Ziehen Sie jetzt alle Register:

Vier steuerliche Aspekte von Sachwertinvestments, die für Sie einen Unterschied machen können.

1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Keiner soll zweimal Steuern zahlen

Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen wird vermieden, dass dieselben Einkünfte derselben Person für denselben Zeitraum in unterschiedlichen Ländern durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. Das ist ohne gesonderte Vereinbarung bei Investitionen im Ausland regelmäßig der Fall. Die Bedingungen der DBAs werden daher mit betroffenen Nationen einzeln, teils in jahrelangen zähen Verhandlungen vereinbart.

Bei Immobilien beispielsweise ist immer der nationale Standort des Anlageobjekts ausschlaggebend für die Besteuerung, nicht etwa der Wohnsitz des Eigentümers, der die Einkünfte zu versteuern hat. Das nennt man das „Liegenschaftsprinzip“.

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern wird der Steuersatz häufig durch den Standort des Betreiberunternehmens bestimmt, welches mit diesen Gütern und unternehmerischen Aktivitäten Erträge erzielt.

Die USA sind bspw. durch ihren Einstiegssteuersatz von 10 % auf Einkünfte bis zu USD 9.875 als Immobilienstandort für deutsche Anleger immer interessant. Doch auch innerhalb Europas gibt es Unterschiede in den Steuersätzen für Erträge aus der Immobilienbewirtschaftung, die die Attraktivität einer Investition gegenüber einer deutschen Immobilie signifikant steigern können.

Bei einer Zeichnungssumme von USD 100.000 liegt z.B. beim aktuellen US Treuhand-Fonds XXV die Ausschüttungsprognose bei 5,75 % p.a. Dieser Auszahlungsbetrag von USD 5.750 liegt demnach in der günstigen Einstiegs-Tarifzone.

2. Teilfreistellung: Vereinfachte Handhabung

Zeichnen deutsche Investoren Immobilienfonds, die ihre Objekte im europäischen Ausland halten, so können unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Teilfreistellungen auf die aus den Investments entstehenden Erträge greifen. Das kann dann dazu führen, dass bis zu 80 % der Erträge steuerfrei vereinnahmt werden. So ist es auch bei einer unserer aktuellen Empfehlungen für einen paneuropäischen Immobilienfonds.

Ein neutraler Vergleich:

Ein von uns geprüfter und attraktiver Fonds aus dem Vorjahr mit einer deutschen Gewerbeimmobilie als Investmentvermögen prognostizierte im Prospekt jährlich 4,5 % Erträge aus Vermietung und Verpachtung für seine Anleger. Das steuerliche Ergebnis liegt im Durchschnitt bei 2,38 %, für welches wir den deutschen Einkommensspitzensteuersatz von 44,31 % (42 % zzgl. Solidaritätszuschlag) veranschlagen. So bleibt den Anlegern hieraus eine Nachsteuerrendite von 3,45 %.

Zum Vergleich nehmen wir ein Investment mit einem paneuropäischen Wohnimmobilienportfolio, welches wir noch bis Jahresende in der Auswahl haben. Dort liegt die Ausschüttungsprognose im Fondsprospekt bei 3,75 %. Hier greifen nun die Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren europäischen Staaten (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland) und werden zur Vereinfachung der steuerlichen Behandlung durch die Teilfreistellung ersetzt. Dadurch sind 80 % der Erträge steuerfrei (= 3,00 % steuerfrei) und auf den Rest von 0,75 % wird eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag erhoben (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Dies ergibt für die Anleger eine Nachsteuerrendite von 3,55 %.

innerdeutsch:    brutto 4,50 % => netto 3,45 %

paneuropäisch: brutto 3,75 % => netto 3,55 %

Bei ausländischen Investmentvermögen (nicht nur bei Immobilien) lohnt sich aufgrund des jeweiligen DBA bzw. einer Teilfreistellung immer ein Blick auf die Nachsteuerrendite. In der Regel sind solche Investments noch einen Schnaps attraktiver als auf den ersten Blick ersichtlich.

3. Abgeltungssteuer: Kapitalertragspauschale

Die Kapitalertragssteuer, häufig mit ihrem systematischen Oberbegriff „Abgeltungssteuer“ benannt, ist eine Quellensteuer die dazu führt, dass bei „Einkünften aus Kapitalvermögen“ eine Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes entfällt. Dabei werden pauschal 25 % Steuern zzgl. Solidaritätszuschlag auf Einkünfte aus Kapitalerträgen (bspw. auf Zinsen) erhoben.

