Finanzen verstehen:

Stellen Sie sich auf null Prozent ein.

Zumindest vorübergehend wird die große Mehrheit des Managements von Immobilienfonds und anderen geschlossenen Investmentvermögen praktisch dazu gezwungen sein, Fondsausschüttungen einzustellen. Andere Asset-Klassen wie bspw. Flugzeuge werden voraussichtlich noch viel stärker betroffen sein, aber das leuchtet auch ohne detailliertere Erläuterungen jedem ein, der einen Blick auf bspw. die Lufthansa wirft. Diese hat aktuell einen kleineren globalen Flugbetrieb als in deren Gründungsphase mit weniger als 5 % des Niveaus von Ende Februar. Es werden jedoch aktuell weiterhin 120.000 Mitarbeiter beschäftigt und Finanzierungen laufen weiter für viele Flugzeuge, die auf dem Boden geparkt SEIN MÜSSEN.

Für Immobilien erläutern wir nachfolgend Hintergründe.

Um regelmäßig Ausschüttungen leisten zu können, muss das Tagesgeschäft mit den bewirtschafteten Fondsvermögensgegenständen einigermaßen normal möglich sein. Wenn es besser läuft: kein Problem. Aber das ist kurzfristig nicht zu erwarten. Wir haben mit verschiedenen Immobilienfondsmanagern gesprochen. Die Aussichten sind bei allen für die nächsten Monate ähnlich vorsichtig.

In einigen Branchen ist der Druck extrem.

Zur Begründung der trüben Aussichten in den Immobilienfonds betrachten wir die gegenwärtige Rechts- und Verordnungssituation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Neben Einlassbeschränkungen, der Einhaltung von Mindestabständen und erforderlicher Hygienemaßnahmen sind insbesondere die angeordneten Schließungen bestimmter Händler, Dienstleistungsgewerbe, Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten sowie Hotel und Gastronomie von einschneidender Wirkung. Der Deutsche Bundestag hat am 25.03.2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass der Vermieter das Mietverhältnis wegen entstandener Rückstände im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 nicht kündigen darf, wenn diese auf den Auswirkungen von Corona beruhen. Die Rückstände müssen erst zum 30.06.2022 beglichen werden.

Das kommt einem zinslosen Darlehen gleich, dass auch umgehend viele in Anspruch nehmen. Wir haben inzwischen erfahren, dass sogar eine namhafte Einzelhandelskette, die selbst wenig von Einschränkungen betroffen ist oder eigentlich sogar profitiert, das neue Gesetz dazu nutzen will Mietzahlungen einzustellen. Von einem plankonformen, wirtschaftlichen Betrieb kann also keine Rede sein bei allen Immobilienfonds, die Einzelhändler, Gastronomen, Sportbetriebe oder Hotels zu ihren Mietern zählen. Auch viele andere Branchen sind zumindest indirekt betroffen und werden zeitweilig finanziell unter Druck geraten.

Und wenn es teils auch erst einmal nur als Vorsichtsmaßnahme betrachtet werden kann: Schon allein um sich rechtlich abzusichern, werden die Fondsmanager beschließen, Ausschüttungen auszusetzen, wenn das Risiko von Miet- und Pachtausfällen nicht auszuschließen ist. Und ganz ehrlich: Dem Substanzwert der Anlageobjekte schadet es auch nicht, wenn das Management vorausschauend und vorsichtig agiert. Besser so als Monate später dem Druck einer finanzierenden Bank ausgeliefert zu sein.