Auch Millionenvermögen kann komplett steuerfrei übertragen werden

Bevor wir auf die Steueroptimierung im Schenkungs- oder Todesfall eingehen, schauen wir erst einmal kurz auf die Vermögenssicherung und -mehrung. Gestaltung und Optimierung macht ja vor allem dann Sinn, wenn etwas Solides und möglichst viel Vermögen übertragen werden kann.

Die aktuellen Fondskonzepte von ÖKORENTA sind isoliert als Investment betrachtet attraktiv. Denken Sie also bitte nicht, dass wir den Fonds empfehlen, nur weil damit tatsächlich eine in der Höhe unbeschränkte Steuerbefreiung bei Schenkungen oder Erbschaften umsetzbar ist.

Finden Sie hinter dem für Sie eingefügten Link noch einmal die Eckpunkte des attraktiven Investments. Die beiden aktuellen Investmentgelegenheiten von ÖKORENTA haben als sogenannte Artikel 9 Fonds übrigens die höchste Nachhaltigkeitsqualifizierung.

Mehr Nachhaltigkeitsqualifizierung geht aktuell im regulierten Investmentmarkt nicht.

Es ist ein sogenannter „Impact-Fonds“. Mithin ist nicht nur der Geschäftsbetrieb nachhaltig aufgestellt und erfüllt obligatorische ESG Kriterien, sondern der Geschäftszweck des Fonds, nämlich die Generierung und profitable Vermarktung von erneuerbarer Energie, trägt zu einer Verbesserung der Lebensumstände auf unserem Erdball bei.

Hier sehen Sie sogar Bilder der konkret bestehenden Projekte:

Sollten Sie lediglich auf der Suche nach einem beständigen Sachwertinvestment sein, um dessen Erträge selbst zu genießen und Ihnen ggf. der Nachhaltigkeitsaspekt noch zusätzlich ein gutes Gefühl geben, dann ist die folgende Erklärung für Sie unwichtig, wie auch Millionenbeträge steuerfrei mit diesem Investment übertragen werden können. Wir wünschen Ihnen dann an dieser Stelle schon einen schönen Sonntag und freuen uns, von Ihnen zu hören oder zu lesen. Gern um Ihr Investment gemeinsam umzusetzen.

Erben und Schenken – ein Thema, nicht nur für Multimillionäre

Erben und Schenken ist meist verortet als Thema für Superreiche. Wir sehen das anders. Zum einen wissen wir, dass viele Eltern aus der Mittelschicht gern „mit warmer Hand“ bereits etwas an die nachfolgende Generation übergeben wollen – unabhängig von steuerlichen Motiven.

Neben einem soliden Investment interessiert auch die „pädagogische Rendite“. Eltern schenken gern Investments mit Bindungswirkung anstatt Bargeld. Nachhaltige Sachwertinvestments sind dafür unseres Erachtens besonders gut geeignet. Die beschenkten lernen über Jahre, wie Investieren funktioniert, bekommen laufend Ausschüttungen für die Alltagsfinanzierung und werden nebenbei noch wohlwollend diszipliniert, den geschenkten Vermögenswert nicht im jugendlichen Leichtsinn auszugeben.

Steuerfreibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten werden oft unterschätzt

Hinzu kommt, dass für manche die nicht unbeträchtlichen Schenkungsfreibeträge ohnehin ausreichend sind, um den Vermögensübergang zu Lebzeiten so zu gestalten, dass die Werte vollständig erhalten bleiben.

Tabelle Freibeträge

Darüber hinaus gibt es diverse Sonderregelungen, wie beispielsweise der steuerfreie Übergang des Eigenheims im Todesfall an Ehegatten. Die in der Tabelle genannten Freibeträge erneuern sich zudem alle 10 Jahre.

Planung ist das halbe Leben

Wir raten unseren Kunden, vorausschauend die wirtschaftlich gewollten Effekte zu planen und individuelle Regelungen für Schenkungen und auch ein qualifiziertes Testament mit Experten erstellen zu lassen. Es gibt so viele großartige Möglichkeiten, wie für den Substanzübertrag die Freibeträge ausgenutzt werden können und beispielsweise über Nießbrauchs-Rechte die laufenden Erträge noch selbst vereinnahmt werden können. Am wichtigsten ist unserer Erfahrung nach, dass das Wirtschaftliche im Vordergrund steht und nicht die teils in Deutschland geradezu pathologisch betriebene Steuervermeidung. Dass Sie, unsere Investoren, sorgenfrei und mit auskömmlichen laufenden Erträgen aus Ihrem Vermögen das Leben genießen können, ist und bleibt die höchste Priorität und steht vor der Steuervermeidung.

Gleichwohl gilt immer noch das Zitat des preußischen Oberverwaltungsgerichts von 1906:

„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

Gerade in unserer Kernkompetenz „Sachwert-Investments“ ist es daher immer eine besondere Freude, dass nahezu alle unsere empfohlenen Investmentvehikel steuerlich vorteilhafte Besonderheiten mit sich bringen. Oftmals sind laufende Erträge über Jahre steuerfrei, bei Immobilienfonds Gewinne aus der Veräußerung nach 10 Jahren sogar komplett steuerfrei, und so gibt es eben auch die besonderen Leckerbissen im Bereich Erben und Schenken. Man muss nur wissen, die Klaviatur richtig zu spielen.

Komplett steuerfreie Übertragung von Millionenwerten

Wie kommt es nun, dass Sie mit dem ÖKORENTA Investment auch 5 Mio. Euro oder mehr komplett übertragen können und die Beschenkten von der Steuerzahlung verschont werden?