Die Einkünfte von Investments mit „Erträgen aus Gewerbebetrieb“ werden im Gegensatz dazu mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Beim Vergleich solcher Investments mit anderen, die Einkünfte aus Kapitalerträgen für die Anleger generieren, sind die Nachsteuerrenditen dementsprechend erheblich aussagekräftiger als der Vorsteuerertrag. Insbesondere gilt diese Maxime, da der Spitzensteuersatz bei praktisch allen Investoren über diesen 25 % liegt.

Hier bietet die Abgeltungssteuer einen relativen Vorteil zu vollständig steuerpflichtigen Erträgen.

4. Vermietung und Verpachtung

Wird ein Investment so strukturiert, dass Sie als Anleger/in Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) generieren, erfahren Sie eine sehr vorteilhafte steuerliche Sonderbehandlung:

Zunächst können alle steuerlich anerkannten Kosten direkt in Abzug von den Erträgen gebracht werden, wirken sich also steuermindernd aus. Das betrifft auch Kosten, die tatsächlich keine Liquidität kosten, in erster Linie die „Absetzung für Abnutzung“ (AfA). In der untenstehenden Tabelle können Sie den Unterschied gut erkennen. Für 2022 bspw. wird eine Ausschüttung von 4 % prognostiziert, von denen nur 1,21 % mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert werden müssten.

Unterstellen wir hier den Spitzensteuersatz von 42 % (also ohne Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag oder gar den Anstieg auf 45 % Reichensteuer, zu zahlen ab 277.826 zu versteuernden Einkommen) löst das also nur 0,54 % Steuerbelastung aus. 3,46 % der Ausschüttung könnten nach Abzug der Steuerzahlung netto verbucht werden.

Zum Vergleich: Handelte es sich bei den 4 % Ausschüttung um eine Zinszahlung, wären pauschal 25 % Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag steuerlich zum Abzug zu bringen. Dann blieben nur rd. 2,95 % nach Steuern.

Der größte Steuervorteil kommt am Ende: Wenn nach Einhaltung der 10-jährigen Haltefrist das Anlageobjekt im Zuge der Fondsliquidation veräußert wird, ist der gesamte Veräußerungsertrag für Sie steuerfrei vereinnahmbar.

Fazit:

Wenn sich unser Gedankengang, dass es für Sie besser ist, jetzt voll investiert zu sein und dabei alle Vorteilsregister zu ziehen, für Sie nun erschließt, haben wir mit der Trilogie zu „dauerhaft funktionierenden Investments“ an den letzten drei Sonntagen unser Ziel erreicht. Jetzt überschüssige Cash-Positionen aufzulösen und dafür gezielt inflationsausgleichend zu investieren, wird sich für Sie auszahlen. Gelder „parken“ und auf „bessere Zeiten“ warten, wird Sie dagegen nur frustrieren – und das mit Garantie.

Bei der gezielten Suche nach Inflationsschutz für Ihr Vermögen unterstützen wir Sie nach Kräften. Kommen Sie dazu gern auf uns zu; wir finden eine Lösung.

Axel Hermann Prokurist und Senior Berater bei Hörtkorn Finanzen

Axel Hermann
Prokurist
Hörtkorn Finanzen GmbH

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P.S.: Von uns geschätzte Aktien- und Anleihenexperten aus unserem Netzwerk empfehlen aktuell dringend ein Rebalancing für private Vermögensstrategien. Den internationalen Finanzmärkten stehen sehr unruhige Zeiten bevor. Diesen Tipp geben wir außer der Reihe gern an Sie weiter.

Eine rechtliche und/oder steuerliche Beratung ist Hörtkorn Finanzen GmbH nicht gestattet und wird durch die Hörtkorn Finanzen GmbH nicht durchgeführt. Die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung sind von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und können künftig Änderungen unterworfen sein. Anlegern wird daher dringend empfohlen, sich steuerlichen und rechtlichen Rat von fachkundigen Dritten vor einer Anlageentscheidung einzuholen.

Es handelt sich um eine unverbindliche Werbeinformation. Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.

Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.

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Sabrina Kramer - Leiterin Investorenbetreuung
Sabrina Kramer - Leiterin Investorenbetreuung