaffung von ausgewiesenem Parkraum tritt dabei in Konkurrenz zu anderen Zielen, weil der vorhandene Raum begrenzt ist.
Grünanlagen, Spielplätze, Wohn- und Gewerbeimmobilien sind nur wenige Beispiele, welche Flächennutzungsarten mit der Nutzung als Parkraum in Konflikt geraten können.
Parkraum – Eine Politische Debatte
Das Thema Parkraum ist durchaus eine grundsätzliche politische Debatte.
Wer heute einen entsprechenden Antrag oder eine Anfrage in die Sitzung städtischer oder kommunaler Entscheidungsträger einbringt, muss von vornherein mit sehr unterschiedlichen Reaktionen rechnen.
Die einen möchten Handel und Wirtschaft voranbringen und befürworten daher alles, was dem zuträglich scheint.
Die anderen möchten im Sinne des Klimaschutzes das Verkehrsaufkommen privater PKW generell reduzieren und argumentieren daher oft gegen die Schaffung neuen Parkraums an verkehrsintensiven Brennpunkten.
Ziele der Parkraumbewirtschaftung
Aus den verschiedenen Notwendigkeiten der planmäßigen Bewirtschaftung von Parkraum entstehen die damit verbundenen Ziele.
Steigerung der (Verkehrs-)Effizienz
Weil in aller Regel einem knappen Angebot eine hohe Nachfrage nach Parkraum gegenübersteht, ist es einer der vorrangigen Ziele von Städten und Kommunen, einen bestmöglichen Ausgleich von Angebot und Nachfrage herzustellen.
Damit werden alle Abläufe im Zusammenhang mit dem Verkehrsraum Straße entlastet und effizienter.
Verringerung der Belastungen
Nicht nur die zeitliche und nervliche Belastung der Parkplatzsuchenden soll möglichst verringert werden. Insbesondere auch die Abgas- und Lärmbelastung der Anrainer von möglichen Parkflächen stehen im Fokus einer guten Parkraumbewirtschaftung.
Sie kann gleichzeitig in gewisser Hinsicht ein Beitrag zum Klimaschutz sein.
Verringerung der Anzahl von Dauerparkern
Deutschland, so sagt man, ist das Land der Autofahrer. Damit sind meist Privat-PKW gemeint, von denen nach Informationen aus dem Jahr 2022 zu Beginn des Jahres 2023 statistisch gesehen 78% der Haushalte mindestens eines besaßen.
Dazu kommt aber noch eine erhebliche Anzahl von LKW, Bussen, Anhängern und Spezialfahrzeugen. All diese Fahrzeuge müssen irgendwann und irgendwo abgestellt (= geparkt) werden, wenn sie nicht ununterbrochen in Benutzung sind.
Das sogenannte Dauerparken (in der Regel ab 2 Wochen Stehzeit, eine gesetzliche Definition besteht allerdings nicht) nimmt Parkflächen dauerhaft in Beschlag .
Es soll daher möglichst nicht auf begehrten und hochfrequentierten Parkflächen stattfinden.
Steigerung der Zufriedenheit
Eine schlechte Parkraumsituation hilft am Ende niemandem: nicht den Anwohnern, nicht dem Handel, nicht den Parkplatzsuchenden. Stattdessen führt sie zu Frustrationen, Einschränkungen der Lebensqualität und nicht zuletzt zu nervlichen Belastungen.
Wo hingegen Parkraumsituationen umfassend und gut gelöst sind, kann dies aus unterschiedlichsten Gründen zu einer Steigerung der Zufriedenheit vieler Menschen beitragen.
Reduzierung der Parkverstöße
Auch der Verstoß gegen die verschiedenen Maßnahmen und Vorgaben der Parkraumbewirtschaftung ist normalerweise für alle Beteiligten / Betroffenen ein Ärgernis.
Er bringt zwar weiteres Geld in die kommunalen und städtischen Kassen, ist auf der anderen Seite aber mit den Kosten für ein eigenes Team zur Parkraumüberwachung verbunden.
Darüber hinaus läuft jede Form des Falschparkens ja den eigentlichen Zielen der Parkraumbewirtschaftung entgegen. Nicht selten ergibt sich der Verstoß aus der schlichten Tatsache, dass zu wenig (günstiger) Parkraum zur Verfügung gestellt wird.