Falls Sie sich weiter oben die Projektliste der Zielinvestments des Fonds angeschaut haben, sehen Sie ganz konkret, wo bereits investiert wurde. Es handelt sich um ein operativ tätiges Unternehmen, das in mehrere Wind- und Solaranlagen investiert. Es gibt echte Standorte und Mitarbeiter, die diese bewirtschaften. Mithin gelten die Regelungen des §13 ErbStG.

Damit wertvolle Unternehmen im Erbschaftsfall nicht durch immense Steuerzahlungen ruiniert werden, gibt es eine Verschonungsregel. Wird der Betrieb weitgehend unverändert von den verwandten Erben weitergeführt, so wird die Steuerschuld schrittweise erlassen.

Sofern die Voraussetzungen der vorgenannten gesetzlichen Regelung erfüllt sind, gewährt der Fiskus bei einer Schenkung oder Erbschaft eine steuerliche Verschonung von 85%, sofern die Beteiligung mindestens noch 5 Jahre gehalten wird, und sogar von 100%, sofern die Beteiligung vom Erben bzw. Beschenkten mindestens 7 Jahre gehalten wird.

In der Höhe unlimitiert, unbegrenzt wiederholbar und unabhängig von den üblichen Freibeträgen

In Gesprächen mit unseren Kunden haben wir beobachtet, dass diese Verschonungsregelung oftmals übersehen wird oder schlicht unbekannt ist. Zumindest die Anwendung im Bereich von Investments scheint weitgehend unbekannt zu sein. Große Mittelständler kennen und nutzen diese Regelung für die Nachfolgeregelung von deren operativen Geschäften. Investoren versäumen noch immer, diese Regelung zu nutzen.

Die Regelung hat nichts mit den Freibeträgen zu tun, die auch für Bargeld und Wertpapiere gelten. Die Regelungen im §13 ErbStG haben auch nichts mit den teils erheblich geminderten Erbschafts- und Schenkungssteuerwerten von Immobilienfonds zu tun. Gerade in diesem Bereich sind viele unserer vermögenden Investoren bereits engagiert.

Bei den Verschonungsregelungen handelt es sich um eine Möglichkeit, in der Höhe unlimitiert, unbegrenzt wiederholbar und unabhängig von den üblichen Freibeträgen Vermögen zu übertragen.

Wir zitieren daher abschließend den Bankier Baron Amschel Meyer Rothschild, der es auf den Punkt brachte:

 „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig!“

Sollten Sie „nur“ ein solides, nachhaltiges Investment mit über 6% Zielrendite und Inflationsschutz suchen, melden Sie sich gern bei uns zu den ÖKORENTA Fonds oder auch zu den anderen exklusiven Investments aus unserer Empfehlungsliste.

Sollten Sie auf der Suche nach einer umfangreichen Gestaltungsmöglichkeit für große, steuerbefreite Vermögensübertragung gewesen sein, haben Sie jetzt einen wirksamen Impuls von uns erhalten. Wie Sie wissen, machen wir keine Rechts- und Steuerberatung, und auch die Impulse des heutigen Sonntagsbriefings dienen vor allem als wertstiftende Nebenleistung zu unserer originären Kernkompetenz und Kernleistung. Das ist und bleibt die Selektion von erstklassigen Sachwertanlagen und Investments, um diese dann für Sie investierbar zu machen und in Ihre Vermögensportfolien hinein zu vermitteln.

Wenn Sie also die Vorteile der Steuerverschonung für sich nutzen wollen, ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu. Bevor Sie das machen, lassen Sie uns gemeinsam über den Fonds sprechen und sicherstellen, ob und in welchem Umfang ein Investment zweckmäßig bei Ihnen erscheint.

Axel Hermann Prokurist und Senior Berater bei Hörtkorn Finanzen

Axel Hermann
Prokurist
Hörtkorn Finanzen GmbH

Nähere Informationen zum Investitionsangebot können Sie gerne direkt hier oder per Telefon (+49) 07131 949-206 anfordern.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

*gemäß Prognoserechnung

Es handelt sich um eine unverbindliche Werbeinformation. Diese Informationen ersetzen nicht den jeweiligen Verkaufsprospekt. Sie enthalten lediglich Hinweise auf wesentliche Merkmale der Finanzanlagen, die angeboten werden. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Maßgeblich sind jedoch ausschließlich die jeweiligen, veröffentlichten, ausführlichen Emissionsunterlagen (Emissionsprospekt, Basisinformationsblatt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie evtl. Nachträge). Diese deutschsprachigen Unterlagen können bei Hörtkorn Finanzen GmbH über die unten angegebenen Kontaktdaten kostenlos angefordert werden.

Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, die die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen betreffen, zeichnet Hörtkorn Finanzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt.

Risiken: Der Erwerb einer Finanzanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlustes. Risikofaktoren sind z.B. höhere Kosten als kalkuliert; negative Prognoseabweichungen; geringere Verkaufserlöse bzw. Einnahmen; Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen; u. U. Fremdwährungsrisiken.

Eine rechtliche und/oder steuerliche Beratung ist Hörtkorn Finanzen GmbH nicht gestattet und wird durch die Hörtkorn Finanzen GmbH nicht durchgeführt. Die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung sind von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und können künftig Änderungen unterworfen sein. Anlegern wird daher dringend empfohlen, sich steuerlichen und rechtlichen Rat von fachkundigen Dritten vor einer Anlageentscheidung einzuholen.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und sind offen für jeden Dialog.

Egal ob Fragen zum Einsatz von Fremdkapital bei Sachwertinvestments oder zu geschlossenen Immobilienfonds allgemein
– wir beantworten Ihnen stets alle Ihre Fragen und stehen als Gesprächspartner zur Verfügung.

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Sabrina Kramer - Leiterin Investorenbetreuung
Sabrina Kramer - Leiterin Investorenbetreuung