Finanzen verstehen:

Mehr Schutz und Transparenz für Investoren

Nicht nur VIPs benötigen einen (Personen-) Schutz, auch Ihre Anlagen sollten geschützt und wohlbehalten auf Ihre Ausschüttung warten können. Damit dies möglich ist und Ihnen bei Ihren Anlagen keine Überraschungen ein böses Erwachen bescheren, gibt es für geschlossene Sachwertfonds die Verwahrstellen. Ähnlich wie ein Personenschutz bleibt die Institution, die bis zur Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs 2013 noch unter dem Namen Depotbank lief, im Hintergrund tätig. Sie als Anleger einer Fondsbeteiligung bekommen von der Arbeit der Verwahrstelle primär nichts mit, dennoch ist sie essenziell für die Sicherheit Ihres Fondsvermögens.

ertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 

Gemäß diesem Motto überwacht die Verwahrstelle sowohl alle Zahlungsströme als auch die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder sowie die Buchführung der aktuellen Bestandsverzeichnisse aller nicht verwahrfähigen Vermögensgegenstände. Die Fondsgelder, von z. B. Sachwerten, Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen oder Darlehensforderungen, werden von der Verwahrstelle in puncto Mittel- und Ertragsverwendung pflichtbewusst überprüft bzw. entsprechende Vorgänge erst nach grundlegender Prüfung genehmigt. So stellt die unabhängige Kontrollinstanz sicher, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) stets im Interesse der Investoren handelt und mit dem Fondsvermögen ordnungsgemäß und gewissenhaft umgeht.

Ohne Zustimmung läuft nichts

Die Verwahrstelle prüft alle Aspekte und Prozesse der Fondsvermögen – egal, ob es nun um das Anlegen eines Bankguthabens, das Aufnehmen eines Darlehens, die Berechnung des Verkehrswerts eines Anlageobjektes, in das investiert wird, oder generell um den Erwerb einer Immobilie geht. Gerade beim Erwerbsvorgang begleitet die Verwahrstelle alle einzelnen Schritte gewissenhaft. Sie prüft die Eigentumssituation der anvisierten Vermögensgegenstände, den Übergang des Eigentums an die Fondsgesellschaft sowie ob bei den Investitionen des Fonds sowohl den Anlagebedingungen, den gesetzlichen Vorschriften als auch dem Gesellschaftsvertrag entsprochen wurde. Hierfür werden alle entscheidenden Unterlagen, wie z. B. Gutachten, Verträge und Registerauszüge auf Herz und Nieren geprüft. Nur so können eventuelle Passagen und Klauseln erkannt und geklärt werden, die negative Auswirkungen auf Ihre Anlagen haben könnten.

KVG darf ohne Zustimmung der Verwahrstelle nichts machen