Schadensersatz nach Zusammenarbeit mit einem Unternehmen der Otto-Gruppe

BGH bestätigt Urteil gegen Hamburg Trust – Fondsanleger erhalten Entschädigung.

Im Rahmen der beiden geschlossenen Immobilienfonds „Finest Selection 1“ und „Finest Selection 2“ der Hamburg Trust, die über ein deutsches Vehikel in Fonds der amerikanischen Paramount Group (gehörte damals zur Unternehmensgruppe der Otto-Familie) investierte, erlitten Anlegerinnen und Anleger einen signifikanten Wertverlust. Die durch die Bestätigung des Bundesgerichtshofs nunmehr rechtskräftige Verurteilung zum Schadensersatz geht auf eine Initiative der Hörtkorn Finanzen zurück. Klagende Anlegerinnen und Anleger haben jetzt gute Aussichten, ihre Einlagen zurückzuerhalten.

„Als Partner der renommierten Paramount Group, die 1968 von Werner Otto gegründet wurde, präsentieren wir Ihnen mit Finest Selection, ein Immobilienangebot, welches nur einem privilegierten Kreis von Anlegern zugänglich ist. Die Paramount Group, die zu der weltweit erfolgreich tätigen Unternehmensgruppe der Otto-Familie gehört, legt u.a. Fonds auf, die bislang ausschließlich wenigen institutionellen Investoren und namhaften Privatanlegern vorbehalten waren. … Die Schwestergesellschaft des Otto Versands und des Hamburger Projektentwicklers ECE ist heute ein angesehenes Immobilienunternehmen und Eigentümer von hochwertigen und auch international bekannten Bürogebäuden der A-Klasse in New York……“

Mit den vorstehenden werblichen Aussagen im Verkaufsprospekt hat Hamburg Trust im Jahr 2010 im Rahmen der Finest Selection-Reihe Kapital bei deutschen Investoren eingeworben. Zehn Jahre später hat nun der BGH entschieden, dass die Verurteilung von Hamburg Trust auf Zahlung von Schadensersatz an die klagenden Anleger rechtskräftig ist.

Was ist passiert?

Das Emissionshaus Hamburg Trust hat im Rahmen ihrer Finest Selection-Reihe rund 60 Millionen US-Dollar Eigenkapital bei deutschen Anlegern eingesammelt. Mit diesem Geld wurden über die Paramount Group und deren Fonds renommierte und attraktive Class-A Gebäude – unter anderem in New York, 1301 Avenue of America oder 1633 Broadway – erworben.

2011 starb Firmenpatriarch Werner Otto und die Vermögensverhältnisse der Familie wurden neu geordnet. In diesem Zuge wurden sowohl der Vermögensverwalter Paramount Group als auch die Fonds nebst Immobilien in einen US-REIT (amerikanische Immobilien-AG) eingebracht und der Börsengang an der New Yorker Börse vollzogen.

Für die Finest Selection-Fonds von Hamburg Trust bedeutete dieser Börsengang, dass die Fondsanteile der deutschen Anleger ungefragt in Aktien gewandelt wurden. Statt in konkreten Immobilien war man plötzlich in Aktien investiert. Hinzu kam, dass die Anteile durch den Börsengang einen signifikanten Wertverlust von rund 45 Prozent von einem auf den anderen Tag erlitten. Argumentiert wurde hier mit üblichen Kosten für einen Börsengang und erforderlichen Wertabschlägen bei den Immobilien.

Brisant an der Sache ist, dass der langjährige CEO der Paramount Group Albert Behler, welcher selbst nicht unbedeutend von dem Börsengang profitierte, zu dieser Zeit auch über eine Mehrheitsbeteiligung bestimmenden Einfluss auf die Hamburg Trust Gruppe besaß.

Beschwichtigungen von Albert Behler, dass sich die Wertverluste über die nächsten Jahre wieder amortisieren, klangen für viele Anleger wie Hohn und stellten sich bis dato als nicht richtig ein. Der Börsenkurs der Paramount Group hat sich seit Emission um weitere 56 Prozent reduziert.

Dieser verborgene Interessenskonflikt wurde Hamburg Trust nunmehr vor dem Bundesgerichtshof (Az. II ZR 323/18) zum Verhängnis.

Deutsche Gerichte haben nun verbindlich festgestellt, dass über den potentiellen Einfluss von Albert Behler auf Hamburg Trust hätte aufgeklärt werden müssen. Hamburg Trust wurde rechtskräftig zur Leistung von vollumfänglichem Schadenersatz an die klagenden Anleger der Immobilienfonds „Finest Selection 1“ und „Finest Selection 2“ verurteilt.

Dieser Erfolg für die Anlegerinnen und Anleger geht zurück auf die Initiative der Hörtkorn Finanzen GmbH aus Heilbronn, einem der führenden, bankenunabhängigen Vermittlungsunternehmen für Sachwertinvestments in Deutschland.

Hörtkorn Finanzen hatte bereits 2015 unmittelbar nach den ersten Anlegerinformationen zum Börsengang reagiert und die Anwaltskanzlei Witt & Kollegen mit einer Prüfung beauftragt, bei der Rechtsanwalt Tobias Pielsticker Fehler im Prospekt aufgedeckt hat.

In enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Pielsticker organisierte Hörtkorn Finanzen für seine Anleger gemeinsam die Strategie und Vorgehensweise gegenüber Hamburg Trust. Im weiteren Verlauf schlossen sich eine Vielzahl weiterer Anleger an, die über Privat- und Geschäftsbanken den Fonds gezeichnet hatten und dort keine Unterstützung erhielten.

Infolgedessen wurden zunächst für fünf betroffene Anleger Klagen beim Landgericht Hamburg eingereicht, denen mit Urteilen vom 27. Januar 2017 (Az. 412 HKO 17/16) stattgegeben wurde. Diese Urteile wurden am 31. August 2018 durch das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 1 U 37/17) im Wesentlichen bestätigt. Die dagegen von Hamburg Trust erhobenen Beschwerden hat der BGH nun am 23. Juni 2020 (Az. II ZR 323/18) zurückgewiesen. Momentan laufen noch für über 80 weitere Anleger Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg, nachdem das Landgericht Hamburg Trust zwischenzeitlich auch in 18 weiteren Fällen verurteilt hat. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürften all diese Verfahren erfolgreich enden.

Dazu Peter Friedenauer, Geschäftsführer von Hörtkorn Finanzen:
„Neben unserer Kernkompetenz der selektiven Auswahl und Beratung von Investmentangeboten im Sachwertebereich ist die zweite Säule unserer Arbeit die Prüfung und Vertretung der Anlegerinteressen auch während der Fondslaufzeit. Diese klare Positionierung und den entsprechenden Mehrwert sehen unsere Anleger und wir erhalten von ihnen großen Zuspruch für unsere Tätigkeit. Dass nach fünf Jahren intensiver Arbeit unsere Anleger nunmehr die Früchte ernten, freut uns und bestätigt unsere eigene Arbeit sehr.“