Schaffung zusätzlicher Ladeinfrastruktur
Durch die Einführung der Elektromobilität wächst der Bedarf an Lademöglichkeiten. Parkraum wird in Zukunft daher auch zum Laden der Elektrofahrzeuge genutzt werden.
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Mittel der Parkraumbewirtschaftung
Um den genannten Zielen Rechnung zu tragen, stehen den handelnden Instanzen verschiedene Mittel zur Verfügung.
Städtische und kommunale Planer, die auch in Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Anbietern in diesem Feld agieren, entwerfen mittlerweile parallel zu jedem größeren Bauprojekt groß angelegte Strategien, um der Notwendigkeit von Parkraum konzeptionell zu begegnen.
Die entsprechenden Studien mit gezielten Informationen über das zu erwartende Verkehrsaufkommen gehören heute zum Standard einer weitsichtigen Stadt – Planung und Kommunalpolitik.
Ausweis und Errichtung von Parkflächen
Art und Umfang des Ausweises von Parkflächen und -Möglichkeiten sind die grundlegendste Weise, wie mit dem Unterschied zwischen Angebot und Nachfrage im Bereich Parkraum umgegangen und nach Lösungen gesucht wird.
Nach der Straßenverkehrsordnung / StVO darf man grundsätzlich auf allen Flächen das Auto abstellen, wo es nicht verboten ist.
Daher muss bei städtebaulichen und kommunalen Maßnahmen immer mitbedacht werden, mit welchem Bedarf an Parkflächen zu rechnen ist und wie dem sinnvoll begegnet werden kann.
Dabei muss auf der einen Seite kalkuliert werden, wo geparkt werden kann und soll, und auf der anderen Seite müssen diejenigen Bereiche identifiziert werden, wo nicht geparkt werden soll, wo also ein Parkverbot installiert werden muss.
Innerhalb der auszuweisenden Parkplätze gilt es dann zwischen off- und on-street zu unterscheiden.
Sinnvollerweise sind in diesem Zusammenhang die Errichtung von Parkhäusern und Hoch- oder Tiefgaragen zu planen, um den vorhandenen Platz bestmöglich zu nutzen bzw. die zu erwartenden Verkehrsströme so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Erhebung von Gebühren
Das andere zentrale Mittel zur Parkraumbewirtschaftung ist die Erhebung und Staffelung von Gebühren.
Sie sollen dazu dienen, den Verkehr zu günstigen Parkmöglichkeiten zu lenken oder mittels (sehr) teurer Parkplätze von bestimmten Zonen weitestgehend abzuhalten (z.B. Innenstädte großer Metropolen) bzw. Menschen zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu motivieren.
Gebührengrundkonzept
Meist gestalten sich Parkgebühren daher so, dass sie umso höher ausfallen, je zentraler ein Parkplatz liegt und je länger er genutzt wird.
Je weiter entfernt von der Ursache der Parkraumknappheit ein Parkplatz liegt, desto günstiger und länger kann man hier in der Regel das Auto abstellen.
Viele Konzepte der letzten Jahrzehnte und auch aus neuerer Zeit fußen auf diesem fundamentalen Zusammenhang. Zwei Beispiele seien genannt:
- Park & Ride (P&R) versucht, das privat genutzte Automobil möglichst weit von den Zentren der Parkraumknappheit entfernt zu halten. Hier wird günstiger Parkraum in Kombination mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung zur Verfügung gestellt.
- Kiss & Ride (K+R) nimmt die besondere Situation vor Bahnhöfen oder Flughäfen in den Blick und gewährt kostenfreien Parkraum für einen sehr kurzen Zeitraum. Das erleichtert Passagieren wenigstens das Ein- und Aussteigen aus dem Privat-PKW.
Mittel der Gebührenerhebung
Für die Erhebung von Gebühren gibt es wiederum verschiedene Mittel, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können.
Parkscheibe
Die klassische Parkscheibe kommt zum Einsatz, wenn eine gewisse Zeit kostenfreies Abstellen eines Fahrzeugs ermöglicht werden soll. Erst nach Ablauf dieser Zeit fallen Parkgebühren an.
Damit sollen diejenigen von solchen Parkplätzen abgehalten werden, deren Auto länger den Parkplatz besetzt, bis hin zu Dauerparkern, für die solche Parkplätze offensichtlich ungeeignet sind.
