Seit 2016 bietet die asuco keine Zweitmarktfonds mehr an, sondern Namensschuldverschreibungen.
Dietmar Schloz: Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches im Rahmen einer umfassenden Regulierung der Branche der geschlossenen Fonds im Sommer 2013 stellte ein einschneidendes Ereignis für asuco dar. Fonds zu konzipieren, die so attraktiv sind, dass wir auch selbst mit voller Überzeugung darin investiert sind, wurde uns dadurch unmöglich. Die durch die Regulierung rechtlich gebotene Einschaltung einer externen Verwahrstelle, die jeden Ankauf sowie die Höhe des Kaufpreises genehmigen muss, verhindert im Fondskonzept das Unterbreiten kurzfristiger Angebote an Verkaufsinteressenten und verursacht Kosten ohne jeden Mehrwert. Die Einschaltung der Verwahrstelle wäre eine für uns inakzeptable Auslagerung der wesentlichen Kernkompetenz der asuco, „Bewertung eines Fondsanteils“, und ein Qualitätsverlust. Das hätte unseren Markenkern irreparabel geschädigt.
Leitmotive der monatelangen Überlegungen für ein neues Produkt waren, dass das erfolgreiche Geschäftsmodell der asuco, die Nutzung der Chancen am Zweitmarkt sowie die zahlreichen Vorteile eines geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds aufrechterhalten werden und deren Nachteile wie unbekannte Laufzeit und Notwendigkeit zum Verkauf aller Anlageobjekte bei Fondsliquidation vermieden werden können. Das wird mit unseren Namensschuldverschreibungen auf ideale Art und Weise erfüllt. Wir nennen es das „Anleger an 1. Stelle-Prinzip“ und bekunden damit unseren Anspruch, die Bedürfnisse der Anleger zu erkennen und überzeugend zu lösen.