Gastbeitrag Erben & Schenken – Fallbeispiel Nießbrauchrecht

Rendite – nur eine Dimension der Geldanlage

Der Fiskus bittet auch bei Vermögensübertragungen und Kapitalerträgen mit Nachdruck zur Kasse. Grund genug für Anleger, alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Steuerlast zu minimieren.

Wir haben deshalb Paschalis Christodoulidis, Prokurist & Leiter Vertrieb Privatkunden bei der Hahn Gruppe, gebeten, unseren Kunden und Interessenten im Rahmen des nachfolgenden Gastbeitrags beispielhaft aufzuzeigen, welche intelligenten Wege es gibt, um Vermögen „steuerschonend“ über Generationen hinweg zu übertragen.

Paschalis Christodoulidis: „Keine Frage: Eine gute Rendite ist wichtig. Deshalb sind Sachwertbeteiligungen bei vermögenden und hochvermögenden Privatanlegern so beliebt. Mit Sachwertbeteiligungen können attraktive Gewinne erwirtschaftet werden. Insbesondere Immobilieninvestments bieten aufgrund ihrer hohen Werthaltigkeit eine ideale Basis, um Vermögen aufzubauen und zugleich von attraktiven Ausschüttungen zu profitieren.

Dabei muss es nicht gleich eine vollständige Immobilie sein, die erworben wird. Mit geschlossenen Immobilienfonds (AIF) haben Anleger die Möglichkeit, sich mit Teilbeiträgen zu engagieren. Sie erwerben Anteile an einem Investmentfonds und werden so zu Teileigentümern einer Immobilie bzw. eines Immobilienportfolios.

Wir, die Hahn Gruppe aus Bergisch Gladbach, sind ein langjährig erfahrener Anbieter von Immobilienfonds, mit einer über 40-jährigen Erfolgsbilanz.

Paschalis Christodoulidis, Prokurist & Leiter Vertrieb Privatkunden bei der Hahn Gruppe

Strategische Vermögensübertragung mit Nießbrauchrecht

Immobilien bieten noch weitere Vorteile, die über die reine Renditebetrachtung des Investors respektive Vermögensinhabers weit hinausgehen. Sie können dabei helfen, Steuerzahlungen bei Vermögensübertragungen zu sparen oder sogar komplett zu vermeiden. Durch eine strategisch geplante Vermögensübertragung können die steuerlichen Belastungen zu Lebzeiten deutlich reduziert werden. Insbesondere das so genannte Nießbrauchrecht bietet interessante Optionen, die Vermögensnachfolge zu optimieren. Folglich gehe ich heute für die Hörtkorn Kunden darauf ein.

Das Nießbrauchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es ermöglicht einer Person, das Eigentum einer anderen Person zu nutzen. Der Nießbrauch kann sich auf Sachen, Rechte oder Vermögen beziehen und kann weder verkauft noch vererbt werden.

Die genauen Bestimmungen dazu finden sich in den Paragrafen 1030 ff. BGB für Sachen, 1068 ff. BGB für Rechte und 1085 ff. BGB für Vermögen.

Durch Vereinbarung eines Nießbrauchrechts bleiben dem Vermögensgeber auch nach der Eigentumsübertragung Nutzungs- und Fruchtziehungsrechte. Immobilien können im Rahmen einer privaten Vermögensplanung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs steuerlich begünstigt an die nächste Generation übertragen werden.

Nießbrauch ermöglicht es Vermögenden, Eigentum zu übertragen, während sie weiterhin Nutzungen aus diesem ziehen können. Die zukünftigen Erbenden übernehmen das Eigentum bereits zu Lebzeiten – meist in Form einer Schenkung –, während die Schenkenden lebenslang die Ausschüttungen erhalten.