Parkuhr
Früher ein sehr gängiges Mittel der Gebührenerhebung, heute fast verschwunden. Mittels Parkuhr konnte man gezielt soviel Geld einwerfen, wie für die geplante Parkdauer notwendig.
War die Parkuhr abgelaufen, musste das Auto den Parkplatz wieder freigeben. Andernfalls konnte das Weiterparken als Verstoß gegen die geltende Parkordnung geahndet werden.
Der Nachteil der Parkuhr besteht in ihren fixen Gebühren und Zeiten, die keinerlei Varianten zulassen.
Parkscheinautomat
Die Parkuhr wurde daher weitestgehend vom Parkscheinautomaten abgelöst.
Er erlaubt eine größere Flexibilität in der Erhebung der Gebühren, z.B. Nacht- und Feiertags-Tarife, eine Kombination der Funktionen von Parkuhr und Parkschein (z.B. eine halbe Stunde Abstellen des Fahrzeugs frei, danach Gebühren) und nicht zuletzt durch das integrierte Display weitere Hinweise oder Instruktionen für Parkplatzsuchende.
Kurzparkzonen
In Bereichen, in denen besonders häufig sehr kurzfristiges Parken (unter einer halben Stunde) auftritt, wie etwa vor dem Bäcker und dem Metzger, dem Kiosk und dergleichen, bieten viele Städte und Kommunen mittlerweile sogenannte Kurzparkzonen an.
Häufig ist hier die erste halbe Stunde (oder auch nur 5-15 Minuten, je nach Erfordernissen) des Abstellens frei, danach werden die üblichen (eventuell gestaffelten) Tarife erhoben.
In diesem Zusammenhang wird gerne von der „Brötchentaste“ am Parkscheinautomaten gesprochen, die den Auswurf des entsprechenden kostenfreien Kurzparkscheins auslöst. Andernorts wird sie auch als die „grüne Taste“ bezeichnet, weil der entsprechende Knopf grün ist.
Parkhäuser und Garagen
Sie stellen nur insofern einen Sonderbereich dar, als es sich dabei ausschließlich um off-street-Parkplätze handelt.
Darüber hinaus verfügen sie über einen abgeschlossenen Bereich. Diese Zone ist meist mit einer Schranke, manchmal auch mit einem richtigen Garagentor verschlossen.
Es liegt auf der Hand, dass sich in einem solchen geschlossenen Bereich noch einmal über die genannten Mittel hinaus (klassischerweise kommt in Parkhäusern der Parkscheinautomat zum Einsatz) andere Möglichkeiten der Bewirtschaftung und Gebührenerhebung ergeben.
Gebührenerhebung über digitale Geräte
Seit einigen Jahren macht es die zunehmende Verbreitung und Nutzung von Smartphones möglich und sinnvoll, auch digitale Formen der Parkzeiterfassung und Gebührenerhebung anzubieten und zu nutzen. Einziges Problem bisher: Man benötigt die entsprechende Applikation (App) auf dem eigenen Smartphone.
Bei der derzeitigen Zersplitterung des Marktes können das sehr viele verschiedene Apps sein, je nachdem, in welchem Umkreis man sich mit dem Auto bewegt. Hier steht noch eine deutliche Vereinfachung des Gesamtmarktes aus.
Ein Beispiel für den gelungen Einsatz digitaler Technik: Die neueste technische Finesse bei Parkhäusern und Garagen besteht z.B. in der Nutzung einer Kennzeichenerkennung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge der Kunden.
So kann die tatsächliche Parkzeit sekundengenau abgerechnet werden. In Verbindung mit neuesten Apps auf Smartphones lässt sich so eine sehr präzise, unkomplizierte und nutzerfreundliche Abwicklung der Gebührenerhebung erreichen.
Zusätzlich ist so auch eine Parkplatzreservierung möglich.
Meist treten in verkehrsreichen Kommunen und Städten Kombinationen der genannten Mittel zur Parkraumbewirtschaftung auf.
Wir finden dann dort z.B einen Abschnitt einer Straße mit Anwohnerparkplätzen, eine Kurzparkzone und darüber hinaus einen off-street-Parkplatz in Form einer Tiefgarage.
Parkraumbewirtschaftung als Assetklasse
In der Welt der Investitionen stellt die Parkraumbewirtschaftung im engeren Sinn der entsprechend damit verbundenen Immobilien ein Asset dar.
Es handelt sich bei Parkhäusern, Parkgaragen, Tief- und Hochgaragen um eine Form der Spezialimmobilien, die eine eigene Assetklasse im Bereich der Investments darstellen.
Sie sind zwar engsten mit dem Gesamtmarkt der Immobilien gekoppelt, verfügen als Investition aber über ganz eigene Besonderheiten und Merkmale, die sie eigenständig machen.
Besonderheiten des Assets
In aller Regel wird es sich bei einem entsprechenden Asset um einen Parkplatz bzw. ein Parkhaus oder eine (Tief-) Garage als off-street-Parkmöglichkeit handeln.
Denn die on-street-Parkplätze bringen zum einen ganz eigenen Schwierigkeiten mit sich (Verengung des Verkehrsraumes für vorbeifahrende Fahrzeuge, Gefährdung von Passanten).
Zum anderen müssen sie in aller Regel mit einem gewissen Aufwand an Personal kontrolliert werden.
Das ist beim off-street-Parking mittlerweile kaum mehr nötig, weil der Einsatz von digitaler Technik (z.B. Kennzeichenerkennung) und Schranken bzw. Toren den erforderlichen Personaleinsatz auf ein Minimum reduziert.
Und wie in vielen anderen Bereichen auch, ist Personaleinsatz mit hohen Fixkosten verbunden.
Die hohe Rentabilität der Assetklasse Parkhaus/Parkgarage liegt also nicht zuletzt in den stark standardisierten und automatisierten Prozessen, die wenig Personal erfordern.
Für das mit dem Parkraum verbundene Bewirtschaftungskonzept gibt es im Prinzip drei verschiedene Möglichkeiten:
Property Management
Befindet sich ein Parkhaus im Eigentum desjenigen, des es auch bewirtschaftet, kann von Eigentums-Management / Property-Management gesprochen werden.
Hier liegen sämtliche Aufgaben und Vorteile rund um die Immobilie und ihre Nutzung, aber damit natürlich auch das Abdecken aller entstehenden Kosten, in der Hand des Eigentümers.
Lease Management
Nicht selten will der Eigentümer eines Parkhauses das Eigentum daran nicht aufgeben, nicht zuletzt wegen der häufig sehr attraktiven Lage und der damit verbundenen erhofften Wertsteigerung des Grundstücks.
In diesem Fall werden (meist sehr langfristige) Pachtverträge mit einem Betreiber abgeschlossen, in dessen Händen von nun an die Aufgaben der Bewirtschaftung des Parkraums liegen.
Je nach Pachtvertrag verbleiben manche Aufgaben dann beim Eigentümer, der zudem eine regelmäßige Pacht erhält.
Facility Management
Noch eingeschränkter ist der Umfang der Vereinbarung bei einem reinen Facility-Vertrag, der sich dann nur auf die Verwaltung und Organisation des Parkraums bezieht.
Zwar ist der Umfang der Bewirtschaftungsmöglichkeiten für den Anbieter des Facility Managements und sein Team geringer, dafür fallen aber auch keine Pachtgebühren oder andere Kosten der Investition an.
Es ist klar, dass mit dem Property Management in aller Regel auch das Facility Management anfällt, wenn ein Unternehmen eine spezialisierte Bewirtschaftung von Parkraum anstrebt, ebenso mit dem Lease Management.
Im Grunde genommen geht es bei den drei Formen nur um zwei Fragen.
Erstens, in welchem Umfang das bewirtschaftende Unternehmen selbständig mit der Spezial-Immobilie umgehen darf.
Zweitens, welche Aufgaben und Rechte eventuell beim Eigentümer verbleiben (z.B. Investitionen zum Erhalt der Immobilie).
Die wesentlichen weiteren Vorteile einer Investition in dieses Asset liegen im beständigen Cash Flow aus den Parkgebühren, zum anderen in den bereits genannten attraktiven Grundstücken in zentraler Lage.
Durch den Ausbau der Elektromobilität entsteht eine weitere Umsatzmöglichkeit. Parkraumbetreiber können entweder Fläche an Ladesäulenbetreiber verpachten oder diese gleich selbst betreiben und so an den Ladevorgängen mitverdienen.
Für einen späteren Verkauf des Objektes ergeben sich daraus beste Möglichkeiten und gute Renditechancen, weil sich auf den Grundstücken eventuell Immobilien anderer Nutzungsarten erstellen lassen.
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